Mit Beginn des Jahres 2021 wurde der Ruf nach einer umfassenden juristischen Aufarbeitung der Unrechtsherrschaft des Corona-Regimes deutlicher hörbar. Dazu beigetragen hatte neben dem enormen Ausmaß der „Kollateralschäden“ der Maßnahmen zur Eindämmung der angeblichen Pandemie auch die konstante Weigerung der Protagonisten, Hinweise auf die völlige Unverhältnismäßigkeit ihres Handelns ernst zu nehmen.
Beantwortet wurde und wird die Bitte, abweichende Meinungen und Expertisen zur Kenntnis zu nehmen, mit einer sich ständig verschärfenden Maßnahmensalve, mit ungerechtfertigter Diffamierung oder beharrlichem Schweigen. In jenen wenigen Prozessen, in denen Richter über pandemische Tatsachen — nicht über verwaltungsrechtliche Details — urteilten, stellte sich Mal um Mal heraus, dass in den Regierungsakten keinerlei faktische Grundlagen für die Maßnahmen zu finden sind, und zwar weltweit.
Es verdichten sich gleichzeitig die Hinweise, dass nachteilige Folgen der Maßnahmen bewusst in Kauf genommen werden, ja in Teilen sogar das eigentliche Ziel des Handelns gewesen sein müssen. Kritiker wiesen immer wieder auf die strukturellen Ähnlichkeiten zum Entstehen totalitärer Gesellschaften hin, insbesondere beim Übergang von der Weimarer Republik zum Dritten Reich.
Der Gedanke, dass es einer Art Entnazifizierung sowie eines „neuen Nürnbergs“ bedarf, um ein vom rechten Weg abgekommenes Gemeinwesen wieder in die Spur zu stellen, liegt nahe. Das zeigen nicht zuletzt auch zahlreiche wutentbrannte Kommentare, deren Verfasser auf Internetplattformen härteste Strafen für Täter und geistige Brandstifter fordern.
Zur Frage der Notwendigkeit
Über das juristisch zu ahndende rechts-, verfassungs- und gesundheitswidrige Verhalten des Maßnahmenstaates hinaus sehe ich persönlich die umfassende Aufarbeitung — von manchen „Nürnberg II“ genannt — aus mehreren weiteren Gründen als dringend gegeben.
Erstens handelt es sich beim Corona-Komplex um Vorgänge, die weltweit im Gleichschritt erfolgt sind; sie betrafen Milliarden Menschen in ähnlicher Weise. Wir standen — und stehen noch immer — dem systematischem Bruch fundamentaler Moral-, Rechts-, Berufs- und Verhaltensnormen gegenüber. Daher muss auch eine systematische Analyse erfolgen, die der Frage nachgeht, wie es dahin kommen konnte und durch welche Faktoren, Strukturen und Akteure diese Zerstörungswelle ausgelöst und befeuert wurde.
Wie konnte es zu einer Gleichschaltung aller Regierungsstellen, Parlamente, Verwaltungen, Gerichte, Verbände, Organisationen, Konzerne und Medien in weiten Teilen der Welt kommen? Wie konnte die Kollektivpsychose entstehen, deretwegen die menschenverachtenden Maßnahmen von der Mehrzahl der Bevölkerung geduldet beziehungsweise mitgetragen oder gar aktiv durchgesetzt wurden? Welche Beteiligten handelten absichtsvoll, gleichgültig oder fahrlässig, und aus welchen Gründen?
Zweitens sind die Tribunale aus praktischen Erwägungen notwendig, weil Einzelfallentscheidungen allein einen Wald teilweise widersprüchlicher Urteile erzeugen würden, die die Ursachen und Mechanismen eher in Zwielicht hüllen als ins Scheinwerferlicht rücken würden. Die Verfahren würden sich wegen ihrer hohen Zahl über mehrere Jahrzehnte ziehen; viele Geschädigte würden vor Urteilsverkündung sterben, manche wären Fehlurteilen ausgesetzt. Die zeitnahe Klarstellung der historischen Abläufe und die juristische Bewertung durch Grundsatzurteile können dem Recht zur Geltung verhelfen, solange das für die Betroffenen noch von Bedeutung ist.
