Von uns Kritikern der deutschen Rentenpolitik wurde das österreichische Rentenmodell bevorzugt. Alle Erwerbstätigen wurden dort in einem einheitlichen Rentensystem zusammengefasst. Ergebnis: In Österreich sind die Renten ungefähr um ein Drittel höher als in Deutschland. Die Losung, die sich hier ausbreitete, war die Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung aller Erwerbspersonen, inklusive Selbstständiger und Beamter, bei gleichzeitiger Abschaffung von Bemessungsgrenzen. Unter den abhängig Beschäftigten hat das eine breite Anhängerschaft gewonnen.
Dagegen wurde von den Kapitalverbänden eingewandt, dass man nicht Rosinen herauspicken sollte. Das österreichische Modell habe Nachteile und sei auf Deutschland nicht anwendbar. Stattdessen propagierten sie das schwedische Modell. Schweden habe es geschafft, durch die Einführung einer staatlichen, alle Erwerbspersonen verpflichtenden Kapitalrente seine Rentenkrise zu überwinden und stabile, ertragreiche Renten zu ermöglichen. Das bräuchten wir auch.
Die Rentenkommission empfiehlt, damit ab 2028 endlich ernst zu machen und die zweite Säule einer gesetzlichen Rente auf Kapitalbasis anzupacken. Zuerst sollen dazu 0,5 Prozent des Bruttolohns herangezogen werden, und die Einzahlung sollte schnell auf 2 Prozent gesteigert werden.
Hier wird eine Rosine herausgepickt. Mit dem schwedischen Rentenmodell hat das wenig zu tun.
In Schweden hat die Alterssicherung hauptsächlich drei Elemente. Es gibt die Einkommensrente aus dem Umlageverfahren. Dazu werden insgesamt 16 Prozent der Bruttolohnsumme monatlich eingezahlt. Dazu kommt die Prämienrente. Der Rentenertrag daraus ergibt sich aus der Rendite des am Kapitalmarkt agierenden staatlichen Rentenfonds. Dafür werden obligatorisch 2,5 Prozent des Bruttolohns eingezahlt. Beide Rentenarten erfordern also 18,5 Prozent der Bruttolohnsumme. Das ist mit unserem Rentenbeitrag von 18,6 Prozent vergleichbar.
Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied: Von den 18,5 Prozent bezahlt in Schweden der Unternehmer 11 Prozent, die abhängig Beschäftigten 7,5 Prozent. Die 7,5 Prozent der abhängig Beschäftigten werden auf die Steuerlast angerechnet und mindern die Steuerzahlung. Das schwedische Rentensystem hat noch eine dritte Säule: die Betriebsrente. Sie wird ausschließlich von den Unternehmen bezahlt, die dafür mindestens 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme aufwenden und am Kapitalmarkt anlegen müssen. 90 Prozent der schwedischen Rentner sind durch eine Betriebsrente abgesichert. (1)
Aus diesen drei Säulen erhalten die schwedischen Rentnerinnen und Rentner eine deutlich höhere Rentenleistung als die Deutschen. Ihr Sicherungsniveau aus allen Elementen beträgt für einen Vollzeitbeschäftigten bis zu 80 Prozent des Nettolohns.
Dafür müssen die Schweden keineswegs länger arbeiten als wir Deutschen. Das durchschnittliche Rentenzugangsalter in der Einkommensrente in Schweden ist 64,5 Jahre, während es in Deutschland inzwischen bei 64,7 Jahren liegt. Was die Bezugsdauer betrifft, ist interessant zu wissen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung in Schweden 2,6 Jahre höher ist als in Deutschland, woraus logisch folgt, dass die Rentenbezugszeit in Schweden deutlich länger sein muss als bei uns.
Der Standardwert der Einkommensrente aus der Umlageversicherung, der in Schweden mindestens 50 Prozent des vorigen Nettolohns sichert, wird in Schweden in 40 Versicherungsjahren erreicht. Bei uns braucht man dazu 45 Jahre seit der Rentenreform von 1991. Würde man zu den 40 Jahren zurückkehren, müsste man den jährlichen Rentenwert um 5 Punkte erhöhen.
Wollen die Vertreter des schwedischen Modells das alles wirklich? Mitnichten!
