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Die Zuschauerdemokratie

Die Zuschauerdemokratie

„Repräsentative Demokratie“ ist ein Konstrukt, das in der Absicht geschaffen wurde, die Bevölkerung von wirklicher Macht fernzuhalten. Exklusivauszug aus „Die extreme Mitte“.

Indem der Liberalismus einen vorkapitalistischen Freiheitsbegriff auf neuartige kapitalistische Machtverhältnisse übertrug, für deren Begrenzung dieser Freiheitsbegriff gleichsam blind war, konnte er sich zur „liberalen Demokratie“ wandeln, also zu einer Form von Demokratie, die den Bereich der Wirtschaft von demokratischer Kontrolle ausklammert und somit kapitalistische Macht von jeder außerökonomischen Kontrolle und Beschränkung befreit.

Dabei wird die traditionelle Leitidee von Demokratie als radikale Vergesellschaftung von Herrschaft durch einen neuartigen Ausdruck von Demokratie ersetzt, der das ursprüngliche Konzept extrem verkürzt und den mit ihm ursprünglich verbundenen Intentionen eines zivilisatorischen Schutzbalkens gegen eine Macht des Stärkeren zuwiderläuft. Mehr noch:

„Charakteristisch für den Umgang der liberalen Demokratie mit dieser neuen Machtsphäre ist nicht, sie zu kontrollieren, sondern sie zu befreien“ (1).

„Liberale Demokratie“ bedeutet eine höchst eingeschränkte Demokratie, da der Einfluss des Volkes konstitutionell eng begrenzt wird und zentrale Bereiche der Gesellschaft jeder demokratischen Willensbildung und Gestaltung entzogen sind.

Durch den Liberalismus wurde die Bedeutung von „Demokratie“ neu gefasst als die Sicherung „staatsfreier Zonen der Privatautonomie“ für Besitzbürger sowie die Bereitstellung freier Wahlen von politischen Interessenvertretern aus einem vorgegebenen Elitenspektrum. Wie die Sozialhistorikerin Ellen Meiksins Wood feststellt: „Die Demokratie ist vom Liberalismus übernommen worden“ (2).

Diese Verkürzung, Entleerung und Verzerrung des Demokratiebegriffs unter dem Einfluss von Liberalismus und Kapitalismus ist so tief im kollektiven Denken verankert worden, dass heute mit dem Wort „Demokratie“ fast nur noch die bürgerlichen Freiheiten wie Schutz der Privatsphäre und des Privateigentums, Meinungsfreiheit, Presse- und Versammlungsfreiheit, Schutz und Anerkennung gesellschaftlicher, insbesondere diskriminierter Partikulargruppen, und so weiter verbunden werden. Folglich erscheint heute der Ausdruck „liberale Demokratie“ den meisten nahezu als Pleonasmus, während er de facto ein Widerspruch in sich ist.

Die Verachtung der Massen — Wahlen im Liberalismus

Die Idee einer Volkssouveränität ist dem Liberalismus zutiefst fremd, da er seit seinen historischen Anfängen durch eine tiefe Verachtung für das Volk gekennzeichnet ist. Elitismus und Sozialdarwinismus gehören wesenhaft zum Liberalismus.

„Die vom Gedanken der Auslese geprägte, elitebegründende Souveränität des liberalen Individuums stellt also in Wahrheit einen Gegensatz zur radikal-demokratischen ‚Souveraineté du peuple‘ dar“ (3).

Diese antidemokratische Haltung wurde bereits von John Stuart Mill (1806 bis 1873), Nationalökonom, Sozialreformer, Vertreter einer Nutzenethik und einer der einflussreichsten liberalen Denker des 19. Jahrhunderts, zum Ausdruck gebracht:

„Nie hat sich oder konnte sich eine Regierung durch eine Demokratie oder eine zahlreiche Aristokratie in ihren politischen Handlungen oder in Meinungen, Eigenschaften und Geistesstimmung, die dadurch genährt wird, über die Mittelmäßigkeit erheben, außer wenn sich die herrschenden vielen — wie sie es in ihren besten Zeiten stets getan haben — durch Rat und Einfluss der höher begabten und unterrichteten einen oder wenigen führen ließen“ (4).

