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Ein Schlag ins Gesicht

Ein Schlag ins Gesicht

Die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages verurteilt die palästinensische Zivilgesellschaft als „antisemitisch“.

709 Abgeordnete hat der Deutsche Bundestag, 222 sind Frauen. Rund 500 Abgeordnete haben sich bei einer namentlichen Abstimmung am 17. Mai mit „großer Mehrheit“ gegen die internationale Kampagne „Boykott, Desinvestieren, Sanktionen“ (BDS) ausgesprochen. Die restlichen der Abgeordneten — mehr als 25 Prozent — blieben der Abstimmung fern.

Bei der genannten Kampagne handelt es sich um eine Initiative der palästinensischen Zivilgesellschaft, die 2005 gegründet wurde. Sie wollten etwas tun, um die Welt auf das Unrecht aufmerksam zu machen, das die israelische Besatzungsmacht ihnen antut. Es war ein Schrei nach Hilfe und Solidarität in die Welt, der von überall her beantwortet wurde. Auch Israelis schlossen sich der Kampagne an. Vorbild war die Anti-Apartheid-Kampagne, die in den 1970er Jahren unter dem Motto „Apartheid tötet — boykottiert Südafrika“ zu einer weltweiten Bewegung führte und den weißen Apartheidstaat schließlich zwang, Reformen einzuleiten und der schwarzen Mehrheitsbevölkerung ihre Rechte zu geben.

Die Aussagen der BDS-Kampagne sind eindeutig und klar und auf der Webseite nachzulesen (1). Vertreter und Vertreterinnen von 170 Organisationen der palästinensischen Zivilgesellschaft rufen internationale Organisationen und „alle rechtschaffenen Menschen auf der ganzen Welt dazu auf, weitgreifend Boykott und Investitionsentzug gegen Israel durchzusetzen, ähnlich der Maßnahmen gegen Südafrika während der Apartheid. Wir appellieren an Sie, Druck auf Ihren jeweiligen Staat auszuüben, um Embargos und Sanktionen gegen Israel zu erreichen. Wir laden ebenfalls gewissenhafte Israelis dazu ein, diesen Aufruf zu unterstützen, der Gerechtigkeit und einem echten Frieden willen.“

Die gewaltlosen Strafmaßnahmen sollten „solange aufrecht erhalten bleiben, bis Israel seiner Verpflichtung nachkommt, den Palästinensern und Palästinenserinnen das unveräußerliche Recht der Selbstbestimmung zuzugestehen, und zur Gänze den Maßstäben internationalen Rechts entspricht, indem es:

  1. Die Besetzung und Kolonisation allen arabischen Landes beendet und die Mauer abreißt;
  2. Das Grundrecht der arabisch-palästinensischen BürgerInnen Israels auf völlige Gleichheit anerkennt; und
  3. Die Rechte der palästinensischen Flüchtlinge, in ihre Heimat und zu ihrem Eigentum zurückzukehren, wie es in der UN Resolution 194 vereinbart wurde, respektiert, schützt und fördert.

Gegen die Zivilgesellschaft

Die „große Mehrheit“ der Bundestagsabgeordneten hat diese zivilgesellschaftliche Kampagne nun als „antisemitisch“ verurteilt. Von links bis rechts außen im Parteienspektrum waren sie sich einig. Die AFD nannte ihren Antrag „BDS-Bewegung verurteilen — Existenz des Staates Israel schützen“ und forderte das bundesweite Verbot der Kampagne (2). Die Linkspartei legte einen Antrag mit dem Titel „BDS-Bewegung ablehnen — Friedliche Lösung im Nahen Osten befördern“ vor. CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen nannten ihren Antrag „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten — Antisemitismus bekämpfen“. Dieser Antrag wurde angenommen.

Die zentralen Punkte wurden von der Bundestagsverwaltung unter dem Stichwort „Inneres und Heimat/Antrag — 16.05.2019 (hib 575/2019)“ folgendermaßen zusammengefasst (3):

Der CDU/CSU-SPD-FDP-Bündnis90/Die Grünen-Antrag stelle fest, dass die Kampagne zum „Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, israelische Künstler, Wissenschaftler und Sportler“ aufrufe und in ihrer „Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes“ führe. Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung seien antisemitisch. Die Aufrufe der Kampagne zum Boykott israelischer Künstler sowie Aufkleber auf israelischen Handelsgütern, die vom Kauf abhalten sollen, erinnerten zudem „an die schrecklichste Phase der deutschen Geschichte“.

