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Drehtür für Verbrecher

Drehtür für Verbrecher

Die Entnazifizierung scheiterte auch an der juristischen Aufarbeitung persönlicher Mitschuld.

Die Alliierten machten Nägel mit Köpfen. Eigentlich hatten sie einen schnellen Elitentausch im besiegten Deutschland anvisiert: Schlüsselpositionen in Medien, Justiz und Verwaltung sollten mit Personen besetzt werden, die sich dem NS-Regime verweigert oder gar widersetzt hatten. Nationalsozialistische Führungspersonen, Kader und Seilschaften, die bis dato den Staat verwaltet hatten, mussten überwunden werden. Der Vorteil dieses Vorhabens wäre eine relativ schnelle Instandsetzung eines funktionstüchtigen Verwaltungsapparates gewesen, der die Entnazifizierung fortan hätte stützen können.

Doch unter dem Schock über die ungeheuren nationalsozialistischen Gräueltaten, die nach und nach ans Licht kamen — das Konzentrationslager Dachau war erst Ende April 1945 durch die Amerikaner befreit worden —, wurde den Siegermächten rasch klar, dass der deutsche Faschismus weit tiefer gegriffen hatte, tiefer als in die obersten Funktionärsriegen. Es würde nicht ausreichen, die Verantwortung allein dort zu suchen.

So weiteten die amerikanischen Besatzer den Kreis der Verdächtigen aus. Einen Monat nach der Kapitulation verfügten sie in einer Direktive die Amtsenthebung aller nominellen Mitglieder der NSDAP und verhängten über diese ein striktes Beschäftigungsverbot.

Das betraf allein innerhalb der süddeutschen Länder immerhin 3,3 Millionen Menschen (1). So wurden gerade diejenigen plötzlich arbeitslos, die besonders überzeugt von der nationalsozialistischen Politik waren. Ein riskanter Schritt, denn schließlich waren die Alliierten in den Augen vieler Deutscher feindliche Besetzer, die ihnen jetzt das wegnahmen, was die Nationalsozialisten von Anfang bis Ende ihrer Herrschaft glorifiziert hatten: die Arbeit. Das Beschäftigungsverbot blieb in Kraft, bis die „Unschuld“ des Einzelnen vor Gericht bewiesen worden war.

Schon 1947 problematisierte Karl Heinrich Knappstein diese Entwicklung in seinem Aufsatz „Die versäumte Revolution“. Knappstein war beileibe kein Nazi. Er wusste, was es hieß, im Widerstand zu sein: Während der NS-Herrschaft war er Teil des Redaktionsstabs der liberalen Frankfurter Zeitung gewesen und hatte miterlebt, wie diese 1943 durch die Nationalsozialisten geschlossen und zensiert wurde. In der Nachkriegszeit bekleidete er von 1945 bis 1948 das Amt des Ministerialdirektors des Hessischen Ministeriums für politische Befreiung (2) und war somit direkt an der Entnazifizierung beteiligt.

Gerade deshalb betrachtete er mit Sorge, wie die „Massenanklage des deutschen Volkes“ und das damit einhergehende Beschäftigungsverbot einige Deutsche „in die Trotzecke“ und in die „geistige Renazifizierung“ getrieben habe (3). Bereits gegen Ende des Jahres 1945 zeichnete sich ab, dass die bestehende Gesetzeslage kein „effizientes Instrument“ (4) der Entnazifizierung darstellte. Der Historiker Armin Schuster bezeichnet die Entnazifizierung zu dieser Zeit als „schwerfällige(n) und bürokratische(n) Moloch“ (5). Millionen Verfahren standen aus, aber die Zeit drängte aus zweierlei Gründen: Zum einen drohte die Aufarbeitung, sich zu verschleppen, und zum anderen fehlten schlicht Arbeitskräfte in der Wirtschaft.

Um die juristische Entnazifizierungsarbeit bewältigen zu können, waren die amerikanischen Behörden bald auf deutsche Hilfe angewiesen.

