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Blut an Schweizer Händen

Blut an Schweizer Händen

Unzählige Menschen wurden bereits mit Produkten aus eidgenössischen Waffenschmieden getötet und verletzt.

Schweizer Rüstungsfirmen entgehen Aufträge in Millionenhöhe …

Betrauern sollen wir jetzt jedoch, dass Schweizer Rüstungsfirmen, die meist im ausländischen Besitz sind, Aufträge in Millionenhöhe entgehen, weil der Bundesrat sich weigerte, Deutschland die Weitergabe von Panzermunition an die Ukraine zu erlauben und an Dänemark Radschützenpanzer der Mowag vom Typ Piranha III (1).

Doch warum hat eigentlich die Schweiz seinerzeit die Lieferung von Panzermunition des Rheinmetall-Konzerns nach Deutschland und von Radschützenpanzern der Mowag vom Typ Piranha III nach Dänemark bewilligt? Beide Länder beteiligten sich immer wieder an Kriegen. Unter anderem Deutschland und Dänemark am 20-jährigen Krieg in Afghanistan und 1999 am Kosovokrieg. In der Schweiz wären diese Waffenlieferungen an Staaten, die in Kriege verwickelt sind, verboten gewesen.

Der Hersteller von Radschützenpanzern, die Mowag in Kreuzlingen, ist seit 2003 im Besitz des US-Rüstungskonzerns General Dynamics. 1999 wurde der Rüstungsbereich von Oerlikon Contraves Defence in unserem Land an die deutsche Rheinmetall DeTec verkauft, die Herstellerin der Munition für den Luftabwehrpanzer Gepard. Kürzlich wurde auch die Munitionsfabrik in Thun (BE) des bundeseigenen Rüstungs- und Raumfahrtkonzerns Ruag an die italienische Beretta veräußert.

Es ist verboten, in kriegführende Gebiete Waffen zu liefern

Seit 1973 ist es eigentlich in der Schweiz verboten, Rüstungsgüter in kriegführende Gebiete zu liefern, nicht erst seit Kurzem wie jetzt zu lesen ist. Aber es gab immer wieder Ausreden, um die restriktiven Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes und der Kriegsmaterialverordnung umgehen zu können, damit solche Exporte „legal“ dennoch „möglich gemacht werden konnten …“

Dass Schweizer Rüstungsgüter nicht in kriegführende Gebiete geliefert werden dürfen, wurde schon 1973 festgeschrieben:

„Es werden keine Ausfuhrbewilligungen für Kriegsmaterial erteilt,
(a) nach Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstwie gefährliche Spannungen bestehen;
(b) wenn Grund zur Annahme besteht, dass Kriegsmateriallieferungen in ein bestimmtes Land die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde, sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe, beeinträchtigen.“

Schachzug, um ein Waffenausfuhrverbot zu verhindern

Diese restriktiven Bestimmungen wurden vor 50 Jahren in die Kriegsmaterialverordnung aufgenommen, um einen Erfolg der Volksinitiative „für vermehrte Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot“ zu verhindern. Diese Volksinitiative hatte1972 die Volksmehrheit mit 49,7 Prozent Ja-Stimmen nur knapp verfehlt. Der Bundesrat hatte damals vor dem Urnengang die Stimmbürger mit einem Gegenvorschlag — das Kriegsmaterialgesetz zu verschärfen — beruhigt und versprochen, das revidierte Gesetz streng zu handhaben. Der Zweck dieses Schachzuges war: Ein Waffenausfuhrverbot sollte verhindert werden.

Während der Kriege in Vietnam, Kambodscha, Laos, Irak, Iran, Afghanistan, Mittel- und Südamerika, Syrien, Somalia, Libyen, Jemen und so weiter blieb die Schweizer Rüstungsindustrie ein treuer Lieferant an die kriegführenden NATO-Staaten, an Regimes der Türkei, Saudi-Arabiens, Pakistans, der Emirate und so weiter. Das Geschäft blühte. Die restriktiven Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes und der Kriegsmaterialverordnung wurden vom Bundesrat ignoriert.

Milliarden Schweizer Kriegsmaterial für kriegführende Staaten

Laut Zahlen von SIPRI, des Stockholm International Peace Research Institute, hat die Schweiz von 1975 bis 2021 für 14,320 Milliarden US-Dollar Groß-Waffen exportiert (2).

Laut der offiziellen Statistik des Bundes exportierte die Schweiz von 1975 bis 2021 für 20,8 Milliarden Franken Kriegsmaterial. Verkauft wurden diese Rüstungsgüter zu einem großen Teil an kriegführende Staaten, an NATO-Militärs, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt, in denen Menschen hungern und verhungern. In den 20,8 Milliarden Franken sind die besonderen militärischen Güter nicht eingerechnet, die ebenfalls exportiert wurden, aber nicht in der offiziellen Statistik erscheinen. Auch die Finanzierung von Waffengeschäften durch Schweizer Banken erscheinen in diesen Zahlen nicht. Schweizer Geldinstitute, die Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen investierten in den letzten Jahren sogar in Firmen, die an der Atomwaffenproduktion, an der Herstellung von Antipersonenminen und Clusterbomben beteiligt sind. Laut dem Kriegsmaterialgesetz ist die „direkte und indirekte Finanzierung“ von verbotenem Kriegsmaterial schon heute klar untersagt. Verbotene Waffen sind in der Schweiz chemische und biologische Waffen, Atombomben, Streubomben und Antipersonenminen.

