Die afrikanische Schweinepest ist in Deutschland angekommen und bricht hier immer wieder aus. So lassen es uns die Medien wissen. Im Juni dieses Jahres wurde sie angeblich in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Die Behörden reagierten mit einer Tierseuchenverordnung, der Einrichtung einer Schutzzone, die eine Desinfektionsanordnung, ein Jagdverbot sowie ein Verbot der Freilandhaltung für Schweine miteinbezieht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium lässt uns zu dieser Krankheit wissen, dass es sich bei der afrikanischen Schweinepest um eine Virusinfektion handelt, die sich seit 2014 in Europa verbreitet, und dass sie ausschließlich Wild- und Hausschweine befällt. Dabei gab es unter Hausschweinen lediglich einzelne Ausbrüche zwischen 2021 und 2023, verteilt über mehrere Bundesländer.
Dennoch wurden bislang bereits tausende Schweine gekeult, und einzelne Schweinebauern denken darüber nach, die Schweinehaltung aufzugeben. Für das Jahr 2025 vermeldet das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bislang keinen einzigen Fall unter Hausschweinen und 1.574 Fälle unter Wildschweinen. Für ganz Europa werden 243 Fälle unter Hausschweinen und 6.713 Fälle unter Wildschweinen gemeldet. Bei etwa 132,9 Millionen Hausschweinen in der EU und bis zu zwei Millionen Wildschweinen allein in Deutschland ist das eine sehr geringe Zahl.
Die Verbreitung der Schweinepest in Europa kann auf interaktiven Karten verfolgt werden, die zeigen, dass Westeuropa weitgehend frei von dieser Krankheit ist und sich deren Ausbreitung bislang auf Osteuropa beschränkt. Bei Nachweis der Schweinepest muss diese an die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) gemeldet werden. Gemeldet werden müssen Ausbrüche von Tierseuchen innerhalb der EU zusätzlich den zuständigen Behörden des Staates sowie der Kommission der EU. Die EU schreibt zudem ein aktives und passives Monitoring-System für alle Mitgliedsstaaten vor. Dazu werden serologische Tests und Virentests durchgeführt. Die entsprechenden Verordnungen dazu wurden für die klassische Schweinepest erst 2021 und für die afrikanische Schweinepest erst 2023 verabschiedet. Auch hier gilt: Je mehr getestet wird, desto mehr wird auch gefunden — und damit ist ein Vergleich mit der Vergangenheit unmöglich. Auf diese Weise können Ausbrüche künstlich herbei getestet werden, obwohl in Wirklichkeit alles ist wie immer.
Dabei ist die afrikanische Schweinepest von der klassischen Schweinepest zu unterscheiden.
Ist der Erreger der klassischen Schweinepest ein RNA-Virus, so handelt es sich bei der afrikanischen Schweinepest um ein DNA-Virus. Allerdings sind Symptomatik und Mortalität bei beiden Krankheiten sehr ähnlich, sodass sie sich anhand dieser Kriterien nicht voneinander unterscheiden lassen.
Ursache der afrikanischen Schweinepest soll ein Zeckenstich sein, wobei sich das Virus, einmal auf das Schwein übertragen, auch nasal und oral von Schwein zu Schwein übertragen können soll.
Die klassische Schweinepest hat der WOAH zufolge zumindest bei Hausschweinen eine Sterberate von „bis zu“ 100 Prozent. Symptome der Krankheit variieren dabei zwischen hoch virulenten, moderat virulenten und gering virulenten Viren. Bei hoch virulenten Viren können die Symptome neben dem plötzlichen Tod folgende sein: Fieber (40,5 bis 42 °C), frühe Leukopenie und Thrombozytopenie (48 bis 72 Stunden), Hautrötung (bei weißen Schweinen) an Spitzen der Ohren, Schwanz, distalen Extremitäten, Bauchseite von Brust und Abdomen, weiterhin Anorexie, Teilnahmslosigkeit, Zyanose und Koordinationsstörungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor dem Tod, erhöhter Puls und Atemfrequenz, Erbrechen, Durchfall (manchmal blutig) und Augenausfluss, Tod innerhalb von 6 bis 20 Tagen sowie Aborte bei trächtigen Sauen. Die Mortalität beträgt hier an die 100 Prozent.
Die Symptome der moderat virulenten Variante sind weniger ausgeprägt und können leichtes Fieber, verminderten Appetit und Depression, Krankheitsdauer von 5 bis 30 Tagen, Aborte bei trächtigen Sauen sowie den Tod innerhalb von 15 bis 45 Tagen mit einschließen. Hier beträgt die Mortalität bis zu 90 Prozent. Bei gering virulenten Viren sind die Symptome: Gewichtsverlust, unregelmäßige Temperaturspitzen, Atemwegssymptome, Nekrose in Hautbereichen, chronische Hautgeschwüre, Arthritis, Perikarditis, Lungenadhäsionen und Schwellungen über Gelenken. Die Krankheit entwickelt sich über 2 bis 15 Monate, wobei eine kleine Anzahl von Überlebenden lebenslang Virusträger werden kann, und dann als Reservoir für die Übertragung auf andere Schweine dient. Die Sterberate ist hier allerdings niedrig.
