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Angst essen Meinungsfreiheit auf

Angst essen Meinungsfreiheit auf

Beim „Freitag“ hat man Angst vor den Folgen des Digital Services Act der EU, wonach Plattformbetreiber für unerwünschte Inhalte haftbar gemacht werden können.

Am 6. Mai 2024 um 19.00 Uhr hat die Redaktion des Freitag das Aus für die Blog-Funktion der Community mitgeteilt:

„Wir wollen bloß die Welt verändern“: Mit dieser Kampagne wandte sich der Freitag am 27. April 2022 an seine Leser — pardon, neudeutsch Leser:innen. Die sollten mit dieser Kampagne „in den Fokus“ gestellt werden. Man wollte die klügsten Stimmen hören. Und nicht die lautesten. Genau das war der Anspruch. Und er ist es immer noch: Man kann ihn unten auf jeder Seite der Freitag-Website lesen. Wortwörtliches Zitat. Was ist daraus geworden?

Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet.

Jetzt ist es also zu Ende mit der Einbindung aller aktiven Leser, äh, neudeutsch: Leser:innen, mit der größten Zeitungsredaktion Deutschlands — das war der eigene Anspruch! — und damit auch mit der „Community“.

Diese „Community“ war in der Tat ein Alleinstellungsmerkmal des Freitag und machte ihn einzigartig in der deutschen Medienlandschaft.

Aus, Ende, vorbei.

Eigentlich war die „Community“ eine geniale Idee: Die Leser als Autoren; was an Themen veröffentlicht wird, ist nicht vorhersehbar; es gibt immer wieder Überraschungen, natürlich Gutes und weniger Gutes.

Für die „Community“: Die Möglichkeit, sich zu artikulieren, für seine Themen eine größere Öffentlichkeit zu erreichen, als das je mit einem eigenen kleinen Blog möglich gewesen wäre. Und die Möglichkeit der offenen und auch oft genug heftigen Diskussion, wovon auch reichlich Gebrauch gemacht wurde. Bei manchem Kommentar habe ich mich gefragt, warum der Verfasser nicht einen neuen Beitrag daraus gemacht hat. Die Kommentare wären das oft genug wert gewesen.

Für den Freitag : Ein ganzes Heer von eifrigen Schreibern, Graswurzeljournalisten oder wie immer man sie nennen will, die völlig ohne jedes Gehalt, ohne Tantiemen et cetera für den Freitag schrieben.

Eigentlich auch eine geniale Geschäftsidee! Preiswerter kann man Geist und Arbeit nicht einkaufen.

Auf neudeutsch: Eine Win-Win-Situation.

Warum also jetzt das Ende?

Die Gründe, die die Redaktion in der eingangs verlinkten Ankündigung aufführt, überzeugen kaum.

Nein, das erscheint mir ganz sicher, der wahre Grund ist ein anderer: Der Digital Services Act (DSA) der EU, der am 17. Februar 2024 in vollem Umfang als EU-Verordnung 2022/2065 in Deutschland in Kraft getreten ist. Das den Digital Services Act für Deutschland umsetzende Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wurde am 21. März 2024 vom Bundestag beschlossen und am 26. April 2024 vom Bundesrat gebilligt.

Das Gesetz wurde am 6. Mai 2024 ausgefertigt und am selben Tag online im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es heißt dort am Ende: Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Demnach also am 7. Mai 2024, auch wenn das Bundesgesetzblatt, in dem das Gesetz veröffentlicht wird, erst das Datum vom 13. Mai trägt. Aber verkündet hatte man das Gesetz online ja schon eine Woche früher.

Sie finden es im Bundesgesetzblatt hier.

Der ganze Vorgang fand weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit statt.

Der Richter i. R. Manfred Kölsch hat zum Digital Services Act einen Kommentar geschrieben, den Sie hier finden:

Norbert Häring
Berliner Zeitung
Cicero
KRiStA (Langfassung)

Die Kritiker dieser neuen Regelung sehen dadurch die Meinungsfreiheit in akuter Gefahr.

