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Der schlafende Riese

Der schlafende Riese

Eine friedliche Weltordnung setzt die Stärkung und Demokratisierung der Vereinten Nationen voraus.

Trump: „… umarmen die Idee des Patriotismus.“

Die Hoffnung auf eine friedliche Beilegung von Konflikten und eine sinnvolle Kriegsprävention kann nicht durch militärische Aktionen einzelner Staaten, wie den USA, Russland oder China, realisiert werden, da diese in der Regel nationale Interessen in Bezug auf Rohstoffe, regionale Hegemonie oder ökonomische Dominanz verfolgen. Nicht benötigt wird daher das nationalchauvinistische Denken von politischen Persönlichkeiten, wie das folgende Zitat des gegenwärtigen US-Präsidenten Donald Trump vor der UN-Vollversammlung im September 2018 zeigt:

„Wir lehnen die Idee des Globalismus ab
und umarmen die Idee des Patriotismus“ (1).

Worte eines Mannes, der aus den unter anderem im Nationalchauvinismus begründeten Katastrophen der vergangenen Weltkriege nichts gelernt hat …

Die Zukunft kann daher nicht in unilateralen Vorgehensweisen oder selektiven bi- oder multilaterialen Strategien einzelner Staaten, der „G-Diplomatie“, liegen, sondern ist angesichts der Größenordnung der zu bewältigenden Probleme im ökologischen, sicherheitspolitischen und sozialen Bereich und des damit verbundenen drohenden planetaren Kollaps nur über die grundlegende Neuordnung der Vereinten Nationen zu gestalten. Das fordern Sven-Bernhard Gareis und Johannes Varwick in ihrem Buch mit dem Titel „Die Vereinten Nationen: Aufgaben, Instrumente und Reformen“:

„Tragfähige Antworten auf die zentralen Menschheitsprobleme sind im 21. Jahrhundert allenfalls multilateral zu geben, und in dem Geflecht multilateraler Regime und Organisationen spielen die Vereinten Nationen trotz allem eine herausragende Rolle. Auch im Bereich der Friedenssicherung sind die oft gescholtenen Vereinten Nationen unverzichtbar: Wer nicht die Rückkehr des Faustrechts in der internationalen Politik will, wer nicht weltweite Instabilität möchte, weil sich auch andere Staaten das Recht zum unilateralen Handeln nehmen werden, wer nicht einem weltweiten Rüstungswettlauf riskieren möchte, der muss für einen Mechanismus werben, bei dem nicht grundsätzlich einzelne Staaten oder Staatengruppen allein über die Zulässigkeit von Gewaltanwendung entscheiden“ (2).

Hierbei werden die Vereinten Nationen ihre friedensstiftende Funktion und ihre Aufgabe hinsichtlich der politischen, ökonomischen und ökologischen Gestaltung der Welt nur erfüllen können, wenn sie sich aufgrund der vorhandenen faktischen Intransparenz und fehlenden Demokratisierung einer wirkungsvollen Strukturreform unterziehen (3).

Im Folgenden sollen nun einige Eckpfeiler einer Reform der UN entwickelt und in Verbindung zu vorhandenen internationalen Aktivitäten und Beiträgen eingeordnet werden. Hierbei spielt es zunächst keine Rolle, inwieweit die gegenwärtigen globalen Machtverhältnisse dies nun zulassen oder nicht. Hier geht es darum, die Entwicklung der UN zu Ende zu denken, das heißt eine positive Vision internationaler Entwicklung zu skizzieren. Erst danach kann im Sinne einer konstruktiven Realpolitik überlegt werden, wie die ersten Maßnahmen auf dem Weg einer Verwirklichung dieser multilateralen Vision aussehen können.

Transformation der UN-Vollversammlung zu einem demokratischen Weltparlament — visionärer Baustein 1

Bisher kann die UN-Vollversammlung, auch UN-Generalversammlung genannt, nicht als Weltparlament bezeichnet werden, da ihre Mitglieder keine gewählten Delegierten sind. Sie werden bislang von ihren sie entsendenden Nationalstaaten als diplomatische und weisungsgebundene Beamte zur Vollversammlung hin abgeordnet. Dies stellt ein deutliches Demokratiedefizit der UN dar.

