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Das Paulus-Saulus-Syndrom

Das Paulus-Saulus-Syndrom

Wie man ein waschechter Rundfunkrat wird und dabei glänzende Augen bekommt.

Heute keinen Bock auf politische Anmache? Die Sozn regieren sowieso wieder mit? Na, dass die für schlechte Witze immer gut sind, bestreitet hier keiner!

Du willst dich lieber über linke Quislinge im Rundfunkrat aufregen als über die in der Regierung? Schön. Ein Thema für sich. Das können wir gemütlich klären.

Am lebenden NDR-Beispiel, wie es der Blick in die Wunderlampe zeigt, einverstanden? Die NDR-Räte sind schließlich unmittelbar für ARD-aktuell zuständig, für die Nachrichten im „Ersten Deutschen Fernsehen“. Ein Propaganda-Angebot, das immerhin täglich noch elf Millionen Zuschauer nutzen.

Zur Steigerung der Vorfreude machen wir aber erst noch einen auf gebildet: „Metamorphose“ kommt aus dem Altgriechischen. Heutzutage bezeichnet das Wort die völlige Umgestaltung eines Wesens. In der Biologie die Verwandlung der Raupe in einen Schmetterling. In der Politik den Wechsel von – ach nee, das nehmen wir ein andermal durch.

Jetzt nur ein Alltagsbeispiel: Aus dem liebenswerten Nachbarn wird ein ausgemachtes Stinktier – reg dich ab, von dir ist doch gar nicht die Rede! Lass dir aber gesagt sein, dass die biblische Wandlung vom Saulus zum Paulus im richtigen Leben genau andersrum stattfindet. Da wird quasi zur hässlichen und schädlichen Raupe, was vorher vielleicht mal ein hübscher Schmetterling war. Wenn die SPD, als Generalbeispiel...

...kleiner Rückfall, entschuldige. Gut, gut, jetzt endlich direkt zur Wunderlampe: Aus dem respektierten Juristen und Chef der Hamburger Verbraucherschutzzentrale wird nach Entsendung in den Rundfunkrat dessen billig tricksender Vorsitzender. Ein Funktionär, der sich dazu hergibt, den Rundfunkteilnehmer für dumm zu verkaufen und ihn an die Wand fahren zu lassen. Begleitet mit fälschlicher Rechtsbelehrung.

Das willst du genauer wissen? Gemach. Kleiner Umweg; es darf schon noch ein bisschen Bildung mehr sein, gelle? Karl Marx hat die Zwangsläufigkeit menschlicher Metamorphosen nämlich sehr hübsch beschrieben! Grundgedanke: Der Mensch ist gut; es sind aber die Verhältnisse, die ihn schlecht machen. „Das Sein bestimmt das Bewusstsein“, den Satz kennt fast jeder, richtig? Unser oller Kalle im Sauerkraut war Philosoph. Wäre er Proletarier gewesen, hätte er schlichter formuliert: „Das Schwein bestimmt das Bewusstsein.“ War er nicht, hat er nicht. Deshalb holen wir das hier nach. Zwecks Unterhaltung mit Aufklärung.

Was ein Rundfunkratsvorsitzender für „schweinische“ Rahmenbedingungen vorfindet, die ihn so verändern, dass er sich bäuchlings mit den herrschenden Verhältnissen arrangiert? Versetzen wir uns mal in ihn hinein.

Stell dir vor, du bist Ruheständler mit auskömmlicher Rente. Du könntest in der Sonne sitzen, in der Nase bohren und „Jaja, die Zeit vergeht.“ sagen. Stattdessen wird dir die Aufgabe eines Rundfunkrats-Vorsitzenden angetragen. Es winken 12.071 Euro jährliches Zubrot zu deiner Rente. Für jeden Besuch deines Arbeitszimmers im NDR-Gremienbüro gibt es Bares, für jede Teilnahme an einer Sitzung bekommst du noch 130 Euro extra. Als Sahnehäubchen obendrauf kannst du großzügigste Reisespesen abrechnen. Brauchst garantiert nicht in der Holzklasse fahren, die Erste und das Taxi gehen immer klar. Deine Pausenstulle darfst du getrost zuhause lassen und gepflegt speisen gehen.

