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Emanzipation an der Waffe

Emanzipation an der Waffe

Die Debatte um die Rückkehr des Wehrdienstes zeigt auch, woran der moderne Feminismus krankt.

„Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus“

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es vor allem Frauen, die „Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus“ auf ihre Fahnen geschrieben hatten. Das GG sah nach dem Willen des Parlamentarischen Rates keinerlei Wehrverfassung, sondern einen waffenlosen Staat vor. Politikerinnen und Politiker aller Parteien sprachen sich gegen die Wiederbewaffnung aus, und die Menschen wähnten sich sicher. Als 1950 nach Beginn des Koreakriegs die Parolen über eine Gefahr aus dem Osten zunahmen, vor der sich auch die neu gegründete Bundesrepublik schützen müsse, und als bekannt wurde, dass Bundeskanzler Konrad Adenauer die Wiederbewaffnung für die Bundesrepublik vorbereiten ließ, wuchs die Angst, dass eine Aufrüstung der Bundesrepublik die Gefahr eines erneuten Krieges beinhalten würde.

Frauen vor allem schlossen sich in außerparlamentarischen Frauenfriedensinitiativen wie der neu gegründeten westdeutschen Frauenfriedensbewegung (WFFB) oder der seit 1915 bestehenden Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit (IFFF) zusammen, um gegen die Wiederbewaffnung zu protestieren. Viele Menschen konnten gar nicht glauben, dass es sich bei den Äußerungen der Politiker, Deutschland wolle nie wieder Krieg und die deutsche Wehrmacht solle der Vergangenheit angehören, lediglich um Lippenbekenntnisse gehandelt hatte.

Im März 1956 wurde die Änderung des GG, die zur Wiedereinführung der Wehrpflicht notwendig war, gegen 19 SPD-Stimmen, darunter drei Frauen: Lisa Albrecht aus München, Trudel Meyer aus Dortmund und Alma Kettig aus Witten, vom Bundestag beschlossen. Trotz aller Proteste trat am 21. Juli 1956 ein Gesetz in Kraft (Artikel 12a, Absatz 1 GG), das alle Männer vom 18. Lebensjahr an zum Dienst an der Waffe verpflichtete. Frauen wurde nach Artikel 12a Absatz 4 GG der Dienst mit der Waffe verboten. Eine Öffnung der Bundeswehr oder gar die Wehrpflicht für Frauen waren kein Gegenstand öffentlich geführter Diskussionen. Seit 1968 können 18- bis 25-jährige Frauen nach Artikel 12 a Absatz 4 GG allerdings im Verteidigungsfall zu Dienstleistungen im zivilen Sanitätsdienst der Bundeswehr und in der stationären und ambulanten Krankenpflege verpflichtet werden. Auch dagegen gab es damals Widerstand.

Pro und contra Soldatinnen

Nachdem in den 1970er-Jahren ein erheblicher Ärztemangel im Sanitätswesen der Bundeswehr festgestellt worden war, wurde im Juni 1975 eine Änderung des Soldatengesetzes beschlossen. Nach § 1 Absatz 3 konnten Frauen aufgrund freiwilliger Verpflichtung Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit des Sanitätsdienstes werden. Die Debatte zeigte rasch, dass es weniger um Personalprobleme als vielmehr um (militär)politische Interessen ging: Durch die Einbeziehung von Frauen sollte eine Zivilisierung innerhalb des Militärs bewirkt werden.

Die „Neue Frauenbewegung“ war im Hinblick auf die Beteiligung von Frauen am Militärdienst gespalten. Alice Schwarzer, 1942 in Wuppertal geboren, und die von ihr herausgegebene Zeitschrift Emma plädierten im Juni 1978 für die Gleichstellung von Frauen in allen (Macht-)Bereichen, dazu zählten sie auch das Militär. Auch andere liberale Feministinnen argumentierten für die Einbeziehung der Frauen in den Militärdienst, mit dem Argument, dass damit endlich „das letzte Berufsverbot“ für Frauen fallen müsse. Das Courage-Kollektiv hingegen hinterfragte den Wehrdienst generell und lehnte ihn ab. Es wollte nicht, dass eine Institution für Frauen geöffnet wird, die generell der menschlichen Emanzipation entgegensteht. Im Juni 1979 traten Gewerkschaftsfrauen und Frauen aus autonomen Zusammenhängen mit einem Aufruf „Frauen in die Bundeswehr? Wir sagen nein!“ an die Öffentlichkeit. Sie vertraten die Position, dass sich ein würdiges Leben für Frauen und Männer nur entfalten kann, wenn die Gesellschaft entmilitarisiert wird.

Ein Meilenstein für Gleichberechtigung oder falsch verstandene Emanzipation?

