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Geschlossene Gesellschaft

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Zwei Fragen an die Innenministerin von einem kritischen Journalisten ohne Presseausweis erwiesen sich als der Anfang einer Odyssee.

Sie half Edward Snowden auf der Flucht, sie schenkt uns Kontrolle über unsere eigenen Finanzen, sie hilft Kindern, Geld zu verstehen: die Barzahlung. Seit 2019 dokumentiere ich Versuche von Politik und Wirtschaft, das einzige etablierte freie Zahlungssystem zurückzudrängen. Was als Engagement begann, führte mich in den Journalismus.

Das Ministerium von Nancy Faeser setzt sich seit geraumer Zeit für ein Bargeldverbot für Beträge von unter 10.000 Euro ein; Wolfgang Schäuble wollte das bereits. Bedeutet in der Praxis: Wer vor einer größeren Anschaffung steht, der braucht ein Bankkonto. Darauf muss das Geld eingezahlt werden, um es transferieren zu können. Besser lässt man seine Rubel gleich für immer dort, sonst lauert eine Geldwäscheprüfung, sobald man sie auf die Bank bringt: Wie sind Sie zu Ihren Ersparnissen gekommen?

Nicht dass wir im Wilden Westen leben. Seit Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie müssen Händler ihre Kunden identifizieren: ab 10.000 Euro in Schein und Münze. Aus welchem Grund also der Barzahlung Grenzen setzen und die Vertrags- und Eigentumsfreiheit beschneiden? So ersuchte ich das Bundesinnenministerium (BMI) am 25. Januar 2023 elektronisch um Auskunft:

Absender: (…)@hakonvonholst.de – Empfänger: (…)@bmi.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich gerne zu folgendem Sachverhalt bei Ihnen erkundigen:

In der Broschüre „Strategie zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität“ aus vergangenem Jahr schreibt das Innenministerium, Zitat: „Ebenso setzt sich das BMI für die umgehende Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze von unter 10.000 Euro ein.“ Hierzu bitte ich um Antwort auf folgende Fragen:

1) Weshalb bevorzugt das BMI die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze gegenüber der Möglichkeit, den Zahlungsempfänger ab einem bestimmten Bargeldbetrag darauf zu verpflichten, die Identität des Zahlungspflichtigen festzustellen und den Vorgang an die Behörden zu melden?
2) Welche Vor- und Nachteile sieht das BMI zwischen einem allgemeinen Barzahlungslimit und der Identitätsfeststellung ab einem bestimmten Transaktionsbetrag?

Ich bedanke mich vorab für Ihre Zeit.

Die Antwort folgte fünf Stunden später:

Sehr geehrter Herr von Holst,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir beantworten werden. Bitte senden Sie uns vorab als Nachweis Ihrer journalistischen Tätigkeit Ihren Presseausweis zu.

Vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pressestelle

Bis dato gab es keine Probleme bei mir, Auskünfte von Ministerien zu erhalten. Das schreibe ich den Damen und Herren von der Pressestelle, zusammen mit einer Referenz für meine journalistische Tätigkeit, nämlich einem Artikel über Bargeldobergrenzen in anderen EU-Ländern, erschienen bei den Deutschen Wirtschaftsnachrichten (1). Das war eine Recherche in gut zehn Sprachen. Sie belegt, wie Bargeldgrenzen, einmal eingeführt, Scheibe für Scheibe gesenkt werden — in Griechenland bis auf 500 Euro. Beim Versuch, auf 200 Euro runterzugehen, musste die Regierung im Frühjahr 2023 zurückrudern. Ich erneuerte also mein Gesuch um Auskunft. Vergeblich. Die Antwort kam nie.

Die Crux mit dem Presseausweis

Das Auskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden ergibt sich direkt aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, stellte das Bundesverwaltungsgericht am 8. Juli 2021 klar (2).

„Nur der auf diese Weise gewährleistete, prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die für die Demokratie essenzielle freie Presse in den Stand, die ihr zukommende Informations- und Kontrollfunktion auch gegenüber Bundesbehörden wirksam wahrzunehmen.“

Wer recherchiert, um die Öffentlichkeit zu informieren, dem müssen Ministerien Rede und Antwort stehen.