Studien des FLI kommen zu dem Ergebnis, dass die Verbreitung der Schweinepest von der Virulenz des Erregers abhängt. Je tödlicher der Erreger, desto langsamer breitet er sich aus. Das deckt sich mit einer der wichtigsten Faustregeln der Epidemiologie, dass Erreger entweder hoch infektiös, aber dafür harmlos, oder sehr tödlich, dafür aber nur gering infektiös sind. Denn besonders tödliche Erreger haben kaum die Zeit, sich zu verbreiten, da sie ihren Wirt zu schnell töten.
Für die Schweinepest gibt es verschiedene Nachweismethoden. Auch hier wird die PCR-Methode angewendet — wie schon bei der Vogelgrippe und der Maul- und Klauenseuche —, mit den bekannten Nachteilen. Andere Nachweise wie Antigennachweise mittels ELISA-Test sind möglich, aber langwieriger, und liefern erst im Nachhinein klare Ergebnisse. Um die Schweinepest von anderen Krankheiten abgrenzen zu können — etwa bakterielle Infektionen —, wird der PCR-Test zur Differentialdiagnostik durchgeführt. Auch eine Differenzierung zwischen den tödlichen und weniger tödlichen Erregern wird mittels PCR-Test durchgeführt. Andere Methoden, wie die Anzucht der Viren im Labor, sind zwar möglich, kommen aber bei der Identifikation der Tierseuchen nicht zur Anwendung. Auch Negativkontrollen finden nicht statt.
Ein klarer und eindeutiger Nachweis der Schweinepest findet also in der Praxis nicht oder erst im Nachhinein — nach der massenhaften Tötung der Tiere — statt.
Interessant ist, dass das FLI das EU-Konsortium „ASF-Rash“ zur afrikanischen Schweinepest koordiniert, das im Jahr 2021 anlief (s.S.40), und dass seit 2021 immer wieder Fälle der afrikanischen Schweinepest in Europa und Deutschland nachgewiesen werden. Hausschweine sollen sich, so die WOAH, durch direkten Kontakt mit Wildtieren sowie indirekten Kontakt über kontaminiertes Futter, Tränken oder andere Ausrüstung infizieren. Unklar ist hier aber, wie zwischen 2021 und 2023 nur vereinzelte Fälle der Schweinepest verteilt über mehrere Bundesländer auftreten können, wenn zur Infektion ein direkter oder indirekter Kontakt erforderlich und die Krankheit angeblich so tödlich ist.
Bei Infektion dringt das Virus über die Schleimhäute ein, vermehrt sich und breitet sich im Schwein aus. Das Friedrich-Löffler-Institut erforschte, welche Gene des Schweins für eine Infektion mit der afrikanischen Schweinegrippe ausschlaggebend sind, und fand dabei ein Gen, das einen Zusammenhang zum Immunsystem aufweist. Basierend auf dieser Forschung sollen wirksame Therapeutika entwickelt werden können.
Sind Hausschweine infiziert — oder gibt es lediglich einen Verdacht, für den bereits die klinische Untersuchung ohne Virennachweis genügt —, ordnet die Schweinepestverordnung eine Reihe von Maßnahmen an. Dazu zählt die Tötung aller Schweine des „Verdachtsbetriebes“.
Wie schon bei der Vogelgrippe oder der Maul- und Klauenseuche werden Tiere auf den bloßen Verdacht hin getötet, und das, obwohl man zwischen verschiedenen virulenten Erregern unterscheiden kann. Diese Unterscheidung zu treffen, wird aber nicht gefordert.
Gibt es einen Verdacht bei Wildschweinen, kann eine verstärkte Bejagung angeordnet werden. Heilversuche der betroffenen Hausschweine sind ebenso verboten wie Impfungen. Letztere finden lediglich auf behördliche Anordnung statt.
Auch Sperrbezirke mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb werden amtlich festgelegt und dürfen dann nicht betreten werden. Dabei erfolgt eine dreiteilige Abstufung von Sperrbezirken, die unter Umständen große Gebiete umfassen. Innerhalb der verschiedenen Zonen gelten strenge Einschränkungen für Tierhalter, Jäger und die ansässige Bevölkerung. Innerhalb der Sperrbezirke kann die zuständige Behörde die Tötung von Schweinen in Betrieben anordnen, wenn dies für die schnellere Beseitigung der Krankheit notwendig erscheint. Schon auf den bloßen Verdacht hin können also auch hier massenhaft Tiere gekeult werden.
Wie schon bei der Vogelgrippe oder der Maul- und Klauenseuche werden Landwirte das aus ökonomischen Gründen akzeptieren. Denn das Fleisch der Tiere bei Verdachtsbetrieben oder betroffenen Betrieben darf nicht mehr aus dem Sperrbezirk verbracht werden — kann also nicht verkauft werden. Da ist es rentabler, die Tiere töten und sich den Schaden von der Tierseuchenkasse ersetzen zu lassen.
