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Die Abschaffung des biologischen Geschlechts

Die Abschaffung des biologischen Geschlechts

Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das Frauenrechte drastisch missachtet, wurde jetzt vom Bundesrat durchgewunken

Drei Reden gab es im Bundesrat zum Selbstbestimmungsgesetz, alle drei von Bündnis 90/Die Grünen (1). Sie alle begrüßten das neue Gesetz vollumfänglich. Denn es sei höchste Zeit, dass Menschen ohne Voraussetzungen, Wartezeiten oder „unwürdige Zwangsbegutachtung“, so Fegebank, frei entscheiden könnten, wer sie seien.

Doreen Denstädt freute sich, dass nun jeder gemäß seinem Geschlechtseintrag an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen könne und Zugang zu Einrichtungen und geschützten Räumen bekäme. Auch das „bußgeldbewährte Offenbarungsverbot“ fand ihre Zustimmung. Wer das frühere Geschlecht eines Menschen ausforschen wolle, solle mit Sanktionen bedroht werden.

Benjamin Limbach betonte, wie gut es sei, dass jeder jetzt seinen Eintrag selbstbestimmt ändern dürfe. Ohne Begutachtung, ohne ärztliche Bescheinigung, ohne Wartezeit. Auch die Möglichkeit für Jugendliche, ihren Geschlechtseintrag ohne Einwilligung der Eltern zu ändern, bewertete er positiv.
Konkret bedeuten die Reden:

  • Wer sagt, er sei eine Frau, gilt als eine.
  • Das gilt auch für vollständig intakte Männer, Sexualstraftäter und Pädophile.
  • Diese können ohne Wartezeit, ohne Hormonbehandlung, ohne Beratung oder Therapie jederzeit ihren Geschlechtseitrag ändern. Es ist ein Recht; niemand kann sie davon abhalten.
  • Sportwettkämpfe in der Frauenkategorie stehen für biologische Männer grundsätzlich offen (2).
  • Frauentoiletten, Frauenumkleiden, Frauenduschen sind für biologische Männer offen.
  • Frauenhäuser, Obdachlosenunterkünfte, Frauengefängnisse stehen biologischen Männern offen (3).
  • Männliche Lehrer und Betreuer erhalten Zugang zu Bereichen, wo sich Mädchen ausziehen oder schlafen.
  • Wer hinterfragt, ob eine Frau nicht vielleicht früher ein Mann war, soll dafür mit Bußgeld bedroht werden.

Der Bundesärztetag forderte den Bundestag dazu auf, das Selbstbestimmungsgesetz zu ändern. Es sei zu kritisieren, dass es keine Unterscheidung gebe zwischen der subjektiven Selbstkategorisierung und dem faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht einer Person (4).

Zudem fordert der Bundesärztetag, dass Minderjährige ihren Geschlechtseintrag nicht ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung ändern dürfen. Denn nach dem neuen Gesetz dürfen Jugendliche das — auch solche mit schweren seelischen Störungen, auch gegen den Willen der Eltern.

Das Thema Frauenrechte wurde nicht diskutiert. Doreen Denstädt erwähnte, dass andere Länder auch Selbstbestimmungsgesetze hätten, ohne konkret zu werden.

  • Dass in Spanien ein Mann darauf klagt, dass seine Kolleginnen ihm nicht verweigern dürften, gemeinsam mit ihnen zu duschen,
  • dass es mehrere Männer gibt, die eine Unterbringung in ebenjenem Frauenhaus fordern, in das sich ihre geprügelten Frauen geflüchtet haben,
  • dass Frauen die Plätze auf den Sportpodien verlieren, weil dort Männer stehen,
  • dass es zunehmend Vorfälle von Vergewaltigungen in Frauengefängnissen gibt, durch „weiblich definierte“, aber männlich bestückte Personen —

all das erwähnte sie nicht. Niemandem würde mit dem neuen Gesetz etwas genommen.

Die Bundesregierung geht auf ihrer Homepage noch einen Schritt weiter (5). Das Grundgesetz, so ist dort zu lesen, „schützt auch die Achtung der geschlechtlichen Identität, wenn diese vom Geschlechtseintrag abweicht“. Wer also mit heruntergelassener Hose in der Mädchenumkleide erwischt wird, kann auch ohne Eintragung auf der Gemeinde geltend machen, er sei eine Frau. Und sich darauf verlassen, dass seine Rechte vollumfänglich geschützt werden.

Der Bundesrat ließ das neue Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren (6). Es tritt somit zum 24. November 2024 in Kraft.


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Quellen und Anmerkungen:

(1) https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1044/1044-pk.html?nn=4732016#top-4
(2) Die Länder dürfen andere Gesetze erlassen, haben das aber nicht getan.
(3) Hier dürfen Einrichtungen abweichende Satzungen erlassen, die aber nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen dürfen. Ein Mann darf nicht nur deshalb ausgeschlossen werden, weil er einen Penis hat.
(4) https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Aerztetag/128.DAET/2024-05-10_Beschlussprotokoll.pdf
(5) https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/selbstbestimmungsgesetz-2215426
(6) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0101-0200/197-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

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