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Corona, Schuld und Sühne

Corona, Schuld und Sühne

Im apolut-Gespräch erläutert Alexander Christ, Rechtsanwalt und Autor des Spiegel-Bestsellers „Corona-Staat“, an welchen Defekten das deutsche Justizsystem zugrunde zu gehen droht und was hiergegen unternommen werden kann.

Christs Analyse des Corona-Staats ist weit mehr als juristische Fachsimpelei. Sie fußt auf einer philosophischen Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen der Moral, der Frage, was der Mensch zu tun und zu lassen hat und an welchem Punkt die eigene Freiheit aufhört. Es bedarf der ständigen Kalibrierung des inneren, moralischen Kompasses, um sich mit den Fragen nach Recht und Unrecht auseinandersetzen zu können. Zu Beginn des apolut-Gesprächs erläutert Alexander Christ, wie dieser Kalibrierungsprozess bei ihm zu Beginn der „neuen Normalität“ ablief.

Im weiteren Gesprächsverlauf erörtern Michael Meyen und Alexander Christ die Frage, wie es nun 2022 um den Rechtsstaat bestellt ist. Wie sehr kann sich der Bürger noch darauf verlassen, dass seine grundgesetzlich verbrieften Rechte vom Staat gewahrt werden? Auch gehen beide der Frage nach, ob Deutschland bereits in den Totalitarismus abgerutscht ist?

Nachdem Meyen und Christ sich im Laufe des Gesprächs durch diese beklemmenden Themenfelder durchgearbeitet haben, verlassen sie allerdings den Gesprächstisch nicht, ohne uns Zuschauern vorher noch eine Portion Hoffnung und Zuversicht mitzugeben. Es gibt Wege, über die wir als Gesellschaft das dunkle Tal der Spaltung und der systematischen Würdeverletzung wieder verlassen können.


Alexander Christ im Gespräch mit Michael Meyen


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Zitate aus dem Buch

„Die sogenannte Corona-Krise, in der wir uns nach wie vor befinden und die uns noch sehr, sehr lange begleiten wird, hat glasklar ans Tageslicht gebracht, dass es in einer Bevölkerung wie der deutschen offenbar kein Einvernehmen mehr gibt, was Recht und was Unrecht ist. Das ist eine vollständige Katastrophe.“

„Die Justiz hat sich eine Funktion im Politspiel aufzwingen lassen, und so hat sie selbst dazu beigetragen, dass sich das Recht weiter politisieren ließ, in dem Sinne, dass ein gutes Recht nur sei, welches die Staatsraison stütze. So aber ist die Freiheit nahezu verloren gegangen, und wir Bürger, wir Menschen in diesem Rechtssystem, befinden uns schon fast in einem rechtfertigenden Notstand, wenn wir Ungerechtes nicht länger hinnehmen wollen.“

„Alles klingt für mich zu klein, zu wenig dramatisch, als dass es den aktuellen Zustand unseres Gemeinwesens, unserer Politik, unserer Bevölkerung, unseres Rechtssystems, unseres Bildungssystems, des Bürgersinns und Gerechtigkeitsempfindens auch nur ansatzweise auszudrücken vermag. Um es auf den Punkt zu bringen: Dieses Land, seine Kultur und seine Zivilisation sind wohl auf dem Wege hin zu einer vollständigen Zerstörung.“

„Kein persönliches Augenmaß, kein Gewissen, kein individuelles Rechtsempfinden scheint bei der Mehrheit der Deutschen aktuell vorhanden zu sein, um dagegen aufzubegehren, was eine skrupellose Politikerkaste in putschähnlicher Manier im Namen eines ‚Hygieneregimes‘ seit Anfang 2020 an Menschenrechtsverstößen begangen hat.“

„Grundrechte werden begründungslos auf unbestimmte Zeit suspendiert. Freiheitsrechte werden tagtäglich beschnitten. Menschenrechte werden mit Füßen getreten. In Deutschland. In Europa. Weltweit. Besonders aber hierzulande, in Deutschland. In dem Land, das am ehesten aus der Geschichte hätte gelernt haben müssen.“

„Die Corona-Krise hat uns den Zustand unserer gegenwärtigen Rechtsgemeinschaft in deutlichen Bildern vor Augen geführt. Wir befinden uns als Wertegemeinschaft in Auflösung und als Rechtsgemeinschaft in Agonie, weil die Instanzen und kulturellen Landmarken ihrer Orientierungskraft beraubt oder durch Ideologien korrumpiert wurden. Zivilisatorisch ist der Umgang mit Corona ein Desaster.“

„Mit den Regelungen rund um die epidemische Notlage von nationaler Tragweite hat der Bundestag zusammen mit dem Bundesrat ein umfassendes Notverordnungsrecht geschaffen, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die Verordnungsermächtigung schließt auch schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht aus — im Laufe der Zeit mussten wir feststellen, dass der Gesetzgeber bereit war, sogar noch darüber hinauszugehen.“

„Mit dem völlig verunglückten Start in das erste Pandemie-Jahr schlug der Bundesgesetzgeber eine Richtung ein, die in der Folge von den Landesgesetzgebern und nachgeordneten Behörden übernommen wurde. Auf Ebene der Länder ergingen Regelungen, bei denen fortan nur sehr beiläufig auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Schranken geachtet wurde — einfach deshalb, weil der Bund es vorgemacht hatte. Warum sollte man sich schon akribisch an die Verfassung halten, wenn doch der Bund gezeigt hatte, dass es auch ohne strikte Achtung des Grundgesetzes geht?“

„Ich habe die Befürchtung, das gesetzgeberische Versagen war in Wirklichkeit ein Test, um herauszufinden, wie weit man gehen kann, ohne dass es Konsequenzen hat, und wie weit die breite Masse der Bevölkerung im Namen der Pandemie- und Ansteckungsangst mitzugehen bereit ist. Wie sich zeigte, überraschend weit. Nie hätte ich gedacht, dass sich die Menschen so schnell und in vielen Fällen klaglos einer Unsinnigkeit ergeben würden. Die Angst war offenbar groß, ja übergroß, und versetzte das Volk in eine Massenhysterie, der mit Argumenten, so schien es, nur schwerlich zu begegnen war.“

„Wenn auch die Judikative ihre Rolle als Kontrollorgan zugunsten der Staatsraison aufgegeben hat, bleibt am Ende nichts anderes als ein totalitärer Unrechtsstaat.“

„Wie werden wir das, was den Kindern in den Schulen während dieser Zeit von Lehrern, Schulleitern und auch Eltern angetan wurde, mit etwas zeitlichem Abstand wohl bezeichnen?Werden wir hierfür den Begriff der Qual nutzen oder werden wir es Folter nennen?“


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