Aufgehoben wird ein Sperrbezirk frühestens 30 Tage nach der „Grobreinigung“, vorausgesetzt, ein weiterer Ausbruch der Schweinepest kann nicht festgestellt werden. Werden Notimpfungen vorgenommen, verlängert sich dieser Zeitraum auf 6 Monate.
Zudem müssen alle geimpften Schweine geschlachtet und beseitigt, dürfen also nicht verwertet werden — was den Anreiz für die Landwirte, die Schweine direkt zu töten, erhöht, um die Ställe früher neu bestücken zu können. Ein Gebiet ist zudem frei von Schweinepest, wenn seit mindestens 12 Monaten kein weiterer Fall der Krankheit mehr aufgetreten ist. Hier gibt es zwischen klassischer Schweinepest und afrikanischer Schweinepest zwar Unterschiede in den Feinheiten, der Grundsatz aber ist ähnlich. Innerhalb der Schutzbezirke können Behörden anordnen, dass Jäger von jedem erlegten Schwein Blutproben entnehmen, um diese auf Schweinepest testen zu können — ein Geschäft für die Hersteller der Testkits.
Impfstoffe gegen die klassische Schweinepest basieren in der Regel auf abgeschwächten Erregern aber seit einigen Jahren gibt es auch Marker-Impfstoffen, die eine Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Tieren ermöglichen — für die es allerdings keinen Nachweis der tatsächlichen Wirksamkeit in Form der Eradikation des Erregers gibt. Schutzimpfungen sind in der EU allerdings verboten, da es für die Bezeichnung als „Schweinepest-frei“ für den Export von Schweinefleisch verboten ist, Schweine mittels Impfung — vermeintlich — von Schweinepest freizuhalten. Marker-Impfstoffe werden lediglich bei Ausbrüchen eingesetzt, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen. Impfungen gegen die afrikanische Schweinepest gibt es bislang nicht.
Es gibt in Europa eine Reihe von Laboren, die an Erregern der Schweinepest forschen, wie etwa das Pirbright Institute in Großbritannien oder das Wageningen Institut in den Niederlanden. Auch das FLI spielt eine entscheidende Rolle. Es ist das Referenzlabor für viele Tierkrankheiten, darunter die Schweinepest, arbeitet eng mit WHO, WOAH und der europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zusammen und betreibt mehrere Biosicherheitslabore der Stufe 3 und 4, die eine Erforschung hochpathogener Erreger, wie eben der Schweinepest, ermöglichen.
Über Gain-of-function-Forschung ist nichts bekannt — man könnte etwa daran forschen, die Schweinepest auch auf den Menschen übertragbar zu machen. Was die Bedeutung als Tierseuche angeht, ist die Schweinepest bereits überaus tödlich.
Im Unterschied zu Vogelgrippe und Maul- und Klauenseuche ist die Schweinepest zumindest im Nachhinein sehr deutlich an Symptomen wie der Ausprägung von Eiterbeulen und Lymphknotenschwellungen bei toten Tieren zu identifizieren. Meistens kommt es aber nicht so weit, da Hausschweine bereits bei geringsten Symptomen und dem Verdacht auf Schweinepest gekeult werden — wobei die Krankheit anhand der Symptomatik auch mit anderen Erkrankungen verwechselt werden kann. Einen Beweis für die direkte Übertragung von Wild- auf Hausschweinen gibt es auch hier nicht — wie schon bei der Vogelgrippe — und ist auch wenig nachvollziehbar, wenn man die Ausbruchsorte bedenkt, die teilweise weit voneinander entfernt liegen.
Wie bei anderen Tierseuchen ist es also nicht unwahrscheinlich, dass die Krankheit anhand weniger Anzeichen diagnostiziert wird, um dann zur massenhaften Tötung der Tiere überzugehen, ohne eine Bestätigung abzuwarten. Der amtlichen Feststellung eines Ausbruches folgt zudem die Einrichtung großer Sperr- und Sicherheitszonen mit Einschränkungen für Tierhalter und die Bevölkerung.
Fleisch von Tieren darf nicht mehr in den Verkauf — auch das geimpfter Tiere nicht, was Landwirte vor Probleme stellt. Den unmittelbaren Schaden für die Tötung der Tiere bekommen sie zwar ersetzt, nicht aber den ausbleibenden Gewinn während des Bestehens der Sperrzone — die schon einmal für ein Jahr oder länger Bestand haben kann. In dieser Zeit können die Tierhalter ihre Ställe nicht neu bestücken — was mit immensen Verlusten verbunden ist. Auf diese Weise kann ein künstlich herbei getesteter Ausbruch dazu genutzt werden, Tierhalter in den Konkurs zu treiben — ähnlich wie bei anderen Tierseuchen — und damit die Lebensmittelversorgung der Menschen in den Händen weniger Oligarchen zu zentralisieren, die mit Laborfleisch und Insektenburgern aufwarten und die europäische Lebensmittelversorgung übernehmen können.

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