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Das digitale Dilemma

Das digitale Dilemma

Wie im Fall der Negativfolgen von Coronamaßnahmen wird auch bei den Forschungen über Strahlenschäden durch Mobilfunk für den Profit vertuscht und manipuliert.

Als im Frühjahr 2020 die Coronamaßnahmen verordnet und Proteste dagegen zunehmend als Verschwörungstheorien abgetan wurden, rief mich eine politische Aktivistin aus Salzburg an und bemerkte: „Das läuft doch genau wie bei uns, achte mal drauf!“ „Wie bei uns“ — damit meinte sie die kritische Mobilfunkszene, in der sie einst aktiv im Widerstand gearbeitet und mittlerweile, frustriert ob der scheinbaren Sinnlosigkeit ihres Engagements, die Segel gestreckt hatte.

In der Tat macht die Politik im Verein mit Industrie und Medien auch beim Mobilfunk-Thema, was sie will, setzt frei nach dem saloppen FDP-Wahlspruch „Digital first, Bedenken second!“ eine offenkundig gesundheitsgefährdende Richtung durch. Und pfeift auf den Verbraucherschutz.

„Unser Robert Koch-Institut (RKI)“ ist das BfS, das Bundesamt für Strahlenschutz, das getreu seinem Namen die Strahlen, aber offensichtlich eben nicht den Verbraucher schützt. Wiewohl das BfS dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und eben Verbraucherschutz unterliegt. Mit dem Hauptdienstsitz in Salzgitter unterhält das Amt Büros an weiteren sechs Standorten in Deutschland.

Unter einem, natürlich vom Steuerzahler finanzierten, Dach in München-Neuherberg sitzt mit der Internationalen Strahlenschutz Kommission, kurz ICNIRP (International Commission of Non-Ionising Radiation Protection), ein als Schutzbehörde getarnter privater Lobbyverein. Ein Planungsstab für Propaganda und Beeinflussung deren Mitglieder sich durch Industrienähe, also durch einen Interessenkonflikt, qualifiziert haben. Bereits vor knapp dreißig Jahren war es die ICNIRP, die auf Basis möglicher thermischer Einflüsse die Grenzwerte festlegte, zu internationalen Studien Bewertungen vornahm und dabei auffällig industriehörig operierte.

„Handys: kein erhöhtes Krebsrisiko“, so ging eine Meldung um die Welt und wurde für die deutschsprachigen Ländern am 6. September 2024 von der dpa breit gestreut. Eine Metastudie im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO), ausgeführt vom australischen ICNIRP-Vizevorsitzenden Ken Karipidis und seinem Team, zu dem auch der neugewählte deutsche ICNIRP-Wissenschaftssekretär Dan Baaken zählt. Dieser ist gleichzeitig Wissenschaftsreferent beim BfS

Die peinlichen Seilschaften der Schutzbehörden begannen ebenfalls mit einem australischen Mobilfunkforscher. Dr. Michael Repacholi war 1992 der erste ICNIRP-Vorsitzende und wurde später, 1996, bei der WHO als Vorsitzender des sogenannten EMF-Projekts (EMF, elektromagnetische Felder) tätig. Er flog 2006 endgültig als Industrie-finanzierter Lobbyist auf, hatte aber unter dem Deckmantel der WHO ganze Arbeit als „Mister No Problem“ geleistet.

Obwohl er selbst einst in Tierversuchen ein mögliches Krebsrisiko erforscht hatte, bestritt er, sehr zum Leidwesen vieler Mobilfunkkritiker, die eigenen Ergebnisse; er könne es sich nicht erklären, wie diese Ergebnisse zustande gekommen seien:

„Wir haben es immer wieder überprüft, um herauszufinden, was wir falsch gemacht haben, und wir wissen es immer noch nicht …“

Vielleicht kann ein norwegisches Team — Else Nordhagen und Einar Flydal — Herrn Repacholi weiterhelfen. Deren Studie (2024) ist bisher nur Insidern bekannt. Beruht die Vernachlässigung der Gefahren durch hochfrequente elektromagnetische Felder (HF-EMF-Exposition) auf fehlerhaften EHC-Bewertungen (EHC=Environmental Health Criteria, umweltbezogene öffentliche Gesundheit)? Die Fallstudie zeigt, wie aus Daten, die Gefahren anzeigen, die Schlussfolgerung „Keine Gefahren“ gezogen wird. Rezensionen zur Umweltgesundheit.

