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Der Corona-Untersuchungsausschuss

Der Corona-Untersuchungsausschuss

Juristen wollen klären, ob es sich bei den Corona-Maßnahmen um schwere Rechtsverstöße handelt — und fordern Konsequenzen.

Die Corona-Krise mit ihren Ursachen und Zusammenhängen, ihren Hintergründen und rechtlichen Grundlagen sowie ihren Folgen aufklären — das will eine kleine Stiftung von Juristen. Sie hat dazu einen Corona-Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen, der die dafür notwendige Arbeit leisten soll. „Wir wollen erstens die anderen Meinungen zu Wort kommen lassen und zweitens die vielen dunklen, Verwirrung, Angst und Panik auslösenden Ecken ausleuchten“, beschrieb der Rechtsanwalt Reiner Füllmich am Freitag in Berlin das Anliegen.

Am Ende sollten alle Bürger des Landes in der Lage sein, „sich ein eigenes Bild davon zu machen, ob diese Maßnahmen, insbesondere der Lockdown und die Maskenpflicht auf einer ausreichenden tatsächlichen und rechtlichen Grundlage veranlasst wurden“, so der Anwalt. Er stellte gemeinsam mit den Juristen Antonia Fischer, Viviane Fischer und Justus Hoffmann die von ihnen gegründete Stiftung und die Arbeit des Ausschusses vor. Dieser soll in den nächsten sechs Wochen Experten, Wissenschaftler und betroffene befragen und daraus einen ersten Bericht zusammenfassen.

Die Wirtschaftsjuristin Viviane Fischer wies auf die unsicheren Daten hin, mit denen die Beschränkungen des gesellschaftlichen Lebens begründet wurden. Diese sollen bis hin zum Lockdown einschließlich der Kontaktverbote angeblich helfen, das Virus Sars-Cov 2 und die von ihm laut Weltgesundheitsorganisation WHO ausgelöste Krankheit Covid-19 einzudämmen. Doch die Maßnahmen richten aus Sicht der Juristin mehr Schaden als Nutzen an, weshalb sie schon zuvor begann, den davon Betroffenen Gehör zu verschaffen, unter anderem über die Webseite „Kollateral“.

Warum Meinungswandel bei Spahn, Drosten und Co.?

Füllmich ist als Anwalt vor allem im Verbraucherschutzrecht tätig und hat sich dabei schon mit großen Konzernen wie der deutschen Bank angelegt, wie er berichtete. Er habe bis Mai in den USA, im Bundesstaat Kalifornien gelebt und dort die Nachrichten zur Corona-Krise mitbekommen. Bei den Informationen aus Deutschland hat der Anwalt nach eigener Aussage verwundert beobachtet, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Chef des Robert-Koch-Instituts, der Tiermediziner Lothar Wieler, und der Virologe Christian Drosten anfangs versuchten, beruhigend zu wirken und eine Panik zu vermeiden.

„Dann verkehrte sich diese Einschätzung in ihr Gegenteil, durch dieselben Personen, die vorher alles für gut beherrschbar erklärten und vorher gesagt hatten: Masken sind sowieso Quatsch, das bringt nichts.“

Als Ende März in der Bundesrepublik der Lockdown durch die Bundesregierung ausgerufen wurde, seien zur gleichen Zeit zahlreiche Grundrechte außer Kraft gesetzt worden — „was ich kaum glauben konnte“, wie Füllmich kommentierte.

„Das hat mich als Jurist besonders betroffen gemacht. Noch weniger konnte ich allerdings glauben, dass weit über 90 Prozent der Bevölkerung dagegen gar nichts einzuwenden hatten und ohne Fragen zu stellen sich den Anti-Corona-Maßnahmen unterwarfen und die Mainstream-Medien alle auf denselben Kurs eingeschwenkt sind.“

Warum wurden andere Meinungen nicht gehört?

Es sei aber klar, „das jedes Ding zwei Seiten hat und nicht nur eine Meinung, sondern dass es mehrere Meinungen in jeder Diskussion gibt“, so der Anwalt. Deshalb habe er nach Gegenstimmen in der Bundesrepublik gesucht, auf die ihn unter anderem der Lungenarzt und Epidemiologe Wolfgang Wodarg aufmerksam gemacht habe. So sei er auf verschiedene Aussagen des Ökonomen Stefan Homburg, der Virologin Karin Mölling, des Mediziners Sucharit Bhakdi, des Virologen Hendrik Streeck und anderer gestoßen.

