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Straflos und verbrecherisch

Straflos und verbrecherisch

Zehn Jahre nach dem israelischen Überfall auf die „Free Gaza“-Flottille herrscht noch immer Straflosigkeit.

Angriff auf zivile Schiffe

Am 31. Mai 2010 attackierten israelische Soldaten und Soldatinnen von Helikoptern und Kriegsschiffen die acht Schiffe der „Free Gaza“-Flottille. Die „Free Gaza“-Flottille ist ein internationales Bündnis von zahlreichen NGOs und Organisationen der Zivilgesellschaft. Sie wollte erstens die internationale Gemeinschaft zum politischen Druck auf Israel und auf ein Ende der völkerrechtswidrigen Blockade des Gaza-Streifens drängen und zweitens dringend benötigte Hilfsgüter nach Gaza bringen. Auf den Schiffen, die unter verschiedenen Flaggen und von mehreren Häfen ablegten, befanden sich knapp 700 Passagiere aus 36 Ländern und rund 10.000 Tonnen Hilfsgüter. Alle Boote und alle Passagiere wurden vor dem Auslaufen auf Waffen untersucht, die streng verboten waren, und alle TeilnehmerInnen mussten sich schriftlich zu gewaltlosem Verhalten verpflichten.

Ich war Mitglied der fünfköpfigen offiziellen deutschen Delegation, die die ökumenische Friedensbewegung Pax Christi organisiert hat. Neben mir waren noch die Abgeordnete der Linken Inge Höger dabei, der Völkerrechtler Norman Paech sowie je ein Vertreter der Internationalen Ärzte für die Verhütung eines Atomkriegs (IPPNW) und der palästinensischen Zivilgesellschaft.

Mit fünfzehn anderen Passagieren waren wir auf der Jacht Challenger I, die wie die Challenger II unter US-amerikanischer Flagge lief. Die beiden Jachten waren Spenden eines wohlhabenden US-Amerikaners, der die US-Unterstützung für die israelische Regierungspolitik ablehnte; gemeinsam legten wir von Kreta ab. Beide Jachten wurden schon kurz nach der Abreise manövrierunfähig, höchstwahrscheinlich durch Sabotage, weshalb der Transfer auf hoher See am Vorabend des Überfalls auf die Mavi Marmara organisiert wurde. Die Mavi Marmara war eine große Fähre und fuhr unter der Flagge der Komoren, andere Schiffe waren in Kiribati, in der Türkei, in Togo und in Griechenland registriert.

Unter den Passagieren gab es zahlreiche Prominente, beispielsweise den schwedischen Schriftsteller Henning Mankell, sowie ParlamentarierInnen aus mehreren Ländern, darunter die palästinensische Knesset-Abgeordnete Haneen Zoabi.

Schon vor Auslaufen der Schiffe gab es heftige Kritik aus Israel und die Androhung, alle Passagiere in Haft zu nehmen. Sichtbares Zeichen dafür war die Errichtung eines großen Zeltlagers in der israelischen Hafenstadt Ashdod, zu der dann später alle AktivistInnen zur Identifizierung gebracht wurden.

Völkerrechtswidriger Akt

Der brutale Überfall, an dem Dutzende israelische Kriegsschiffe beteiligt waren, geschah in internationalen Gewässern und gilt als völkerrechtswidriger Akt. Neun Menschen wurden zum Teil gezielt erschossen, ein zehnter Mann starb später an den Folgen seiner Verletzungen, Dutzende wurden zum Teil schwer verletzt. Die Erschossenen hatten alle die türkische Nationalität, wobei der jüngste, ein Neunzehnjähriger, auch einen US-amerikanischen Pass besaß.

Sechs Jahre später, im September 2016, zahlte die israelische Regierung den Familien der zehn getöteten Türken 18 Millionen Euro als Kompensation. Dem Nachrichtensender CNN Türk zufolge ist das Geld Teil eines Versöhnungsabkommens zwischen Israel und der Türkei.

