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Faulheitsverbrechen

Faulheitsverbrechen

Die Politik stempelt Hartz-IV-Bezieher zu unwürdigen Tätern, die bestraft gehören. So inszeniert sie eine Täter-Opfer-Umkehr und legitimiert es, tausende Existenzen zu vernichten.

Angst vor dem totalen Absturz

Doch reagieren muss er. Und zwar innerhalb von fünf Tagen. Würde ihm das Amt die Zahlungen einstellen, könnte er seine Miete nicht mehr zahlen. Auf der Straße landet man schnell. Die Krankenkasse stünde vor der Tür, um Beiträge einzutreiben.

Holger B. versucht es bei der Hotline. Andere Kontaktmöglichkeiten bietet sein Jobcenter nicht an. Einen Termin bekommt er erst in drei Wochen. Er schreibt einen Brief. Darin versichert er, alles, was er an Einkommen erhält und an Vermögen besitzt, angegeben zu haben. »Dann sollen sie doch einen Hausbesuch machen«, sagt er. Dass er im nächsten Monat überhaupt Geld für das Nötigste erhält, ist unsicher. Der Weg über einen Widerspruch, auch mit anschließender Eilklage, kann Monate dauern. Das habe er schon einmal erlebt. »Ich fühle mich bedroht«, sagt er. Ohnehin habe er nach drei Jahren Hartz IV Angst vor jedem Gang zum Briefkasten. »Bei Post vom Jobcenter kriege ich Panik.«

Holger B. wohnt in Berlin. »Wenn ich zur U-Bahn gehe, liegen da jeden Morgen Obdachlose, auch wenn es sehr kalt ist.« Einmal, an einem eisigen Januartag, habe er Angst gehabt, ein Mann könne erfroren sein. »Ich habe versucht, ihn anzusprechen, er hat nicht reagiert.« B. habe die 112 gewählt und sei »abgehauen«. »Ich weiß, dass ich auch dort landen kann, jederzeit«, meint er und blickt auf den Jobcenterbrief mit dem Titel »Aufforderung zur Mitwirkung«, zusammengesetzt aus Textbausteinen, inklusive »Rechtsfolgenbelehrung«.

Drohkulissen

Mehreren Studien zufolge leidet etwa ein Drittel der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – inklusive Kinder sind fast 6,4 Millionen Menschen in Deutschland von der Leistung abhängig –unter psychischen Problemen. Depressionen und Angststörungen stehen ganz oben auf der Skala, heißt es.

Holger B. wundert das nicht. Ebenso wenig überrascht ihn, was das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) herausgefunden hat: Bis zu fünf Millionen Menschen machen ihren Anspruch auf Hartz IV gar nicht geltend. Sie leben lieber von Hungerlöhnen, manchmal auch vom Flaschensammeln. Nicht selten sammeln sie Schulden bei der Krankenkasse an und erhalten nur die absolute Notversorgung.

»Die behandeln dich wie eine Ware, stecken dich nach Lust und Laune in gerade freie, oft völlig unsinnige Maßnahmen, zwingen dich in Leiharbeitsfirmen, und wenn du dich nicht unterwirfst, sanktionieren sie dich«, weiß B. Wenn es kalt draußen ist, müsse er sich jedes Mal fragen, wie es wäre, wenn er nicht in seine Wohnung zurückkehren könnte. »Die Drohung steckt in jedem Brief.« Die Obdachlosen auf der Straße untermalen sie visuell.

Existenzielle Panik

Sanktionen bedeuteten nichts weniger als den Entzug von Mitteln, die ein Mensch unbedingt zum Leben braucht: Nahrung, Schutz vor Kälte und Nässe, ein Rückzugsort. Im vergangenen Jahr waren 416.000 Menschen – fast zehn Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher – von 940.000 Sanktionen betroffen. Ein Drittel der Bestraften hatte Kinder, viele waren alleinerziehend. Monatlich waren sogar 200 Minderjährige ab 15 Jahren und 850 junge Volljährige unter 20 Jahren selbst vollständig sanktioniert.

Hartz IV funktioniert wie eine Maschine. Die »Pflichten« der Hartz-IV-Bezieher bestimmt das restriktive Gesetz und der Sachbearbeiter. Sie müssen sich beim Amt abmelden, wenn sie in eine andere Stadt fahren. Sie müssen jedes Angebot für Jobs oder Maßnahmen annehmen. Sie haben anzutanzen, wenn der Arbeitsvermittler ruft. Selbst ein Krankenschein zählt nicht als Grund fürs Fernbleiben. Sie sollten täglich auf die Post warten, um keinen kurzfristig mitgeteilten Termin zu verpassen. »Das löst Panik aus«, sagt Holger B. Jeder Brief vom Jobcenter versetze ihn inzwischen in »existenzielle Panik«.