Dem Gesetz nach war ein Presseausweis dafür zu keinem Zeitpunkt Voraussetzung, legt der Jurist Jonas Kahl dar. Auf Versammlungen hilft das Dokument, sich Polizei oder Veranstaltern als Journalist auszuweisen. Bei meiner Anfrage hätte sich die Pressestelle mit ein paar Klicks im Internet selbst davon überzeugen können, was von mir zu erwarten ist.

Grundsätzlich darf jeder einen Presseausweis selbst gestalten. Seine Akzeptanz scheidet sich daran, ob ihn eine renommierte Organisation ausgestellt hat. 2013 entschied die Innenministerkonferenz, die Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises anzugehen. Den gibt es seit 2018, vergeben von sechs Journalistenverbänden nach einheitlichen Kriterien, geziert von der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz. Sein Status ist dementsprechend hoch, aber ebenso streng das Kriterium für die Vergabe: Das Dokument geht nur an Medienschaffende, „die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielen“.

Na klar doch, Journalismus gründet sich darauf, dass mein Überleben davon abhängt, ob der Geldgeber es wagt, meine Geschichten zu drucken. Selektive Bevorzugung derer, die sich in ihrem Beruf keine Zeit lassen können, bei einem Thema in die Tiefe zu gehen. Dabei würde es Vielfalt in die Berichterstattung bringen, wenn sich Menschen mit unterschiedlichem Alltag journalistisch betätigten.

Vorsicht, Verschwörungstheorethiker!

Ich suchte eine Alternative und landete bei der Jugendpresse Baden-Württemberg e.V. Die bietet ihren Mitgliedern unter 27 Jahren einen Presseausweis an — in Abstimmung mit den beiden großen Journalistenverbänden DJV und dju. Das klang vielversprechend. Zwei Publikationen in den letzten sechs Monaten müssen nachgewiesen werden. Womit man den Lebensunterhalt verdient, spielt keine Rolle.

Den Mitgliedschaftsantrag stelle ich Mitte März 2023. Gut zwei Monate verstreichen, dann klingelt das Telefon. Rufnummer unterdrückt. Es ist spät am Abend, aber ich nehme ab. Eine junge Stimme in der Leitung: Kevin Wetrab, Vorstandssprecher der Jugendpresse BaWü. „Hallo, Kevin!“ Er entschuldigt sich: Der Verein habe viel Wirbel mit seinem 40-jährigen Jubiläum gehabt. Und seitdem diskutiere man kontrovers über den Antrag von mir — einmal in zwei Wochen auf der Vorstandskonferenz. Er habe nicht jedes Faktum in meinen Artikeln geprüft, sagt Kevin, aber bisher scheine alles sauber zu sein. Die Texte über Bargeld seien schön. Aber warum auf Rubikon?! Und was ich denn vorhätte, im Verein zu tun? Von meiner Seite kommt Entwarnung: Ich wolle mich bei der Jugendpresse gar nicht nützlich machen, mir gehe es nur um den Presseausweis.

Okay, okay, drängt mich mein Gesprächspartner, jetzt aber zu der unangenehmen Frage. Ob ich mit meinen Publikationen an Rubikon gebunden sei, ob ich auch in Zukunft dort veröffentlichen werde und weshalb das Ganze. Kevin Wetrab war wohl nicht im Bilde, dass der Rubikon Geschichte ist und die Redaktion nun das Manova-Magazin herausbringt. Seis drum. Ich antworte beschwichtigend: Meine Texte erscheinen in der Regel auf der Plattform Bargeldverbot.info; Rubikon besitzt die Möglichkeit der Zweitpublikation. Jeder dürfe etwas Gescheites hören. Zur Redaktion hätte ich keinen engen Kontakt, aber das seien liebe Menschen dort. Nun ja, schmunzelt Kevin, das wäre nun nicht das Kriterium.

Was dann? Dem Vorstand gefalle nicht, wie bei Rubikon geframt werde. „Framing“ geschieht mehr oder weniger bewusst, sobald man dem Publikum ein Thema aufbereitet: Wenn man eine Tatsache mit einer anderen in Verbindung bringt, wenn man einen Aspekt gegenüber einem anderen hervorhebt, dann ändert sich das Bild, das beim Leser ankommt.