Bereits zwei Tage nach dem Überfall richtete der UNO-Menschenrechtsausschuss eine Untersuchungskommission ein, die am 22. September 2010, nach Vernehmung von 112 Zeugen und Zeuginnen und Sichtung aller zugänglichen Beweisstücke, ihren Bericht abgab.

Fazit dieser Untersuchung:

Wie die Blockade von Gaza ist auch der Überfall auf die „Free Gaza“-Flottille in internationalen Gewässern und die Entführung der Schiffe nach Israel völkerrechtswidrig.

Der militärische Überfall auf die Flottille und die Erstürmung der Mavi Marmara waren nicht durch das Recht auf Selbstverteidigung gerechtfertigt, wie es die israelische Regierung immer behauptete, sondern ein eindeutiger Akt der Aggression, gegen den die Passagiere sich zu wehren berechtigt waren. Mit harschen Worten verurteilte die Untersuchungskommission die Aggressivität und absolute Unverhältnismäßigkeit des israelischen Überfalls und bestätigte, dass es sich bei der „Free Gaza“-Flottille um eine explizit friedliche humanitäre Mission gehandelt hatte (1).

Dass diese Solidaritätsfahrt so brutal endete, konnte sich niemand von uns vorstellen. Im Gegenteil, die Atmosphäre auf der Mavi Marmara war mit viel Musik und guten Gesprächen sehr angenehm und inspirierend.

Lügengespinst der Medien

Der Überfall auf die „Free Gaza“-Flottille war ein Desaster für den internationalen Ruf Israels. Als Rechtfertigung für die Brutalität wurde sehr schnell die Lüge von der angeblichen Aggression und Gewalt der Passagiere medial gestreut. So hieß es in den Mainstream-Medien, dass die israelischen SoldatInnen sich gegen die angreifenden AktivistInnen verteidigen mussten, um nicht selbst getötet zu werden. Als Beweis wurden Messer und Stangen präsentiert. Die Tatsache, dass große Messer zum Equipment auf allen Fähren gehören, wurde nie erwähnt; das gleiche trifft auf die Stangen zu, die Bestandteile der Sonnenschutz-Baldachine auf dem Oberdeck der Mavi Marmara waren. Wie die Messer wurden auch sie als Waffen präsentiert, gegen die die israelischen SoldatInnen sich zur Wehr setzten.

Da die Israelis allen Passagieren, also auch den zahlreichen JournalistInnen, Kameras und Handys abgenommen hatten, lag die mediale Deutungshoheit allein auf der israelischen Seite. Das gestohlene Video- und Fotomaterial wurde nach allen Regeln der Kunst manipuliert, wie mir Journalisten später zeigten, und wurde als Beweis für die Brutalität der AktivistInnen präsentiert.

Um den enormen Imageschaden wieder gutzumachen, orchestrierten die israelische Regierung und ihre Botschaften eine wahre Propagandaschlacht über das gute und demokratische Israel, während die TeilnehmerInnen der „Free Gaza“-Flottille denunziert und verunglimpft wurden.

Die Tücken der nationalen und internationalen Strafgerichtsbarkeit

Im Juni 2010 erstatteten wir fünf Mitglieder der deutschen Delegation Strafanzeige beim Generalbundesanwalt „gegen unbekannte Verantwortliche der israelischen Streitkräfte wegen sämtlicher in Frage kommenden Straftatbestände, insbesondere wegen Kriegsverbrechen und Freiheitsberaubung“. Nach gut vier Jahren, Ende September 2014, erhielten wir die Nachricht, dass „keine zureichenden Anhaltspunkte für die Begehung verfolgbarer Straftaten zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger“ vorhanden seien, „das Vorgehen der israelischen Streitkräfte erweist sich (...) nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) als straflos“.