Am 5. März 1946 trat daher das „‚Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus‘“(6) in Kraft, welches „eine stärkere Beteiligung von deutschen Stellen an der Entnazifizierung“ (7) in Form der sogenannten Spruchkammern vorsah.

Die Spruchkammern

Die deutschen Spruchkammern waren als Institutionen zur Abarbeitung der gewaltigen Menge an ausstehenden Gerichtsverfahren geschaffen worden, die durch die breit gefasste Anklage entstanden war. Trotz der Masse an Belasteten sollte das Strafmaß jeweils individuell entschieden werden.

Ein großes Problem dieser Verfahren bestand in der Auflösung des Grundsatzes in dubio pro reo (8). So hatte in den Spruchkammerverfahren nicht der Kläger die Schuld des Angeklagten zu beweisen, sondern es oblag dem Angeklagten, den Kläger von seiner Unschuld zu überzeugen; ein Sachverhalt, den Knappstein als „Konstruktionsfehler“ (9) kommentiert.

Die Beweislast wurde umgekehrt: Der Angeklagte musste sich von der Beschuldigung reinwaschen, das NS-Regime aktiv unterstützt zu haben.

Doch Unschuld ist nur schwer zu beweisen. Und die Angeklagten wollten so bald wie möglich wieder in Arbeit stehen können. So lag es nahe, vor Gericht alles zu tun, um die eigene Mittäterschaft zu verschleiern, unter den Teppich zu kehren oder zu verleugnen.

Die umgekehrte Beweislast setzte somit einen fatalen Anreiz zur Lüge und Verdrängung. Weil den Spruchkammern außerdem nur selten aussagekräftiges Aktenmaterial vorlag, fanden sich Kläger, Anwälte und Richter regelmäßig in der ungünstigen Situation wieder, sich in ihren Entscheidungen fast ausschließlich auf die Richtigkeit der Angaben der Angeklagten verlassen zu müssen (10).

Der Mangel an Belastungszeugen

Zur Feststellung der individuellen Schuld waren in den Spruchkammern auch Zeugenaussagen zugelassen. Die Massenanklage war allerdings in einer solchen Breite angelegt worden, dass laut Knappstein „fast jede Familie (…) heute ‚ihren Nazi‘“ (11) habe, der aufgrund seiner NSDAP-Parteigenossenschaft von 1937 arbeitslos sei und auf seinen Prozess warte.

Knappstein spricht in der Folge von einem „weit-verbreiteten passiven Widerstand“ (12) gegen das Spruchkammersystem, der mit einem „Zeugenstreik“ (13) von potentiellen Belastungszeugen einhergegangen sei. Auch Schuster bezeichnet die Suche nach Belastungszeugen als ein „großes Problem der Spruchkammern“, (14) zumal es keinen landesweiten Aufruf zur Mitarbeit der Bevölkerung gab.

Die Ursache dieser Ablehnung sieht Knappstein nicht immer in einem „fortlebenden Nazismus“ (15) begründet, sondern erklärte sie emotional:

Weil die wirtschaftlichen Folgen des Beschäftigungsverbots in vielen Familien unmittelbar erlebbar waren, lehnten diese es „aus einer falschen Solidarität“ (16) heraus ab, gegen die Betroffenen aus anderen Familien auszusagen.

Außerdem spricht Knappstein das Phänomen der Verdrängung innerhalb der deutschen Bevölkerung an. Dadurch, dass mit der Verfolgung der Mitläufer bereits „zwei kostbare Jahre (…) vertrödelt“ (17) worden seien, habe sich der Wunsch nach einem Abschluss der Entnazifizierung bei den Deutschen niedergeschlagen, welcher auch in dem Unwillen, sich gegenseitig anzuklagen und zu belasten, seinen Ausdruck fand (18). Die Deutschen wurden der Aufarbeitung überdrüssig.

Die „Persilscheine“

Im Gegensatz zur erfolgsarmen Suche nach Belastungszeugen verzeichneten die Spruchkammern eine regelrechte „Schwemme der (schriftlichen) Entlastungen“ (19). Eine gerne genutzte Möglichkeit, die eigene Unschuld zu „beweisen“, waren eidesstattliche Erklärungen von Personen, die bereits ein Spruchkammerverfahren hinter sich hatten und den Angeklagten von jeglicher Mitschuld reinwuschen. Deshalb wurden diese Schriftstücke auch als „Persilscheine“ bezeichnet.