Im hier vorliegenden Vorschlag wird die UN-Vollversammlung aller Nationen zum gewählten obersten Beschlussorgan der UN. Dies bedeutet, dass die Beschlüsse der UN-Vollversammlung nicht mehr Empfehlungscharakter haben, sondern verbindlich für alle UN-Organe, alle Weltregionen, Nationalstaaten und die Weltbevölkerung sind.

In der UN-Vollversammlung entscheiden nun die demokratisch gewählten Vertreter der einzelnen Nationen, entsprechend eines Stimmenanteils, der sich aus einem jeweils für alle gleichen Stimmensockel pro Nation und der jeweiligen Bevölkerungsgröße zusammensetzt. Vergleichbare Umrechnungsverfahren gelten für Weltregionen, die als transnational zu begreifen sind, welche also die Nationalstaatlichkeit überwunden haben und eigene Delegationen besitzen.

Beschlüsse der UN-Vollversammlung werden entsprechend der Tragweite der Beschlüsse mit unterschiedlichen Mehrheiten gefasst. Für die Veränderung der UN-Charta bedarf es zum Beispiel einer Drei-Viertel-Mehrheit.

Der Europapolitiker Jo Leinen und der internationale Netzwerker Andreas Bummel („democracy without borders“) fordern ebenfalls ein demokratisch gewähltes Weltparlament und integrieren dies in eine multilaterale Struktur und eine Reform der UN:

„Das Weltparlament würde als Hauptorgan einer Weltorganisation der dritten Generation verankert werden. Als zentrale Säule einer Weltfriedensordnung sollte es beispielsweise bei Zwangsmaßnahmen und Friedenseinsätzen mitentscheiden und im Zuge vollständiger nuklearer Abrüstung an einem globalen Inspektionssystem mitwirken. Neue supranationale Institutionen, die bereits in der Diskussion sind und früher oder später auf die Tagesordnung kommen werden, wie zum Beispiel eine Weltzentralbank, eine Weltsteuerbehörde, eine globale Antikartellbehörde, eine Kriminalpolizei und eine Eingreiftruppe ebenso sowie die Einführung globaler Steuern oder eines globalen Grundeinkommens bedürfen der demokratischen Legitimation und der parlamentarischen Kontrolle durch ein Weltparlament“ (4).

Der von Leinen und Bummel unterstützte und erläuterte Vorschlag einer ‚United Nations Parliamentary Assembly‘ (UNPA) sieht vor, dass durch einen Beschluss der UN-Generalversammlung das demokratische Weltparlament beschlossen und zunächst als UN-Nebenorgan im Sinne des Art. 22 der UN-Charta eingerichtet wird. Dieses Parlament würde zunächst aus Abgeordneten der nationalen und transnationalen Parlamente zusammengesetzt und könnte dann mit dem Schritt für Schritt erfolgten Ausbau der Kontroll- und Mitentscheidungsrechte direkt im globalen Kontext gewählt werden (5).

Die entsprechende internationale ‚Kampagne für eine Parlamentarische Versammlung bei den Vereinten Nationen‘ (UNPA-Kampagne) existiert seit 2007. Die Forderung nach einem demokratischen Weltparlament wird derzeit von 1586 Abgeordneten aus 129 Ländern und 250 NGOs und zahlreichen Bürger*innen weltweit unterstützt. Auch die Sozialistische Internationale, die Liberale Internationale und der Grüne Weltkongress unterstützen die Kampagne (6).

Hierbei sind hinsichtlich der Institutionalisierung zwei Wege denkbar: Der erste Weg würde zu einem schrittweisen Ersetzen der existierenden UN-Vollversammlung durch das demokratische Weltparlament führen. Die zweite Möglichkeit würde in der Koexistenz von UN-Generalversammlung und Weltparlament im Sinne eines Zwei-Kammersystems liegen.

Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Während das Zwei-Kammer-System einerseits eine intensive gegenseitige Kontrolle ermöglichen würde, könnte dies aber auch zu institutionellem Kompetenzgerangel, unnötiger zeitlicher Verzögerung der Entscheidungsabläufe und zur Blockierung von notwendigen Entscheidungen führen.

Das schrittweise Ersetzen der UN-Vollversammlung durch ein demokratisch zu wählendes Weltparlament würde dem Demokratiegedanken schon eher entsprechen, da hier nicht abgeordnete Beamten von Nationalstaaten — auch undemokratischer Staaten — mitbestimmen würden, sondern die kollektive Entscheidungsgewalt bei in weltweiten Wahlen demokratisch ermittelten Delegierten läge. Auch würden die zeitlichen Entscheidungsabläufe voraussichtlich zügiger vorangehen als bei einem mehrfachen gegenseitigen Kommunizieren und gegenseitiger Kontrolle zweier Versammlungen mit jeweils Tausenden Mitgliedern. Andererseits entfällt natürlich ein zusätzliches Kontrollorgan.

Daher muss man zwangsläufig die konkrete Ausgestaltung des Weges zu einem demokratischen Weltparlament den konkreten politischen Abläufen in den Konflikten, den zu verändernden Machtverhältnissen und den darin zu findenden Kompromisslösungen im Rahmen existierender und erweiterbarer Spielräume internationaler Politik überlassen und natürlich versuchen die eigene Position in Vernetzungszusammenhänge einzubringen.

Das EU-Parlament, das Lateinamerikanische Parlament und das Pan-Afrikanische Parlament sowie NGOs wie ATTAC oder der BUND fordern übrigens ebenfalls ein demokratisch gewähltes UN-Parlament, zunächst als UN-Nebenorgan nach UN-Charta, Art 22. Dies ist wichtig anzumerken, da ja vermutlich vor allem diejenigen den Vorwurf der politischen Weltentrücktheit vorbringen, die sich radikale Innovationen des internationalen Politiksystems nicht mehr vorstellen können. Die Einrichtung eines demokratischen Weltparlaments im Rahmen der UN ist ein aktuelles Thema für viele demokratische Institutionen und Gruppierungen im weltweiten Zusammenhang und nicht die Vision einiger weniger in die Zukunft denkender Wissenschaftler und Netzwerker.

„Das Europaparlament hat (…) in einer Entschließung zur Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung der Vereinten Nationen aufgerufen. Die Versammlung solle im UN-System eingebettet werden und ‚das demokratische Profil und den internen demokratischen Prozess‘ der UNO stärken.

In der Resolution spricht sich das Europaparlament dafür aus, dass ‚diese Parlamentarische Versammlung über das uneingeschränkte Recht auf Information, Teilhabe und Kontrolle verfügen und in der Lage sein sollte, Empfehlungen für die Generalversammlung der Vereinten Nationen anzunehmen‘“ (7).

Demokratische Umstrukturierung des UN-Sicherheitsrats — visionärer Baustein 2

Im Rahmen des hier vertretenen Konzepts einer radikal erneuerten und demokratisierten UNO ist nun eine veränderte Funktion des UN-Sicherheitsrats zu entwerfen. Der UN-Sicherheitsrat hat seine Aufgabe weiterhin mit dem Fokus auf den globalen Konfliktherden und der zeitnahen Entwicklung von Konfliktlösungen zu erfüllen. Allerdings wird die Untergliederung nach ständigem und erweitertem Sicherheitsrat aufgegeben.

Alle Mitgliedsländer beziehungsweise -regionen des zukünftigen Sicherheitsrats werden von der UN-Vollversammlung per Wahl bestimmt. Die Beschlüsse des Sicherheitsrats haben Empfehlungscharakter für die UN-Vollversammlung. Ein Veto-Recht für einzelne Staaten gibt es nicht mehr. Beschlüsse des dann aus 15 gleichberechtigten Mitgliedern bestehenden Sicherheitsrats müssen mit einer dem Entscheidungsgegenstand angemessenen qualifizierten Mehrheit gefasst werden und sind an den politischen und rechtlichen Rahmen gebunden, der durch das demokratisch gewählte Weltparlament entschieden wurde.

