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Ein Systemfehler deutscher Geschichte

Ein Systemfehler deutscher Geschichte

Wenn überhaupt, wird der freiheitlichen Bestrebungen der Deutschen und ihres Aufbegehrens gegen einen übergriffigen Staat erst dann feierlich gedacht, wenn die letzten Zeitzeugen verstorben sind. Teil 2/2.

Gedenken an weitere Erhebungen

Wie der Volksaufstand 1951 wurden auch viele Massenaufstände und Revolten gegen Ende des Ersten Weltkrieges bis Anfang der 1920er Jahre sowie die badischen Revolutionen von 1848/49 blutig niedergeschlagen. Letztere konnten dennoch Wirkung in gewünschter Richtung entfalten und blieben fest im kollektiven Gedächtnis verankert. Vielleicht auch deshalb, weil sie mit Namen und Gesichtern verbunden und in ein lagebedingt unruhigeres Umfeld eingebettet sind.

Um 1865 entstand mit dem Badnerlied, gesetzt auf die Melodie eines vergessenen Sachsenlieds, zwar ein schmissiger „Werbe“-träger, jedoch ohne die politische Symbolkraft und -tiefe des Hambacher Festes.

Dennoch ging die skandalöse Verhöhnung der Freiheitskämpfer durch Ministerpräsident Erwin Teufel, CDU, wie ein Lauffeuer durchs Land: Ausgerechnet Teufel, ein glühender schwäbischer Verfechter des Lauschangriffs, erdreistete sich zum 150. Gedenken an die Badische Revolution, sich den Heckerhut aufzusetzen und sich als Revolutionär zu geben!

Bei näherer Betrachtung wird erkennbar, dass kaum eine der deutschen Staats- und Landesregierungen mit Stolz und ehrend auf Aufstände größerer Verbünde kritischer Mitbürger zurückblickt, solange nicht auch die letzten Zeitzeugen seit Jahrzehnten tot sind.

Ohne das kollektive Erinnerungspotenzial der Ostdeutschen hätte der Volksaufstand das Schicksal der gewaltigen, aber völlig vergessenen Aufstände im Deutschland zwischen 1917 und circa 1920 und gegebenenfalls manch anderen geteilt.

Gedenken an die Verfassungen liegt in Baden-Württemberg ganz auf Eis

Die drei Badischen Verfassungen seit 1818 galten jeweils als die fortschrittlichsten ihrer Zeit und wurden einst gehörig gefeiert; Bad Griesbach gewann gar den Zusatznamen „badisches Hambach“.

Die Verfassungen von 1919 und 1947 waren als einzige deutsche Verfassungen von der freiheitlichen eidgenössischen Bundesverfassung inspiriert. Doch diese Zeiten sind seit 1952 vorbei, als den Badenern ungewollt die einengende baden-württembergische Landesverfassung übergestülpt wurde. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, deren vor 1949 vom Volk angenommenen Verfassungen noch Gültigkeit haben, käme in Baden-Württemberg niemand auf die Idee, des Verfassungstags zu gedenken, geschweige denn, ihn zu feiern.

Offenheit, wie sie unter Badischen Verfassungen in deutschen Ländern einmalig war, passte nie ins Konzept des von Preußen dominierten Deutschland. Mit den Jahren ist den Badenern der Bezug zu ihrer einst fast berüchtigten Freiheitsliebe fast gänzlich abhandengekommen beziehungsweise mit Einführung des preußischen Schulsystems aberzogen worden. Auf dieser Linie wollte die Landesregierung in 2018 Feierlichkeiten und öffentliches Gedenken zu „200 Jahre Badische Verfassung“ verhindern und verbot gar das Hissen der badischen Fahne, machte dann aber nach breitem Protest für den Moment einen Rückzieher.

In 2022 stand die Feier zum Jubiläum „70 Jahre Baden-Württemberg“ an, ohne Baden an der Ausrichtung zu beteiligen. Winfried Kretschmanns Kommentar, es gäbe keine Badener mehr und „Das Land Baden ist in Baden-Württemberg aufgegangen. Wir achten nicht mehr auf solche Dinge“ (1), war eine weitere medienwirksame Abfälligkeit und bestätigt, dass nicht jede Zwangsehe eine glückliche ist.

Dort, wo Verfassungen vom Volk bestätigt wurden, wird ihr Gedächtnis auch in unterschiedlichem Umfang bewahrt.