Kölsch schreibt:

„Diese Gesetzgebung über digitale Dienste ist ein trojanisches Pferd: Es trägt eine Fassade zur Schau, die demokratischen Grundsätze zu achten. […]

In den zur Auslegung des DSA heranzuziehenden Erwägungsgründen der EU-Verordnung wird säuberlich zwischen der Verbreitung rechtswidriger und ‚anderweitig schädlicher Informationen‘ unterschieden (Erwägungsgrund Nr. 5). Den Plattformbetreibern wird aufgegeben ‚besonders darauf (zu) achten, wie ihre Dienste zur Verbreitung oder Verstärkung von nur irreführendem oder täuschendem Inhalt einschließlich Desinformationen genutzt werden könnten‘ (Erwägungsgrund Nr. 84). Auch Art. 34 DSA unterscheidet genau zwischen rechtswidrigen und Informationen mit nur „nachteiligen Auswirkungen“.

Der Begriff ‚Desinformation‘ ist aber im DSA nicht definiert. Die EU-Kommission hat allerdings schon 2018 klargestellt, dass Desinformationen unter anderem solche Informationen sind, die ‚öffentlichen Schaden‘ anrichten können. Dabei bestimmt sie (S.4), unter öffentlichem Schaden seien zu verstehen ‚Bedrohungen für die demokratischen politischen Prozesse und die politische Entscheidungsfindung sowie für öffentliche Güter wie den Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der Sicherheit‘.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass falsche, irreführende oder gar unbequeme Eintragungen nicht rechtswidrig sein müssen. Dennoch können sie auf der Grundlage des DSA jederzeit als rechtswidrig erklärt werden. Das Maß, an dem die Beurteilung als Desinformation ausgerichtet ist, wird von der EU-Kommission gesetzt. Das aber heißt, dass politisch unliebsame Meinungen, ja wissenschaftlich argumentierte Positionen gelöscht werden können.

Hinter dieser rechtsstaatlichen Fassade geschieht jedoch das genaue Gegenteil: Es ereignet sich ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung, der weitgehend unbemerkt bleibt — wahrscheinlich aufgrund der hohen Komplexität der Materie.

Hinzu kommt, dass dieser Angriff mit dem DSA schleichend geschieht. Wegen der Komplexität der Materie, der wie ein Ablenkungsmanöver wirkenden allgemeinen Informationsflut, bleibt der Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung unbemerkt. Der DSA eröffnet die Möglichkeit, auch nicht rechtswidrige Eintragungen auf sehr großen Onlineplattformen und Suchmaschinen für löschungspflichtig zu erklären.“

Lassen wir das auf uns wirken: Onlineplattformen werden verpflichtet, auch Inhalte zu löschen, die nicht rechtswidrig sind, die aber nach Meinung der EU, oder der Bundesregierung beziehungsweise der Vorfeldorganisationen, die die Internetinhalte für sie kontrollieren werden, also einer der zutragenden zumeist regierungsfinanzierten „NGOs“ (ein Widerspruch in sich) oder der wie Pilze aus dem Boden schießenden regierungsfinanzierten Meldeportale „nachteilig“, „irreführend“, „Bedrohungen“ wie oben zitiert, „Desinformation“ sind.

Diese Begrifflichkeiten sind in keiner Weise fest definiert, es gilt jeweils als Maßstab, was die EU, die Bundesregierung und deren Zuträger dafür halten. Alles jeweils politisch Unliebsame kann damit auf den Index kommen. Alles politisch Unliebsame ist damit gefährdet, und für die Plattformbetreiber ist es gefährlich.

Denn nach dem Digital Services Act besteht die Gefahr erheblicher Geldbußen und Zwangsgelder, wenn sie hier nicht entsprechend kooperieren (Art. 74 DSA; Art. 51 Abs. 2 lit. a-d DSA; im Detail die Langversion von Kölschs Beitrag).