Drittens geht es selbstverständlich auch um Gerechtigkeit. Hierzu gehört die Anerkennung des entstandenen Schadens. Das Leid der Maßnahmenopfer wird öffentlich. Das Gehörtwerden spielt eine maßgebliche Rolle beim Empfinden, Gerechtigkeit zu erfahren, und das erlaubt es wiederum, dass der oder die Geschädigte negative Gefühle loslassen kann; man wird frei, sein psychologisches Trauma zu heilen und Versöhnung mit den Tätern zu suchen. Wie ich bereits andernorts schrieb, halte ich das für eines der zentralen Argumente für ein „neues Nürnberg“, denn es war nur aufgrund der unverarbeiteten psychologischen Traumata früherer Katastrophen, hier insbesondere des Zweiten Weltkrieges, möglich, dass die Welt erneut in Hass und Willkürherrschaft versank.
Zur Gerechtigkeit gehört natürlich auch, dass die Täter den Opfern gegenübergestellt werden, sodass sie Gelegenheit bekommen, sich ihrer persönlichen Verantwortung für die Geschehnisse bewusst zu werden.
Das wird oft genug versäumt, zum einen, weil sich die Täter meist weigern, diese anzunehmen (2), zum anderen, weil Prozesse häufig zwecks Abschreckung und Vergeltung angestrengt werden.
Der Philosoph Arthur Schopenhauer sagte einmal: „Vergeben und vergessen heißt, kostbare Erfahrung zum Fenster hinauszuwerfen.“ Darf man also niemals vergeben? Das wäre wohl weder weise noch menschlich. Spätestens, wenn die Handelnden Einsicht in die Auswirkungen ihres Tuns zeigen und wenn sie sich um Wiedergutmachung bemühen, ist es ratsam, den zugefügten Schmerz loszulassen.
Vergessen aber sollten wir weder persönlich noch gesellschaftlich, denn selbstverständlich darf diese wertvolle Lebenslektion nicht verloren gehen. Die Ungeheuerlichkeit des Corona-Komplexes verdient daher — viertens — ein Mahnmal. Ein Zeichen muss gesetzt werden, dass wir entschlossen sind, Lehren aus der Geschichte zu ziehen. Dieser historischen Phase muss ein besonderer Platz im kollektiven Bewusstsein eingeräumt werden, der eine positive Wirkung über die betroffene Generation hinaus entfaltet.
Die Menschheit durchläuft zurzeit eine Zäsur, für deren erfolgreiche Überwindung die Tribunale als Grenzmarken und Denkmäler stehen werden. Eine neue Ära bricht an, eine neue Gesellschaftsform dämmert am Horizont.
Einsicht in die tieferen Ursachen der Krise wird von enormer Bedeutung für den Aufbau einer menschlicheren Ordnung sein. Schon durch die Art, wie die Prozesse geführt werden und mit welchem Ergebnis sie enden, könnten sie beispielhaft für unser künftiges Zusammenleben wirken.
Darum kann es bei dem „neuen Nürnberg“ nicht in erster Linie um Bestrafung gehen. Ich glaube angesichts tief verankerter humanistischer und spiritueller Werte in weiten Teilen der maßnahmenkritischen Bewegung, dass insbesondere keine Todesurteile ausgesprochen werden beziehungsweise öffentliche Hinrichtungen stattfinden können. Das würde dem bereits erlebten Alptraum nur eine weitere traumatische Wunde hinzufügen.
Stattdessen sollten die Tribunale dem vorrangigen Zweck dienen, Gerechtigkeit und friedliches Miteinander wieder herzustellen. Täter, Opfer, Beifallklatscher, Dulder, Zeugen und jene, die sich in den Graustufen dazwischen tummelten, können die unter Zuhilfenahme von Psychologen, Soziologen, Historikern, Wirtschaftswissenschaftlern, Medizinern und so weiter gewonnenen Erkenntnisse nutzen, Verständnis für die Beweggründe der jeweils anderen Seite zu erlangen.