Die Begründung ist haarsträubend, da erstens „Passagiere und Besatzung dem ersten israelischen Kommando, das mittels eines Schnellbootes an Bord gelangen wollte, Widerstand entgegenbrachten, der im weiteren Verlauf seitens der Gruppe der Passagiere auf dem Oberdeck in 'erheblicher, organisierter und gewaltsamer' Weise fortgesetzt wurde“; zweitens stellten die Schiffe der Flottille „unter den gegebenen Umständen militärische Ziele dar, die nach den Regeln des humanitären Völkerrechts angegriffen werden durften“ (2). Das heißt, die Schiffe der Flottille wurden nicht als schutzwürdig „unter dem Blickwinkel des humanitären Völkerrechts“ betrachtet, sondern als „zulässige militärische Ziele“, sodass auch eine Gefangennahme erlaubt war.

Im Gegensatz zu dem UN-Menschenrechtsbericht konnte die Generalbundesanwaltschaft auch keine von der Kommission festgestellten Kriegsverbrechen erkennen, also „gezielte Tötung, Folter und unmenschliche Behandlung, gezielte Zufügung großer Leiden oder ernstliche Verletzung von Körper und Gesundheit“, alles Verstöße gegen Artikel 147 Vierte Genfer Konvention. Norman Paech bezeichnete die acht Seiten der Einstellungsverfügung, die das Bemühen zeigten, das Verfahren ohne weitere Beteiligung schnell zu beenden, als „juristisch nachlässig und einseitig“. Niemand von uns wurde jemals um eine Stellungnahme zu dem Überfall gebeten. Warum der Generalbundesanwalt über vier Jahre für diesen Bescheid benötigte, ist unbegreiflich.

Im Auftrag der Regierung der Komoren — die Mavi Marmara war auf den Komoren registriert — hat eine internationale Kanzlei im Mai 2013 die Verbrechen gegen die Flottille vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gebracht. Die Chefanklägerin Fatou Bensouda wies diese Klage im November 2014 zurück. Drei Jahre später forderten die anderen IStGH-Richter ihre Chefin auf, eine Untersuchung einzuleiten, die sie verweigerte. Im September 2019 wiesen die Richter nochmals die Chefanklägerin an, den Überfall zu untersuchen und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Auch diese Anweisung wies Fatou Bensouda am 2. Dezember 2019 zurück, woraufhin die Regierung der Komoren in Berufung ging und die IStGH-Kollegen einen höchst ungewöhnlichen Schritt einschlugen: Sie schickten den „Free Gaza“-Passagieren einen kurzen Fragenkatalog zu, unter anderem mit der Frage, ob man eine Strafermittlung durch den IStGH für notwendig halte.

Einige Richter scheinen von der Strafbarkeit des israelischen Angriffs überzeugt zu sein und wollen eine strafrechtliche Untersuchung. Mit den Antworten der „Free Gaza“-AktivistInnen hoffen sie wohl, die Chefanklägerin zu einer Ermittlung des Überfalls auf die Flottille drängen zu können.

Während Fatou Bensouda sich mehrmals weigerte, Untersuchungen über den Angriff auf die Schiffe einzuleiten, kündigte sie im Dezember 2019 nach fünfjähriger (!) Bedenkzeit an, Ermittlungen wegen möglicher israelischer Kriegsverbrechen während des Gazakriegs 2014 einzuleiten. War das ein Zeichen von Goodwill gegenüber ihren Kollegen? Jedenfalls kann man auf die weitere Entwicklung gespannt sein, auch weil sich die Auseinandersetzungen um den IStGH in der letzten Zeit verschärft haben.

Bundesregierung zweifelt an Internationalem Strafgerichtshof

Bereits 2018 kündigte Trump an, Richter des IStGH zu verhaften, wenn sie wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan gegen US-amerikanische Soldaten ermitteln sollten. Im April 2019 stieß er nochmals scharfe Drohungen gegen den IStGH aus, falls wegen Kriegsverbrechen durch Israelis und US-AmerikanerInnen Untersuchungen eingeleitet werden würden. Darüber hinaus wurde Fatou Bensouda ihr langjähriges US-Visum entzogen.

