Der IVfG wollte mit einer Umfrage unter Lehrkräften an bayerischen Schulen ermitteln, ob und gegebenenfalls wie sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse auf die Einschätzungen der Lehrkräfte ausgewirkt haben — bezüglich der Maßnahmen, der gesundheitlichen Gefährdung, der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Schüler und bezüglich einer ausreichenden Deckung des Informationsbedarfs. Zusätzlich sollte abgefragt werden, ob und gegebenenfalls durch welche Behörden sich die Lehrkräfte während der Corona-Krise unter Druck gesetzt gefühlt haben.
Die Durchführung der Umfrage wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) ohne sachlich-inhaltliche Begründung abgelehnt. Auch auf eine diesbezügliche Nachfrage gab das StMUK keine sachlichen Gründe für seine Entscheidung an.
Der IVfG stellte daraufhin eine detaillierte Presseanfrage, die sich zum größten Teil nicht auf die Gründe für die Ablehnung der Umfrage, sondern auf die Inhalte der Umfrage bezog. Unter offensichtlicher Verfehlung des Themas antwortete das StMUK, dass die Begründungen für die Ablehnung der Umfrage bereits hinlänglich dargelegt wurden.
Umfrage an bayerischen Schulen
Neben alten Menschen, die in Heimen lebten, waren in Deutschland die Schüler wie kaum eine andere gesellschaftliche Gruppe von den Corona-Maßnahmen betroffen. Am 16. März 2020, eine Woche bevor ganz Deutschland mit Maßnahmen überzogen wurde, wurden die Schulen in Deutschland geschlossen (alle Informationen zu Schulschließungen aus dieser Quelle). Erst ab dem 20. April 2020 wurden sie schrittweise wieder geöffnet, unter strengen Auflagen wie Einbahnstraßensystemen, Masken, Abstandsgeboten, geteilten Klassen mit sogenanntem Wechselunterricht, bei dem die Hälfte der Klasse in Präsenz unterrichtet wurde und die andere Hälfte im Fernunterricht.
Nach den Sommerferien blieben die Schulen unter den gleichen Auflagen geöffnet, ab Ende Oktober kam es „Inzidenz-abhängig“ wieder zu lokalen Schulschließungen. Am 16. Dezember 2020 wurden die Schulen wieder bundesweit geschlossen, was zunächst bis zum Ende der Weihnachtsferien galt. Am 6. Januar 2021 wurde die Regelung verlängert, zunächst bis Ende Januar und dann bis 14. Februar 2021. Ab dem 15. Februar 2021 wurden die Schulen schrittweise wieder geöffnet.
Ab März 2021 wurde die Testpflicht an Schulen eingeführt, alle Schüler mussten sich zwei- bis dreimal in der Woche unter Aufsicht testen. Diese und die oben genannten Maßnahmen blieben bis Frühjahr 2022 in Kraft. Bis dahin wurden immer wieder lokale Schulschließungen verordnet.
Während es, wie offizielle Quellen belegen, nur eine geringe bis keine Evidenz dafür gibt, dass die Maßnahmen an Schulen einen Einfluss auf den Verlauf der sogenannten Pandemie in Deutschland hatten, ist die Evidenz dafür groß, dass sie schwerwiegende Schäden verursacht haben. Um zukünftig solche Schädigungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, dass der aktuelle Kenntnisstand in den zuständigen Ministerien, bei den Schulleitungen und bei den Lehrkräften bekannt ist.
Vor diesem Hintergrund beschloss der IVfG, eine Umfrage zunächst an bayerischen Schulen durchzuführen, mit der ermittelt werden sollte, ob und gegebenenfalls wie sich die Einschätzungen der Lehrkräfte durch die verbesserte Informationslage geändert haben.