Es muss das Bestreben der neuen Staatlichkeit sein, persönliche, nationale und internationale Aussöhnung durch diverse Programme zu fördern und jedem einzelnen Menschen die Gelegenheit zu geben, Konfliktbewältigungsstrategien, Aufmerksamkeit und Techniken für den Umgang mit Informationen zu erlernen. Selbstverständlich haften alle Täter mit ihrem gesamten Vermögen, gehen ihrer unrechtmäßigen Privilegien verlustig und müssen ihrer Entscheidungsbefugnis über Dritte enthoben werden.
Nur dort, wo Einsicht ausbleibt, müssen Schadensverursacher durch geeignete Maßnahmen gezielt aus dem Verkehr gezogen werden, etwa durch Haft oder Verbannung. Ein weises Maß hierfür zu finden verlangt viel Fingerspitzengespür. Sicher wird das in unterschiedlichen Kulturen jeweils anders gehandhabt werden.
Warum „Nürnberg“?
Würden die Prozesse in Nürnberg stattfinden? Wenn sie in Fokus, Umfang und Zielsetzung so sehr von den Kriegsverbrecherprozessen der 1940er Jahre abweichen, weshalb diesen geschichtlichen Rahmen heraufbeschwören?
Es ist fraglich, ob die Stadt Nürnberg den geeigneten Rahmen bieten kann, den ein solch aufwändiges Unterfangen erfordert. Wahrscheinlich würde man mehrere Serien von Verhandlungen an verschiedenen Orten in aller Welt führen, getrennt nach Problemkreisen, Verantwortungsebenen und kulturellen Aspekten des Corona-Komplexes, und man wird dafür wohl einen eigenen Begriff prägen beziehungsweise Namen finden.
Das Wort „Nürnberg“ eignet sich im Vorfeld jedoch, um den Gedanken an vor großen Namen nicht zurückschreckende Aufklärung von Untaten historischer Dimension zu wecken. Damals wie heute hatten beziehungsweise haben wir es mit schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu tun. Auch heute wieder trägt eine ideologisch hypnotisierte Bevölkerungsmehrheit illegitimes Regierungshandeln mit, dem viele Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind; es könnte sogar sein, dass dieselben Strömungen und Personenkreise ursächlich dahinter stecken, es also eine Kontinuität mit den Verbrechen des zwanzigsten Jahrhunderts gibt, wie zum Beispiel die Holocaust-Überlebende Vera Sharav meint (3).
Verharmlosender Umgang mit Geschichte?
Verharmlost der Rückgriff auf historische Ereignisse die Nazi-Verbrechen? Manche sind dieser Ansicht, ich selbst glaube jedoch: Nein, hier wird keine unzulässige Identität behauptet. Die Verbrechen des Dritten Reiches und seiner Kollaborateure waren in ihrer historischen Dimension einzigartig. Die Corona-Verbrechen sollen ihnen nicht gleichgestellt werden, denn sie haben ihren eigenen Charakter und Kontext.
Die Aufarbeitung wird aus meiner Sicht jedoch unzweifelhaft die strukturellen Parallelen beider Ereignisse sichtbar machen und die Leiden der Betroffenen angemessen würdigen. Die Dokumentation kann dazu beitragen, künftige Generationen vor Fehlern zu bewahren. So gaben zahlreiche Juden zu bedenken, dass das Holocaust-Gedenken vor allem auch darin bestehen müsse, den Anfängen zu wehren (4).
Es hat acht Jahre gedauert, bis die gezielte Diskriminierung von Juden in eine systematische Vernichtung mündete. Vergleiche sind keine Gleichsetzung, sondern die notwendige Gegenüberstellung von Ereignissen, wenn man schlimmere Auswüchse frühzeitig verhindern möchte.