„Alle samt vertraten zu meiner Überraschung, aber aus meiner Sicht überzeugend, aufgrund eigener langjähriger Berufserfahrung und aufgrund eigener Studien immer noch die ursprünglich auch von Drosten vertretene Meinung: Alles nicht so schlimm, alles gut beherrschbar, Masken brauchen wir nicht.“

Füllmich beobachtete nach seinen Worten verwundert, dass diese anderen Meinungen nicht gehört wurden und jeder Auseinandersetzung mit ihnen aus dem Weg gegangen wurde. Das sei geschehen, „indem die anderen Meinungen erst pauschal als Verschwörungstheorien abgetan wurden und dann die Vertreter der anderen Meinungen pauschal als ‚Covidioten‘ abgetan wurden. Das hat mich richtig wütend gemacht.“

Wachsende Kritik unter Juristen

In jedem Gerichtsverfahren werde immer erst die andere seite angehört, bevor am Ende eines Verfahrens ein Urteil gefällt wird, erinnerte Füllmich. Das habe dazu beigetragen, dass er nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik beschlossen habe, sich einzumischen und seine Erfahrung in der Auseinandersetzung mit großen Konzernen in die Aufklärung der Vorgänge einzubringen.

„Sollte sich herausstellen, dass die Maßnahmen nicht angemessen und vielleicht nicht einmal erforderlich waren, wird das sowohl politische als auch juristische Konsequenzen haben“, kündigte der Anwalt an. Zu den Konsequenzen könne „die volle Entschädigung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Künstler und Selbständigen“ sein. Diesen sei anders als den Konzernen bisher „nicht ansatzweise ausreichende Entschädigungen gezahlt worden“, wie Füllmich betonte.

Der Anwalt berichtete von breiter Zustimmung unter vielen Juristen in der Bundesrepublik, die die Anti-Corona-Maßnahmen ebenfalls kritisch beurteilen, sich aber bisher „nicht aus der Deckung“ trauen würden. Deshalb wolle er mit seinen Kollegen den Anfang machen, begründete er das Anliegen der Stiftung. Das bestätigte der Medizinrechtsanwalt und Rechtswissenschaftler Justus Hoffmann ebenso wie die Medizinrechts- und Verbraucherschutzanwältin Antonia Fischer und Wirtschaftsjuristin Viviane Fischer. Sie verwiesen am Freitag in Berlin auf ein ihnen stehendes Netzwerk von Juristen, das über die Bundesrepublik hinausreiche und sie unterstütze.

Warum wurden Maßnahmen nicht auf ihre Folgen geprüft?

Hoffmann kritisierte, die fehlende Bereitschaft der Regierenden zu einer offenen und öffentlichen Diskussion über die Anti-Corona-Maßnahmen „hat mit dem Rechtsstaat und mit Demokratie nichts mehr zu tun. Das hat mit Recht als Form von Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.“ Für ihn als Jurist stehe die Frage, in welcher anderen Situation würden solche Maßnahmen, „die eine derartige Tragweite haben, auf einer so dünnen Faktenbasis in Frage kommen“.

Das wirke, „als gäbe es ein neues Ermächtigungsgesetz“, sagte Hoffmann, „ein Ermächtigungsgesetz, das der Regierung ermöglicht, ohne zeitliche Begrenzung, ohne Kontrolle von außen und ohne obligatorische gerichtliche Verfahren Leute einzusperren, Geschäfte zu schließen und die Versammlungsfreiheit einzuschränken“. Die Bürger würden in die Situation versetzt, „noch den eigenen Grundrechten hinterher zu rennen“. Dabei gelten diese zum Schutz der Bürger vor dem Staat, wie Füllmich ergänzte.

Medizinrechtlerin Antonia Fischer wies daraufhin, dass die Anti-Corona-Maßnahmen nicht auf ihre Folgen geprüft worden seien. Sie habe den Eindruck gewonnen, dass die Regierenden den Unmut der Bevölkerung nicht wecken und unter Kontrolle halten wollten. Anwalt Hoffmann meinte, das Thema sei „politisch und rechtlich gewissermaßen austauschbar“. Die Maßnahmen seien weniger auf Tatsachengrundlagen verkündet worden, was die Bevölkerung die Frage aufwerfe: „In was für einem Rechtsstaat wollen wir leben?“ Dieser dürfe nicht nur ein „Schönwetter-Rechtsstaat“ sein, der bei den ersten Problemen mit Panikmache und Verboten außer Kraft gesetzt werde.

