Die unmögliche Forderung
In allen 27 EU-Mitgliedstaaten ist das Objektivitätsgebot gesetzlich verankert — in Österreich sogar auf Verfassungsrang. Klingt vernünftig. Ist es aber nicht. Denn wer genauer hinschaut, stellt fest: Das Gebot ist erkenntnistheoretisch nicht erfüllbar. Es verlangt von einem Subjekt — einem Menschen aus Fleisch und Blut, mit Sozialisation, Interessen und blinden Flecken — kein Subjekt zu sein.
Immanuel Kant hat 1781 gezeigt: Kein Mensch hat Zugang zur Wirklichkeit unabhängig von seiner Wahrnehmung. Raum, Zeit und Kausalität sind nicht Eigenschaften der Welt, sondern des erkennenden Bewusstseins. Das „Ding an sich“ ist prinzipiell unzugänglich. Seither ist diese Einsicht philosophisch unwiderlegt geblieben.
Dazu kommt: Jede redaktionelle Entscheidung ist eine Wertentscheidung. Worüber berichte ich? Welche Quelle befrage ich? Welchen Begriff wähle ich? „Flüchtling“, „Migrant“, „illegaler Einwanderer“, „Schutzsuchender“ — vier Bezeichnungen für dieselbe Person, vier Rahmungen, keine davon ist neutral. Es gibt keine rahmenfreie Sprache. Es gibt kein neutrales Schweigen. Auch das Weglassen eines Themas ist eine Entscheidung — und damit eine Position.
Ein Gebot, das nur erfüllt werden könnte, wenn Menschen keine Menschen wären, ist kein Qualitätsstandard. Es ist eine strukturelle Falle.
Wer die Behörde kontrolliert, kontrolliert die „Objektivität“
Was das Gebot in der Praxis tut, zeigen drei aktuelle Fälle — die in ihrer Gesamtheit ein Muster ergeben, das kein Zufall ist.
Fall 1: Österreich — fünf Jahre für eine Rahmungsentscheidung
Ferdinand Wegscheider, ehemaliger Chef von ServusTV, bezeichnete Corona in seinem Wochenkommentar als „Plandemie“ und stellte den Klimakonsens infrage. Seit 2021 läuft gegen den Sender ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Objektivitätsgebot. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Verstoß festgestellt — ServusTV hat dagegen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt, der frühestens im Herbst 2026 entscheiden wird. Fünf Jahre Rechtsunsicherheit und mindestens eine weitere Instanz. Für eine Rahmungsentscheidung.
Der Begriff „Plandemie“ ist eine Rahmung — genauso wie der Begriff „Pandemie“. Das Gericht entschied nicht anhand eines neutralen Maßstabs, sondern anhand des institutionellen Konsenses der Behörden. Zur selben Zeit stellte der Stanford-Epidemiologe John Ioannidis denselben Konsens substantiell infrage. Seine Äußerungen wurden nie als Objektivitätsverstoß gewertet. Er war nur nicht auf ServusTV.
Fall 2: Frankreich — Konsens als Rechtsnorm
Im November 2025 bestätigte der Conseil d’État eine Geldstrafe gegen CNews: 20.000 Euro, weil ein Klimaskeptiker unwidersprochen zu Wort gekommen war. Die Regulierungsbehörde Arcom hatte entschieden: Der „Zustand des wissenschaftlichen Wissens" sei eine Tatsache, keine Meinung und dürfe daher nicht als Kontroverse behandelt werden.
Das ist eine philosophische Position, die zur Rechtsnorm erhoben wurde: die Gleichsetzung von Konsens und Wahrheit. Die Geschichte der Wissenschaft widerlegt diese Gleichsetzung vielfach. Galileo. Semmelweis. Marshall und Warren — die für die Entdeckung von Helicobacter pylori 2005 den Nobelpreis erhielten, nachdem ihre Manuskripte jahrelang abgelehnt worden waren. Alfred Wegener, der deutsche Meteorologe und Geowissenschaftler. Er stellte 1912 die Theorie der Kontinentalverschiebung auf. Die damalige Fachwelt spottete über ihn und lehnte seine revolutionäre Idee jahrzehntelang komplett ab. Erst in den 1960er-Jahren — lange nach seinem Tod — wurde bewiesen, dass er recht hatte. Alle standen gegen den Konsens ihrer Zeit. Alle hatten recht.
Dass dieselbe Logik nie auf Mainstream-Sender angewendet wurde, die jahrelang atomkraftkritische Stimmen ohne Gegendarstellung sendeten: kein Verfahren. Die Asymmetrie ist vollständig.
Fall 3: Jacques Baud — existenzielle Sanktionierung ohne Richter
Jacques Baud ist früherer NATO-Mitarbeiter in Brüssel, ausgebildet durch amerikanische und britische Geheimdienste, ehemaliger UN-Experte für Rechtsstaatlichkeit. Am 15. Dezember 2025 sanktionierte ihn die EU per Verwaltungsentscheid (Ratsbeschluss CFSP 2025/2572) durch eine Sperrung seiner Konten und ein umfassendes Reiseverbot im gesamten Schengen-Raum. Kein Strafverfahren. Kein Richter. Keine Beweiserhebung. Begründung: Er verbreite „prorussische Propaganda“. Pikantes Detail: Das Auswärtige Amt erklärte gegenüber dem Deutschen Bundestag, Baud trete „regelmäßig in russischen Fernseh- und Radioprogrammen“ auf. Dass sich diese Behauptung im eigentlichen EU-Rechtstext mit keinem Wort findet, deutet auf eine Falschaussage der Bundesregierung gegenüber dem Parlament hin — ein Vorgang, der so auch in der Bundespressekonferenz vom 6. Februar 2026 dokumentiert ist.