Vermeintlich solle die Politik des Staates Israel kritisiert werden, tatsächlich aber handele es sich um einen „Ausdruck des Hasses auf jüdische Menschen und ihre Religion“. Der Bundestag solle daher beschließen, „keine Organisationen finanziell zu fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, und keine Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen. Auch soll er Räumlichkeiten und Einrichtungen, die unter Bundestagsverwaltung stehen, keinen Organisationen zur Verfügung stellen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen. Länder, Städte und Gemeinden sowie alle öffentlichen Akteure sollen aufgerufen werden, sich dieser Haltung anzuschließen.“

Das hat der Bundestag nun beschlossen und wurde vom israelischen Ministerpräsidenten Benjamin „Bibi“ Netanyahu umgehend gelobt (4). „Ich gratuliere dem Bundestag zu der wichtigen Entscheidung, die Boykottbewegung (BDS) als antisemitische Bewegung zu brandmarken“, schrieb „Bibi“ auf Twitter. Er schätze besonders, „dass der Bundestag Deutschland dazu aufgerufen hat, keine Organisationen mehr zu finanzieren, die gegen die Existenz des Staates Israel arbeiten“ und hoffe, dass diese Entscheidung konkrete Schritte nach sich ziehe und andere Länder sich auch so entschieden. Der Deutsche Bundestag ist das einzige Parlament weltweit, dass die BDS-Bewegung auf diese Weise verurteilt hat. Die israelische Knesset erließ 2011 ein „Anti-Boykott-Gesetz“.

Ein Schlag ins Gesicht

Für die Palästinenser war die Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Die palästinensische Botschafterin in Berlin, Khouloud Daibes, hatte sich vor der Debatte in einem offenen Brief an die Abgeordneten gewandt und vor den Folgen einer Entscheidung gegen BDS gewarnt (5). Der Vorwurf des „Antisemitismus“ werde zunehmend instrumentalisiert, um Kritiker der israelischen Besatzungspolitik zu isolieren und mundtot zu machen. Es sei „zutiefst besorgniserregend, dass diese Ereignisse in einem freiheitlichen, demokratischen Staat geschehen, der sich für Menschenrechte und das Selbstbestimmungsrecht der Völker international starkmacht.“ Von der geplanten Verurteilung bis zur Kriminalisierung sei es nicht weit.

Auch jüdische und israelische Wissenschaftler wandten sich mit einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten (6) und verwiesen unter anderem auf eine Entscheidung der Europäischen Union, wonach „Erklärungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit BDS durch die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit geschützt (seien), wie sie in der Charta der Grundrechte der EU verankert ist.“

Das haben die Abgeordneten offenbar nicht verstanden.

Völkerrecht, Menschenrecht, Rechte der Palästinenser sind zu einer Floskel verkommen. Schon lange haben sie sich nicht für die Rechte der Palästinenser eingesetzt, sondern nur geredet und den Völker- und Menschenrechtsverletzungen durch Israel tatenlos zugesehen.

Waffen werden an die israelische Armee geliefert, bilaterale Projekte gefeiert, das „Existenzrecht Israels“ wird in der deutschen Politik zur „Staatsräson“ erhoben und deutsche und israelische Soldaten trainieren gemeinsam nach dem Motto „Train to Win“, „Übe, um zu siegen“ (7). Und nicht nur das, der Westen setzt sich auch dafür ein, dass Israel straflos bleibt. Denn, so ein Abgeordneter in der Bundestags-Debatte, Israel halte „als einziger Staat im Nahen Osten die Demokratie hoch“. Aber ist das so?

Kann ein demokratischer Staat seit 70 Jahren (!) UN-Resolutionen ignorieren und Jahr um Jahr Siedlungen auf Land bauen, das den Palästinensern gehört, was das Völkerrecht verbietet? Kann ein demokratischer Staat Militärstellungen auf Land bauen, wie auf den Golanhöhen, die zu Syrien gehören, was das Völkerrecht verbietet? Was ist das für eine Demokratie, die zwei Millionen Menschen im Gaza-Streifen wie in einem großen Gefängnis einsperrt, ihnen den Zugang zu den eigenen Ressourcen, zu Strom und Wasser, medizinischer Versorgung und die Entwicklung einer eigenen Wirtschaft verweigert?

Was ist das für eine Demokratie, die sich seit Jahrzehnten weigert, nach dem Prinzip „Land für Frieden“ von dem besetzten arabischen Territorium zurückzuziehen (Golanhöhen, Westjordanland, Ostjerusalem), um mit seinen Nachbarn Frieden zu schließen? Wie demokratisch ist eine Regierung gesinnt, wenn sie das Atomwaffenarsenal ihres Landes gegenüber der Internationalen Atomenergiebehörde versteckt und sich weigert, internationale Abkommen zu unterzeichnen? Und wie demokratisch ist eine Regierung, die ihre Bündnispartner in einen Krieg gegen den Iran treibt, wie gerade ganz aktuell beobachtet werden kann (8)?

