Das mit der sexuellen Identität, das haben Sie nirgendwo gelesen? Kein Wunder, denn im Mainstream wird kaum darüber berichtet. Nur im Deutschlandfunk findet sich eine kleine Notiz. Unter der Überschrift „Bundesrat unternimmt erneuten Vorstoß für Nichtraucherschutz im Auto und für Grundgesetz-Änderung zum Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Identität“ (1) hakt der Sender seine Dokumentationspflicht ab.
Dabei steht mit diesem „Schutz sexueller Identitäten“ viel auf dem Spiel. Zum einen geht es um die Frage, wie sehr sexuelle Perversionen normalisiert werden und toleriert werden müssen. Ein anderer Punkt ist, dass es schwerer werden dürfte, Frauen vor dem Eindringen transidentifizierter Männer in Frauenräume zu schützen: im Sport, in der Unterbringung in Gefängnissen, im Krankenhaus, auf der Klassenfahrt.
Das Selbstbestimmungsgesetz macht es Männern leicht. Ein kurzer Termin auf der Gemeinde, und – schwupps – schon gilt Mann als Frau. Keine Hürde, nirgends. Die absurde Seite dieses Gesetzes zeigt derzeit „Marla Svenja Liebich“ auf.
Hier lohnt sich wirklich eine eigene Internetrecherche, denn in Deutschland ist es verboten, zu erwähnen, dass ein Mensch seinen Geschlechtseintrag geändert hat, und die Nennung seines früheren Namens ist als „Deadnaming“ mit Strafandrohung versehen. Und das macht sich Liebich schamlos zu Nutze. Auf ziemlich witzige Art, wenn man ehrlich sein will.
Liebich ist rechtskräftig verurteilt. Wegen Volksverhetzung und Körperverletzung. Die Haft hat Liebich nicht angetreten, sondern er befindet sich auf der Flucht. Lustig ist das eigentlich nicht. Doch nun hat sich der Mensch mit prominentem Schnauzbart einen weiblichen Geschlechtseintrag zugelegt und klargemacht: Wer seine Person als männlich bezeichnet, bekommt ein Problem. Gleichzeitig postet er auf Twitter in absurdem Frauen-Fummel und mit tiefer Stimme:
„Also, wenn jemand behauptet, dass ich hier irgendjemanden verarschen will, dem sei gesagt: Ich bin niemand, der Witze macht, oder sehe ich vielleicht so aus?“ (1)
Und die Medien müssen mitspielen, da sie sonst gegen das Selbstbestimmungsgesetz verstoßen würden. Brav berichtet die Tagesschau über die Rechtsextremistin und verwendet unterwürfig weibliche Pronomen. Nie, so hat es geheißen, würde ein Mann die Rechtslage einfach ausnutzen. Nun müssen sie tapfer argumentieren, warum es richtig ist, dass auch Rechtsextreme, die sich in der Vergangenheit wiederholt transfeindlich geäußert haben, in ein Frauengefängnis verlegt werden, wenn sie behaupten, sich als Frau zu fühlen. Mitsamt ihrem weiblichen Penis und Hoden. Während sich Liebich öffentlich lustig macht.
Selbst Aktivisten des Bundesverband Trans kommen ins Schleudern. Janka Kluge, sonst immer gut für die Erklärung, dass jeder Mann, der behauptet, eine Frau zu sein, auch eine ist, und „No Debate“, sonst Anklage, hat ein Problem mit Liebich (3). Zu groß ist die Dissonanz – und auch der Imageschaden.
Wer den Fall Liebich verfolgt, kann hinterher kaum behaupten, dass das Selbstbestimmungsgesetz richtig liegt damit, dass es jedem Menschen die Möglichkeit bietet, den Behörden auf der Nase herumzutanzen. Nicht nur verurteilten Rechtsextremisten, sondern auch Vergewaltigern, Pädophilen, mittelbegabten Sportlern mit Medaillenwunsch, oder wem auch immer.
Aber Kluge hat ein echtes Problem, die Dinge zu benennen. Denn die Position des Bundesverband Trans ist eindeutig: Es gibt keine falschen Transpersonen. Selbst Kinder, die offensichtlich traumatisiert sind, magersüchtig, mit Angststörung, Autisten – alle, die das wollen, müssen sofort und ohne Debatte transitioniert werden. Gerne auch gegen den Willen der Eltern. Ohne Ausnahme. Halt, eine Ausnahme eben doch: Liebich. Aber sonst keine. Weil klar, Vergewaltiger, die ins Frauengefängnis wollen, die sind echt alle trans.