Seit Januar 2001 stehen Frauen neben den zivilen auch sämtliche militärische Laufbahnen offen. Wie kam es dazu? Die Elektronikerin Tanja Kreil, geboren 1977 in Hannover, hat das vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten. Frauen können mit dem Urteil, das unter Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz die Öffnung aller Dienste in den Streitkräften für Frauen fordert, überall dabei sein. Die Idee für die EU-Klage hatten die Journalistin Alice Schwarzer und die damalige Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Michaela Geiger (CDU). Unterstützt wurden sie vom Bundeswehrverband.

„Kleiner Unterschied abgeschafft“ titelte die Emma 4/2000. Die ersten Bewerberinnen rückten bald ein. Emma fragte nicht, ob sie sich damit auseinandergesetzt hatten, dass die Bundeswehr gerade mit einem Beschaffungsplan von 210 Milliarden DM für Kriegsgeräte in eine Angriffsarmee umgebaut worden war. Nach der Änderung des GG am 19. Dezember 2000 ist auch der Dienst an der Waffe für Frauen nicht mehr kategorisch ausgeschlossen. Der zweite Satz des Artikel 12 a Absatz 4 GG lautet nun: Frauen „dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“. Das heißt, sie dürfen freiwillig schießen lernen, niemand darf sie aber dazu zwingen.

Als emanzipatorischer Erfolg kann das nicht gefeiert werden

Die Bundeswehr ist kein Arbeitgeber wie jeder andere. Sie ist eine Institution, die täglich für den Ernstfall übt, auf absolutem Befehl und Gehorsam aufgebaut ist. Sie schafft keine Arbeitsplätze, sondern „Todesplätze“ (Robert Jungk). Denn gleiche Teilhabe an militärischen Positionen bedeutet auch gleiche Teilhabe an kriegerischen Auseinandersetzungen, an Auslandseinsätzen und an der Tötungsindustrie. Gleichberechtigung hätte auch mit der Abschaffung der Dienste für alle erreicht werden können.

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erstellte im August 2003 ein Gutachten zur Zulässigkeit einer Dienstpflicht auch für Frauen und stellte fest, dass sie nur nach einer Verfassungsänderung möglich sei. Dem Grundsatz der Gleichberechtigung für Männer und Frauen könnte entsprochen werden, so der wissenschaftliche Dienst, „durch Erstreckung der Dienstpflicht auf Frauen oder durch komplette Abschaffung der Dienstpflicht“.

Die Wehrpflicht wird ausgesetzt und soll reaktiviert werden

Am 1. Juli 2011 wurde die Bundeswehr zur Freiwilligenarmee; seitdem ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Gleichzeitig wurde ein freiwilliger Wehrdienst geschaffen, der Männer und Frauen gleichermaßen offensteht. Das Ende der Dienstpflicht gilt jedoch ausschließlich in Friedenszeiten, im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann sie wieder aktiviert werden.

Das dauerte keine 15 Jahre. Schon am 5. Dezember 2025 wurde ein neues Wehrdienstgesetz im Bundestag beschlossen. Der Wehrdienst bleibt zunächst für alle freiwillig. Wehrerfassung und Musterung werden wieder eingeführt. Betroffen sind alle jungen Menschen ab 18 Jahren, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2008. Sie bekommen einen Fragebogen zur sogenannten „Wehrdiensttauglichkeit“ zugeschickt. Junge Männer müssen diesen ausfüllen, Frauen dürfen das zunächst freiwillig tun. Die Musterung erfolgt dann anhand ihres geäußerten Interesses. Von Juli 2027 an soll sie für junge Männer unabhängig von ihrem Interesse verpflichtend erfolgen. Falls die sicherheitspolitische Lage dies zwingend erfordert und freiwillige Bewerbungen nicht ausreichen, kommt die Pflicht. Die Empörung unter den Jugendlichen ist groß. Am 5. Dezember 2025 waren rund 55.000 Schülerinnen und Schüler am Schulstreik gegen Kriege, Militarisierung, Aufrüstung, gegen Wehrpflicht und alle Zwangsdienste beteiligt. Seit Anfang Januar werden Musterungsbriefe verschickt. Der Widerstand geht weiter. Am 5. März und am 8. Mai 2026 fanden weitere große Schulstreiks statt. Die letzte Schulstreikkonferenz fand am 18./19. Juli 2026 statt.

Die Kriegs(dienst) verweigernden Jugendlichen sagen: „Nein zur Wehrpflicht — Nie wieder Krieg!“ und „Wir machen da nicht mit!“


Die Autorin:
Gisela Notz lebt und arbeitet als freie Wissenschaftlerin in Berlin. Sie ist Autorin und Herausgeberin zahlreicher Bücher und des Wandkalenders „Wegbereiterinnen“.

Dieser Text erschien zuerst unter dem Titel: Ist das Emanzipation oder soll das weg? | gewerkschaftsforum.de beim Gewerkschaftsforum. Manova veröffentlichte ihn im Rahmen der Lizenz „Creative Commons“.


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