Die eidesstattlichen Erklärungen besaßen — neben dem offensichtlichen und ganz generellen Potential zum Missbrauch — zwei wesentliche Makel: Zum einen wurde die Ausstellung eines solchen Leumundzeugnisses oftmals von den Angeklagten explizit erbeten und zum anderen kam es vor, dass bei dieser Gelegenheit auch deren Inhalt vorgegeben wurde (20). Die Historikerin Christina Ullrich bezeichnet die Persilscheinausstellung als „Geste (…) gegen das System der Entnazifizierung, das die Solidarität der Deutschen untereinander erst recht verstärkte“ (21).

Obwohl die fragwürdige Aussagekraft der Persilscheine allgemein bekannt war (22) und bei Falschaussagen eine Gefängnisstrafe drohte, wurde dieser Tatbestand kaum verfolgt (23).

Die Versandung der Schuld

Die schlimmste Folge der Massenanklage stellt für Knappstein dar, dass die tatsächlich schuldigen Akteure von der Dauer der Entnazifizierung profitiert hätten: „Je mehr Masse vor der Spruchkammer, desto besser für den schuldigen Nationalsozialisten“, der in der schieren Menge der Mitläufer regelrecht untertauchen könne (24).

Selbst Knappstein als Ministerialdirektor des hessischen Befreiungsministeriums stellt nüchtern fest, dass mit jedem Herauszögern des Urteils ein milderes Strafmaß zu erwarten sei (25). Und während es daher im Interesse der Schwerbelasteten lag, ihre Verfahren so lange wie möglich hinauszuzögern, drängte „die Masse der Kleinen“ (26) auf ein baldiges Urteil, um eine Aufhebung ihres Beschäftigungsverbots herbeizuführen. Auch ministerielle Anweisungen, die Verfahren der Schwerbelasteten vorzuziehen, blieben angesichts der Masse an Drängenden weitgehend wirkungslos (27).

Hinzu kam die rigorose Beweisfälschung vieler Belasteter. Die Angeklagten wussten sehr wohl, welche NS-Organisationen als verbrecherisch eingestuft wurden und welche Zugehörigkeiten es dementsprechend zum eigenen Vorteil zu verschweigen oder zu verfälschen galt. Bereits in den Internierungslagern nahm die Abstimmung von Alibis und die Netzwerkbildung für spätere eidesstattliche Erklärungen ihren Anfang (28). Es kam des Öfteren vor, dass die Mitgliedschaft in Organisationen wie der SA verschwiegen oder der Parteieintritt „vertagt“ wurde. Selbst der Eintritt in die SS konnte mit dem kollektiven Druck „entschuldigt“ werden.

Staatliche Zwangsmaßnahmen gegen Andersdenkende wurden plötzlich zur Unfreiheit der Täter umgemünzt. Wer ehemals gegen andere gehetzt hatte, stellte sich jetzt selbst als Opfer dar.

So wurde die persönliche Schuld ausgelagert. Weil ehemalige Täter damit oftmals durchkamen, bezeichnet Ullrich die Spruchkammer pointiert als „institutionalisierte Drehtür“ (29).

Die Rolle der Juristen

Natürlich sollte nicht unerwähnt bleiben, dass auch die Juristen in den Spruchkammern nicht immer eine weiße Weste hatten. Die Historikerin Christine Schoenmakers schreibt dazu:

„Zwischen der konservativen Einstellung vieler Juristen und der NS-Weltanschauung gab es erhebliche Schnittmengen. ‚Volksgemeinschaft‘ verhieß für sie vor allem die Rückkehr zu Recht und Ordnung nach einer in den 1920er Jahren als krisenhaft erlebten Zeit. Dass sich die Richter und Staatsanwälte seit 1933 bemühten, schon bei Bagatelldelikten abschreckende Prozesse zu führen, zeigt, wie ernst man den Kampf gegen als ‚Volksfeinde‘ stigmatisierte soziale Außenseiter nahm.“