Der Strafkatalog ist eisern: Beim ersten »Pflichtverstoß« kürzen Jobcenter die Bezüge drei Monate lang um 30 Prozent auf 286 Euro bei Alleinstehenden; beim zweiten innerhalb eines Jahres fallen 60 Prozent weg. Der Betroffene soll dann mit 163 Euro über den Monat kommen; Strom und Telefon müssen davon bezahlt werden. Beim dritten »Vergehen« stellt das Amt die Zahlung inklusive der Miete ein. Bei 15- bis 25jährigen gehen die Behörden noch härter vor. Zuerst sperren sie den Regelsatz, dann die Kosten für die Unterkunft.

Nicht mal Klopapier

Um nicht zu verhungern, können zu mehr als 30 Prozent Sanktionierte Lebensmittelgutscheine beantragen. Damit kommen sie, inklusive verbliebener Leistungen, auf maximal auf 205 Euro – ein halber Regelsatz für Alleinstehende. Ob der Bearbeiter die »Sachleistung« auch gewährt, liegt alleine in seinem Ermessen. Für Strom und laufende Rechnungen sind die Essensmarken nicht zu gebrauchen, auch nicht für Bustickets, in der Regel nicht einmal für Klopapier.

Dabei hat die Bundesregierung die Einheitsregelsätze von Hartz IV und der Sozialhilfe – Asylbewerber erhalten je nach Alter 23 (Kleinkinder) bis 58 Euro (Alleinstehende) weniger – nicht nur kleingerechnet, sondern als absolutes Minimum für die pure Existenz und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe deklariert. Auch das Bundesverfassungsgericht sah es in seinen Urteilen von 2010, 2012 und 2014 so: Mit Hartz IV habe die Bundesregierung menschenwürdige Existenzminimum errechnet.

Das Minimum zu kürzen, bedeutet schlicht: Was selbst einem Straftäter im Gefängnis gesetzlich zusteht, wird Hartz-IV-Beziehern bei Ungehorsam entzogen. Es reicht, wenn sie nur neun statt zehn Bewerbungen nachweisen oder eine schwachsinnige Maßnahme ablehnen. Nicht selten, wie bei Holger B., droht das Amt auf blauen Dunst Sanktionen an – und vollzieht sie. Die ins Grundgesetz geschriebene Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit interessiert die Verantwortlichen nicht.

Hinzu kommen weitere Repressionsmittel: Ein ausgefeilter, jüngst verschärfter Bußgeldkatalog sieht Strafen bis zu 5.000 Euro vor: Für Informationen, die das Amt zu spät erreichen oder das verschwiegene Tafelsilber im Küchenschrank. Auch »Ersatzansprüche« können Jobcenter erzwingen, sobald sie jemandem vorwerfen, seine Bedürftigkeit aus eigenem Verschulden erhöht oder aufrecht erhalten zu haben. Kündigt etwa jemand seinen Nebenjob wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen, können Jobcenter bis zu vier Jahre lang so tun, als hätte der Betroffene dieses Einkommen noch. Er hat sein Recht auf das Minimum verwirkt.

Faul und bildungsfern

Durchgesetzt hat die Politik das Strafregime mit einer guten Vorarbeit. Statt dem Wirtschaftssystem gab sie Erwerbslosen selbst die Schuld an ihrer Situation. Sie stempelte Betroffene als unwillige Faulpelze ab.

Schon Altkanzler Helmut Kohl (CDU) reagierte auf die hohen Arbeitslosenzahlen in den 90er Jahren, indem er Betroffene abwertete: »Die soziale Hängematte kann unsere Wirtschaft nicht mehr sichern.« Es dürfe keinen »Freizeitpark für Faulenzer« geben, forderte er.

Sein Nachfolger Gerhard Schröder (SPD) setzte die Agenda – made by McKinsey und Bertelsmann-Stiftung, verfeinert durch die Hartz-Kommission – in die Tat um. »Es gebe kein Recht auf Faulheit«, wetterte er. Für die Hartz-IV-Kommission sprang Springers »Bild« in die Bresche. Mit »Florida-Rolf« und »Mallorca-Karin« stempelte sie Erwerbslose und -arme zu dreisten Abzockern ab. Faulheit wurde zum schlimmsten Verbrechen erklärt. Ein Verbrechen gegen die Privatwirtschaft – gegen den Kapitalismus.

Zwei Jahre später konstruierte Entertainer Harald Schmitt mit »Fetti und die Unterschichtenbande«. Arme seien nicht etwa Opfer eines über Leichen gehenden Wirtschaftssystems. Ihr Absturz liege an ihrem eigenen Lebenswandel. Als gehe es um Ungeziefer, zeichnet er das Bild vom fetten, Chips essenden, Bier saufenden, ungebildeten und gammelnden Prototypen des neuen Prekariats. Als »faule, dreiste Schmarotzer« präsentierte die Bild schließlich Arno Dübel und den Anti-Hartz-IV-Aktivisten Ralph Boes.

