Delia Keller hat zwei Söhne, 15 und 17 Jahre alt. Ihr früherer Partner zahlt seit 2022 keinen Unterhalt. Für beide Jungen zusammen bekommt sie rund 800 Euro Unterhaltsvorschuss im Monat, so hat sie es im Juli dem Berliner Tagesspiegel erzählt. Ältere Kinder kosten mehr als jüngere, sagt sie. Söhne in dem Alter tragen Erwachsenengrößen, und die sind ungefähr doppelt so teuer. Die Klassenfahrt nach Spanien hat 750 Euro gekostet. Keller gestaltet Kunstbücher und engagiert sich im Verein „Fair für Kinder“. Kommt die Kürzung, fiele das Geld für ihren Jüngeren weg, bis er 18 ist. Wie sie das ausgleichen soll, weiß sie nicht.
Am 15. Juli, auf seiner Sommerpressekonferenz in Berlin, wurde Friedrich Merz nach dem Unterhaltsvorschuss gefragt. Die Kürzung sei nötig, sagte er, man sehe da Entwicklungen, die man finanziell nicht weiter tragen könne. Gespart werden solle aber, „ohne dass die Kinder davon betroffen sind“. Eine Journalistin wandte ein, dass die Streichung ab 16 doch gerade 16- und 17-Jährige treffe. Merz antwortete, Alleinerziehende seien bei Kindern in diesem Alter durch Schule und Betreuung in der Lage, Arbeit aufzunehmen. Welche Betreuung ein 16-Jähriger braucht, damit seine Mutter arbeiten gehen kann, sagte er nicht. Familienministerin Karin Prien erklärte der ARD, mit Kindern von 16 oder 17 Jahren sei eine Vollzeitberufstätigkeit vereinbar.
Merz‘ Satz übersieht etwas, das man nachlesen kann. Als der Unterhaltsvorschuss 2017 bis zum 18. Geburtstag ausgeweitet wurde, setzte der Gesetzgeber für alle Kinder über zwölf eine zusätzliche Hürde. Das Geld gibt es seitdem nur, wenn das Kind nicht von der Grundsicherung lebt oder der Vorschuss das verhindert oder wenn der alleinerziehende Elternteil zwar aufstockt, aber selbst mindestens 600 Euro brutto im Monat verdient.
Wer heute für einen Jugendlichen Vorschuss bekommt, kommt also ohne Jobcenter aus oder geht arbeiten und erhält ergänzend Grundsicherung. Für viele dieser Frauen kommt der Rat, Arbeit aufzunehmen, ein paar Jahre zu spät. Meist sind es Frauen: Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts sind 84,4 Prozent der Alleinerziehenden Mütter.
Für Jugendliche zahlt der Staat derzeit bis zu 394 Euro im Monat. Der Betrag ergibt sich aus dem gesetzlichen Mindestunterhalt dieser Altersstufe von 653 Euro, von dem das volle Kindergeld abgezogen wird. „Bis zu“ heißt es, weil eigenes Einkommen angerechnet wird, etwa wenn ein 16-Jähriger schon eine Ausbildungsvergütung bekommt. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte anzurechnen. Für ein Kind wären das 129,50 Euro mehr im Monat gewesen. Prien hat das im Juli kassiert — es sei zurzeit nicht finanzierbar.
