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In der Schweiz gestrandet

In der Schweiz gestrandet

In einem der reichsten Länder der Welt leben abgewiesene Asylsuchende oft jahrelang unter menschenunwürdigen Bedingungen.

Den Menschen in der Nothilfe steht ein Tagesbudget von 8 bis 12 Franken zu. Damit sollen alle Bedürfnisse des täglichen Lebens abgedeckt werden: Nahrung, Kleidung, Hygiene, Verkehr, Handy und so weiter. Abgewiesene leben oftmals in provisorischen Unterkünften — Containeranlagen, Bunkern, baufälligen Liegenschaften, Notschlafstellen — und schlafen in Mehrbettzimmern. Viele Abgewiesene leiden unter chronischen psychischen Beschwerden. Es gibt abgewiesene Flüchtlinge, die seit 5, 10, 15 Jahren ihr Leben in diesem unmenschlichen Nothilfesystem fristen. Solche Lebensumstände machen seelisch und körperlich krank. Auch die Flüchtlinge, die heute in Lagern oder auf der Straße leben und die oft auch nicht einmal 8 bis 12 Franken pro Tag bekommen, möchten legal arbeiten, zum Beispiel eine Lehre machen.

Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Zürich-Kloten schließen

Die Schweiz profiliert sich mit dem Menschenrechtsrat in Genf. In dieser Stadt ist auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zu Hause. Unser Land hätte deshalb eine besondere Verpflichtung, Asylsuchende menschlich zu behandeln. Wie das Straflager der USA in Guantánamo auf Kuba sollte auch das Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Zürich-Kloten geschlossen werden.

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Flughafengefängnis beim Flughafen Zürich-Kloten. Rechts: FG2/Abteilung Ausländerrechtliche Administrativhaft, die sogenannte Ausschaffungshaft. Kapazität: 200 Plätze, 94 Plätze für Strafvollzug, 106 Plätze für Ausschaffungshaft. Foto: Heinrich Frei

Die Frage ist aber auch: Wie sinnvoll ist der heutige „normale“ Strafvollzug? Der deutsche Rechtsanwalt und ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli analysiert in seinem Buch „Weggesperrt. Warum Gefängnisse niemandem nützen“ „das ganze sogenannte Strafrecht mit dem System der Haft“.

Brian: Zerquetscht in der Mühle der Justiz, der Psychiatrie und der Medien — eine Chronik von humanrights.ch

Brian ist ein hyperaktives Kind und wird von einer Institution zur anderen geschoben und dabei auch mehrmals zu einem Kurzaufenthalt im Gefängnis auf dem Kasernenareal in Zürich eingewiesen. Schon als 10-Jähriger wird Brian fälschlicherweise der Brandstiftung verdächtigt, mit Handschellen von zu Hause abgeführt und das erste Mal inhaftiert. Der Kampf von Brian, der als Jugendstraftäter „Carlos“ bekannt wurde, geht bis heute weiter. Gegen Isolationshaft, für seine Menschenwürde, gegen Schikanen, für seine Zukunft.

Die Brian-Chronik von humanrights.ch dokumentiert Brians Geschichte mit Blick auf die Menschenrechte. Sie beschreibt das Verhalten staatlicher Akteure vor dem Hintergrund ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen (1, 2). Auch der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, befasste sich mit dem Fall Brian.

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Provisorisches Gefängnis auf dem Kasernenareal in Zürich. Foto: Heinrich Frei

Willst du die Schweiz nicht verlassen, sperren wir dich ein

Die Schweiz tut sich schwer damit, Menschen von verschiedener Rasse gleichzubehandeln; obwohl wir Schweizer bei Ausländern schon eher auf die Größe des Portemonnaie sehen als auf die Hautfarbe. Wer reich genug ist, ist jederzeit bei uns willkommen. Abgewiesene Flüchtlinge haben meistens keine große Brieftasche. Falls sie die Schweiz nicht freiwillig verlassen, werden sie unter anderem im Flughafengefängnis in Kloten eingesperrt (3).

Zweck des Einsperrens: der Ausschaffung zustimmen

Dabei ist zu vermerken: Die Frauen und Männer, die in Kloten neben der Flugpiste in diesem riesigen Gefängniskomplex eingesperrt sind, haben keine Delikte begangen. Es sind keine Kriminellen, es sind Flüchtlinge. Sie können dort bis zu 18 Monaten inhaftiert werden. Dieses Verlies dient dazu, den freien Willen von Menschen zu brechen, und verkörpert daher das Gegenteil eines freiheitlichen Staates. Man will sie dort dazu bringen, der Ausschaffung zuzustimmen.