Das absolute Prekariat

Bis heute hat sich daran nichts geändert. Die CSU veröffentlichte Ende 2016 ein Video, in dem sie beklagte, dass die Grünen »Sanktionen für Hartz-IV-Schmarotzer« abschaffen wollten. Man müsse verhindern, dass »faule Grippel« das Sozialsystem ausnutzten, erklärte Stephan Stracke als Abgeordneter der Bayern-Partei bei einer Diskussion um die seit August 2016 gültigen Hartz-IV-Verschärfungen im Bundestag. Gesprochen wird von bildungsfernen Schichten, die nur durch Zwang und Repressalien in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Dass der reale Arbeitsmarkt viele Menschen nicht benötigt, wird ausgeblendet.

Um Hartz-IV-Bezieher durch Angst zu motivieren, lässt die Politik sie dennoch nicht ganz unten zurück. Sie hat – dank der voranschreitenden Armut im Rest Europas – eine Schicht unter ihnen geschaffen: Das absolute Prekariat. Das sind jene, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen mehr haben.

Mit dem seit Ende 2016 geltenden EU-Bürger-Ausschlussgesetz wollten Union und SPD deren »Einwanderung ins deutsche Sozialsystem« verhindern. Mit anderen Worten: Andere Länder haben doch auch Brücken und Mülltonnen. Produziert haben die Regierenden mehr Obdachlose, mehr Bettler, mehr Flaschensammler, mehr Elend. Denn wer zu Hause auch nichts hat, kehrt nicht zurück in ein noch ärmeres Land. Der prostituiert sich lieber dort, wo es noch etwas zu holen gibt, seien es auch nur besser gefüllte Mülltonnen.

»Die da ganz unten« sind nicht nur rechtlos. Fast niemanden interessiert es, wenn ein bulgarischer Roma auf einer kalten deutschen Straße stirbt. Von anschließenden moralischen Mitleidsbekundungen aus der gutbürgerlichen Gesellschaft bleibt der fahle Nachgeschmack der Häme. Ein System, in dem Kapital und Profit dank massenhaftem Opportunismus regieren, kennt keine Moral. Es schafft sich die Bettel- und Drogenclans und wilden Elendscamps selbst. Auch Ausgestoßene wollen überleben.

Entmenschlicht

Faulpelze, Schmarotzer, Bildungsferne: Mit solchen Zuschreibungen werden Arme systematisch entmenschlicht. Man habe sie vermehrt unter dem Gesichtspunkt mangelnder Nützlichkeit in den Fokus der Abwertung gerückt, konstatierte der Erziehungswissenschaftler Wilhelm Heitmeyer 2010 in einer Langzeitstudie zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Damals attestierten 47 Prozent der Befragten den Betroffenen, sie seien alleine verantwortlich für ihre Situation, weil sie nicht wirklich arbeiten wollten. Fast 60 Prozent fanden es empörend, dass sich Langzeitarbeitslose »auf Kosten der Gesellschaft ein bequemes Leben« machten.

Eine Tendenz zur Abkehr von diesem Menschenbild kann der Soziologe nicht erkennen. Im Gegenteil: »Die Normalität in der Gesellschaft hat sich in eine brisante Richtung verschoben«, schrieb Heitmeyer Anfang dieses Jahres. Die Gleichwertigkeit und die Unversehrtheit von allen Menschen in unserer Gesellschaft habe massiv an Bedeutung eingebüßt.

Agenda für Niedriglohn

Das Ergebnis: Anfang 2017 stimmten in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts »YouGov« 60 Prozent der Aussage zu, dass Hartz-IV-Bezieher sanktioniert werden müssten. Andernfalls bemühten sie sich nicht genügend und nutzten den Sozialstaat aus. Nur 17 Prozent meinten, dass die Strafen mehr schaden als nützen. Das aber stellte sogar kürzlich – wenig verwunderlich – der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest. Sanktionen führten zu sozialer Isolation, mangelhafter Ernährung bis hin zum Wohnungsverlust, notierte dieser in einem Gutachen. Das späte Bekenntnis – der Staat vollzieht die harte Sanktionspraxis seit über zwölf Jahren – ficht die Regierenden aus Union und SPD nicht an.

Während Altkanzler Schröder nicht müde wurde, den outgesourcten »Untertanen« die Schuld in die Schuhe zu schieben, verschwieg er gegenüber der Marktelite die wahren Gründe für die Einführung der Agenda 2010 nicht. Man wolle den Gewerkschaften die Macht nehmen, erklärte er schon 2003 sinngemäß in Davos. Mehr noch: Das Ziel der Hartz-Gesetze sei, den Niedriglohnsektor anzukurbeln. Das ist der Politprominenz mit Bravour gelungen: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zählte Ende April 2017 mehr acht Millionen Menschen, die für unter zehn Euro pro Stunde schufteten.