Die verbesserte Informationslage hat eventuell Auswirkungen auf die Einschätzung der Gefährdungslage und der Auswirkungen der Maßnahmen. Änderungen in diesen Einschätzungen haben eventuell einen Einfluss auf die Bewertung, ob die Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt waren. Für die Analyse dieser Zusammenhänge spielt natürlich eine Rolle, in welchem Ausmaß die verbesserte Informationslage bei den Lehrkräften angekommen ist. Dies sollte durch Abfrage der Einschätzung des eigenen Informationsstands während der Corona-Krise und zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt werden.
Ziel der Umfrage war, diese Zusammenhänge zu analysieren. Ein weiterer Aspekt war, zu ermitteln, wie sich das subjektive Gefühl von Druck durch Behörden auf diese Zusammenhänge auswirkt.
Die Umfrage
Die Umfrage enthält Fragen zu fünf Themengebieten:
1. Maßnahmen
Hielten Sie die Corona-Maßnahmen in Bildungseinrichtungen für notwendig und gerechtfertigt, halten Sie sie im Nachhinein für notwendig und gerechtfertigt und würden Sie sie im Falle der Ausrufung einer Pandemie wieder befürworten bzw. durchsetzen?
2. Gesundheitliche Gefährdung
Wie schätzten Sie die gesundheitliche Gefährdung für Schüler und für Lehrkräfte während der Pandemie ein und wie schätzen Sie sie heute ein?
3. Auswirkungen der Maßnahmen auf Schüler
Wie schätzen Sie die Auswirkungen der Maßnahmen auf die körperliche und psychische Gesundheit der Schüler und auf ihren Bildungsstand ein?
4. Deckung des Informationsbedarfs
Wie schätzen Sie die Deckung des Informationsbedarfs bezüglich der Gefährlichkeit der Krankheit, der Wirksamkeit der Maßnahmen, der Testungen und der Impfungen während der Pandemie und derzeit in der Rückschau ein?
5. Druck durch Behörden
Wie stark fühlten Sie sich während der Pandemie jeweils den Behörden Kultusministerium, Gesundheitsbehörde, Landratsamt unter Druck gesetzt?
Das Genehmigungsverfahren
Zur Durchführung einer Erhebung (Umfrage) an bayerischen Schulen ist die Genehmigung des StMUK erforderlich. Teil des Antrags auf Genehmigung ist eine Beschreibung des Vorhabens, die insbesondere die Darstellung eines „erheblichen pädagogisch-wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns“ und des „besonderen Mehrwerts für die Schulen des Freistaates Bayern“ enthalten muss.
In der Beschreibung des Vorhabens wurden zunächst auf Grundlage des Abschlussberichts des Sachverständigenausschusses nach § 5 Absatz 9 IfSG offizielle wissenschaftliche Erkenntnisse über die Corona-Maßnahmen angeführt, die folgendermaßen zusammengefasst werden können:
- Kinder und Jugendliche waren weniger ansteckend und haben sich weniger angesteckt als Erwachsene.
- Schulen spielten für die Ausbreitung der Krankheit eine untergeordnete Rolle.
- Die durch Schulschließungen verursachten Schäden sind empirisch gut belegt, ein Nutzen der Maßnahme „Schulschließung“ ist nicht nachweisbar.
- Für die Wirksamkeit der Maskenpflicht an Schulen sowie dafür, dass unerwünschte Wirkungen ausgeschlossen werden können, gibt es keine Evidenz.
- Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle infolge einer SARS-CoV-2-Infektion waren bei Kindern und Jugendlichen sehr selten.
Es ist Auftrag der Schule, Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern zu erziehen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, wie sie zum Beispiel vom genannten Sachverständigenausschuss bereitgestellt wurden, den Lehrkräften bekannt sind.
Erst dann können sie den Schülern vermittelt werden. Der pädagogisch-wissenschaftliche Erkenntnisgewinn der Umfrage besteht darin, den Schulbehörden im Hinblick auf den genannten Auftrag der Schule einen Überblick über Änderungen des Informationsstands der Lehrkräfte zu geben und darüber, wie sich diese Änderungen gegebenenfalls auf die Einschätzung der Lehrkräfte ausgewirkt haben.