Ich sage nichts, und Kevin fährt fort. Oft sei in Texten auf Rubikon eine Faktenbasis vorhanden. Darauf aber baue eine verschwörerische Erklärung auf, also eine Interpretation, die sich auf den Fakten gar nicht aufbauen lasse oder von ihnen nicht unbedingt zugelassen werde. Rubikon besitze eine Nähe zu verschwörungstheoretischen Publikationen wie KenFM. Es bestünde die Sorge, dass die Leute über Rubikon reingezogen werden in das Verschwörungsideologische. Und die ganz legitimen, guten Artikel, zu denen meine zählten, würden die verschwörerischen Artikel decken.

Die andere Seite ist, entgegne ich, dass der Rubikon unbekannten Autoren einen leichten Zugang bietet. Sie können sich mit einem guten Text an ein großes Publikum wenden und die gesellschaftliche Diskussion um einen Aspekt bereichern. Ist das nicht unterstützenswert?

Ein guter Punkt, bemerkt Kevin jetzt. Er will mir auf die Sprünge helfen. Vor sich auf dem Bildschirm habe er einen Text aus meiner Feder. Über Ammoniak und Gülle, erschienen in der Berliner Zeitung. Deren Format „Open Source“, das wäre doch was für mich. Es vereine leichten Zugang und ein vielfältiges Meinungsspektrum. Vielleicht wolle ich mich in Zukunft dorthin verlagern.

Das Telefonat schien zu einem guten Ende zu kommen und ich sage Kevin, er dürfe sich gerne wieder melden. Kevin teilt mir mit, dass ich in den kommenden Wochen mit einer Entscheidung über die Aufnahme in den Verein rechnen darf.

Das große Schweigen

Ich lasse mir das Gespräch durch den Kopf gehen. Schön, dass sich Kevin Wetrab überhaupt gemeldet hat. Ich erwarte von jedem Journalisten, dass er sich interessiert und verstehen möchte. Wo Widersprüche und Gegensätze auftauchen, wo etwas der Erwartung widerspricht, gerade da wird es doch spannend.

Weshalb aber, überlege ich weiter, soll ich Angst haben, dass „komische Leute“ meine Texte lesen? Im schlimmsten Fall gewinnt der Leser neue Einsichten.

Damit schärft sich seine Wahrnehmung, und die Erwartung an das Niveau des Mediums steigt. Oder ich enthalte dem Leser mein Wissen vor. Dann erreichen ihn weniger Facetten des großen Bildes. In der Isolation verfestigt sich die Vorstellung von der Realität.

Kevin Wetrab bemängelte, Rubikon entspreche nicht den journalistischen Kriterien. Wie sieht es denn mit der Tagesschau aus? Sie stellt die Wirklichkeit auf ihre Weise dar und entfaltet ebenfalls eine Wirkung auf Leser und Zuschauer. Die Ukraine-Berichterstattung wirkt nur auf den ersten Blick neutral. Man berichtet über Aussagen, Beschlüsse und Forderungen von Staatsmännern, über neue Waffenlieferungen und Rückeroberungen. Das deckt einen Bruchteil der Realität ab. Man zeigt nicht die Seelen auf beiden Seiten der Fronten. Ihre Stimmen sind leise, Kanonen und Fanfaren dafür laut. Mögen Journalisten diesen Menschen Gehör verschaffen, nicht der Artillerie!

Ex-NDR-Redakteur Patrik Baab riskierte sein Leben und reiste in die Ostukraine. Was er erlebt hat, kam nie in der Tagesschau. Am 9. Oktober 2023 erscheint sein Buch „Auf beiden Seiten der Front“. Die Öffentlich-Rechtlichen aber verfehlen weiter ihren Auftrag. Würden sie die ganze Wirklichkeit zeigen und die Betroffenen in der Ukraine reden lassen anstatt neunmalkluge Politiker, so wollten wir alle nicht mehr an Waffen denken, sondern würden nach Frieden schreien wie die letzten Menschen zwischen den Fronten.

Wie Sie sehen, gab es Zeit zum Nachdenken, denn Wochen verstrichen, nichts geschah. Ich rufe im Vereinsbüro an, keine Reaktion. Am 16. September 2023 sende ich eine E-Mail:

Lieber Kevin Wetrab,

du hattest mir vergangenen Mai mitgeteilt, dass ich in Kürze mit einer Entscheidung über meinen Vereinsbeitritt rechnen kann, damit ich endlich wisse, woran ich sei. Seit damals habe ich nichts von dir gehört. Eine Nachricht auf eurem Anrufbeantworter blieb unbeantwortet.