„Da muss sich auch niemand wundern, wenn sich in der Bevölkerung zunehmend extremistische Tendenzen an den äußersten Rändern des politischen Spektrums entwickeln, wenn die Menschen den Eindruck haben, dass der Rechtsstaat sie ausschließt oder nicht hört oder sie ihm und der Politik egal sind. Da suchen sich die Leute eine Alternative, wo sie gehört werden, oder sie den Eindruck haben, dass sie gehört werden.“

Aus der Sicht von Hoffmann ist „nicht mit dem gesunden Menschenverstand zu erklären“, warum sich die Maßnahmen nach Region und Bundesland unterscheiden. „Entweder das Virus ist gefährlich oder es ist nicht gefährlich. Aber wenn es gefährlich ist, ist es überall gefährlich.“ Der Anwalt beschrieb es als absurd, dass Menschen nicht einzeln auf Parkbänken sitzen durften, so in Berlin und Brandenburg. Wenn sie es taten, seien mehrere Polizisten mit einem Einsatzfahrzeug gekommen, in dem zusammengepfercht.

Bewusste Spaltung der Gesellschaft

Die Uniformierten hätten auch viel mehr Kontakt zu anderen gehabt und hätten keine Masken tragen müssen. Die hätten dann die vermeintlich Ungehorsamen gemeinsam in eine Zelle eingesperrt. Hoffmann stellte die Frage, ob denn dann die Polizisten auf dem betreffenden Revier weiter sicher seien vor der angeblichen Virusgefahr. Er beschrieb eine Kette von Absurditäten, die keinen Sinn ergeben, wie er betonte.

Mit den Begriffen wie „systemrelevante Berufe“ sei zudem eine „unnötige Spaltung in der Gesellschaft“ hervorgerufen worden, so der Jurist. Rechtsanwälte als offiziell „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ seien unter anderem anfangs nicht dazu gezählt worden.

„Wer entscheidet das eigentlich, welcher Lebensentwurf jetzt systemrelevant ist und welcher nicht? Was ist denn das Resultat davon?“

Hoffmann hält es für vorstellbar, dass jene mit nicht „nichtsystemrelevanten“ Berufen eines Tages fragen, warum sie mit ihren Steuern das System weiter mitfinanzieren sollen.

Missbrauch der Älteren für politische Ziele

Der Anwalt stellte fest, dass Menschenleben und individuelle Schicksale durch die politischen Entscheider „komplett ignoriert“ wurden. Die Maßnahmen seien auf Grundlage einer diffusen Faktenlage beschlossen worden und gegenüber der Bevölkerung mit dem Argument begründet worden: „Sonst stirbt Oma!“ „Da wurden auf eine perfide Art und Weise schwache Mitglieder der Gesellschaft, die Alten, Schwachen und Kranken, benutzt“, so Hoffmann. „Denen ist damit überhaupt nicht geholfen. Sie sind einfach nur als politisches Kampfmittel missbraucht worden, um die Gesellschaft bis zu einem gewissen Grad gefügig zu machen.“

Es seien Schuldgefühle gegenüber den eigenen Großeltern erzeugt worden:

„Niemand möchte, dass Oma stirbt. Aber so hat man die Leute dazu bekommen, sich an absurdeste Verhaltensmuster zu halten, während die alten Menschen in den Heimen in fragwürdigen Situationen vor sich hinvegetieren mussten.“

Die Heimbewohner seien isoliert worden und hätten in manchen Bundesländern nicht einmal im Sterbefall besucht werden dürfen.

„Und niemand hat die Oma gefragt, was sie eigentlich will“, ergänzte Medizinrechtsanwältin Antonia Fischer. „Wer möchte die letzte Zeit seines Lebens denn allein verbringen, um unbedingt am Leben erhalten zu werden?“ Sie erinnerte an die vorhandenen Möglichkeiten wie Patientenverfügungen, selbstbestimmt zu entscheiden, wie die letzte Lebenszeit sein soll. „Nur der alte Mensch, der darf nicht an Corona sterben, egal ob er es möchte oder nicht.“

Beleg aus Ministerium für Fehlalarm

Die Wirtschaftsjuristin Viviane Fischer verwies auf die Auswertung des im Bundesinnenministerium für den Schutz Kritischer Infrastrukturen zuständigen Beamten Stephan Kohn. Der kam zu dem Ergebnis: Bei der Warnung vor Sars-Cov 2 und Covid-19 handele es sich um einen Fehlalarm. Die Schäden durch die Maßnahmen seien größer als die gesundheitlichen Gefahren und Folgen durch das Virus. Zudem wies Kohn dem offiziellen Krisenmanagement von Politik und Behörden gravierende Fehlleistungen in der Corona-Krise nach.