Kölsch weiter:

„Die großen Plattformen haben Eintragungen auf darin enthaltene „systemische Risiken“ zu analysieren, diese entsprechend zu bewerten und dann „Risikominderungsmaßnahmen“ zu ergreifen. Systemische Risiken liegen dann vor, wenn „voraussichtlich (oder absehbar) nachteilige Auswirkungen“ auf „die gesellschaftliche Debatte“, die „öffentliche Sicherheit“ oder die „öffentliche Gesundheit“ zu erwarten sind. Diese Eintragungen sind zu löschen beziehungsweise zu sperren.

Diesen Begriffen fehlt jedoch, auch unter Berücksichtigung eines dem Gesetzgeber zuzubilligenden Ermessensspielraums, die vom rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot geforderte inhaltliche Begrenzung. Eine gesetzliche Ermächtigung an die Exekutive muss nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sein. Nur dadurch wird das Handeln der Ermächtigten messbar und in erträglichem Ausmaß für den Bürger voraussehbar und berechenbar.

Die Herrschaft des Verdachts wird jetzt nach dem Ausklingen der Coronazeit auf alle möglichen Felder des öffentlichen Lebens ausgedehnt. Den betroffenen Plattformen steht wegen der im DSA verwendeten Generalklauseln jederzeit ein Grund zur Löschung zur Verfügung, dem Koordinator eine Möglichkeit, Sanktionen anzuordnen und die Hinweisgeber haben unbeschränkte Möglichkeiten, Anzeigen zur Löschung vorzubringen.

Unberechtigten Löschungen wird zusätzlich Vorschub geleistet durch den angesichts der Informationsflut unvermeidlichen Einsatz automatischer Inhaltserkennungstechnologien"

Wegen der für Zuwiderhandlungen angedrohten Geldbußen und Zwangsgelder von bis zu 6 Prozent des weltweiten Umsatzes im vorangegangenen Jahr werden die Plattformen schon alleine aus wirtschaftlichen Erwägungen sogenanntes Overblocking praktizieren (also das übermäßige Löschen von erlaubten Meinungsäußerungen und Informationen oder die Einschränkung von deren Verbreitung; N.H.).

Im Ergebnis wird sich der Nutzer der Plattformen stets als möglicher Störer der öffentlichen Debatte und Wahlprozesse oder als Gefährder der öffentlichen Sicherheit und öffentlichen Gesundheit sehen. Diese Unschärfemethode wird bei ihm die Befürchtung aufleben lassen, ins Visier der Kontrolleure zu geraten. Die die Demokratie tragenden öffentlichen Debatten werden zu Scheindebatten im vorgegebenen Meinungskanal degenerieren.

Die Überwachungsverpflichtungen aller Akteure sind präventiv angelegt. Es geht immer um „voraussichtlich kritische“, „voraussehbar nachteilige“ oder „absehbar nachteilige Auswirkungen“ auf die „gesellschaftliche Debatte“ die „öffentliche Sicherheit“ oder die „öffentliche Gesundheit“.

Der Generalanwalt beim EuGH hat dazu das rechtlich Notwendige gesagt: Hier handele es sich um „besonders gravierende Eingriffe in das Recht auf freie Meinungsäußerung (…), weil sie durch die Einschränkung bestimmter Informationen schon vor deren Verbreitung jede öffentliche Debatte über den Inhalt verhindern und damit die Meinungsfreiheit ihrer eigentlichen Funktion als Motor des Pluralismus berauben“ (Rz.102f). Der Generalanwalt weist zutreffend darauf hin, dass vorbeugende Informationskontrollen im Ergebnis das Recht auf die prinzipiell unbeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit aufheben.

Dieses Recht wird jetzt mit dem DSA obrigkeitlich zugemessen.