(…)

„Nach 1945 rechtfertigten sich die meisten Juristen, nur geltendes Recht angewandt und die Gesetze geachtet zu haben. Willkür und Terrorurteile schrieben sie dem Wirken von Polizei, Gestapo und SS zu, die die Justiz in vielen Bereichen entmachtet hätten. Zudem hätten staatliche Stellen sowie vorgelagerte Justizbehörden immer wieder harte Urteile gefordert. Vor allem aber habe der Krieg ein unnachgiebiges Vorgehen nötig gemacht. Diese Argumentation hatte Erfolg: Nach Kriegsende sind fast 90 Prozent aller vormals der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) oder ihrer Gliederungen angehörigen Richter und Staatsanwälte wieder in den Justizdienst zurückgekehrt.“

Fazit

Der Gegenwartsbezug dieser Zeilen drängt sich geradezu auf. Die vergangenen drei Jahre waren geprägt von weitreichenden Zwangsmaßnahmen, die einen Teil der Gesellschaft aufgrund von ideellen oder körperlichen Merkmalen diskriminierten, verächtlich machten und entmenschlichten. Während es zum Tabu wurde, die Coronamaßnahmen der Regierungen zu hinterfragen, wuchs der Hass auf all jene, die es dennoch taten.

Eben jene Grundrechte, die aus der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit hervorgegangen waren, wurden ausgesetzt. Wer sein Recht auf körperliche Selbstbestimmung verteidigte, gehörte alsbald zu den Spinnern der Nation. Falsche Solidarität hatte in dieser Zeit Hochkonjunktur. Entsprechend sah der öffentliche Diskurs aus, der plötzlich keine Nuancen mehr kannte, wohl aber wüste Beleidigungen, die mit jedem Tag ungehemmter ausfielen. Auch das lässt sich aus der Geschichte lernen: Auf die öffentliche Beleidigung folgt die Ausgrenzung, folgt die Entrechtung, folgt die Entmenschlichung. Schon zum ersten Schritt darf es deshalb niemals kommen.

Das Ausmaß dieser Verbrechen ist mittlerweile ausgiebig dokumentiert (30). Die Unrechtmäßigkeit vieler Corona-Maßnahmen wurde gerichtlich bestätigt; die zum Teil tödlichen Nebenwirkungen der „Impfungen“ werden auch von öffentlich-rechtlichen Anstalten wie WDR, ZDF, MDR, BR und arte beleuchtet. Langsam wird der Ruf nach einer Aufarbeitung dieser Zeit lauter.

Nun gilt es, nicht dieselben Fehler zu machen, wie sie nach dem Ende der nationalsozialistischen Terrorherrschaft gemacht wurden.

Insbesondere alternative Medien, welche der Berichterstattung der genannten Leitmedien stets zuvorgekommen waren und sich dafür ungeheuerlichen Anschuldigungen aussetzen mussten — meist erhoben von eben jenen Medien, die nun dasselbe berichten —, müssen erneut Pionierarbeit leisten, wenn es um die konsequente Aufarbeitung der Coronaverbrechen geht.

Es ist nur allzu verständlich, dass die Opfer der Coronazeit — entlassene Pflegekräfte, ausgegrenzte Mitarbeiter, ruinierte Selbstständige, Impfgeschädigte, traumatisierte Kinder und Jugendliche und so viele mehr — wenig Nachsicht übrig haben für die Täter, welche die Coronapolitik im Alltag durchsetzten: die Verunsicherten, Ängstlichen, Aufgehetzten, Machtberauschten.

Es gibt Verantwortliche, die ihre Position missbraucht haben und — wie es der Arzt Gunter Frank immer wieder fordert — vor Gericht gestellt werden müssten. Die große Entschuldigung aus Politik und Medien, wie Marcus Klöckner sie beispielhaft skizziert hat, ist überfällig. Der Bericht der Corona-Sachverständigenkommission, der viel zu kurz griff, muss aktualisiert werden und Folgen haben.