Unterdrückung, Bruch des Völkerrechts, Kriegstreiberei — alles zur Sicherheit des „einzigen Staates im Nahen Osten, der die Demokratie hochhält“?

In der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) hieß es in einem Kommentar zu der Abstimmung gegen die BDS-Kampagne im Bundestag, die Resolution sei „überfällig“ gewesen „und als Zeichen gegen Antisemitismus mehr als notwendig“. Die BDS-Kampagne bilde „die Speerspitze der sogenannten ‚Israel-Kritik‘. Ihre Anhänger geben vor, für die Rechte der Palästinenser einzutreten, gemeint ist aber, dass der Staat Israel, den der BDS als ‚Apartheidsregime‘ bezeichnet, verschwinden soll. Bis es soweit ist, soll Israel politisch, wirtschaftlich und kulturell isoliert werden. Der Gleichklang zum von den Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 in Deutschland ausgerufenen Judenboykott (‚Kauft nicht bei Juden!) ist unverkennbar.“

Die Darstellung der Kampagne und ihrer Ziele und vor allem der Vergleich zu der NS-Politik gegenüber Juden nach 1933 sind unzulässig. „Die BDS-Kampagne richtet sich (…) nicht gegen Juden, sondern gegen Israel — gegen ein Israel, das seit über 50 Jahren ein brutales Okkupationsregime gegen die Palästinenser aufrechterhält, sie knechtet, entrechtet, schikaniert und entmündigt. Ein völkerrechtswidrig handelndes Israel, das erst jüngst wieder in den Parlamentswahlen bewiesen hat, wes Geistes Kind sein Wahlvolk auch im Hinblick auf den Nahostkonflikt ist“, schreibt Moshe Zuckermann, emeritierter Professor für Geschichte und Philosophie an der Universität Tel Aviv in einem Kommentar (9).

Barbara Unmüßig vom Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung fürchtet „eine Pauschalverurteilung unserer palästinensischen Partner, die nun mit Antisemiten gleichgesetzt werden. Der Bundestagsbeschluss stärkt rechte israelische Lobbygruppen, die alles tun werden, uns das Leben schwer zu machen. Wenn am Ende der Spielraum für den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Gruppen in Israel, Palästina und Jordanien immer kleiner wird, erweist uns der Bundestag damit einen Bärendienst. Leider haben sich manche Abgeordnete offenbar keine Gedanken darüber gemacht, was der Beschluss im Nahen Osten selbst auslöst (10).“

Bundestagsabgeordnete, die meinen, Israel zu verteidigen, indem sie eine gewaltfreie Kampagne der Palästinenser für ihre Rechte verurteilen, sollten in die besetzten Gebiete im Westjordanland oder im Gazastreifen fahren. Dort können sie lernen, was es heißt, als Palästinenser im eigenen Land als Flüchtling zu leben, sich von Siedlern beschimpfen zu lassen, keine Arbeit, keine Bewegungsfreiheit zu haben.

Mehr als Zweidrittel der zwei Millionen Menschen im Gazastreifen sind Inlandsvertriebene, Flüchtlinge in der eigenen Heimat. Seit dem 30. März 2018 demonstrieren Zehntausende von ihnen jeden Freitag für ihre Zukunft. Sie nennen es den „Großen Marsch der Rückkehr“ und die Demonstrationen finden entlang der von Israel errichteten Sperrzäune statt, die den Palästinensern verweigern, andere Teile Palästinas oder auch Israel zu erreichen. Sie fordern ein Ende der elfjährigen Belagerung/Blockade und ihr Recht, dorthin zurückzukehren, von wo sie vertrieben wurden. Die israelischen Soldaten, die auf der anderen Seite des Zaunes stationiert sind, antworten mit großer Gewalt.

Die UN-Nothilfekoordination (OCHA) hat am 22. März 2019 folgende Zahlen veröffentlicht: 195 Palästinenser wurden getötet, darunter 41 Kinder. 29.000 Palästinenser wurden verletzt, mehr als 7.000 von ihnen durch scharfe Munition der israelischen Soldaten. Unter den Verletzten sind — nach Angaben von Amnesty International — 1.849 Kinder, 424 Frauen, 115 Krankenpfleger und 115 Journalisten. Ein israelischer Soldat wurde verletzt, ein israelischer Soldat wurde getötet.