Die Autoren schreiben:

„In der angesehenen wissenschaftlichen Publikation Reviews on Environmental Health haben wir eine gründliche und detaillierte Kritik der Qualität, Gültigkeit und Schlussfolgerung des ersten Teils einer Reihe systematischer Überprüfungen der aktuellen Forschungsliteratur zu Strahlung durch drahtlose Technologie und Gesundheit veröffentlicht. Dies geschieht im Rahmen der Initiative ‚The Environmental Health Criteria‘ (EHC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO, Environmental Health Criteria Nr. 137).“

Mit diesen Übersichten soll die Forschung zu menschengemachter hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung bewertet werden, das heißt aus Quellen wie Mobiltelefonen, WLAN, drahtlosen Ohrstöpseln und so weiter. Ziel ist es, festzustellen, ob die Forschung Hinweise auf gesundheitsschädliche Auswirkungen liefern kann oder nicht. Die EHC-Initiative ist für die gesamte Weltbevölkerung von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Entwicklung weiterer Standards für den Einsatz drahtloser Technologie bilden wird.

Entsprechend sorgfältig haben sich die Autoren mit dem Zahlenmaterial und den Arbeitsmethoden der Studien vertraut gemacht. Und haben, wir können es schon ahnen, erhebliche Fehler in der Methodik als auch beim Abrufen der Daten aus den Quellen sowie generelle Fehler entdeckt. Sie sprechen von „großer Unsicherheit im numerischen Material, sodass keine Schlussfolgerung gezogen werden kann“! Doch die vielen tatsächlichen Fehler scheinen bewusst gemacht worden zu sein, denn alle tragen dazu bei, die Unsicherheit hinsichtlich der Schadenswahrscheinlichkeit zu erhöhen.

Damit unterstützen sie die Schlussfolgerung, dass „keine Schlussfolgerung gezogen werden kann“, was ein klassisches Argument dafür ist, eine Regulierung zu vermeiden und den Forschern gleichzeitig die Fortsetzung ihrer Forschung zu ermöglichen.

Dann haben sie die gleichen Daten wie in der Rezension verwendet, die Fehler jedoch korrigiert. Und herausgefunden, dass die entsprechenden Studien das genaue Gegenteil der Schlussfolgerung zeigen: Die Daten liefern zum Beispiel solide Gründe für die Behauptung, dass Tiermütter und ihre Föten Schaden erleiden, wenn sie einer Strahlung ausgesetzt sind, die der Strahlung entspricht, der Menschen täglich ausgesetzt sind.

Die Kehrseite und die vielen Fehler entziehen somit der Schlussfolgerung ihre Legitimität und Glaubwürdigkeit, selbst wenn sie auf den Prämissen der thermischen Tradition beurteilt wird. Die Autoren fordern:

„Die Literaturrecherche sollte daher zurückgezogen werden. Und da alle Protokolle der EHC-Initiative koordiniert sind, weisen alle entsprechende Aspekte auf und werden daher fehlerhafte Ergebnisse liefern. Dies sollte weitreichende Konsequenzen für den gesamten EHC-Prozess der WHO zur Bewertung von Gesundheitsschäden durch drahtlose Technologie haben.“

In die gleiche Kerbe schlug der Vorsitzende der Russischen Strahlenschutzbehörde, ein äußerst erfahrener Mobikfunkforscher seit über dreißig Jahren und selbst Mitglied der WHO-Krebsagentur IARC, Dr. Oleg Grigoriev.

Der Vorsitzende greift die von der WHO in Auftrag gegebene Studie an, die keinen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonen und Krebs herstellt. Dabei führt er am 11. September 2024 aus:

„Eine Gruppe wenig bekannter Wissenschaftler hat die Verantwortung für alle Krebsfälle übernommen, die mit der Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in Verbindung gebracht werden. Diese Wissenschaftler kamen zu diesem Schluss auf der Grundlage einer Analyse von Artikeln anderer Autoren, die nach einer nicht von ihnen entwickelten Methodik und anhand von Analysekriterien ausgewählt wurden, die sie ebenfalls nicht selbst entwickelt haben.

Aus einem unbekannten Grund sprechen diese Wissenschaftler im Namen der WHO, deren Mitarbeiter schweigen, und haben im Prinzip nicht die Autorität und Kompetenz, solche Schlussfolgerungen zu ziehen. Wie allgemein bekannt ist, gibt es in der Wissenschaft keine kategorischen Urteile …“

Die gängige Presse berichtet diese Zusammenhänge leider nicht.