Die Geschichte der Entnazifizierung zeigt jedoch, was bei der gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung nicht hilft: Die pauschale Anklage aller, die in den vergangenen drei Jahren „mitgemacht“ haben. Das verzerrt den Fokus, verschleppt die gesellschaftliche Verständigung, schreibt zwischenmenschliche Gräben fort und reißt sie tiefer. Der Unterschied, der jetzt zum Wesensmerkmal der alternativen Medien werden sollte, ist der Wille zur Versöhnung. Nur so wird es möglich sein, wieder zu einem Miteinander zu finden. Die Wunden müssen heilen.


Redaktionelle Anmerkung: Dieser Text ist eine gekürzte und aufbereitete Fassung einer Semesterarbeit des Autors, die 2018 im Rahmen des Seminars „Demokratisierung und Entnazifizierung“ an der Goethe-Universität Frankfurt verfasst wurde.


Quellen und Anmerkungen:

(1) Vergleiche Knappstein, Karl Heinrich: Die versäumte Revolution. Wird das Experiment der Denazifizierung gelingen? In: Clemens Vollnhals (Herausgeber): Entnazifizierung, München 1991, Dokument 91, Seite 311.
(2) Vgl. Munzinger Archiv: Karl Heinrich Knappstein, Online: http://www.munzinger.de/document/00000002365, zuletzt geprüft am 13. März 2018.
(3) Knappstein (1991), Seite 312.
(4) Schuster, Armin: Die Entnazifizierung in Hessen 1945 — 1954, Wiesbaden, 1999, Seite 58.
(5) Ebenda.
(6) Kluge, Harold: Sündenböcke, Friedberg, 2013, Seite 58.
(7) Schuster (1999), Seite 58.
(8) Vergleiche Schuster (1999), Seite 301.
(9) Knappstein (1991), Seite 313.
(10) Vergleiche Ullrich, Christina: „Ich fühl‘ mich nicht als Mörder“. Die Integration von NS-Tätern in die Nachkriegsgesellschaft, Darmstadt, 2011, Seite 87.
(11) Knappstein (1991), Seite 312.
(12) Ebenda.
(13) Knappstein (1991), Seite 312 bis 313.
(14) Schuster (1999), Seite 308.
(15) Knappstein (1991), Seite 313.
(16) Ebenda.
(17) Ebenda.
(18) Vergleiche ebenda.
(19) Schuster (1999), Seite 310.
(20) Vergleiche Ullrich (2011), Seite 71. Ullrich zitiert hier ein Schreiben eines Dr. K. an den Angeklagten Fritz Z., welches mit den Worten beginnt: „Ihrem Wunsch gemäß bestätige ich Ihnen gerne, …“ — was impliziert, dass der Angeklagte den Inhalt der eidesstattlichen Erklärung beeinflusste.
(21) Ullrich (2011), Seite 72.
(22) Vergleiche Ullrich (2011), Seite 87.
(23) Vergleiche Schuster (1999), Seite 309.
(24) Vergleiche Knappstein (1991), Seite 314.
(25) Vergleiche ebenda.
(26) Ebenda.
(27) Vergleiche ebenda.
(28) Vergleiche Ullrich (2011), Seite 71.
(29) Ullrich (2011), Seite 83.
(30) Zur Dokumentation des Unrechts während der Coronazeit seien die folgenden Bücher empfohlen:
Frank, Gunter: Der Staatsvirus. Ein Arzt erklärt, wie die Vernunft im Lockdown starb, Berlin, 2021.
Schreyer, Paul: Chronik einer angekündigten Krise. Wie ein Virus unsere Welt verändern konnte, 2022.
Klöckner, Markus / Wernicke, Jens: „Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen“. Das Corona-Unrecht und seine Täter, 2022.
Christ, Alexander: Corona-Staat. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Menschlichkeit zur Pflicht, 2022.
Rottenfußer, Roland: Strategien der Macht. Wie die Eliten uns die Freiheit rauben und wie wir sie zurückgewinnen, 2022.


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