Sie wollen nur eine Rosine rauspicken und die nur in verschrumpelter Form. Die Rosine heißt Einstieg in eine obligatorische kapitalgedeckte Rente mit dem Ziel, die gesetzliche Rente aus dem Umlageverfahren zu schwächen. Parallel zum Aufbau einer kapitalgedeckten Rente soll der Nachhaltigkeitsfaktor, der die umlagefinanzierte Rente senkt, wieder wirksam werden. Die sogenannte Haltelinie der Rente von 48 Prozent des bereinigten Nettos vor Steuern soll so um etwa drei Prozent in den nächsten Jahren fallen. Die Erträge aus der neuen Zusatzrente sollen, so wird versprochen, die Verluste ausgleichen und damit die Rente stabilisieren. Das ist eine erhebliche Verschlechterung selbst gegenüber der Riester-Rentenreform. Die Zusatzrenten sollten, so wurde versprochen, die Rentenhöhe auf 51 bis 53 Prozent anheben und nicht nur stabilisieren.
Heute will man die Rente senken und verlangt deswegen für den alten Wert einen höheren Beitrag. Dass die Kapitalrente die Rentensenkung nicht kompensieren wird, sei zusätzlich angemerkt.
Gleichzeitig soll es immer schwerer werden, in Rente zu gehen. Die sogenannte Rente mit 63, die es heute noch erlaubt im Jahr 2028 mit 45 Versicherungsjahren mit 64 in Rente zu gehen, soll ersatzlos gestrichen werden.
uch die Möglichkeit, mit 63 Jahren durch Inkaufnahme von Rentenabschlägen aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, soll erschwert werden. Die dafür geforderten Abschläge von heute immerhin 3,6 Prozent pro Jahr sollen deutlich erhöht werden.
Auch hier haben die Schweden es besser. In Schweden kann jeder mit 63 Jahren in Rente gehen. Rentenabschläge sind hinzunehmen.
Was aber ist der eigentliche Skandal?
Sowohl in Schweden als auch in Österreich und den meisten Ländern Europas sind die Renten oft um ein Drittel höher als bei uns. Darüber gibt die OECD mit der Statistik „Rente auf einen Blick“ immer wieder Auskunft. Danach betrug das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente 2023 in Deutschland 47,8 Prozent des bereinigten Nettolohns. Der Durchschnitt der EU-Länder lag bei 66,7 Prozent. Niedriger als in Deutschland waren die Renten nur in Polen und Litauen. (2)
Das Land, das als das wirtschaftsstärkste Europas gilt und deshalb die politische und militärische Führung beansprucht, hat das mieseste Rentensystem.
Der Anteil am BIP für Renten ist in Deutschland mit 9,5 Prozent (3) deutlich niedriger als in den meisten europäischen Ländern; in Schweden liegt er bei 10,7 Prozent.
Der Bezug auf das schwedische Modell ist eine einzige Lüge.
Was daran allein interessiert, ist die Absicht, kapitalgedeckte Rentenelemente aufzubauen und die Erwerbstätigen zu zwingen, ihr Geld Finanzhaien anzuvertrauen, weil die gesetzliche Rente keine Absicherung mehr bietet.
So wurde schon mit den Betriebsrenten verfahren. Dafür zahlen fast nur noch die Erwerbstätigen ein, ohne Garantien für die Zukunft zu erhalten. (4) Auch hier ist der Unterschied zu Schweden fundamental, denn dort sind es die Unternehmer, die die Kosten tragen. Treiber der Kostenverlagerung auf die abhängig Beschäftigten sind die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und die Versicherungsunternehmen.
Sie haben sich sofort gegen die neue Kapitalrente gestellt, weil diese auch Unternehmer zu zusätzlichen Beiträgen verpflichten und vom Staat verwaltet werden soll. Ihre Schlagworte sind Eigenverantwortung und Freiwilligkeit. Der BDA will die Lohnkosten senken, und die Versicherungen wollen den Zugriff auf die Versicherungsprämien beziehungsweise Policen ohne Beschränkung der Vermittlungs- und Verwaltungskosten. Beide wollen die privaten Beiträge der Versicherten erhöhen, um möglichst viel privates Geld für den Kapitalmarkt zu gewinnen. Deswegen romantisieren sie das Aktienkapital, verschweigen die Risiken und versprechen goldene Zeiten.
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Quellen und Anmerkungen:
(1) „Aktienrente in Skandinavien“ — https://taz.de/Aktienrente-in-Skandinavien/!6067196/
(2) OECD: Pensions at a Glance 2023 — https://www.oecd.org/en/publications/pensions-at-a-glance-2023_678055dd-en/full-report.html
(3) 22.05.2025: Rentenversicherung Bund — „Bundesmittel: Wofür der Staat Steuereinnahmen an die Rentenversicherung zahlt“, Imke Brüggemann-Borck und Edgar Kruse — https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Presse/Presseseminare/2025-05-21-22-berlin/05-22-praesentation-brueggemann-borck-kruse.html?
(4) „Rente mit Sozialbetrugsanteil“ — https://www.unsere-zeit.de/rente-mit-sozialbetrugsanteil-4815895/