Von Folter, die ebenfalls das Ziel hat, den Willen von Menschen zu zermürben, unterscheidet sich die Ausschaffungshaft nur durch die angewandten Mittel, der Zweck ist derselbe.

In einem Bericht in der Zeitung Bleiberecht zu der Situation in diesem Gefängnis konnte man Folgendes lesen: „Wer im Ausschaffungsgefängnis am Flughafen arbeitet, der sieht jeden Tag erwachsene Männer weinen, und jede Woche sieht er, wie jemand den Verstand verliert, aber so richtig. Pulsadern aufschneiden, Selbstmordversuche, Seemannsköpfler vom Tisch, Tobsuchtsanfälle — das ist Alltag im Flughafengefängnis. In der Regel dauert es einen knappen Monat, und Menschen, die bei ihrem Eintritt ruhig, gefasst und kooperativ waren, werden aggressiv, fahrig und gefährlich. Sie kommen dann, wie man intern sagt, in den Bunker, die Isolationszelle, je verrückter sie sind, desto länger. (…) Man kann denken, dieses Gefängnis sei besser als andere, weil seine Insassen keine Straftaten begangen haben.

Doch das Gegenteil ist der Fall. In diesem Gefängnis gibt es keine Resozialisierungsprogramme, keine Gruppentherapie, keine Ausbildungsmöglichkeiten und kaum Arbeit. Auch alte und kranke Menschen sind dort eingesperrt, auch Minderjährige — und, weil man um gerechte Repräsentation bemüht ist, auch Frauen. Einige von ihnen sind minderjährig oder schwanger oder beides gleichzeitig, und einige haben — das ist bereits vorgekommen — auch Kleinkinder, die mit eingesperrt werden. Begründet wird dies mit dem Kindswohl.“

Vielleicht ist die Situation heute besser, denn die Behörden lassen verlauten: „Dank eines stetig verfeinerten Betreuungskonzeptes bildet die Ausschaffungshaft heute ein Regime, das sowohl dem gesetzlichen Auftrag als auch den Bedürfnissen und Rechten der Eingewiesenen gerecht wird“ (4 - 6).

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„Zaungespräche“, ein Film zum Ausschaffungsgefängnis am Zürcher Flughafen. Als Teil der Gefängnisgruppe des Solinetzes besucht die Regisseurin regelmäßig die Inhaftierten, die auf ihre Ausschaffung warten. Die Kamera darf nicht in das Gefängnis, doch durch das Erzählen öffnet sich der Blick auf das Schicksal der Gefangenen (7).

Abgewiesene Flüchtlinge: kein Zugang zu Bildung, zu Deutschkursen

Flüchtlinge können in einem Ausschaffungsgefängnis „nur“ bis zu 18 Monaten inhaftiert werden. Wenn es während dieser Haft von anderthalb Jahren nicht gelingt, sie auszuschaffen, werden sie freigelassen. Die Unterkünfte, die für solche abgewiesenen Flüchtlinge dann bereitstehen, sind meist weit außerhalb der Stadt. Die Insassen der „Wohnungen“ sind strengen Regeln wie Melde- und Anwesenheitspflicht, oft bis zweimal täglich, unterworfen. Für viele gelten Eingrenzungen auf den Wohnort oder Ausgrenzungen aus der Stadt. In den meisten Kantonen haben sie keinen Zugang zu Bildungsangeboten, zum Beispiel zu Deutschkursen. Arbeiten dürfen sie nicht, sie können auch keine Lehre machen. Ihnen fehlt das Geld, den Deutschkurs einer Hilfsorganisation in einer Stadt zu besuchen. In Zürich versucht das Solinetz, diesen Abgewiesenen in Lagern die Reise in die Stadt zu finanzieren, damit sie einen Deutschkurs besuchen können (8).

Die meisten abgewiesenen Flüchtlinge kommen aus Eritrea. Sie müssten die Schweiz verlassen, doch sie weigern sich zu gehen. Und weil Eritrea nur freiwillige Rückführungen akzeptiert, bleiben sie hier. Seit der Bund 2016 die Schraube angezogen hat, haben Eritreer nur sehr geringe Chancen auf Asyl. Die Behörden halten eine Rückkehr in die Heimat für zumutbar — auch wenn den Rückkehrern die Einberufung in den Nationaldienst droht (9).