Nachdem Chefanklägerin Bensouda im Dezember 2019 Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen im letzten Gazakrieg 2014 angekündigt hatte, gab die Bundesregierung im Februar diesen Jahres eine Erklärung ab, die die Legitimität des Internationalen Strafgerichtshofs in Frage stellt. Damit unterstützt die Bundesregierung die Auffassung der israelischen Regierung, dass sich die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs nicht auf die palästinensischen Gebiete erstrecken würde, da Palästina kein Staat sei und daher nicht der Rechtsprechung des IStGH unterliege. So soll verhindert werden, dass Israel vor dem IStGH angeklagt wird.

Diese Erklärung hat in Palästina wie eine Bombe eingeschlagen und selbst im Auswärtigen Amt für große Überraschung gesorgt. Es ist eine absolute Kehrtwendung zu den bisherigen ständigen Bekenntnissen zu Völkerrecht, Menschenrechten und Verantwortung für Verstöße gegen internationales Recht.

Mit dieser Position konterkariert die Bundesregierung die jahrzehntelange Unterstützung für eine internationale Strafgerichtsbarkeit, die angesichts der Erosion des Völkerrechts so wichtig ist.

Der israelische Journalist Gideon Levy kommentierte die deutsche Positionierung in der Tageszeitung Haaretz wie folgt:

„Am Freitag sagte Deutschland zu Israel: Bauen Sie die Siedlungen nach Herzenslust aus, bombardieren Sie Gaza, so viel Sie wollen, schießen Sie weiterhin hemmungslos mit echten Kugeln auf die Demonstranten. Sie sind immun gegen jede Kritik und sicherlich auch gegen die Strafverfolgung in Den Haag. Den Haag ist für Schwächlinge. Den Haag ist für Jugoslawen und Afrikaner, nicht für israelische politische Führer und Militärs“ (3).

Der israelische Außenminister begrüßte die deutsche Positionierung als „verantwortungsvoll“, weil sie eine „Politisierung“ des IStGH verhindere.

Entgegen der expliziten bundesdeutschen Unterstützung für die israelische Regierung entschied der Internationale Strafgerichtshof am 30. April 2020, dass er die Jurisdiktion über das besetzte palästinensische Territorium hat und damit eine vollkommene Rechtsprechungshoheit über die besetzten Gebiete Ost-Jerusalem, Westbank und Gaza (4). Das ist ein großer Sieg für das Völkerrecht und für die Palästinenser, aber eine Niederlage für Israel, da diese IStGH-Entscheidung auch präjudizierende Wirkung für weitere Verfahren hat; gleichzeitig ist sie auch eine Ohrfeige für die Bundesregierung.

Erosion des Völkerrechts

Der Paradigmenwechsel im Völkerrecht ist mehr als besorgniserregend. Der Verstoß gegen das Völkerrecht fing mit der Verlegung der US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem an und setzte sich fort mit der Erklärung von Trump, die völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen auf besetztem Gebiet seien rechtskonform mit internationalem Völkerrecht. Deutlicher lässt sich die Verachtung für internationales Recht nicht ausdrücken. Kurz davor hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Produkte aus den Siedlungen als solche gekennzeichnet werden müssen. Der Gipfel ist der sogenannte Peace Plan, der die Annexion der Siedlungen und des Jordantals in der Westbank impliziert und alle UN-Resolutionen und das Völkerrecht auf das Gröbste verletzt.

Die Annexion soll bis zum 1. Juli 2020 realisiert werden. Wie werden die internationale Gemeinschaft und die Europäische Union (EU) darauf reagieren? Es ist schon bemerkenswert, dass sich am 15. Mai 2020 bis auf Ungarn und Österreich alle anderen 25 EU-Außenminister auf eine Erklärung geeinigt haben, in der sich die EU eindeutig gegen Israels Annexionspläne positioniert und ein Festhalten an der Zwei-Staaten-Lösung fordert. Anfang Mai forderten 130 britische PolitikerInnen Boris Johnson zu Sanktionen gegen Israel auf, falls die neue israelische Koalitionsregierung die Westbank annektieren sollte.