Bist du nur einfaches Mitglied im Rat, dann bekommst du als Jahrespauschale allerdings „bloß“ 7.260 Euro und 64,50 Euro Sitzungsgeld, aber du hast immerhin auch vollen Spesenersatz wie der Vorsitzende. Könntest dich zwecks gleicher Alimentierung wie er an die Spitze eines der Ausschüsse wählen lassen. Davon gibt es mehrere. Und die jeweils mehreren Stellvertreter bekommen immerhin noch 9.675 Euro Jahrespauschale...

Anwesenheitspflicht? Nö. Wenn du Sitzungen schwänzt, kriegst du trotzdem dein volles Basishonorar. Und wenn du eine Sitzung vorzeitig wieder verlässt, schmälert das dein Sitzungsgeld nicht.

Grund zum Schwänzen hast du aber gar nicht. Als Rundfunkrat musst du keinen Finger krumm machen. Das Gremienbüro des NDR und das Management des Senders nehmen dir alle Mühe ab. Sie helfen dir beim Schreiben von Briefen, sie strukturieren deine Themen, definieren deinen Entscheidungsrahmen. Natürlich in ihrem Sinne, aber damit du dich trotzdem wohlfühlst, pinseln sie dir mit der Honigquaste den Bauch; du musst nur abnicken. Was du nicht selbst lesen und verstehen willst, bekommst du vorgetragen und erklärt. Dazu darfst du Spitzentee trinken und Kekse knabbern und brauchst den Hintern nur dann aus dem Sessel zu hieven, wenn du aufs Klo oder eine rauchen gehen willst. Ansonsten ist Rundum-Service.

Ja, Freikarten für die Elbphilharmonie gibt´s selbstverständlich auch. Du musst dir schließlich ein aktuelles eigenes Bild von den Leistungen der NDR-Musiker machen können, gelle? Bevorzugt Veranstaltungen mit ARD-Größen besuchen, mit echten und vermeintlichen Promis plaudern, logisch ... als Rundfunkrat wirst du wichtig genommen, da klopfen dir die anderen auf die Schulter. Die NDR-Manager halten dich und Deinesgleichen zwar für aufgeblasene Laienschauspieler, aber anmerken lassen sie es sich ja nicht. Sie lächeln dich an und schmeicheln dir.

In dieser luxuriösen Atmosphäre darfst du Zuschauerbeschwerden über das Programm zwar ganz im Stillen noch für begründet halten, offiziell aber hältst du natürlich den Mund. Du achtest auf deinen Blutdruck, folgst einfach dem Vorschlag des Managements und stimmst für Zurückweisung solcher frechen Zuschriften. Anfänglich ist dir das wohl ein bisschen genierlich, aber du gewöhnst dich dran.

Es wird dir leicht gemacht. Die abschlägigen Entscheidungen brauchst du als Vorsitzender nicht selbst zu begründen. Die faulen Ausreden und ignoranten Lügereien formulieren schon die NDR-Experten im Gremienbüro. Du musst nur unterschreiben. Zum Beispiel folgende Schweinereien, die schon vor deiner Amtsübernahme zwischen NDR-Management und niedersächsischer Staatskanzlei ausgekungelt worden sind:

„§ 13 NDR Staatsvertrag unterscheidet zwischen Anregungen und Beschwerden. Ihre Kritik ist – auf die Bezeichnung der Zuschrift oder auf den Willen des Autors kommt es insoweit nicht an – eine Anregung (...) Für mich ist der Vorgang damit abgeschlossen.“

Oder, bei einer Beschwerde über Nachrichtenunterschlagung:

„(...) haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die (...) zuständige Redaktion im NDR abgegeben. Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen (...) Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.“

Das ist eine absichtlich sinnwidrige Auslegung des Staatsvertrags, wie jeder des Lesens Kundige dem Wortlaut des §18, Absatz 2 entnehmen kann:

„Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen (...) Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen gegen diese Anforderungen verstoßen, und den Intendanten oder die Intendantin anweisen, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.“

Aber wenn man gut bezahlt, rundum versorgt und umsäuselt wird und sich zudem noch die Mühe einer kritischen Auseinandersetzung mit den Problemursachen erspart, dann ... Ja, dann erfüllt man sogar als vormaliger Verbraucheranwalt und promovierter Jurist, der es eigentlich besser wissen müsste, den Kontrollauftrag des Rundfunkrates ganz im Sinne des NDR-Managements. Man behauptet sogar wahrheitswidrig, man dürfe und könne nichts gegen Nachrichtenunterschlagung unternehmen, der Staatsvertrag erlaube das nicht.