Finanzplatz Schweiz: Milliarden Investitionen in Rüstungskonzerne

Die Finanzierung von Waffengeschäften und die Investitionen in ausländische Rüstungskonzerne durch Schweizer Banken, die Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen hat auch noch heute Hochkonjunktur, sogar Geldanlagen in Firmen, die Atombomben produzieren. Laut „Don’t Bank on the Bomb“ betrugen die Investitionen der Schweiz in Atomwaffenproduzenten im November 2021 4,883 Milliarden US-Dollar (3).

All die anderen Geschäfte mit dem Tod, die Waffenexporte schweizerischer Firmen durch ausländische Tochtergesellschaften, die Lizenzproduktionen und die Schiebergeschäfte, die über die Schweiz gelaufen sind, blieben meist im Dunkeln. Noch einmal die Frage: Wird die Schweizer Regierung, der siebenköpfige Bundesrat in seiner neuen Zusammensetzung die lukrativen Deals mit dem Krieg stoppen, mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider aus dem Kanton Jura und dem neuen Bundesrat Albert Rösti aus dem Kanton Bern?

Die Kriegsmaterialausfuhren der Schweiz nahmen in den ersten neun Monaten 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 50 Prozent auf 756 Millionen Franken zu.

Nur in zwei der vergangen 30 Jahre exportierte die Schweiz mehr. „Es ist also gut möglich, dass die Branche bis Ende Jahres einen Exportrekord erreicht“, schrieb der Tages-Anzeiger (1).

Kein strafrechtlicher Freipass für das Geschäft mit dem Krieg

Etwas, was in den Medien nicht thematisiert wird: Für Kriegsmateriallieferungen ist das Strafrecht nicht einfach außer Kraft gesetzt.

Es gibt keinen strafrechtlichen Freipass für Fabrikanten und Politiker, die Rüstungsgüter liefern lassen an Regime, die Kriege führen, die foltern, die ihre Bevölkerung unterdrücken und hungern lassen.

Unter Artikel 25 des schweizerischen Strafgesetzbuches fallen nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Körperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung.

Gehilfe bei solchen Straftaten ist derjenige, welcher „zu einem Verbrechen oder zu einem Vergehen vorsätzliche Hilfe leistet“, wer also auch „vorsätzlich in untergeordneter Stellung die Vorsatztat eines andern fördert“. Diese Verbrechen sind, laut Artikel 75bis des Strafgesetzbuches, sogar unverjährbar und sind Offizialdelikte, die von der Justiz geahndet werden müssten. Ein Offizialdelikt ist in der Schweiz eine Straftat, die die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen verfolgen muss, wenn es ihr zur Kenntnis gelangt. Der verstorbene Berner Jurist Christoph Bürki (1929 bis 2016) hat immer wieder auf die strafrechtliche Verantwortung bei Kriegsmaterialexporten hingewiesen.

Tausende Male mehr Opfer durch Kriege als durch Terrorattacken

Die Bundesanwaltschaft und die vom Staat angestellten Justizbeamten dürfen heute nicht gegen die Behörden, den Bundesrat und das Parlament ermitteln, die die Kriegsmaterialexporte und die Finanzierung von Waffengeschäften und Rüstungskonzernen möglich machen. Das Augenmerk der Bundesanwaltschaft richtet sich auf Terroristen, die Anschläge planen, die sich illegal Waffen beschaffen. International wird davon ausgegangen, dass der „internationale Terrorismus“ eine der größten Bedrohungen für den Weltfrieden sei.

Wie Elias Davidsson schrieb, ist der Terrorismus, das heißt Angriffe auf Zivilisten zu politischen Zwecken, zweifellos ein Verbrechen. Davidsson dokumentierte aber auch, dass die Zahl der jährlich durch Terrorakte getöteten Menschen in den meisten Ländern zwischen 0 und 10 liegt. In Europa, einem Gebiet mit über 500 Millionen Menschen, sterben im Durchschnitt jährlich etwa 44 Menschen durch Terroranschläge (4).

In dem neuen Krieg in der Ukraine sind vermutlich jetzt schon über 100.000 Menschen umgekommen. Im Krieg im Jemen haben Schätzungen zufolge seit 2015 schon 233.000 bis 400 000 Menschen das Leben verloren.

Dieser Krieg im Jemen führte nicht dazu, dass die Schweiz ihre Kriegsmateriallieferungen an die im Nahen Osten kriegführende Koalition einstellte, weder nach Saudi-Arabien noch an die Staaten, die diesen Krieg logistisch erst möglich machten, die USA, Großbritannien und Frankreich.


Quellen und Anmerkungen:

(1) „Schweizer Rüstungsfirmen entgehen Aufträge in Millionenhöhe“ von Konrad Staehelin, Tages-Anzeiger 7. Dezember 2022.
(2) www.sipri.org/databases/armstransfers
(3) www.vb (2021-Perilous-Profiteering_ExecSummary.pdf (dontbankonthebomb.com)
(4) Elias Davidsson: Psychologische Kriegsführung und gesellschaftliche Leugnung: Die Legende des 9/11 und die Fiktion der Terrorbedrohung. Zambon-Verlag, Frankfurt am Main 2017


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