„Grenzenlose Schande“

Der brutale Überfall auf die Flottille wurde damals auch in Israel kritisiert. Die berührendste Stellungnahme kam von einem der letzten überlebenden Haganah-Veteranen Dov Yirmiya von der israelischen Friedensbewegung Gush Shalom:

„Ich bin einer von den noch übrigen Haganah-Veteranen, die in der britischen Armee gedient haben und danach zu den Initiatoren der illegalen Einwanderung für die Holocaustüberlebenden gehörte. Wir kämpften gegen die Mächte des siegreichen Großbritannien für das Recht, an den Küsten dieses Landes anzukommen. Ihre Kriegsschiffe und Soldaten, die gerade gegen den schlimmsten aller Feinde gekämpft und ihn besiegt hatten, gingen nun dazu über, unsere Boote mit Wut und Hass zu bekämpfen, unsere Boote, die von den Küsten Italiens voll Überlebender aus der Nazihölle in dieses Land abfuhren. Die Kriegsschiffe jagten hinter ihnen her, schlossen sie ein, manchmal zerdrückten sie sie, schossen auf sie, töteten und verletzten viele ihrer Passagiere.

Und jetzt habe ich mit Schrecken und gebrochenem Herzen eine Wiederholung derselben Szenen beobachtet — doch mit umgekehrten Rollen. Es sind die Soldaten und Matrosen der Militärkräfte, die sich rühmen, die ‚israelischen Verteidigungskräfte’ zu sein. Sie sind nun die Verfolger und Mörder. Es gibt keine Grenze für die Schande, die Grausamkeit und die Heuchelei, die unsere kriminellen Akte mit Lügen und Bösartigkeit einhüllen. Ich bin bis in die Tiefen meines Herzens betroffen — wie konnten wir nur so tief fallen? Wie sind wir zu einem ungerechten und grausamen Volk geworden, aus einem Volk von Verfolgten zu einem, das verfolgt? (...) Schon in voraussehbarer Zukunft ist Israel dabei, seine Überlebenschancen zu zerstören. Das Menetekel der Zerstörung steht schon mit Blut an der Wand. Wehe unseren Kindern, unseren Enkeln und Urenkeln, denen wir solch eine Erbschaft hinterlassen“ (5).

Wie würde der damals über 90-jährige Veteran Dov Yirmiya heute die Brutalität und die Grausamkeiten der israelischen SoldatInnen und SiedlerInnen kommentieren? Denn in den letzten Jahren hat sich die israelische Gesellschaft gewaltig militarisiert und radikalisiert.

Bankrotterklärung der israelischen Armee

Während die Brutalität gegenüber Aktivisten und Aktivistinnen beim Überfall auf die Flottille damals auch von etlichen Israelis kritisiert wurde, wäre das heute wahrscheinlich ganz anders. Die große Mehrheit der Israelis akzeptiert oder lobt häufig sogar das menschenverachtende und brutale Verhalten gegenüber der palästinensischen Bevölkerung durch die SoldatInnen. Es ist Teil des „normalen Soldatenlebens“, Palästinenser sind Terroristen, die man jagen darf.

In diesem Sinn titelte der israelische Journalist Gideon Levy am 7. März 2020 in Haaretz:

„Die israelische Armee hat keine Scharfschützen an der Grenze zu Gaza. Sie hat Jäger.“