Fischer forderte von der Bundesregierung und Kanzlerin Angela Merkel, ihnen angeblich vorliegende Daten, die laut Merkel belegen, dass die Maßnahmen notwendig seien, öffentlich zu machen. Bislang sei aber auf alle Anfragen keine ausreichenden Antworten vorgelegt worden.

„Das wäre ja ein Leichtes, auch zur Beruhigung der Kritiker und Zweifler, diese wissenschaftliche fundierte Analyse, die da vielleicht irgendwo existiert, vorlegen. Da würden ja auch unsere Fragen aufhören.“

Deshalb will sich der von der Stiftung ins Leben gerufene Untersuchungsausschuss nun auf die Suche nach den Antworten machen. Dabei werde ergebnisoffen vorgegangen, wie die Juristen betonten. Es sollen ebenso verantwortliche Experten wie Virologe Drosten und RKI-Chef Wieler sowie Vertreter von Regierung und Polizei eingeladen werden, wie Anwalt Füllmich gegenüber Sputnik bestätigte. Er zeigte sich aber skeptisch, ob sie sich den Fragen stellen.

Zuvor hatte er erklärt, dass auch die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Wissenschaftler und Politiker untersucht werden sollen. Und die wirtschaftlichen Folgen sollen nach seinen Worten ebenso wie die sozialen in den Blick genommen werden. Der Ausschuss wolle aber rein juristisch an die Fragen herangehen und nur die Tatsachen bewerten, hob Füllmich hervor. Das sei angesichts dessen wichtig, dass die Anti-Corona-Maßnahmen offensichtlich ohne Tatsachengrundlage seien.

Öffentlicher Druck notwendig für Aufklärung

Es gehe ebenso um die Frage, wie der Rechtsstaat mit eigenen Fehlern umgehe, so Anwalt Hoffmann. Die Politik dürfe sich nicht einbunkern und auf ihren Fehlern beharren, nur weil sie diese nicht zugeben können, ergänzte Füllmich. Er betonte, dass für die rechtliche und politische Aufklärung und die notwendigen Konsequenzen öffentlicher Druck notwendig sei. Er wolle mit seinen Mitstreitern den Dingen auf den Grund gehen, betonte er, und auch wissen, auf welcher Grundlage unter anderem sein Sohn auf einem wegen der Maßnahmen gesperrten Spielplatz von Polizisten festgenommen wurde.

Er hofft mit seinen Kollegen auf wachsende Aufmerksamkeit in der Bevölkerung, auch, um durch Spenden die Arbeit des Untersuchungsausschusses finanzieren zu können, wenn diese sich als länger notwendig erweise. Nach Aussagen der Juristen finanzieren sie die Stiftung und den Ausschuss aus eigenen Finanzmitteln. Ihre fachliche Arbeit, die ab Mittwoch beginnen soll, wird von Wissenschaftlern und Experten wie dem Psychologen Hans-Joachim Maaz und dem Lungenarzt Wodarg unterstützt. Letzterer bezeichnete am Rand der Pressekonferenz gegenüber Sputnik den Ausschuss als notwendig, um die politischen und wirtschaftlichen Interessen in der Corona-Krise aufzudecken.

Zu Beginn gehe es um die Situation im Pflegebereich, erklärte Viviane Fischer, vor allem um die Lage der Pflegebedürftigen und die Folgend er Maßnahmen für diese. In etwa sechs Wochen solle der Ausschuss eine erste Zwischenbilanz veröffentlichen, sagte sie. Zudem würde das Gremium öffentlich beraten und Experten und Betroffene befragen, was über einen Livestream auf der Ausschuss-Webseite corona-ausschuss.de verfolgt werden könne.


Pressekonferenz: Stiftung Corona-Ausschuss


Redaktionelle Anmerkung: Dieser Bericht ist zuerst in einer kürzeren Fassung bei Sputniknews erschienen.

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