Die UN-Vollversammlung wählt eine/n UN-Präsidenten/in, der/die das Vorschlagsrecht für die Mitglieder der UN-Weltregierung hat und die Vereinten Nationen repräsentiert. Die einzelnen Regierungsmitglieder mit speziellen Ressorts, wie zum Beispiel Umwelt, Sicherheit, Soziales, Bildung, Finanzen oder Ökonomie, müssen sich der UN-Vollversammlung vorstellen und werden einzeln in ihren Funktionen von der Versammlung bestätigt oder abgelehnt.

Die UN-Vollversammlung bildet die eigentliche Legislative. Die demokratisch gewählte und über die demokratischen Instanzen streng kontrollierte Weltregierung hat — in enger Abstimmung mit dem UN-Sicherheitsrat — das globale Gewaltmonopol und die Verantwortung über die Exekutive. Die UN-Weltregierung wird unterstützt durch regionale transnationale Regierungen, deren Repräsentanten regional gewählt werden und die eine regionale beziehungsweise dezentrale Verwaltung im Sinne von Subsidiarität wahrnehmen und auch gewährleisten.

Die transnationalen Regionen sind wiederum untergliedert, zunächst eine Zeit lang noch in Nationalstaaten, zunehmend in subnationale und auch grenzüberschreitende Regionen und deren lokale Verwaltungseinheiten in Form von Landkreisen und Städten.

Die Weltregierung wird durch die UN-Vollversammlung, die mehrheitlich ein Misstrauensvotum formulieren kann und für welche die Weltregierung in regelmäßigen Aussprachen rechenschaftspflichtig ist, sowie durch die verschiedenen Kammern und Instanzen des Internationalen Gerichtshofs kontrolliert.

Auch stellen globale, regionale und lokale Petitionsausschüsse und Ombudspersonen beziehungsweise -räte bürgernahe Kontrollinstanzen dar. Volksabstimmungen auf regionaler, dann auch auf globaler Ebene sind für hierfür zu bestimmende und einzugrenzende Inhaltsbereiche möglich und als Ergänzung der parlamentarischen Institutionen erwünscht.

Gesetzgebung und Internationale Gerichtsbarkeit — visionärer Baustein 3

Die Beschlüsse der UN-Vollversammlung sind weltweit bindend. Überregionale politische Institutionen, wie die Europäische Union, und Nationalstaaten, soweit noch in der transformativen weltstaatlichen Phase vorhanden, fassen ausschließlich Beschlüsse und formulieren Gesetze dort, wo diese nicht von den UN-Beschlüssen betroffen sind. Regionen und weitere Untergliederungen erhalten dort eine Teilautonomie in Bezug auf einzelne Regelungsbereiche, wo dies im Rahmen der Weltgesetzgebung im Sinne von Subsidiarität sinnvoll ist.

Die Stellung des Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen wird aufgewertet und unter einem institutionellen Dach zusammengefasst. Ihm obliegt sowohl die Strafverfolgung von Institutionen und Vertretern institutioneller Organe als auch die Funktion eines Verfassungsgerichts. Kein Land, keine Region ist berechtigt, sich den Strafverfolgungen des von den UN kontrollierten Gerichtshofs zu entziehen, wenn hier beispielsweise staatliche Verstöße gegen die Menschenrechte, gegen die auf nachhaltiger Entwicklung bezogenen Gesetze, die Waffenkontrollgesetze oder Friedensregelungen angezeigt und verfolgt werden sollen. Eine zweite Kammer des Weltgerichtshofs befasst sich mit Verfassungsbeschwerden aus einzelnen Staaten oder Weltregionen.