„Sie sind die besten unserer Jungs. Der eine ist ein ‚Musiker aus einer guten ‚Highschool’, ein anderer ein ‚Pfadfinder’, der Theater als Hauptfach studiert hat. Es sind die Scharfschützen, die Tausende von unbewaffneten Demonstranten entlang des Grenzzauns um Gaza erschossen und verletzt haben. Im Gazastreifen gibt es 8.000 junge Männer, die infolge des Einsatzes von Scharfschützen bleibende Behinderungen aufweisen. Einige sind beinamputiert, und die Schützen sind sehr stolz darauf. Keiner der Scharfschützen, die für Hilo Glazers erschreckende Geschichte (…) interviewt wurden (6), bedauert dies. Wenn sie überhaupt etwas bedauern, dann dass sie nicht mehr Blut vergossen haben. Einer wurde in seinem Bataillon mit ‚Hier kommt der Killer’ verspottet. Sie alle verhalten sich wie Mörder. Wenn ihre Taten es nicht zeigen — mehr als 200 Tote sind die Folge davon —, dann beweisen ihre Aussagen, dass diese jungen Männer ihren moralischen Kompass verloren haben. Sie sind verloren. Sie werden weiter studieren, Karriere machen und Familien gründen — und werden sich nie von ihrer Blindheit erholen. Sie haben ihre Opfer körperlich verstümmelt, aber ihre eigenen Behinderungen sind schwerwiegender. Ihre Seelen sind völlig verdreht. Sie werden nie wieder moralische Individuen sein. Sie sind eine Gefahr für die Gesellschaft. Sie haben ihre Menschlichkeit, wenn sie jemals eine besaßen, auf den Schießständen gegenüber dem Gazastreifen verloren“ (7).

Das ist eine Bankrotterklärung der „moralischsten Armee der Welt“, wie sich die israelische Armee früher oft bezeichnete, und eine höchst gefährliche Verrohung einer Gesellschaft, die von der internationalen Gemeinschaft zur Rechenschaft gezogen werden müsste.

Oder wird die Radikalisierung der israelischen Politik und Gesellschaft im Gegenteil eher klammheimlich bewundert? Für die französisch-israelische Soziologin Eva Illouz ist Israel ein Vorbild für solche Nationen, die Zuwanderung ablehnen, die Überlegenheit einer ethnischen Gruppe behaupten, Sicherheit über Grundrechte, militärische Zusammenarbeit vor Menschenrechte stellen, aber dennoch das Etikett Demokratie beanspruchen. Bezieht Illouz sich auf einige EU-Mitgliedsstaaten? Wer sich beispielsweise Ungarn unter Orban anschaut, der muss Eva Illouz Recht geben. Eine sehr beunruhigende Analyse.

Die EU als Komplizin

Wenn die EU die Menschenrechtskonventionen anerkennen würde, hätte sie schon längst das EU-Israel-Assoziierungsabkommen aussetzen müssen! Das 1995 geschlossene Abkommen verpflichtet alle Vertragspartner in Artikel 2 zur Achtung der Menschenrechte und demokratischer Prinzipien. Diese werden täglich auf das Gröbste verletzt, nicht nur von Israel.

Schon 2002, also vor 18 Jahren, hat das Europäische Parlament aufgrund der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen der israelischen Regierung für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens gestimmt. Die Resolution forderte ein Waffenembargo gegen Israel und Palästina und verurteilte die „militärische Eskalation durch die Sharon-Regierung“ sowie die „Unterdrückung der palästinensischen Zivilbevölkerung durch die israelische Armee“.

Seitdem haben neben dem Europäischen Parlament auch zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften wiederholt die Suspendierung des Abkommens gefordert. Zuletzt schloss sich der europäische Dachverband der Dienstleistungsgewerkschaften EPSU im Juni 2019 dieser Forderung an. Gefruchtet hat das alles nichts, im Gegenteil, die Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel ist in den letzten Jahren noch enger geworden. Ich erinnere nur an das Abkommen mit EUROPOL und an die Vereinbarung zwischen der maritimen EU-Behörde EMSA und Elbit, dem größten israelischen Rüstungskonzern, der die Außengrenzen der EU kontrolliert.