Das sind echte Zitate aus Antwortbriefen an Beschwerdeführer! Genauso sachgerecht, wie wenn dir mitgeteilt würde, die NDR-Toiletten seien nicht fürs Geschäftliche da, sondern fürs Kartoffeln Waschen reserviert.

Du meinst, eine solche Ungeheuerlichkeit dürfe der Gebührenzahler sich nicht gefallen lassen? Haben wir auch nicht. Wir haben es dem Herrn schriftlich gegeben:

„(...) betreiben Sie kindische Trickserei, indem Sie sich auf §13 berufen. Dort werden ‚Anregungen und Eingaben‘ zwar als Handlungsoptionen des Zuschauers genannt. Sie interpretieren das aber als Option des Rundfunkrats, Zuschauerbeschwerden zu marginalisieren. Was deren Autoren beabsichtigen, ist Ihnen (...) scheißegal. Gegebenenfalls taufen Sie in eigener Machtvollkommenheit eine Beschwerde in ‚Anregung‘ um, ersparen sich und Ihrem Gremium eine ernsthafte Befassung mit dem Inhalt und überantworten das fragliche Schreiben einfach der verursachenden Redaktion (...) Sie nehmen den Zuschauer und seinen Protest nicht nur nicht ernst. Sie unterstellen ihm unverschämterweise auch noch Mangel an Intelligenz, indem Sie Ihren Arbeitsvermeidungs-Strategien mittels sinnwidriger Auslegung von Paragraphen des Staatsvertrags den Anschein einer Rechtsauskunft verleihen.“

Ob der Mann uns geantwortet hat? Nein. Was sollte er dazu auch sagen? Uns Recht geben? Das nun auf gar keinen Fall. Der NDR hat doch immer Recht!

Ein anschauliches Beispiel für penetrante Verlogenheit bietet der NDR-Rundfunkrat nicht nur bei der Programmüberwachung, sondern erst recht beim Thema Transparenz. Er mauert, was das Zeug hält, obwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 ihn zur Offenheit verpflichtet.

Damals, fast vier Jahre ist das schon her, hatten die „Roten Roben“ den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dazu angehalten, bezüglich der Arbeit der Aufsichtsgremien ein Mindestmaß an Transparenz zu gewährleisten. Präzise Regeln stellten die Richter zwar nicht auf, nannten aber ein Minimum: Die Zusammensetzung der Gremien und ihrer Ausschüsse sowie die Tagesordnungen müssten ohne Weiteres in Erfahrung zu bringen, Sitzungsprotokolle aktuell und allgemein zugänglich sein. Die Öffentlichkeit müsse über Gegenstand und Ergebnisse der Beratungen „in substantieller Weise” unterrichtet werden.

Die meisten Sender halten sich daran. Nicht so der NDR.

Seine Gremiensitzungen finden weiter hinter verschlossenen Türen statt. Die Öffentlichkeit wird vom NDR-Rundfunkrat nicht zugelassen, wie das inzwischen beispielsweise beim ZDF und dem WDR üblich ist. Ausschussprotokolle oder aussagefähige, detaillierte und vollständige Plenarsitzungsprotokolle und Anwesenheitslisten der Gremienmitglieder werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Programmbeschwerden werden nicht dokumentiert, auch dies im Unterschied beispielsweise zum WDR. Es hat im NDR sogar den Anschein, als würden zahlreiche Programmbeschwerden einfach am zuständigen Rundfunkratsplenum vorbeigeschleust. Das spart Zeit und Arbeit.