Nothilferegime ist klar auf Abschreckung ausgelegt

Ein negativer Asylentscheid ist für die meisten Asylsuchenden ein einschneidendes Ereignis. Oft bleibt den Betroffenen nur, unterzutauchen und damit der Weg in die Illegalität als Sans-Papiers — als ein Mensch ohne Ausweise, ohne Aufenthaltserlaubnis, ohne Krankenkassenkarte. Dies betrifft auch Menschen, die abgewiesen wurden, jedoch die Schweiz aufgrund von Vollzugshindernissen nicht verlassen können.

Diese Personen fristen ihr Dasein in einer „regulären Illegalität“. Sie werden zwar in Kollektivunterkünften untergebracht und erhalten Nothilfe, können jedoch für ihre Anwesenheit sanktioniert werden, wenn sie in eine Personenkontrolle geraten. Dieser Zwiespalt resultiert unter anderem daraus, dass das Nothilferegime klar auf Abschreckung ausgelegt ist. Die Betroffenen haben keinerlei Recht auf Arbeit, Ausbildung oder anderweitige Integrationsmaßnahmen und somit keine Perspektiven. In ihrer Stellungnahme bewertet dies die schweizerische Flüchtlingshilfe klar als „unwürdige Situation“ (10).

Menschenrechtskonvention: Jeder hat Anspruch auf Rechte und Freiheiten

Sind die Ausschaffungshaft und die zwangsweise Deportation von Menschen mit der Menschenrechtskonvention vereinbar? Sollten nicht alle Ausländer, die hier leben, die gleichen Rechte und Freiheiten haben wie Schweizer?

In Artikel 2 dieser Konvention, die auch die Schweiz unterschrieben hat, heißt es: „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.“

25 Prozent der Bewohner unseres Landes haben keinen Schweizer Pass

Mit den heutigen Gesetzen in der Schweiz wird klar ein Unterschied gemacht zwischen Menschen, die einen Schweizer Pass haben, und denen, die über kein solches Papier verfügen. Das sind etwa 25 Prozent der Bewohner unseres Landes, also über 2,2 Millionen Frauen, Männer und Kinder, die hier leben. Wer Sozialhilfe beziehen muss, riskiert sogar, die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren. Deshalb verzichten sehr viele Nichtschweizer auf ihr Recht auf Sozialhilfe (11).

Ein Schweizer bekommt bei einem Delikt vielleicht eine bedingte oder kurze Gefängnisstrafe und eine Buße. Der Ausländer hingegen riskiert, nachdem er in einem Zuchthaus seine Strafe abgesessen hat, in sein Heimatland zurückgeschafft zu werden, was eine äußerst harte Zusatzstrafe darstellt.

Damit wird Artikel 2 der Menschenrechtskonvention verletzt, die eine Gleichbehandlung von Einheimischen und Ausländern fordert.

Zu erwähnen ist ebenfalls, dass gerade Täter der zweiten und dritten Ausländergeneration auch ein Produkt unserer Verhältnisse sind, der Schulen, der Sitten und Unsitten hierzulande. Auf jeden Fall hat deren Heimatland, in das sie nach der Verbüßung der Strafe deportiert werden, in dem sie jedoch nie gelebt haben, nichts damit zu tun, dass sie in der Schweiz kriminell geworden sind.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Zürich: 11-jährig und schon im Polizeigefängnis, von Heinrich Frei, nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=23393
(2) Im Krieg ist Mord obligatorisch, im Zivilen wird er strengstens geahndet; Gefängnisstrafen machen krank, von Heinrich Frei, nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20538
(3) Ausländerrechtliche Maßnahmen und Vollzug | Kanton Zürich (zh.ch)
(4) www.papierlosezeitung.ch/de/tags/bleiberecht
(5) www.papierlosezeitung.ch/de/tags/sans-papiers
(6) www.papierlosezeitung.ch/de/artikel/ich-werde-ausgeschafft
(7) Zaungespräche (swissfilms.ch)
(8) Solinetz Zürich — Solidaritätsnetz Zürich (solinetz-zh.ch)
(9) So leben abgewiesene Asylbewerber in der Schweiz - Blick
(10) Abgewiesene Asylsuchende: Wissenslücken und Empfehlungen (sozialinfo.ch)
(11) MigrantInnen bilden eine vielschichtige und heterogene Bevölkerungsgruppe mit unterschiedlichen ethnischen und nationalen Hintergründen (beobachtungsstelle.ch)


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