Und in der Tat sind viele Mobilfunkforscher zunehmend besorgt. Eine im Frankenland, nahe Würzburg durchgeführte Mobilfunkstudie sorgt nach ihrer Veröffentlichung am 31. Mai 2024 in einem renommierten wissenschaftlichen Fachjournal in Fachkreisen zumindest für große Aufregung. Dabei ging es um den wissenschaftlichen Nachweis, ob die Einwohner, die in unmittelbarer Nähe zu einer Mobilfunksendeanlage wohnen, einer höheren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sind als diejenigen, die in einigem Abstand zum Sender leben.

Ein Novum bei dieser Studie, die den Titel „Athermische biologische Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf das vegetative Nervensystem und Gen-Integrität“ (ATHEM3) trägt, war die Nutzung der eigens entnommenen Blutproben aller Probanden. Sieben Stunden nach deren Entnahme waren die Proben im renommierten Institut von Professor Igor Belyaev im Krebsforschungsinstitut der Slowakischen Akademie der Wissenschaft in Bratislava.

Koordiniert wurde die Studie vom Krebsforscher Professor Dr. med. Wilhelm Mosgöller von der Medizinischen Universität Wien. Sein Fazit:

„Wir haben bei ATHEM-3 per se keinen Krebs, sondern die biologische Begründung und Plausibilität für die Krebsentstehung geliefert. Krebs als Gesundheitseffekt wurde schon in anderen Studien weltweit gezeigt, aber keiner hat es geglaubt. Jetzt ist es ein gutes Stück glaubwürdiger.“

Wir fragen nach beim Professor:

„Wenn man hört, Handymasten machen Krebs, lautet die erste logische Frage: Wie soll denn das gehen? Die Grenzwerte schützen uns doch!“

Dazu der Wiener Forscher:

„Ja, stimmt, die ICNIRP-Grenzwerte zu EMF, elektromagnetischen Feldern, schützen uns vor Verbrennungen, aber nicht vor Krebs. Grenzwerte, die uns vor expositionsbedingtem Krebs schützen können, gibt es bei der IAEO (Internationale Atomenergie-Behörde). Die IAEO begrenzt dazu allerdings keine physikalische Immission (W/m²), sondern biologische Effekte (Chromosomenschäden), und genau diese haben wir — expositionsassoziiert — festgestellt. Salopp formuliert: Weil es nicht um ‚Überhitzung‘ (ICNIRP) geht, sondern um Krebs, nutzen wir für die Einordnung der Befunde die Erfahrung und das Regelwerk der IAEO.“

Starker Tobak!

Das heißt für uns Verbraucher, nach jahrelanger, sozusagen chronischer Exposition mit der von Sendeanlagen ausgehenden Strahlung zeigen sich erhöhte Raten von Chromosomenschäden, wie man es nach Exposition mit ionisierender und radioaktiver Strahlung kennt.

Die Internationale Atomenergie-Behörde nimmt diese Art von Chromosomenschäden als Basis für die Grenzwertfestlegung für den Schutz vor ionisierender Strahlung. Und die bei dieser Studie (ATHEM3) beobachteten Chromosomenschäden entsprechen einem Überschreiten der IAEO-Grenzwerte um ein Vielfaches!

Rund um den Globus werden bereits mögliche Konsequenzen daraus diskutiert. Denn die Ergebnisse wurden nach einem strengen Peer-Review-Verfahren von der internationalen Fachzeitschrift Ecotoxicology and Environmental Safety veröffentlicht.

Kurz nach der Studien-Veröffentlichung konnte ich meinen neuen Dokumentarfilm mit dem Titel „Das digitale Dilemma“ veröffentlichen. Er wurde, wie auch die Studie, durch Spenden von Privatpersonen finanziert und kann kostenfrei hier eingesehen werden: www.das-digitale-dilemma.de. Als Initiator der Studie habe ich diese auch dokumentiert, und Teile davon sind in den Film eingeflossen.

Einige Anwälte haben sich bereits bei mir gemeldet. Sie sehen einen dringenden Bedarf, das Mobilfunkthema auch juristisch neu zu durchleuchten, zum Wohle und Schutz des Verbrauchers.

Im Film kommt auch der renommierte Wirtschaftswissenschaftler Profesor Dr. Christian Kreiss zu Wort. Er hatte mit seinen Büchern „Gekaufte Forschung“ und „Gekaufte Wissenschaft“ die für uns Verbraucher fatalen Zustände aufgedeckt.

Christian Kreiss zitiert einen Witz des deutschen Komikers Otto Waalkes, der das Phänomen wunderbar zum Ausdruck zu bringen vermag:

„Rauchen ist nicht schädlich! — Gezeichnet Dr. Marlboro.“


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