Dazu muss jetzt natürlich eine ausgedehnte Überwachungsbürokratie geschaffen beziehungsweise die bereits vorhandene weiter ausgebaut werden.“

Zitieren wir noch einmal Kölsch:

„Die Hinweisgeber sind nach dem DSA als „vertrauenswürdig“ anzusehen. wenn sie sich in der Vergangenheit bereits bei der Erkennung beanstandenswürdiger Inhalte bewährt haben (Art. 22 DSA). Im Klartext heißt dies: Die bekannten Denunzianten unter dem Regime des bisher geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden dankbar erkennen, dass ihre Stellung Monopolcharakter gewonnen hat.“

Tobias Riegel schreibt auf den Nachdenkseiten:

„Ein zentrales Element des DSA ist laut Bundesregierung:

„Das Gesetz über digitale Dienste erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer. Hierunter fällt auch die Redefreiheit im Internet.“

Hier ist sie wieder: die Orwell’sche Sprachregelung von der „Entfernung von Inhalten“ zum Schutz der „Redefreiheit“. Zunächst geht es meiner Meinung nach beim DSA um die Erleichterung von Zensur und das Gegenteil von Redefreiheit. Die zentrale Frage hier ist: Was sind „illegale“ Inhalte, deren Entfernung erleichtert werden soll? Und wer wacht über diese Definition?

Derartige Risiken will und kann ein Medium wie der Freitag nicht eingehen. Er wird kaum das Personal haben, um alle Blogbeiträge und die vielen langen Kommentare entsprechend auf Unliebsames zu prüfen. Und das noch in der riesigen Grauzone, in der ja überhaupt nicht klar zu erkennen ist, was jetzt tatsächlich unliebsam ist und was nicht.

Und, noch schlimmer: Das Ganze womöglich immer auch rückwirkend. Vielleicht wird ja jetzt auch das, was vor einem Jahr noch akzeptabel erschien, mit einem Mal zu Desinformation und schädlich.

Die seitens der Redaktion veröffentlichten Artikel sind da wahrscheinlich schon manchmal heikel genug. Aber sie stammen von einem begrenzten Autorenkreis und haben zwischen Verfassen und Veröffentlichung einen längeren Prozess durchlaufen, der das Risiko überschaubar macht. Anders bei den frei nach eigenem Belieben von den Lesern, die sich dafür lediglich registrieren mussten, eingestellten Blogartikeln und Kommentaren. Da mag bislang der in der Community geheimnisumwitterte Algorithmus genügt haben, der Beiträge mit bestimmten Reizwörtern, Begriffen und Verlinkungen aussortiert hat. Ansonsten herrschte hier weitgehende Anarchie, was ja wortwörtlich übersetzt Nicht-Herrschaft heißt. Also gab es in der „Community“ bisher doch weitgehend den herrschaftsfreien Diskurs im Sinn von Jürgen Habermas. Damit ist jetzt endgültig Schluss.

Die Vernachlässigung und die Abschiebung der Community aus dem Blickfeld geschehen beim Freitag allerdings nicht erst seit jetzt. Dem Community-Autor Richard Zietz ist das bereis 2022 aufgefallen:

Angesichts der drohenden Zensur und Repression wird jetzt auch verständlich, warum bereits seit einiger Zeit die Community-Artikel weder über die Freitag-eigene Suchfunktion noch über Suchmaschinen, egal, welche, mehr auffindbar sind. Und das gilt nicht nur etwa für die ab einem bestimmten Zeitpunkt neu erschienen Artikel, sondern rückwirkend (!!!) auch für alle älteren, außer sie sind in die Plus-Sektion hinter der Bezahlschranke aufgenommen worden oder haben eine redaktionelle Empfehlung bekommen. Früher konnte man die Community-Artikel oder bestimmte Inhalte und Stichwörter in ihnen problemlos finden, solche Suchen habe ich selbst oft genug vorgenommen, bei meinen über 900 Beiträgen zum Thema Jemen war das öfter einmal notwendig. Jetzt geht das aber nicht mehr. So kann auch niemand in der alten Anarchie-Ecke nach etwas politisch Unliebsamen herumwühlen und den Freitag dann deswegen hinhängen.