Bundestagsbeschluss zu Gaza von 2010 umsetzen

Wenn sie wollte, könnte auch die Bundesregierung schnell handeln und den Antrag des Bundestags „Ereignisse um die Gaza-Flottille aufklären — Lage der Menschen in Gaza verbessern — Nahost-Friedensprozess unterstützen“, der am 30. Juni 2010 einmütig angenommen wurde, in Gesetzesform gießen. In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, „die Forderung der Europäischen Union nach einer sofortigen Aufhebung der Gaza-Blockade mit Nachdruck zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass Israel die Positivliste von Gütern, deren Einfuhr möglich ist, in eine Negativliste verbotener Güter wie Waffen und waffenfähiges Material umwandelt“ (8). Wie zu erwarten, ist dieser Bundestagsbeschluss bis heute nicht umgesetzt worden. Es sollte aber immer wieder an ihn erinnert und er sollte den eigenen Wahlkreisabgeordneten vorgelegt werden.

Als menschenrechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag habe ich im Juni 2017 eine Kleine Anfrage zum Wiederaufbau des Gazastreifens gestellt und gefragt, welche Schritte die Bundesregierung unternommen hat, um den im Juni 2010 gefassten Beschluss umzusetzen. Antwort:

„Die Bundesregierung hat sich seit dem Beschluss des Bundestages von 2010 kontinuierlich und mit Nachdruck für eine schrittweise Lockerung der Abriegelung des Gazastreifens und die Verbesserung der Lebens- und wirtschaftlichen Bedingungen der Bevölkerung im Gazastreifen eingesetzt und wird dies weiter tun. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen“ (9).

In der Vorbemerkung weist die Bundesregierung auf den Gaza-Wiederaufbau-Mechanismus (Gaza Reconstruction Mechanism, GRM) hin, der 2014 von den Vereinten Nationen mit der Israelischen Regierung und der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgehandelt wurde, um die Einfuhr dringend benötigter Materialien für den Wiederaufbau in den Gazastreifen nach dem Krieg 2014 zu ermöglichen, und der gleichzeitig eine militärische oder terroristische Zweckentfremdung von „Dual-Use“-Materialien gegen Israel verhindern soll. „Dual-Use“-Güter sind solche, die für zivile und militärische Zwecke benutzt werden können und darum zumeist nicht nach Gaza importiert werden dürfen. Unter diese Waren fallen beispielsweise auch Kommunikationsausrüstung, große Generatoren, Röntgen- und Schweißgeräte, bestimmte Sorten Batterien und Düngemittel und vieles mehr.

Diese Importbeschränkungen bestehen bis heute und sind eine der Ursachen für das sich ausbreitende Elend in Gaza. Durch das Covid-19-Virus ist die Situation in Gaza noch katastrophaler geworden.


Quellen und Anmerkungen:

(1) http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Gaza/un-kommission3.html
Über den israelischen Angriff auf die Gaza-Hilfsflottille — Bericht der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen. Melzer-Verlag, Frankfurt am Main 2010, 112 Seiten
(2) Generalbundesanwalt, 30. September 2014, an Annette Groth
(3) https://www.haaretz.com/opinion/.premium-a-different-germany-not-with-its-israel-policy-1.8534560
(4) https://www.icc-cpi.int/CourtRecords/CR2020_01746.PDF
(5) https://www.jungewelt.de/artikel/146664.grenzenlose-schande.html, Ausgabe vom 29. Juni 2010
(6) Levy bezieht sich auf einen Artikel vom 5. März 2020 mit Interviews mit Scharfschützen; einer brüstete sich damit, dass er an einem Tag 42 Knie kaputt geschossen hat!
https://www.haaretz.com/israel-news/.premium.MAGAZINE-42-knees-in-one-day-israeli-snipers-open-up-about-shooting-gaza-protesters-1.8632555
(7) https://linkezeitung.de/2020/03/11/die-israelische-armee-hat-keine-scharfschuetzen-an-der-grenze-zu-gaza-das-sind-jaeger/comment-page-1/
https://www.haaretz.com/opinion/.premium-the-israeli-army-doesn-t-have-snipers-on-the-gaza-border-it-has-hunters-1.8
(8) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702328.pdf
(9) https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/131/1813143.pdf


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