Lauter »Einzelfälle«

In den Niedriglohnsektor hineingepresst werden erwerbslos Gewordene durch Sanktionsdrohungen. Jobcenter arbeiten eng mit Unternehmen dieser Sparte zusammen: Leihfirmen und Callcenter gehören zu ihren Kunden. Wer nicht pariert, wird sanktioniert. Politik und Behörden sprechen von Einzelfällen. Es sei alles gar nicht so schlimm. Betroffene müssten sich lediglich, wie alle anderen auch, an Regeln halten. Dies sind freilich andere, als sie für Großunternehmer, Profiteure und Besitzende gelten.

Die »Einzelfälle« in den Jobcentern sind so vielseitig wie bezeichnend für die Strategie der Entrechtung. Da bestellen Jobcenter schon 15jährige zu sich, um sie zu nötigen, das Gymnasium zu verlassen oder mindestens einen Job neben der Schule anzunehmen, um die Mutter durchzufüttern. Da schreiben Jobcenter ihren Klienten vor, wie sie in ihren Bewerbungsschreiben lügen sollen, um sich besser zu verkaufen. Da soll eine Schwangere, die den Vater ihres Kindes nicht angeben konnte, dem Amt die Namen und Adressen ihrer Sexualpartner auflisten.

Personaler von Leiharbeitsfirmen zinken Bewerber an, weil sie in zerschlissener Jeans beim Vorstellungsgespräch erschienen sind und darum nicht eingestellt worden seien, und die Jobcenter sanktionieren sie anschließend. Da unterstellen die Behörden ein nicht vorhandenes Vermögen und stellen einfach die Leistung ein. Da kommt ein elternloser 20jähriger zweimal zu spät zum Ein-Euro-Job, und das Amt brummt ihm sofort eine 100-Prozent-Sanktion auf. Und wenn er dann auf der Suche nach Essen ist, statt zur Arbeit zu gehen, streichen sie ihm auch die Miete. Er landet auf der Straße.

Da meldet sich eine 60jährige Frau nicht ab, bevor sie den »wohnortnahen Bereich« verlässt, um Hals über Kopf zu ihrer sterbenden Mutter in eine andere Stadt zu fahren, und muss für zwei Wochen die Existenzmittel zurückzahlen. Darüber hinaus streicht ihr das Jobcenter drei Monate 30 Prozent von den Leistungen. Da gibt ein Betroffener eine Nebenkostenrückzahlung im zweistelligen Bereich wenige Tage zu spät an und wird nicht nur sanktioniert, sondern auch strafverfolgt. Da kann eine Frau wegen schwerer Grippe einen Termin nicht einhalten, und wird trotz Krankenschein mit einer Kürzung schikaniert. Sie hätte eine extra Bettlägerigkeitsbescheinigung einreichen müssen, erklärt ihr das Amt.

Hinter allem steht die drohende Vernichtung: So endet eine Erzieherin als Leiharbeiterin am Fließband mit der Option, in einem halben Jahr wieder arbeitslos zu sein. Grafikdesignerinnen gehen putzen, Ingenieure harken Rasen als Ein-Euro-Jobber, Sprachwissenschaftler setzen Rasenkanten in Parks, und so weiter.

In der Falle

Es auf eine Sanktion anzulegen, kommt für die wenigsten in Frage. Ist sie erst mal verhängt, können sich Betroffene zwar juristisch wehren. Eine aufschiebende Wirkung haben Widersprüche und Klagen nicht, obwohl Gerichte am Ende in fast der Hälfte aller Fälle die Strafe wieder aufheben. Doch bis dahin können schlimmstenfalls Jahres ins Land gehen. Schlimmer noch: Selbst Vollsanktionierte sollen die Auflagen des Amtes komplett erfüllen. Vorstellungsgespräche haben sie selbst nach einem Wohnungsverlust noch wahrzunehmen. Sonst droht bereits die nächste Strafe.

Holger B. hatte noch einmal Glück. Ein Anwalt, der ihn vor zweieinhalb Jahren bei einer Klage vertreten hatte, schrieb dem Jobcenter einen deftigen Brief. Kurz darauf klingelten eine Frau und ein Mann vom Jobcenter an seiner Tür. B. spricht von einer »Hausdurchsuchung«. »Die haben Schuh- und Kleiderschrank inspiziert, die Zahnbürste begutachtet, meine Aktenordner durchwühlt.« Gefunden haben sie nichts »Verdächtiges«. Seine Angst bleibt: »Das kann immer wieder passieren; mit Hartz IV sitzt du in der Falle.«


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