Hier startet ein Erkenntnisprozess, der in jedem Land nach Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes stattfindet. Im Falle Liebich klingt das ja noch amüsant, aber die Realität ist bitter, und das meist für Frauen. Wie geht es wohl inhaftierten Frauen, die gemeinsam duschen müssen mit selbsternannten Frauen samt ihrem Penis und Hoden? Und solche Arten „Frauen“ gibt es mittlerweile in jedem einzelnen deutschen Frauengefängnis. In Frauenhäusern, in Mädchen-Zentren, wo auch immer. Wie geht es Frauen, die sich in Umkleidekabinen nackt ausziehen müssen vor selbsternannten „Frauen“, weil sie sich sonst einer Anklage wegen Diskriminierung gegenübersehen? Wie ist das mit Kindern, die in jungen Jahren über Hormongaben sterilisiert werden, auch gegen den Willen der Eltern?
Wenn in Deutschland der Aufwachprozess einsetzt, könnte man das Selbstbestimmungsgesetz theoretisch mit einfacher Mehrheit ändern. England hat gerade klargemacht, dass es ungesetzlich ist, wenn Männer in Frauenräume eindringen. Nach vielen schlimmen Erfahrungen haben sie auch die Medikation von sexuell verwirrten Teenagern gestoppt. Schweden hat gestoppt. Holland. Frankreich. Ein Land nach dem anderen kehrt zur Realität zurück.
In Deutschland nun die Initiative mit der Grundgesetzänderung. Wenn diese durchgewunken wird, braucht es in Zukunft eine Zweidrittel-Mehrheit, um einschneidende Anpassungen im Selbstbestimmungsgesetz vornehmen zu können. Man könnte diese Initiative des Bundesrats ein Bollwerk gegen die Vernunft nennen.
Mit auf diesem Ticket fahren die üblichen Verdächtigen. Pädophile, die Gruppe der Sadomasochisten (BDSM), und andere. Denn der Begriff der sexuellen Identität ist sehr, sehr schwammig.
„Die sexuelle Identität ist das geschlechtliche Selbstverständnis eines Menschen und schützt auch vor Diskriminierung aufgrund einer geschlechtsbezogenen Erwartung der Heteronormativität. Der Begriff umfasst die emotionale, körperliche und/oder sexuelle Anziehung bezüglich des Geschlechts eines Menschen sowie den Schutz der Sexualität als Selbstverständnis (Identität). Eine Erweiterung um den Begriff der sexuellen Identität erkennt explizit die Geschlechtervielfalt an und stellt zugleich ein Bekenntnis zu einer geschlechterinklusiven Rechtsordnung dar.“ (4)
Die Pädophilen-Organisation „Krumme 13“ freut sich über die Initiative (5). Denn wenn man Pädophilie in die Definition der sexuellen Identität miteinbezieht, wäre sie fortan eine schützenswerte, diskriminierte sexuelle Minderheit.
Klar, deshalb dürften sie noch keine Kinder vergewaltigen, aber AI-generierte Bilder und Filme, wo wäre dann das Problem? Wieso soll man einen Mann nicht im Kindergarten einstellen, nur weil er der sexuellen Minderheit der Pädophilen angehört? Muss man sogar, um ihn zu schützen vor Diskriminierung. Immerhin, ein CDU-Politiker hat sich gegen die schwammige Definition des Begriffes sexueller Identität geäußert. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings meinte in einem Interview mit der Legal Tribune Online:
„Eine solche offene Formulierung lädt zu Auslegungsstreitigkeiten ein, die niemand will, und führt zu Schwierigkeiten, wenn wir sicherstellen wollen, dass sich nicht etwa auch Pädophile auf diese Bestimmung berufen, denn für diesen Personenkreis wollen wir ja alle gerade keinen Diskriminierungsschutz.”(5)
Doch Krings ist hier nicht auf der Seite der Mehrheit. Immerhin war es eine gemeinsame Initiative von CDU und SPD, den Antrag im Bundesrat einzubringen. Eben mit obiger Definition. Unterstützt wird er von FDP und Grünen.
Durch diese Grundgesetzänderung würden die sozialen Normen weiter aufgeweicht, Perversionen hoffähig. Das Selbstbestimmungsgesetz, das so viele Gefahren und Nachteile für Frauen und Mädchen bringt, würde zementiert. Verkauft wird das alles als ein Schutz für Homosexuelle, was an Absurdität nicht zu überbieten ist. Und berichtet wird kaum.
Das ist das neue Normal.

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Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.deutschlandfunk.de/bundesrat-unternimmt-erneuten-vorstoss-fuer-nichtraucherschutz-im-auto-und-fuer-grundgesetz-aenderun-100.html
(2) https://x.com/MarlaSvenjaL/status/1971881961422733603?t=0WUn0xk8YEvSkA2hhdZgcA&s=09
(3) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0301-0400/313-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
(4) https://x.com/JankaKluge/status/1880389468349198342
(5) https://archive.is/iBQcl
(6) https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesrat-sexuelle-identitaet-ins-grundgesetz-artikel-3