Offener Brief an den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland Joachim-Friedrich Martin Josef Merz vom 26. März 2026. Plädoyer für die Erhöhung der Schaumweinsteuer zum sofortigen Aufbau der kaiserlichen Flotte.
Sehr geehrter Herr Merz,
angesichts der rücksichtslosen, völkerrechtswidrigen und durch nichts zu rechtfertigenden andauernden Blockade der Straße von Hormuz durch das verbrecherische Mullah-Regime des Iran hat der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald J. Trump, den NATO-Verbündeten zurecht wiederholt vorgeworfen, „absolut nichts“ zur Wiederherstellung der Freiheit der Schifffahrt beizutragen. Bundesminister der Verteidigung Boris Ludwig Pistorius verlautbarte jüngst, Deutschland sei bereit, nach einer Waffenruhe auch militärisch zum Frieden beitragen zu wollen.
Sie, Herr Merz, haben in einer Regierungserklärung folgende Worte von sich gegeben:
„Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, dann werden wir uns einer Debatte über freie Schifffahrt etwa in der Straße von Hormuz nach Kriegsende nicht verschließen.“
Nach Kriegsende? Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes leiden jetzt und heute unter den stetig steigenden Benzin- und Gaspreisen, ein Ende des Krieges ist nicht absehbar, und Sie, Herr Merz, wollen sich — wenn überhaupt — erst dann, wenn die Waffen schweigen, aufs Schlachtfeld wagen? Früher nannte man so etwas: Feigheit vor dem Feind!
Um wie vieles realistischer klang da Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der schon im Jahre 2017 ankündigte, Deutschland müsse sich in Zukunft stärker an der Beilegung von Konflikten beteiligen.
Sie, Herr Merz, haben angekündigt, die „Sprache der Machtpolitik“ pflegen zu wollen.
Im Angesicht des Feindes scheuen Sie jedoch zurück wie ein vom Maschinengewehrfeuer erschrecktes Schlachtross. Horst Köhler, der daraufhin seinen Hut nehmen musste, hat in klaren Worten beschrieben, wie diese Sprache auszusehen hat:
„Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen, negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen.“
Wann tritt ein solcher Notfall ein, wenn nicht jetzt? In diesem Sinne und unter Berufung auf das Recht der friedlichen Durchfahrt des UN-Seerechtsübereinkommens sowie Herbert Grönemeyer („Ich will mehr Schiffsverkehr“) schlage ich die folgende, ad hoc umzusetzende Maßnahme vor:
Erhöhung der Schaumweinsteuer von aktuell 1,02 Euro pro 0,75-Liter-Flasche (ab 6 Prozent Alkohol) auf 3,36 Euro.
Begründung:
Zielsetzung der Einführung der Schaumweinsteuer im Deutschen Kaiserreich am 01. Juli 1902 war der Ausbau der kaiserlichen Flotte, um den Engländern eine schlagkräftige Marine entgegenzusetzen. Bekanntermaßen haben die heldenhaft kämpfenden deutschen Truppen zur See im Weltkrieg den angelsächsischen Feind mehrfach in die Flucht schlagen können. Nach einer temporären Interim-Abschaffung der Steuer wurde sie im Rahmen der Kriegswirtschaftsordnung vom 04. September 1939 wieder eingeführt und dankenswerterweise auch ins Steuerrecht der neugegründeten Bundesrepublik Deutschland, nicht jedoch in jenes der Deutschen Demokratischen Republik integriert. Im aktuellen Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) heißt es:
„Paragraf 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
(1) Schaumwein unterliegt im Steuergebiet der Schaumweinsteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Schaumweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung.
(2) Schaumwein im Sinn dieses Gesetzes sind alle Getränke, die in Flaschen mit Schaumweinstopfen, der durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt ist, enthalten sind oder die bei +20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen und die zu den nachfolgenden Positionen oder Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur gehören (…)“
Die Höhe der Steuer beträgt 136 Euro pro Hektoliter, was 1,02 Euro pro 0,75-Liter-Flasche entspricht. Im Jahre 2024 nahm die Bundesrepublik 352 Millionen Euro aus der Schaumweinsteuer ein.
Angesichts der Kostensteigerungen für das Projekt der Niedersachsenklasse (Fregatte 126), die rund 323 Millionen Euro betragen sollen, ist eine robuste Erhöhung der Steuer unabdingbar. Wenn wir nicht länger am Krawattenzipfel durch die Manege geführt werden wollen, müssen wir auch auf hoher See schleunigst kriegstüchtig werden! Mit der Schaumweinsteuer haben wir dafür das passende rechtliche Instrument zur Hand.
Nicht zuletzt würde die Abgabe so ihrem ursprünglichen Sinn wieder gerecht, während sich zugleich alle deutschen Sekttrinker*innen guten Gewissens an der Ertüchtigung unseres Vaterlandes beteiligen können. Wie Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil kürzlich meinte, sind die Deutschen bereit, Opfer zu bringen. Dazu zählt auch, den feucht-fröhlichen Sektkonsum auf Helgoland und in Büsingen schleunigst dem deutschen Steuerrecht zu unterwerfen.
Wehrkraftzersetzenden Argumenten wie jenem, dass der Kaiser nun doch wohl schon lange tot sei und die Steuer darum ihre Berechtigung verloren habe, ist entschieden entgegenzutreten.
Um ein für alle Mal Schluss zu machen mit solcherlei defätistischem Geraune, schlage ich vor, den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier mit sofortiger Wirkung zum Kaiser zu krönen. Mit dieser Maßnahme verhindern wir nicht bloß das Schreckensszenario einer Bundespräsidentin Angela Merkel, woran Ihnen, Herr Merz, gewiss gelegen ist, sondern verschaffen uns in diesen bewegten Zeiten zugleich ein neues patriotisches Zentrum im Schloss Bellevue.
Auch auf die mitreißenden, emotionalen Reden des Herrn Steinmeier müssten wir so nicht in Bälde verzichten.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Friedrich Merz! Während unser Nachbar Frankreich den Startschuss zum Bau eines neuen Flugzeugträgers gibt, verweigert die deutsche Marine nach wie vor aus falsch verstandener militärischer Zurückhaltung gar, Zerstörer in Dienst zu stellen. Aus diesem Grund schlage ich abschließend und ergänzend vor, ein bilaterales Marineprojekt mit unserem Nachbarland Österreich zu starten. Der Aufbau einer eigenen Zerstörerklasse — der MS Merz — auf dem Bodensee oder Wörthersee würde neben dem beträchtlichen Prestigegewinn für Sie persönlich auch ein sichtbares Zeichen der Abschreckung gegenüber terroristischen Regimen in aller Welt setzen, ebenso wie für die Freiheit des Schiffsverkehrs.
Jedoch ist es an Ihnen, auf den österreichischen Partner einzuwirken: In einer skandalösen, jeglichen Kampfgeist untergrabenden und vollkommen unverantwortlichen Entscheidung hat Wien zum 01. Juli 2021 die auch dort existierende Schaumweinsteuer auf 0 Euro gesenkt! Ein derartiger Verrat an europäischen Interessen kann von einem erneut kaiserlichen Deutschland keinesfalls hingenommen werden! An Ihnen, Herr Merz, liegt es folglich, den störrischen Nachbarn zur Räson zu bringen und ohne weitere Verzögerung mit dem Aufbau einer schlagkräftigen deutsch-österreichischen Seestreitmacht zu beginnen.
Hochachtungsvoll
Levi A. Than
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