Zum besonderen Mehrwert für die Schulen des Freistaats Bayern wurde ausgeführt, dass durch die Umfrage transparent wird, ob die oben dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnisse sich dahingehend auswirken, dass dem Kindeswohl zukünftig Vorrang eingeräumt wird und Schädigungen der Kinder und Jugendlichen vermieden werden.
Einreichung, Bescheid und Nachgang
Der Antrag auf Genehmigung eines Erhebungsvorhabens wurde am 25. November 2024 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus per E-Mail eingereicht, der Eingang wurde am 28. November 2024 bestätigt.
Der Antrag wurde mit Schreiben vom 11. Februar 2025 mit folgender Begründung abgelehnt:
„Die Prüfung Ihres Antrags hat ergeben, dass ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches Interesse im Sinne von § 24 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) nicht zu konstatieren ist. Eine Befragung erscheint zudem auch außerhalb von Schulen möglich.“
Da der Bescheid keine sachliche Begründung enthielt, fragte der IVfG am 31. März 2025 nach, welche Erkenntnisse über den Wissensstand der Lehrkräfte bezüglich der Inhalte des Abschlussberichts dem Staatsministerium vorliegen und auf welchen Erhebungen sie gegebenenfalls beruhen. Eine weitere Frage war, aus welchen Gründen das Staatsministerium kein pädagogisch-wissenschaftliches Interesse daran hat, die Einschätzung und den Wissensstand seiner Lehrkräfte bezüglich der Corona-Krise zu erfahren. Zu einer Umfrage außerhalb von Schulen wurde gefragt, ob das Staatsministerium diesbezüglich einen Vorschlag hat, an wen sich die Befragung in diesem Fall richten könne und wie die dazu erforderlichen Kontaktdaten ermittelt werden könnten.
Dies wurde mit Schreiben vom 06. Juni 2025 wie folgt beantwortet:
„Die eingehende Prüfung des Erhebungsantrags ‚Umfrage zur Corona-Krise und ihren Auswirkungen‘ hat ergeben, dass kein erheblicher pädagogisch-wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bei der geplanten Erhebung festgestellt werden kann. Dieser ist beispielsweise dann nicht gegeben, wenn im Erhebungsverfahren die Berücksichtigung der Gütekriterien nicht gewährleistet ist oder zum Thema bereits Publikationen oder Studien vorliegen. Dies ist hier der Fall. Insoweit besteht seitens der Staatsregierung kein Erkenntnisdefizit, das eine Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen behindern würde.
Ebenso hat die Prüfung des oben genannten Erhebungsantrags gezeigt, dass die Erhebung nicht zwingend an Schulen während oder außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden muss, sondern auch außerhalb von Schulen erfolgen kann. In einem solchen Fall ist die mit der Erhebung einhergehende Belastung für die Schulen grundsätzlich als nicht zumutbar einzustufen. Mangels Zuständigkeit kann das Staatsministerium jedoch nicht bei der Konzeption alternativer Erhebungssettings behilflich sein; dies obliegt allein den Studienverantwortlichen.“
Zu den im Vorhergehenden dargestellten Vorgängen richtete die Redaktion des IVfG am 7. Oktober 2025 eine Presseanfrage an das StMUK, die sieben detaillierte Fragen bezüglich des Vorgangs enthielt.
Die Pressestelle des StMUK antwortete am 21. Oktober 2025:
„Das Staatsministerium hat in seinem Schreiben an den Interdisziplinären Verband für Gesundheitsberufe die entsprechenden Begründungen für die Ablehnung der angefragten, an staatlichen Schulen durchzuführenden Erhebung bereits hinlänglich dargelegt. Gerne können Sie diese entsprechend für Ihre Publikation verwenden.“
Der IVfG wird das Projekt weiterverfolgen und versuchen, diesbezüglich das Interesse von Lehrer- und Elternverbänden zu wecken.
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