Der Internationale Gerichtshof wird bei globalen beziehungsweise überregionalen Problemen angerufen, die durch regionale und lokale Gerichtsbarkeit nicht erfolgreich bearbeitet werden können. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips wird die gerichtliche Befassung mit Straftaten von kriminellen Einzelpersonen und Gruppierungen vor Ort dezentral durch lokale und regionale Gerichte erfolgen.

Funktionen einer Vision für das gegenwärtige Handeln in internationalen Kontexten

Gegensätzlicher können die Positionen nicht sein: Der Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt (1918 bis 2015) sprach davon, dass jemand zum Arzt gehen müsse, wenn er Visionen habe. Der Politiker und Schriftsteller Ernst Toller (1893 bis 1939), war der Auffassung, wer keine Kraft zum Träumen habe, habe auch keine Kraft zum Leben. Der Autor vertritt die Auffassung, dass eine Notwendigkeit besteht, Visionen — hier: für die Entwicklung der Vereinten Nationen — zu entwickeln, damit erste Schritte in die richtige Richtung unternommen werden können.

VertreterInnen der internationalen Politik, Nicht-Regierungsorganisationen und die demokratisch orientierte Zivilgesellschaft sollten sich im internationalen Kontext vernetzen und zum gemeinsamen Widerstand gegen die Klimazerstörung, den Kampf gegen Aufrüstung und Modernisierung der nuklearen Waffen, gegen die soziale Verelendung zahlreicher Weltregionen den Einsatz für mehr Demokratie und die Demokratisierung der Vereinten Nationen hinzufügen.

Es ist ein kulturelles Aufbegehren im globalen Kontext notwendig, das weit über die 1968er-Proteste hinausgeht. Ein konzeptioneller Baustein hierbei sollte die Neuordnung der Vereinten Nationen sein.

Nur eine demokratisierte UN hat die politische Legitimation und dann auch die Macht, die notwendigen Weichenstellungen für eine Neuordnung vorzunehmen, die uns noch vor dem Klimakollaps, vor Nuklearkriegen und sozialer Verelendung bewahren könnte.

Die Zeit wird knapp. Die ersten Schritte zu dieser Neuordnung sollten sofort vorgenommen werden. Der notwendige Protest unter anderem der weltweiten Bewegung ‚FridaysForFuture‘, der Marsch der US-SchülerInnen ‚March for our Lives‘, die internationale UNPA-Initiative sowie die wieder aufkeimende Friedensbewegung sind ein hoffnungsvoller Anfang einer derartigen Zukunftsentwicklung.


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Quellen und Anmerkungen:

(1) Zitat entnommen aus dem von Frank Herrmann verfassten Bericht über die Rede von Donald Trump in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeine (HNA) vom 26.9.2018, S. 20
(2) Sven Bernhard Gareis, Johannes Varwick, (2014): Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. Opladen & Toronto, Verlag Barbara Budrich, S. 358
(3) Vgl. zur Kritik der UN-Strukturen auch Moegling (2019)
(4) Jo Leinen, Andreas Bummel, (2017): Das demokratische Weltparlament. J.H.W. Dietz-Verlag, Bonn, S.374
(5) ebenda, S. 371ff.
(6) https://de.unpacampaign.org/unterstuetzung/, 11.7.2019
(7) https://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=587:europaparlament-fordert-demokratisierung-der-uno&catid=123&Itemid=139, vom 9.6.2005, entnommen am 17.3.2019


Literatur:

  1. aktualisierte und erweiterte Auflage 2019, Klaus Moegling, Neuordnung Eine friedliche und nachhaltig entwickelte Welt ist (noch) möglich. Analyse, Vision und Entwicklungsschritte aus einer holistischen Sicht ISBN 978-3-934575-73-8, 277 Seiten, 24.80 EUR, Opladen, Berlin & Toronto: Verlag Barbara Budrich Available as eBook: 978-3-8474-1480-3 Demnächst wird erscheinen: Klaus Moegling, Veränderte internationale Politikstrukturen als Grundlage weltweiter Kriegsprävention. Vortrag auf dem 25. Friedensratschlag an der Universität Kassel. In: Henken, Luehr (Hrsg.)


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