Was er tatsächlich getan hatte: Er hatte analytisch dieselbe Position vertreten wie der ukrainische Regierungsberater Oleksij Arestowytsch — nämlich, dass ein ukrainischer NATO-Beitritt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine russische Invasion auslösen würde. Arestowytsch sagte das 2019 öffentlich und wurde dafür gelobt. Baud vertrat analytisch dieselbe Position, doch im Gegensatz zu anderen wurde ihm dafür über Monate hinweg die Sicherung seiner bloßen Existenz verwehrt — bis eine humanitäre Ausnahmeregelung ihm im Februar 2026 zumindest wieder den Zugang zu seinem Konto für lebensnotwendige Ausgaben ermöglichte.
Das Objektivitätsgebot ist kein Qualitätsstandard. Es ist das Werkzeug dessen, der die Behörde kontrolliert.
Der Mainstream macht dasselbe — straflos
Was diese drei Fälle besonders entlarvend macht: Der Mainstream begeht exakt dieselben „Vergehen“ — nur in die politisch konforme Richtung. Und wird dafür nie sanktioniert.
ARD und ZDF berichteten zur griechischen Staatsschuldenkrise 2015 nachweislich einseitig — belegt durch eine wissenschaftliche Studie der Otto-Brenner-Stiftung. Kein Verfahren.
Die Nord-Stream-Sabotage: Seymour Hersh hat auf Basis einer Quelle mit direktem Wissen US-amerikanische Beteiligung dokumentiert. Die schwedische Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen ergebnislos ein.
Die deutsche Bundesanwaltschaft erhob im Mai 2025 Anklage gegen einen ukrainischen Staatsbürger, womit die Frage nach den eigentlichen Auftraggebern oder einer möglichen westlichen Beteiligung juristisch weiterhin unbeantwortet bleibt. In den deutschen Hauptnachrichten dominiert dennoch die vereinfachte Rahmung, dass die Täter aus der Ukraine stammten und die Geschichte damit aufgeklärt sei. Dies geschieht, obwohl namhafte Analysten wie Jeffrey Sachs die Frage nach den Hintermännern weiterhin öffentlich aufwerfen. Ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen diese einseitige Berichterstattung wird jedoch nicht eingeleitet. Ähnliches lässt sich bei der historischen Einordnung beobachten: Die vielschichtige Kausalkette, die zur russischen Invasion in die Ukraine führte — von den Zusagen bezüglich der NATO-Osterweiterung über den Maidan und die gescheiterte Umsetzung des Minsker Abkommens bis hin zu Selenskyjs nuklearen Andeutungen auf der Münchner Sicherheitskonferenz wenige Tage vor dem Angriff —, findet in den Hauptnachrichten kaum substanzielle Erwähnung. Doch auch hier bleibt das Ausbleiben einer ausgewogenen Debatte für die Sender völlig folgenlos.
Das Muster ist eindeutig: Das Objektivitätsgebot wird nur gegen Abweichler eingesetzt. Nie gegen den Mainstream. Es schützt nicht die Wahrheit. Es schützt den herrschenden Deutungsrahmen.
Was stattdessen nötig wäre
Es geht nicht darum, Verantwortungslosigkeit im Journalismus zu fordern. Es geht darum, die richtigen Normen zu setzen — solche, die tatsächlich erfüllbar, überprüfbar und, was entscheidend ist, symmetrisch sind. Symmetrisch bedeutet: Sie gelten für Wegscheider genauso wie für die Tagesschau.
Vier Anforderungen können das leisten:
Erstens die Faktentreue, denn Behauptungen müssen belegbar sein.
Zweitens die Quellentransparenz, um offenzulegen, wer mit welchem Interesse spricht.
Drittens die Meinungskennzeichnung, damit ein Kommentar stets als solcher erkennbar bleibt.
Und viertens ein konsequentes Gegendarstellungsrecht, das Betroffenen das Recht auf Replik einräumt.
Das Objektivitätsgebot und seine Synonyme — Unparteilichkeit, Neutralität, Ausgewogenheit — sind nicht reformierbar. Sie setzen strukturell voraus, was kein Mensch leisten kann. Sie müssen abgelöst werden.
Das Wahrheitsministerium
Orwell hat in „1984“ eine Behörde beschrieben, deren Aufgabe die Definition der Wahrheit ist. Nicht durch Argumente. Nicht durch Evidenz. Durch institutionelle Macht. Er hat diese Struktur nicht erfunden, sondern aus der Beobachtung realer totalitärer Systeme abgeleitet.
Der entscheidende Unterschied zwischen Orwells Dystopie und der Gegenwart: Die heutige Variante ist demokratisch verkleidet.
Das Wahrheitsministerium trägt heute Titel wie „Arcom“, „KommAustria“ oder „Mediemyndigheten“. Es operiert mit Rechtsbegriffen statt mit physischer Gewalt. Es sanktioniert mit Geldstrafen, Berufsverboten und dem Einfrieren von Bankkonten — womit im Fall von Jacques Baud die Aufrechterhaltung der eigenen Existenz über Monate hinweg verweigert wurde — statt mit Verhaftungen. Und es nennt seine Tätigkeit „Qualitätssicherung“.
Das macht es nicht weniger wirkungsvoll. Es macht es schwerer angreifbar — und deshalb umso dringlicher, es beim Namen zu nennen.
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