Nicht alle der rund 80.000 Jugendlichen, von denen das Ministerium spricht, verlieren tatsächlich Geld. In Haushalten mit Grundsicherung, auch bei den Aufstockerinnen, wird der Vorschuss als Einkommen angerechnet. Fällt er weg, zahlt das Jobcenter entsprechend mehr. Ärmer werden die Familien knapp oberhalb der Grundsicherung. Einen Teil des Verlusts könnten sie über Wohngeld oder Kinderzuschlag zurückholen, über Leistungen, bei denen dieselbe Regierung gerade ebenfalls kürzt. Ob unterm Strich überhaupt gespart wird oder das Geld nur von einer Kasse in die andere wandert, weiß niemand genau. Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder verlangte im Mai eine belastbare Kostenprognose, bevor die Reform verabschiedet wird.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Vorleistung. Der Staat streckt das Geld vor und holt es sich beim säumigen Elternteil zurück. 2025 zahlten Bund, Länder und Kommunen 3,27 Milliarden Euro aus und trieben 585 Millionen wieder ein, eine Quote von 17,9 Prozent. Prien sagte dem NDR, es könne doch nicht sein, dass sich 80 bis 85 Prozent der betroffenen Väter „einen schlanken Fuß machen“. Sie meinte das als Argument für ihre Reform. Man kann den Satz auch als Urteil über die Behörden lesen, die das Geld eintreiben sollen.
Ganz stimmt die Rechnung der Ministerin allerdings nicht. Ihre eigene Regierung geht davon aus, dass in etwa der Hälfte der Fälle von vornherein nichts zu holen ist, weil der Pflichtige kein Einkommen hat oder nicht auffindbar ist. Dabei liegen die Länder weit auseinander, obwohl überall dasselbe Gesetz gilt.
Bayern holte 2025 knapp 21 Prozent zurück, Brandenburg gut 19, Hamburg nur 11 Prozent. Pro ausgezahltem Euro kommt in Bayern fast doppelt so viel zurück wie in Hamburg.
Wie viel davon an den Ämtern liegt, zeigt eine Prüfung in Rheinland-Pfalz. Dort zahlten die Kommunen 2024 an fast 40.000 Empfänger zusammen 150 Millionen Euro aus und holten 28 Millionen zurück. Der Rechnungshof des Landes hat in seinem Kommunalbericht 2025 beschrieben, was in den Unterhaltsvorschussstellen schiefläuft. In mehreren geprüften Verwaltungen waren Forderungen gegen säumige Väter verjährt, vor allem in Altfällen, die jahrelang niemand angefasst hatte. Wohnte der Vater im Ausland, unterblieben oft die nötigen Schritte, weil sich niemand im internationalen Recht auskannte. Den meisten Stellen fehlte der Zugang zum Kontenabruf, mit dem sich die Konten eines Schuldners finden ließen. In einem Amt wurden online gestellte Anträge ausgedruckt und von Hand wieder ins Fachverfahren getippt. 2024 schwankte die Rückgriffsquote zwischen den Städten und Landkreisen des Landes von 9,3 bis 29,5 Prozent.
Die Kommunen haben trotzdem Grund zur Klage. Der Bund trägt 40 Prozent der Kosten, den Rest teilen sich Länder und Kommunen, und viele Länder reichen ihren Anteil ganz an die Kommunen weiter. Abgewickelt wird die Leistung meist vor Ort. Ihr Defizit lag 2025 bei 31,9 Milliarden Euro — ein Rekord. Die Ausgaben für den Vorschuss haben sich nach Angaben des Ministeriums seit der Ausweitung vervierfacht. In einem Bund-Länder-Arbeitspapier, das im April bekannt wurde, steht die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, ganz zum alten Recht zurückzukehren: Vorschuss nur bis zwölf und höchstens sechs Jahre lang. Prien setzt auf Kürzung und Härte zugleich. Die Länder sollen das Eintreiben bündeln, und säumigen Vätern soll schon im Verwaltungsverfahren ein Fahrverbot drohen.
Für 2026 stehen im Bundeshaushalt rund 1,31 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss, für 2027 sind es noch 914 Millionen. Im Oktober hat der Haushaltsausschuss des Bundestags den Etat des Familienministeriums ohne Änderung an den Zahlen angenommen. Rechtlich ändert ein niedrigerer Ansatz nichts, solange das Gesetz gilt, der Anspruch bleibt bestehen. Politisch ist er eine Festlegung. Einen Kabinettsbeschluss gibt es nach allem, was öffentlich bekannt ist, weder für die Altersgrenze noch für das Fahrverbot. Bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 12. November 2026 lässt sich der Ansatz noch ändern.