Zusammenfassung

Der 17. Juni 1953 war seit 70 Jahren und dem letzten Jahrhundert das einzige kollektive Aufbegehren von Deutschen gegen eine aufs Ganze gesehen übergriffige Obrigkeit. Ob man die gewaltigen Aufstände gegen Ende des Ersten Weltkrieges und Anfang der 1920er Jahre in den vorliegenden Kontext stellen könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Zumindest für die Zeit danach könnte man den Schluss ziehen, dass die deutschen Regierungen überwiegend das Wohl ihrer Bürger im Blick gehabt hätten.

Tatsächlich hat man sich über Jahrzehnte mit jeder neuen Einschränkung und weiterem Bevormunden, das zunehmend aus Brüssel kommt, arrangiert und – aus welchen Gründen auch immer — den Zeitpunkt für ein wie auch immer geartetes „Nein“ verpasst.

Die Verpreußung des liberalen badischen Schul- und Bildungssystems Ende des 19. Jahrhunderts zielte auf eine Disziplinierung in Richtung bedingungslosem Gehorsam gegenüber dem Staat. Aus dem sogenannten Versagen und der Schwäche der Weimarer Republik zog man dann den Schluss, dass Demokratie als Staatsform den Deutschen wesensfremd sei (2); die Deutschen deshalb ein schwieriges Verhältnis zur Freiheit hätten.

Dass dies heute noch funktioniert, stellte RKI-Präsident Dr. Wieler 2020 unter Beweis. Sein seitens Politik und der Medien ungerügtes Hinterfragungsverbot entsprach fast wörtlich einer Anordnung des Reichsärzteführers Dr. Wagner aus 1935 zum gleichen Thema:

„Es ist unzulässig, an den von der Reichsregierung zu verantwortenden Maßnahmen Kritik zu üben oder Agitationen gegen die Vorschriften der Impfgesetzgebung zu entfalten. Deshalb ordne ich an, dass sämtliche Erörterungen der Impffrage in ärztlichen und ähnlichen Fachzeitschriften zu unterbleiben haben“ (3).

Doch solche kritiklose Obrigkeitshörigkeit war nicht immer so. So attestierte Georg Wilhelm Friedrich Hegel (4) den Deutschen einen ungestümen „Trieb zur Freiheit“. Auch war das „Heilige Römische Reich deutscher Nation“ eine Wahlmonarchie und keine Erbmonarchie.

War der 17. Juni 1953 also ein letztes Aufflackern aus der kalt geglaubten Asche oder ein in die Zukunft weisendes Hoffnungszeichen, wenn der Bogen überspannt wird?

Der Weltenlauf hat eine Eigendynamik, die sich Prognosen entzieht und jederzeit für Überraschungen gut ist. Das Grundgesetz nimmt den mündigen Bürger dahingehend in die Pflicht, die Errungenschaften von Freiheit und Demokratie wehrhaft zu verteidigen. Das Feuer des gemeinschaftlichen Aufbäumens vom 17. Juni 1953 wurde zwar erstickt, doch haben sich im Osten bis dato reichlich Glutnester erhalten. Aus den hoch brisanten politischen Erdrutschbewegungen im Sommer 1989 entstand in Leipzig die Bewegung der Montagsdemonstrationen.

Am 7. Oktober 1989, zur Feier des 40. Jahrestages der Gründung der DDR, hebelten die besonders sensibilisierten Bürger Plauens in einer friedlichen Massendemonstration die Staatsmacht aus. Von Plauen aus erfassten über Leipzig Massendemonstrationen dann die Republik und mündeten im Mauerfall.

Mit den unsäglichen staatlichen Übergriffen seit und durch die Coronamaßnahmen ist es wiederum der Osten — der Westen verharrt in weiten Teilen immer noch in einer Art Zuschauerrolle —, der die Fahne der Freiheit hochhält und die Losung verteidigt, die Jakob Grimm (5) als Mitglied der Nationalversammlung 1849 den Grundrechten in der sogenannten Paulskirchenverfassung voranstellen wollte:

„Das deutsche Volk ist ein Volk von Freien, und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft.“


Quellen und Anmerkungen:

(1) „Kretschmann kennt keine Badener mehr“, Stuttgarter Nachrichten, 12. April 2022
(2) Bosch, Manfred: 1947: Als die Freiheit unterging, 1985, Südkurier-Verlag
(3) Deutsches Ärzteblatt, 15. Juni 1935
(4) Hegel, Georg Wilhelm Friedrich, 1770-1831, Philosoph
(5) Grimm, Jacob, 1785-1863, Sprach- und Literaturwissenschaftler


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