Ich würde gerne erfahren: Steht mein Mitgliedschaftsantrag weiterhin alle zwei Wochen auf der Tagesordnung oder gibt es einen Grund, weshalb du mir keine Mitteilung über den Ausgang der Beratungen gibst?

Mit besten Wünschen
Hakon von Holst

„Die Antwort kam nie“, hätte dieses Kapitel geendet. Dann klingelte es doch noch. Rufnummer unterdrückt. Kevin Wetrab entschuldigt sich vielmals: die lange Sendepause sei nicht in Ordnung gewesen. Der Vorstand habe meinen Antrag vor der Sommerpause mehrheitlich abgelehnt. Ob ich den Grund wissen wolle. „Klar“, sage ich. Okay, antwortet Kevin ernst. Zuerst wolle er sich aber einen Kollegen dazuholen. Wir verbleiben, dass ich die Hintergründe einmal zu späterem Zeitpunkt in einer Telefonkonferenz erfahre.

Letzte Chance

Ich beantrage die Aufnahme bei Junge Presse Nordrhein-Westfalen e.V., einem bundesweit tätigen Verein mit mehreren Tausend Mitgliedern. Eine andere Möglichkeit, den Jugendpresseausweis zu bekommen, sehe ich nicht mehr. Dem Brief lege ich zwei meiner jüngsten Texte im Manova-Magazin bei (3). Die Post auf dem Tisch entscheidet der Vorstand noch am selben Tag.

Das Büro teilt mir in der E-Mail vom 25. September 2023 mit, man müsse nach einiger Recherche und Überlegungen leider ablehnen. „Das Magazin, in welchem du deine journalistischen Tätigkeiten nachweist, fällt leider online negativ auf, da es oft von Verschwörungstheoretikern genutzt wird. Dies verstößt gegen unsere Ansichten als Verein und unsere politische Stellung.“ Die freundliche Dame von der Geschäftsstelle schreibt, sie hoffe, ich könne die Entscheidung des Vorstands nachvollziehen.

Gemäß Satzung fördert der Verein die Freiheit des Geistes. Eine Denkanregung für „Verschwörungstheoretiker“ soll offenbar unterbleiben.

Dieser Ungeist unterdrückt die Debatte zwischen augenscheinlich gegensätzlichen Lagern. Immer tiefere Gräben durchziehen die Demokratie. Ohne einen lebendigen Austausch vielfältiger Ansichten verarmt das Denken. Festgefahrene Auffassungen behindern die Weiterentwicklung und stellen Journalisten unfreiwillig vor die Entscheidung: Auf welcher Seite willst du stehen? Zum Glück, denke ich, ist das alles nur ein Ausschnitt aus der Wirklichkeit.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Eine aktualisierte Fassung des Artikels über Bargeldobergrenzen findet sich unter https://bargeldverbot.info/2021/11/26/18-eu-laender-bargeldobergrenzen/. Der Beitrag in den DWN ist hier: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/516596/DWN-RECHERCHE-Diese-Bargeld-Obergrenzen-gelten-ab-heute-in-Europa?src=rec-newsboxes
(2) Zitiert aus dem genannten Urteil (Identifikator: ECLI:DE:BVerwG:2021:080721U6A10.20.0). Kein Gesetz in Deutschland macht einen Presseausweis zur Voraussetzung für die Wahrnehmung des Auskunftsrechts gegenüber Bundesministerien. Behörden müssen Anfragen zeitnah beantworten, da ein verzögertes Recht ein verweigertes Recht darstellt. Vergleiche auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2013, demnach der Auskunftsanspruch nicht eher endet als dort, wo berechtigte schutzwürdige Interessen entgegenstehen (Identifikator: ECLI:DE:BVerwG:2013:200213U6A2.12.0).
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wiederholt immer wieder: „Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommenden Funktionen wirksam wahrzunehmen.“ Dieser Satz ist enthalten unter anderem in: Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Februar 1979, 2 BvR 154/78; Beschluss des Ersten Senats vom 14. Juli 1994, 1 BvR 1595/92 und 1 BvR 1606/92; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08. September 2014, 1 BvR 23/14.
(3) Es handelte sich um folgende Beiträge: die Rezension https://www.manova.news/artikel/versohnung-im-land-der-verbannung und den Artikel https://www.manova.news/artikel/der-kanzler-vorstoss


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