Zwar konnten die ersten Nürnberger Prozesse nicht verhindern, dass erneut ein totalitäres Regime entstand — umfassender und tiefgreifender sogar noch als sein faschistischer Vorgänger —, halfen jedoch dabei, dass sich heute sofort ein weit größerer und entschlossenerer Widerstand bildete als in den 1930er Jahren. Noch wissen wir nicht, ob sich das Blatt rechtzeitig wenden lässt, aber der Tag wird kommen, an dem das Regime kollabiert. Sind wir auf ihn vorbereitet?
Gibt es eine ausreichende Datengrundlage?
Die Dokumentation der Maßnahmenverbrechen wird vor allem beim deutschen Widerstand groß geschrieben. Seit Juli 2020 bereits arbeitet die Stiftung Corona-Ausschuss an der Ermittlung der Tatsachenbasis für die Pandemie und die zu ihrer Bekämpfung durchgeführten Maßnahmen (5). Eine weitere Initiative namens Corona Cases hat unlängst begonnen, relevante Urteile und Rechtsgutachten zu sammeln (6). Entsprechende Prozesse werden teilweise gezielt von Juristen angestrengt, um Kernfragen der Maßnahmengegner klären zu lassen oder zumindest Schwachstellen im derzeitigen Funktionieren staatlicher Gewalt exemplarisch aufzuzeigen.
Anfang Dezember 2021 wurde als notwendiger Hauptpfeiler das Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, juristische Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) gegründet, das gerichtlich verwertbare Beweise sammelt (7). Die Arbeit wird ihnen noch lange nicht ausgehen, doch bereits jetzt ist die Zahl der öffentlich zugänglichen Materialien unüberschaubar groß. Allein die filmisch festgehaltenen Zeugenaussagen von Maßnahmengeschädigten dürften mindestens in die Zehntausende gehen (8). Gerade das lässt es so tragisch erscheinen, dass weite Teile der Bevölkerung an der Mär vom Krieg gegen ein neuartiges Killervirus festhalten.
Gibt es eine Rechtsgrundlage?
Juristen werden über die rechtliche Grundlage von Corona-Tribunalen weit tiefer schürfende Antworten geben können, als es dem interessierten Laien möglich ist, doch schon bei oberflächlicher Betrachtung fallen mehrere Punkte ins Auge.
Wie schon erwähnt sind von zahlreichen Akteuren offensichtlich fundamentale Rechts- und Verfassungsbrüche begangen worden, von simplen Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz über Beleidigung, Volksverhetzung, Vorteilsnahme, Amtsmissbrauch, Strafvereitelung und Rechtsbeugung bis hin zu erniedrigender Behandlung, Freiheitsberaubung, Kindesmisshandlung und Tötungsdelikten. Straf- und Zivilrecht sowie Landes- und Nationalverfassungen bieten bereits ausreichend Grundlage zur Aufnahme von Ermittlungen in allen von Maßnahmen betroffenen Staaten.
Die Nürnberger Prozesse selbst liefern den Präzedenzfall für ein Tribunal internationalen Formats. Sie erschufen zudem — damals neues — Recht, zuvorderst den aus den Medizinerprozessen entstandenen Nürnberger Kodex, den weltweiten Ethikstandard für medizinische Experimente. Eine ganze Reihe weiterer internationaler Verträge, die aus den Erfahrungen der 1930er und 1940er Jahre resultierten, müssten direkt anwendbar sein, darunter die Charta der Vereinten Nationen. Die Vereinten Nationen (UN), bei aller Kritik, die man an ihrer Rolle bei der Unterminierung unserer Gemeinschaften üben kann, hält darüber hinaus relevante Normen wie das Anti-Folter-Abkommen oder das UN-Abkommen über die Rechte von Kindern (9) bereit.