Bürger im Sinne des Liberalismus ist der Besitzer von Eigentum, die Nichteigentümer bleiben von den Bürgerrechten ausgeschlossen. Ein selbstständiges Urteil könne sich nur derjenige erlauben, der ökonomisch unabhängig sei. Nur der Eigentümer verfüge über die Muße und über die Bildung, Einsichten in die gesellschaftlichen Zusammenhänge zu gewinnen, und dies befähige ihn dazu, politische Rechte auszuüben. Daher wurde in den frühen liberalen Verfassungen das Wahlrecht auf die Besitzenden, genauer: auf den besitzenden weißen Mann, beschränkt. Folglich favorisierte der Liberalismus das traditionelle Zensuswahlrecht, bei dem das Stimmrecht, das Stimmgewicht und die Bekleidung politischer Ämter an den Besitz von Vermögen gebunden waren.

Auch der europäische Liberalismus des 19. Jahrhunderts war von einer ablehnenden Haltung zum allgemeinen Wahlrecht gekennzeichnet.

„Die europäischen Liberalen hatten stets das demokratische Wahlrecht abgelehnt. Politischer Vollbürger sollte nur sein, wer die liberalen Kriterien des Staatsbürgers erfüllte: ein gewisses Maß an Bildung und wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Auf den geistig und materiell unabhängigen Bürger waren die liberalen Leitbilder zugeschnitten, politisch, sozial, wirtschaftlich und auch kulturell“ (5).

Es ging im Liberalismus stets um den Schutz einer Bildungs- und Besitzklasse, die vor den Ansprüchen einer durch die „Mittelmäßigkeit der vielen“ bestimmten Politik geschützt werden sollte.

Im traditionellen Liberalismus verbünden sich Besitz und Bildung gegen den gemeinsamen Feind einer egalitären Demokratie.

„Tatsächlich diente der Liberalismus im Wesentlichen den Interessen einer neofeudalen Privilegienschicht“ (6).

Im Kern des Liberalismus stand also stets ein dezidiert antidemokratisches Ressentiment. Er übernahm aus der Antike die „Misodemia“ (7), den Hass auf die Demokratie, sowie die damit verbundene Verachtung der Massen (8) und verband sie mit einem Bildungs- und Besitzelitismus, der Herrschaftsansprüche auf der Basis individueller Leistungen zu rechtfertigen suchte. Mit dem Übergang vom Feudalismus zum Kapitalismus wurden traditionelle Herrschaftstitel wie Abstammung, ererbter Reichtum oder Verweise auf faktische Herrschaftskonstellationen zunehmend zugunsten von Herrschaftstiteln ersetzt, die sich aus Kriterien individueller „Leistungen“ ableiten. Damit entstand eine neue Ideologie, die Meritokratie, der zufolge diejenigen zur Ausübung von Macht legitimiert seien, die sich durch Leistungen ein Verdienst erworben haben.

Zur individuellen Leistung im Kapitalismus gehört insbesondere das Verdienst, sich Mittel zur Kapitalakkumulation verschafft zu haben. Durch die kapitalistische Ideologie einer „Leistungsgesellschaft“ wird suggeriert, dass die eigene soziale Position durch Begabung und Leistung bestimmt und in diesem Sinne die Gesellschaft eine gerechte sei. In einer liberalen Demokratie nimmt der meritokratischen Ideologie zufolge jedes Mitglied der Gesellschaft die von ihm verdiente gesellschaftliche Position ein; die Reichen haben ihren Reichtum und ihre soziale Position durch ihre Tüchtigkeit verdient, und die Armen sind aus gleichem Grund zu Recht arm. Die meritokratische Ideologie hilft zu verschleiern, dass zwischen beiden ein gesellschaftliches Beziehungsverhältnis besteht.

Das allgemeine und gleiche Wahlrecht wurde erst im 20. Jahrhundert durch die Arbeiterbewegung in der Breite durchgesetzt. Zu der meritokratischen Ideologie steht es in einem grundlegenden Spannungsverhältnis. Der Liberalismus vermochte eine Universalisierung seines partikularistisch auf die Bedürfnisse der Bourgeoisie zugeschnittenen Freiheitsbegriffs und damit auch das allgemeine Wahlrecht nur in dem Maße zu akzeptieren, indem er zugleich über andere Mechanismen sicherstellen konnte, dass der politische Einfluss des Volkes in sehr engen Grenzen gehalten wurde.

Machteliten neigen zu allen Zeiten dazu, einen Machtverlust, der aus sozial erkämpften emanzipatorischen Errungenschaften resultiert, durch Schaffung geeigneter rechtlicher und institutioneller Mechanismen zu kompensieren und gleichsam zu neutralisieren.