Die Community-Blogbeiträge sind zwar noch im Netz und sollen es ja auch bleiben, nur etwas finden kann man tatsächlich dort nicht mehr. Weder die Denunzianten noch die Leser noch die Autoren selbst. Das ist wie in einer alten Bibliothek, in der man die Bücher nach Größe sortiert hatte und jetzt jemand die Kartei geklaut hat.

Was macht der Freitag? Er fürchtet die drohenden Konsequenzen der neuen Zensurregeln. Schon an genau demselben Tag, an dem das neue Gesetz verkündet wird, am 6. Mai 2024, wird das Aus für die freien Blogs der Community verkündet.

Abends um 19.00 Uhr, die wenigen Stunden hat man sich beim Freitag noch getraut zu warten, offenbar bis zum Dienstschluss dieses Tages, bevor dann am 7. Mai um 0.00 Uhr das neue Gesetz in Kraft getreten ist. Die Mails mit dieser Information an alle Community-Mitglieder gingen dann um 21.00 Uhr raus.

Angst essen Seele auf, dieser Filmtitel passt hier gut dazu. Die Community, das ganz besondere Verhältnis zu seiner Leserschaft, die damit sozusagen mit ins Blatt, ins Boot geholt und zur größten Redaktion Deutschlands gemacht wurde, war das Besondere, die Seele des Freitag. Jetzt ist sie von der Angst aufgegessen worden. Die Gemeinschaft des Freitag mit seinen Lesern ist tot.

Damit ist der Freitag auch nichts anderes mehr als alle anderen „Mainstream“-Medien: Redaktion hier, Rezipienten dort. Die Einschränkungen der Leserbeteiligung geht jetzt sogar noch weiter als bei vielen anderen Medien: Kommentare nur 1000 Zeichen! 1500 sind es bei der Zeit. Und: Kommentare nur von 7 bis 22 Uhr. Damit nichts ein paar Stunden bis zum nächsten Morgen unkontrolliert bleibt? Leute, bitte! Und: Die Kommentare werden gut versteckt: Um sie lesen zu können, muss man registrierter Nutzer und eingeloggt sein. Dem großen Publikum bleiben sie verborgen. Das habe ich woanders noch nicht gesehen: Selbstverständlich können Sie die Kommentare bei fast allen anderen Medien lesen, auch ohne registriert zu sein.

Also, der Freitag bringt sich aus der Schusslinie. Das kann man ihm nicht einmal verübeln. Und was macht er sonst noch? Nichts? Nichts!

Suchen Sie doch einmal beim Freitag über die interne Suchfunktion nach dem Digital Services Act. Was finden Sie? Es gibt keinen einzigen Beitrag zu diesem Thema! Unter den redaktionellen, also offiziell auf Blattlinie liegenden Artikeln, die Community interessiert hier tatsächlich einmal nicht und ist ja ohnehin nicht mehr über die Suchfunktion erreichbar. Ein Blatt, das sich selbst als „links“ definiert, fällt mit dröhnendem Schweigen auf ausgerechnet bei dem Thema der Einführung einer Zensur für Medienanbieter und damit auch für die Meinungsfreiheit von uns allen. Obwohl der Freitag selbst besonders davon betroffen ist, weil er deswegen einen ganzen Bereich abstoßen muss, so wie die Eidechse, die ihren Schwanz abwirft, um sich zu retten.

Nichts, nada, niente.

Das ist — in Verbindung mit der eingangs verlinkten Erklärung der Redaktion — ein intellektuelles und politisches Armutszeugnis.

Tut mir leid.

Der Beitrag ist zu hier finden.


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