Während in den 1940er Jahren, als es internationale ethische Regelungen nur hinsichtlich Kriegsverbrechen und Vertragsbrüchen gab, die alliierten Richter also das Befolgen unmoralischer Befehle rückwirkend für unwirksam erklären mussten, sind die meisten für den Corona-Komplex relevanten Ethiknormen längst weltweit in geltendes Recht überführt worden. In Deutschland gibt es für staatlich Bedienstete, insbesondere Polizisten und Soldaten, aber auch Lehrer, verbeamtete Briefträger und so weiter eine Pflicht zur Verweigerung verfassungswidriger Befehle. In der Verfassung selbst ist in Artikel 20,4 ein generelles Recht auf Widerstand verankert, wenn die Rechtsordnung insgesamt sich in Gefahr befindet.
Die Richter der Corona-Tribunale brauchen sich also auf keine fiktive Universalmoral zu beziehen, die die Täter ohnehin nicht teilen, sondern können aufgrund bestehenden Rechts urteilen, das zum Tatzeitpunkt gegolten hat.
Die Täter können sich damit nicht auf Unwissenheit herausreden, sie können keinen Befehlsnotstand beanspruchen und sie könnten prinzipiell in jedem Land der Welt zur Verantwortung gezogen werden.
Offene Fragen
Da der Gedanke eines „neuen Nürnbergs“ längst außerhalb juristischer Fachkreise angekommen ist und von manch einem fast schon als Notwendigkeit vorausgesetzt wird, scheint mir der Zeitpunkt gekommen, die Idee öffentlich zu diskutieren und gegebenenfalls zu konkretisieren. Wenn es nur um die Abrechnung mit dem Regime geht, muss man sich keine große Mühe damit geben. Überspitzt ausgedrückt genügte dann im Grunde ein neuer Freisler. Es eröffnet sich hier jedoch die einmalige Gelegenheit, das Instrument des Tribunals für den kreativen Wiederaufbau einer besseren Gesellschaft zu nutzen. Die „Nürnberg“-Referenz mag überzogen oder unpassend erscheinen; zugegeben. Aber sie ist im Moment die einprägsamste Bezeichnung, um die notwendige Aufarbeitung des Corona-Komplexes anzusprechen.
Selbstverständlich können in einem kurzen Aufsatz wie diesem keine abschließenden Empfehlungen gegeben und schon gar nicht alle Fragestellungen beantwortet werden. Offen bleiben muss beispielsweise, wie man der Täter habhaft werden soll, wer die Richter sein werden, ob man Geschworene beruft, an welchen Orten man tagt und wer über all diese Dinge überhaupt entscheiden soll. Eine sehr allgemeine Empfehlung bestünde darin, international breiten Konsens zu suchen, auch unter Einbeziehung von Nichtjuristen. Prinzipien des Humanismus und des Mitgefühls müssten von Beginn an der Maßstab sein, an dem sich das Unternehmen orientiert.
Quellen und Anmerkungen:
(1) Füllmich, Reiner: Verbrechen gegen die Menschlichkeit https://www.youtube.com/watch?v=b5NsnjyWhqo
(2) Hornschuh, Jürgen: Ein menschliches Wort. https://wuestenzeitung.blogspot.com/2021/07/ein-menschliches-wort.html
(3) Vera Sharav at the German Corona Inquiry Committee 2021/03/19 https://youtu.be/5_Af9GDaklQ
(4) Stop Holocaust: Brief von We For Humnity an die EMA https://doctors4covidethics.org/wp-content/uploads/2021/09/Stop-Holocaust_EMA_DE.pdf
Rabbi Chananya Weissma Zitat (englisch) https://www.youtube.com/watch?v=zW8lomit7Wo
(5) Stiftung Corona-Ausschuss http://corona-ausschuss.de
(6) Corona Cases http://coca.shortxxvids.com
(7) ZAAVV http://zaavv.com
(8) The Testimonies project https://www.youtube.com/watch?v=S4BpEr8gztU
(9) Nürnberger Kodex 1947 http://www.ippnw-nuernberg.de/aktivitaet2_1.html
UN-Menschenrechtscharta https://www.menschenrechtserklaerung.de
UN-Antifolterkonvention https://www.antifolterkonvention.de
UN-Kinderrechtskonvention https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
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