Der ZDF-Fernsehrat hat sich verpflichtet, seine Entscheidungen über Programmbeschwerden inhaltlich zu begründen. Der NDR hingegen hält sich von solcher Mühe meilenweit fern. Er praktiziert das Gegenteil der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen „substantiellen Unterrichtung". In der NDR-Selbstdarstellung behauptet er trotzdem:

„Rundfunkrat und Verwaltungsrat gestalten ihre Arbeit noch transparenter (sic!). Seit Juni 2014 veröffentlichen beide Gremien im Internet u. a. zusätzlich Tagesordnungen. Sitzungsergebnisse und Termine sowie die aktuellen Beträge der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder. (...) Damit erfüllen die Gremien des NDR in hohem Maße sowohl die von der Gesellschaft erwarteten als auch die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an Transparenz.“

Verlogen? Ja. Anders kann man das nicht nennen.

Es ist Ausdruck eines vollständigen Mangels an selbstkritischem Denken und fehlender Aufrichtigkeit, ein im öffentlich-rechtlichen Rundfunk recht verbreitetes Phänomen. Ein Ex-NDR-Rundfunkratsvorsitzender, Ex-Gewerkschaftsfunktionär und Ex-SPD-Bürgerschaftsabgeordneter verstieg sich zu folgender Behauptung:

„In Sachen Transparenz gibt es bei den Rundfunkanstalten und ihren Gremien eine grundlegende Einstellungsänderung: Ausreichende Information und Transparenz werden immer weniger als Holschuld der Bürgerinnen und Bürger, sondern zunehmend als eigene Bringschuld verstanden.“

Jetzt bist du platt? Warte, es kommt noch mehr Schweinkram.

„Transparenz schafft Vertrauen“, lautete anno 2011 das Motto der erfolgreichen Hamburger Volksinitiative. Das neue Transparenzgesetz trat im Oktober 2012 in der Hansestadt in Kraft. Es verpflichtet Verwaltung und Behörden des Stadtstaates zu umfassender Bürgerinformation. Aber der in Hamburg beheimatete NDR verweigert die Befolgung des Gesetzes. Seine formalistische Begründung: Er sei als Vier-Länder-Anstalt nicht daran gebunden. Äußerst fragwürdig und sehr bezeichnend. Es stimmt zwar, dass die anderen NDR-Vertragsländer, nämlich Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, keine beziehungsweise nicht vergleichbare Transparenzgesetze haben. Das lässt aber die Gültigkeit des Hamburger Rechts nicht vor dem NDR-Zaun enden. An freiwilliger Transparenz wäre der NDR eh nicht gehindert.

Der neue Rundfunkratsvorsitzende des NDR beweist sich, wie sein Vorgänger, auch nicht als Transparenzkünstler, sondern als Zeremonienmeister bei Selbstweihe und Beräucherung. Die neugewählten Ausschussvorsitzenden des Rundfunkrates begrüßte er so:

„Ich gratuliere den drei Ausschussvorsitzenden herzlich (...) Ohne die intensive Befassung und Entscheidungsvorbereitung in den Ausschüssen könnte der Rundfunkrat seine vielfältigen und umfangreichen Aufgaben nicht erledigen (...) möchte ich bei dieser Gelegenheit auch allen Rundfunkratsmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement in den Ausschüssen danken.“

Dass es für dieses „ehrenamtliche Engagement“ Vollverpflegung, umfassende Spesen und ordentlich Kohle gibt, verschwieg der feine Herr geflissentlich. Das Wohlleben wird ja aus Rundfunkgebühren bezahlt. Eine alleinerziehende Mutter müsste für das Geld in den NDR-Betriebsstätten schon sehr viele Fußböden schrubben und könnte von einer kostenlosen Anfahrt per Taxi nicht mal träumen. Was meinst du wohl, was die echt ehrenamtlich engagierten Mitarbeiter an den „Tafeln“ sagen würden, wenn man ihnen den Zucker in so feiner Körnung in den Arsch bliese wie einem Rundfunkrat?

Dir reicht es für heute? Gut. Dann bis zum nächsten Mal! Da servieren wir dann den Rest vom Schweinkram – es sind noch Filets übrig.


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