Von der Antike (9) über die Entstehung der amerikanischen Verfassung bis zur heutigen Zeit lässt sich eine solche historische Regularität der Dynamik von Machtstabilisierung aufzeigen. Für den Liberalismus ist sie geradezu konstitutiv. Er hat zur Stabilisierung und zur Ausweitung des politischen Einflusses der besitzenden Klasse eine breites Spektrum abstrakter und damit für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbarer Mechanismen entwickelt, die unter anderem vom Steuerrecht über die Privatisierung von Medien bis zu konstitutionellen Mechanismen reichen.

Repräsentative Demokratie als Revolutionsprophylaxe

Der wichtigste konstitutionelle Mechanismus, mit dem sich der politische Einfluss des Volkes sehr wirksam begrenzen lässt, ist das Konzept der „repräsentativen Demokratie“. Dieser Begriff wurde erstmals 1777 von Alexander Hamilton eingeführt, einem der Väter der amerikanischen Verfassung. Mit dem Prinzip der parlamentarischen Repräsentation sollte für die gesellschaftliche Machtausübung ein Mechanismus der Willenszusammenführung geschaffen werden, der zwei Ziele vereinigt.

Zum einen sollte das Bedürfnis des Volkes nach einer Selbstherrschaft befriedigt werden. Zugleich wurde ein solcher Repräsentationsmechanismus, in den Worten der US-amerikanischen Sozialhistorikerin Ellen Meiksins Wood, „als ein Mittel verstanden, um das Volk von der Politik fernzuhalten“ und „eine besitzende Oligarchie mit der Unterstützung der Masse der Bevölkerung über Wahlen an der Macht zu halten“ (10). Dazu bedurfte es einer „Neudefinition von Demokratie“, die die tatsächliche Form einer Eliten-Wahloligarchie verschleiern sollte (11).

Der machtstrategische Zweck einer solchen Neudefinition war eigentlich von Anfang an offenkundig. Beispielsweise legte der Halle’sche Rechtsgelehrte Christian Daniel Voß (1761 bis 1820) bereits 1786 dar, dass die Wortneuschöpfung „repräsentative Demokratie“ einen Widerspruch in sich selbst enthalte, folglich dieser Ausdruck unter die Worte ohne Sinn gerechnet werden müsse (12). Nichts sei, stellte Voß fest, „seltsamer als der Glaube, dass ein Volk, welches die physischen Personen seiner Regierung sämtlich oder für einen oder einige Regierungszweige wählt, sich selbst regiere“ (13). Vielmehr würden die Wähler mit der Wahl von Repräsentanten „einen völligen Unterwerfungsvertrag vollziehen“.

„Sobald die Wähler ihren Repräsentanten gewählt, das heißt, sich unterworfen haben, haben sie weiter keinen Anteil an der Regierung, nur Täuschung und Wahn kann die Vorstellung erhalten: als ob der Bürger, der seine Stimme zu der Wahl eines Repräsentanten im gesetzgebenden Korps gab, auch durch ihn seine Stimme zu der Wahl der Gesetze ablege, sich selbst seine Gesetze gebe, seine Auflagen auflege und dergleichen. Denn jene Stimme war genau genommen nichts anders als seine Zustimmung zu dem Unterwerfungsvertrage, welchen die Wähler mit dem Gewählten schlossen“ (14).

Hinzu komme, „dass sich der Repräsentant meistens selbst wählen lässt, das heißt, dass er durch seine Geistesübermacht die Willen der Wähler dahin bestimmt, dass sie sich dem seinigen unter mehreren Konkurrenten unterwerfen“ (15).

Seit der Erfindung der „repräsentativen Demokratie“ war also klar, dass es sich bei dieser Idee um nicht mehr als ein rhetorisches Surrogat von Demokratie handelt, mit dem emanzipatorische Bedürfnisse einer Selbstbestimmung neutralisiert werden sollen. Dennoch entfaltete diese Bezeichnung auch bei den Machtunterworfenen eine große suggestive Kraft, durch die diese Idee ihren Siegeszug in der Welt antreten konnte.