Zugestimmt hat im Ausschuss neben der Union auch die SPD. Deren Präsidium hatte sich im August ausdrücklich gegen die Absenkung auf 16 gestellt und stattdessen mehr Druck auf die Unterhaltssäumigen verlangt.
Prien hält dem einen gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern vom 25. Juni entgegen. Mecklenburg-Vorpommern hat damals allerdings zu Protokoll gegeben, die Absenkung nicht zu unterstützen, Bremen lehnte sie ab. Als Prien im Juli von einem Beschluss aller Länder sprach, nannte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig das falsch. Im August appellierte die Ministerin an die SPD, verlässliche Partner müssten auch unbeliebte Entscheidungen mittragen.
Die Unterhaltspflicht des Vaters endet nicht mit dem 16. Geburtstag des Kindes. Für das, was der Staat bis dahin vorgestreckt hat, bleibt er Gläubiger. Für jeden Monat danach müsste sich die Mutter selbst um das Geld kümmern, einen Titel erwirken und vollstrecken lassen.
Helfen kann ihr dabei kostenlos eine Beistandschaft des Jugendamts — ausgerechnet der Behörde, die das Geld bisher selbst nur zum kleineren Teil zurückholt. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält es deshalb für wenig aussichtsreich, dass Alleinerziehende auf eigene Faust mehr erreichen.
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Quellen und Anmerkungen:
Tagesspiegel, 15. Juli 2026: Alleinerziehende über die Kürzung des Unterhaltsvorschusses – https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/alleinerziehende-uber-die-kurzung-des-unterhaltsvorschusses-mein-sohn-konnte-nicht-mehr-am-sozialen-leben-teilhaben-15836324.html
epd/evangelisch.de, 15. Juli 2026: Merz verteidigt Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss – https://www.evangelisch.de/inhalte/257260/15-07-2026/merz-verteidigt-kuerzungsplaene-beim-unterhaltsvorschuss
Merkblatt Unterhaltsvorschussgesetz (§ 1 Abs. 1a UVG, Beträge 2026), Stadt Stuttgart – https://www.stuttgart.de/medien/ibs/51-02032-merkblatt-uvg.pdf
Verfassungsblog, 4. August 2026 (Dern/Röhner): Eine Kaskade von Kürzungen – https://verfassungsblog.de/reform-unterhaltsvorschuss/
taz, 12. Juli 2026: Kürzung des Unterhaltsvorschusses (Kindergeldanrechnung) – https://taz.de/Kuerzung-des-Unterhaltsvorschuss/!6195408/
KOMMUNAL, 15.7.2026: Unterhaltsvorschuss nur noch bis 16 – https://kommunal.de/unterhaltsvorschuss-kuerzung-reform-2027
dpa/klamm.de: Prien verteidigt geplante Kürzungen (NDR-Zitat) – https://www.klamm.de/news/prien-verteidigt-geplante-kuerzungen-beim-unterhaltsvorschuss-11N20090101260714930382049.html
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Kommunalbericht 2025, Nr. 4 Unterhaltsvorschuss – https://rechnungshof.rlp.de/veroeffentlichungen/kommunalberichte/kommunalbericht-2025/nr-4-unterhaltsvorschuss
Deutscher Bundestag, hib vom 19.8.2026 (Einzelplan 17, Ansätze Unterhaltsvorschuss) – https://www.bundestag.de/1205456
NRWSPD, 17. August 2026: SPD-Präsidiumsbeschluss zum Unterhaltsvorschuss – https://www.nrwspd.de/2026/08/17/mehr-druck-auf-die-die-nicht-zahlen-nicht-auf-kinder-und-alleinerziehende/