Ist es „Staatsräson“ angesichts dieser Zahlen die gewaltlose BDS-Kampagne zu verurteilen? Wovor und vor wem haben die Abgeordneten im Deutschen Bundestag so viel Angst, dass sie darüber schweigen, wie der Staat Israel die Palästinenser unterdrückt?

Wollen sie Israel nicht kritisieren, weil man sie dann „Antisemiten“ nennt?


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22.05.2019

70 Jahre Grundgesetz: Für das freie Wort zu Israel und Palästina

Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten

In einem offenen Brief anlässlich von 70 Jahren Grundgesetz an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages warnen Friedens- und Menschenrechtsorganisationen vor der Gefährdung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Sie beobachten, wie im Bereich Israel/Palästina zunehmend das Recht, sich frei zu äußern auch in Deutschland eingeschränkt wird.

Raumverbote in Essen, München, Frankfurt, Berlin, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg sowie die Bundestagserklärung von SPD, Union, FDP und Grünen: „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten — Antisemitismus bekämpfen“ haben zur Konsequenz, dass Debatten z.B. über zivilen Widerstand gegen die israelische Regierungspolitik von vornherein verhindert werden, anstatt sie politisch und konstruktiv auszutragen. Ergebnis ist, dass Informations- und Solidaritätsveranstaltungen zu den von der israelischen Regierung und den israelischen Sicherheitskräften begangenen Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht behindert und verhindert werden.

Verhindert wurden so Veranstaltungen, die z. B. die israelische Militärbesatzung palästinensischer Territorien, den israelischen Siedlungsbau auf besetztem Gebiet, die gescheiterte internationale Politik der „Friedensprozesse“, die Ausgrenzung der palästinensischen Bevölkerung innerhalb Israels oder Flüchtlingslager zum Thema haben. Die Vorwürfe des Antisemitismus treffen dabei oft auch jüdische ReferentInnen.

Ausdrücklich protestieren die Organisationen gegen den Beschluss des Bundestages vom 17. Mai, der ihrer Einschätzung nach die Meinungsfreiheit begrenzt. An die Abgeordneten appellieren sie, zum Artikel 5 des Grundgesetzes zu stehen und sich für einen gerechten Frieden in Israel und Palästina einzusetzen, der Völkerrecht und Menschenrechte sowohl IsraelInnen als auch PalästinenserInnen garantiert.

Den Offenen Brief finden Sie unter www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/Offener_Brief_70_GG_Israel_Palaestina.pdf

Die Unterzeichner*innen:
Forum Friedensethik (FFE) in der Evangelischen Landeskirche in Baden, Frauen wagen Frieden, IPPNW Deutschland, jüdisch-palästinensische Dialoggruppe, Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, Kooperation für den Frieden, Kurve Wustrow, Pädagoginnen und Pädagogen für den Frieden (PPF), pax christi Nahostkommission, Versöhnungsbund, Zentrum für Friedenskultur (ZFK)

Kontakt: Angelika Wilmen, Pressesprecherin IPPNW, Tel. 030 698074-15, Email: wilmen@ippnw.de, www.ippnw.de


Quellen und Anmerkungen:

( ) http://bds-kampagne.de/aufruf/
(2) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw20-de-bds-642892
(3) https://www.bundestag.de/presse/hib/643058-643058
(4) https://www.zdf.de/nachrichten/heute/beschluss-gegen-bds-bewegung-israel-lobt-deutschen-bundestag-100.html
(5) https://palaestina-nachrichten.de/2019/05/16/palaestinensische-botschafterin-warnt-bundestag-vor-zutiefst-besorgniserregenden-folgen-des-antrags-gegen-bds/
(6) https://palaestina-nachrichten.de/2019/05/15/juedische-und-israelische-wissenschaftler-fordern-bundestag-auf-bds-nicht-mit-antisemitismus-gleichzusetzen/
(7) https://augengeradeaus.net/2019/04/erstmals-israelische-soldaten-bei-grossmanoever-in-deutschland/
(8) Ian S. Lustick, We need to talk about Israel, Foreign Affairs, May/June 2019, 190 ff
(9) Verdinglichter Fetisch, Moshe Zuckermann, 20. Mai 2019 https://www.jungewelt.de/artikel/355058.verdinglichter-fetisch.html
(10) Der Beschluss geht zu weit, https://www.spiegel.de/politik/ausland/israel-bds-resolution-im-bundestag-der-beschluss-geht-zu-weit-a-1268037.html


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