„Wir haben uns an die Formel der ‚repräsentativen Demokratie‘ so gewöhnt, dass wir zumeist vergessen, dass diese US-amerikanische Idee ein Novum war. In ihrer föderalistischen Ausformung bedeutete sie jedenfalls, dass das, was bis dahin als Antithese zur demokratischen Selbstbestimmung begriffen wurde, nun nicht nur vereinbar mit, sondern konstituierend für die Demokratie war: nicht die Ausübung der politischen Macht, sondern der Verzicht auf sie, ihre Übertragung auf andere, das heißt die Entfremdung von ihr“ (16).

Die Idee der repräsentativen Demokratie diente also von Anfang an der Demokratieabwehr (17). Daher war auch diese Demokratiekonzeption der amerikanischen Gründerväter durch ein Zensuswahlrecht gekennzeichnet. Noch im 19. Jahrhundert war in repräsentativen Demokratien die Bevorzugung der besitzenden Bürger noch ganz selbstverständlich.

Die liberale Demokratie, die als Herrschaftsform des Bildungs- und Besitzbürgertums entstanden war und zunächst über das Zensuswahlrecht die Mehrheit der Bevölkerung von politischem Einfluss fernhielt, konnte auf der Grundlage einer „repräsentativen Demokratie“ risikolos das allgemeine Wahlrecht integrieren. Dies liegt wesentlich, wie Wood aufzeigt, auch darin begründet, „dass die soziale Struktur des Kapitalismus die Bedeutung von Bürgerschaft verändert, weil die Universalität politischer Rechte — vor allem das allgemeine Erwachsenenwahlrecht — die Eigentumsverhältnisse und die Macht der Aneignung in einer bisher unbekannten Form intakt lässt.

Der Kapitalismus ermöglicht eine Demokratieform, in der sich die formale Gleichheit politischer Rechte nur minimal auf Ungleichheiten oder Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse in anderen Bereichen auswirkt“ (18). In oligarchischen Strukturen, wie sie auch eine Elitendemokratie verkörpert, sind Wahlen nicht Ausdruck einer Vergesellschaftung von Herrschaft, sondern ein Instrument der Herrschaftssicherung, das besonders geeignet ist, Veränderungsbedürfnisse zu neutralisieren und in eine gewünschte Richtung zu lenken.

Machteliten machen daher, trotz ihres grundsätzlichen Misstrauens dem Volk gegenüber, gerne von Wahlen Gebrauch, um die mit ihnen verbundene gesellschaftliche Befriedungsfunktion zu nutzen.

Die Strategie, emanzipatorischen Bewegungen vordergründig demokratische Zugeständnisse zu machen und diese zugleich auf anderen Wegen zu „entschärfen“, hat sich bis heute als höchst erfolgreich erwiesen. Da der Begriff der Demokratie als radikale Vergesellschaftung von Herrschaft mit großen emanzipatorischen Versprechen aufgeladen ist, lässt er sich psychologisch durch eine geeignete Neudefinition sehr wirksam als Herrschaftsinstrument nutzen.

Diese Neudefinition muss so beschaffen sein, dass sie begrifflich den Eindruck politischer Selbstbestimmung erhält, zugleich jedoch die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs „Demokratie“ in einer für die Öffentlichkeit kaum bemerkbaren Weise so verschiebt, dass „Demokratie“ gerade nicht mehr eine politische Selbstbestimmung des Volkes bedeutet, sondern eine Fremdbestimmung durch politisch-ökonomische Eliten.

Genau dies leistet die Idee der „repräsentativen Demokratie“. Denn sie suggeriert, dass dem Freiheitsbedürfnis der Machtunterworfenen Rechnung getragen wurde und dass die existierenden gesellschaftlichen Verhältnisse gerade Ausdruck des Willens des Volkes seien. Es lässt sich kaum eine wirksamere Form der Revolutionsprophylaxe denken als die Illusion der politischen Selbstbestimmung.


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Quellen und Anmerkungen:

(1) Ellen Meiksins Wood, Demokratie contra Kapitalismus: Beiträge zur Erneuerung des historischen Materialismus (Köln/Karlsruhe: ISP, 2010), Seite 236.
(2) ebenda, Seite 231.
(3) Kurt Klotzbach, Das Eliteproblem im politischen Liberalismus: Ein Beitrag zum Staats- und Gesellschaftsbild des 19. Jahrhunderts (Köln/Opladen: Westdeutscher Verlag, 1966), Seite 39.
(4) John Stuart Mill, Über die Freiheit: ein Essay (Wiesbaden: Marixverlag, 2014).
(5) Dieter Langewiesche (Herausgeber), Liberalismus im 19. Jahrhundert: Deutschland im europäischen Vergleich (Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1988), Seite 14 folgende.
(6) Klotzbach, am angegebenen Ort, Seite 12.
(7) Josiah Ober, Political Dissent in Democratic Athens (Princeton: Princeton University Press, 2011), Seite 285.
(8) Siehe: Alex Carey, Taking the Risk out of Democracy: Corporate Propaganda versus Freedom and Liberty (Urbana: University of Illinois Press, 1997), und Joseph V. Femia, Against the Masses: Varieties of Anti-Democratic Thought since the French Revolution (Oxford: University Press, 2001), sowie Walter Christopher Struve, Elites against Democracy. Leadership Ideals in Bourgeois Political Thought in Germany, 1890−1933 (Princeton: University Press, 1973).
(9) Siehe zum Beispiel Matthew Simonton, Classical Greek Oligarchy: A Political History (Princeton University Press, 2017).
(10) Wood, am angegebenen Ort, Seite 220.
(11) Dies war eigentlich unschwer in den entsprechenden historischen Dokumenten erkennbar und wurde bereits von zeitgenössischen Autoren kritisiert. Die jüngere Geschichtswissenschaft hat diesen Sachverhalt aus einer Reihe weiterer Perspektiven beleuchtet und bekräftigt. So stellt Klarman fest: „The convention’s predominant bent was not only nationalist but also striking antidemocratic – even by the standards of the time.“ (Michael J. Klarman, The Framers’ Coup: The Making of the United States Constitution (New York, NY: Oxford University Press, 2016)). Bouton schreibt: „Make no mistake: the founding elite constricted the meaning and practice of democracy in fundamental ways that continue to shape our government and society today. (…) By transforming democracy into a concept that encouraged uninhibited wealth accumulation rather than wealth equality, the founding elite (and subsequent generations of elites) tamed what they could not defeat.“ (Terry Bouton, Taming Democracy: „The People“, the Founders, and the Troubled Ending of the American Revolution/ Terry Bouton. (Oxford: University Press, 2007), Seiten 261/263.) Jeremy Engels sieht in den Konzeptionen der Föderalisten, insbesondere in der von ihnen entwickelten Form der „repräsentativen Demokratie“ eine neue Variante der antiken „Misodemie“, des Hasses auf die Demokratie: „The Federalist updated and fundamentally altered these ancient misodemic discourses, casting aside the more traditional vocabulary of the few and the many and, instead, medicalizing misodemia, marking democracy as an incubator of the ‚diseases‘ typical of ‚public bodies‘. (Jeremy D. Engels, „The Trouble with ‚Public Bodies‘: On the Anti-Democratic Rhetoric of The Federalist“, Rhetoric & Public Affairs (2015), 18, 505 bis 538.
(12) Christian Daniel Voß, Handbuch der allgemeinen Staatswissenschaft nach Schlözers Grundriß, Band 1. (Leipzig: Weidmann, 1786), Seite 75.
(13) ebenda, Seite 64.
(14) Diese Idee eines Unterwerfungsvertrages wurde dann in modernen Varianten einer repräsentativen Demokratie offen zum Ausdruck gebracht, beispielsweise in Max Webers Konzeption einer „plebiszitären Führerdemokratie“, Walter Lippmanns Konzeption einer Elitendemokratie oder Joseph Schumpeters Konzeption einer Elitenwahloligarchie.
(15) ebenda, Seite 65.
(16) Wood, am angegebenen Ort, Seite 219.
(17) Wie die bedeutende Repräsentationstheoretikerin Hanna Fenichel Pitkin feststellt: „Representation, at least as a political idea and practice, emerged only in the early modern period and had nothing at all to do with democracy.“ (Hanna Fenichel Pitkin, „Representation and Democracy: Uneasy Alliance“. Scandinavian Political Studies (2004), 27, 335 bis 342.) Repräsentative Verfahren der Gesetzgebung lassen sich höchstens aus pragmatischen Zweckmäßigkeitserwägungen rechtfertigen, sofern dabei sichergestellt ist, dass die Vertreter in vollem Umfang der gesellschaftlichen Basis rechenschaftspflichtig sind (siehe Ingeborg Maus, Zur Aufklärung der Demokratietheorie: rechts- und demokratietheoretische Überlegungen im Anschluss an Kant (Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1992), Seiten 197 folgende).
(18) Wood, am angegebenen Ort, Seite 226.

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