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In schlechter Verfassung

In schlechter Verfassung

Das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes wird pompös zelebriert — auch von jenen, die es in den letzten Jahren mit Füßen traten.

Das Grundgesetz als Zierde war den Herrschenden schon immer lieber als dessen Gehalt sowie die Einhaltung desselbigen. Auf diese Tatsache aufmerksam machte der Aktivist Ralf Boes bereits vor dem Coronafaschismus. Vor dem Reichstag waren zur Bewusstwerdung der ersten 20 Artikel des Grundgesetzes jeweils eine Stele aufgestellt worden. Nun … für fast alle 20 Artikel. Die Stele für Artikel 20 wurde irgendwie unterschlagen. Wer den Artikel liest und auf die vergangenen vier Jahre zurückblickt, wird schnell verstehen, weshalb. Das sich aus Artikel 20 ergebende Recht für jeden Bürger ist für jeden machthungrigen Politiker ein Dorn im Auge.

Vergegenwärtigen wir uns anlässlich dieses Tages retrospektiv, welche Artikel aus dem Grundgesetz seit dem Einsetzen des Coronaregimes niedergewalzt wurden, das heute so gefeiert wird, als sei nichts geschehen.

Eine Walze von Würde bis Widerstandsrecht

Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Die Menschenwürde wurde in den Jahren ab 2020 nicht nur angetastet, sondern regelrecht mit Füßen getreten. Die Beispiele sind so unzählig, dass keine Aufzählung einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Am eindrücklichsten zeigt sich die Verletzung der Menschenwürde in dem Verwahrlosen-Lassen der Menschen in den Sterbecentern, den Alters- beziehungsweise Seniorenheimen.

Unter dem Banner der Menschlichkeit ließ man in Altersheimen und Krankenhäusern abertausende Menschen, die Deutschland mit aufgebaut haben, einsam, ohne die Nähe ihrer Liebsten, eingenässt, in ihrem Kot und in Todesangst verrecken. Menschen, die gegen diese unmenschlichen Maßnahmen protestierten, wurden als „egoistisch“ und „unsolidarisch“ beschimpft.

Ganze Seiten ließen sich füllen mit den in ihrer Zahl schwer zu beziffernden Entgleisungen gegenüber Ungespikten — die in jedem Fall ebenso die Menschenwürde verletzten. Daher sei hier lediglich auf das Buch von Marcus Klöckner „‚Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen‘: Das Corona-Unrecht und seine Täter“ verwiesen. Mit diesem hat Klöckner die undankbare Aufgabe übernommen, die vielen Hetz-Zitate zusammenzutragen. Ebenso findet sich eine solche „Feindesliste“ online unter #wirhabenmitgemacht.

Art. 2

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Dieses Bürger- und Menschenrecht wurde sprichwörtlich verletzt, denn es herrschte nahezu flächendeckend ein Maskenzwang. Dass Masken ab einer gewissen Tragezeit giftig für den Träger sind, ist sattsam dokumentiert und bewiesen. Insbesondere die für Virenfiltration vollkommen wirkungslosen FFP2-Staubschutzmasken gefährden schon nach kurzer Zeit erheblich die Lungenfunktion des Trägers. Für Asthmatiker oder Menschen, die aufgrund von diversen Traumata keine Maske tragen können — etwa Vergewaltigungsopfer — wurde das Betreten öffentlicher Räume zum Spießrutenlauf. Man wurde vor die Wahl gestellt zwischen Erstickungszustand oder dem Terrorisiert-Werden durch bürgerliche Blockwarte und Beamte.

Der vielfach bestehende Testzwang ist ebenso eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Die wissenschaftlich nicht validierten, nutzlosen, nichts-aussagenden Tests waren obendrein giftig und lösten bei mehrmaliger, regelmäßiger Anwendung Nasenbluten und andere schwere Beschwerden aus. Der Testzwang an Schulen fiel hierbei besonders schwer ins Gewicht, gerade weil die Lehrkräfte eine richtige Handhabung der Tests durch die Jugendlichen und Kinder (!) gar nicht gewährleisten konnten. Folgerichtig liegt hier systematische Kindesmisshandlung vor.

Die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit gipfelte am 7. April 2022 beinahe in dem Beschluss einer allgemeinen Spike-Pflicht. Bürgerinnen und Bürger wären somit verpflichtet gewesen, sich gegen ihren Wille eine hochgiftige Substanz injizieren zu lassen, bei der von Anfang an klar war, dass diese hochtoxisch und vollkommen frei von irgendwelchen Schutzwirkungen gegen ein Virus sind. Mittlerweile lässt sich dies ob der freigeklagten 100.000 Seiten Pfizer-Files und der Angaben der Hersteller sowie der Zulassungsbehörden auch nicht mehr länger leugnen.

Auch wenn dieser Beschluss keinen Erfolg hatte, bleibt die Tatsache bestehen, dass überhaupt über eine allumfassende Körperverletzung abgestimmt wurde. Dieser Vorgang entspricht einem Pulsaderschnitt am Wesen des Grundgesetzes.

Solange sämtliche Abgeordneten, die für diesen Beschluss gestimmt haben, nicht in gebührender Härte strafrechtlich belangt werden, verbietet sich jede Zelebrierung des Grundgesetzes.

Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das sollte im Grunde genommen die einzig zulässige 1-G-Regel in einer sich als freiheitlich verstehenden Demokratie sein. G für gleich. Stattdessen wurden die Menschen unterteilt in Ge„impft“, ge-nesen und ge-testet. Eine beispiellose Spaltung, um nicht zu sagen Segregation, wurde damit losgetreten. Ebenso ein ganz klarer Widerspruch zum ersten Artikel des Grundgesetzes.

Art. 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(...)
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Hier können die sich in Coronazeiten amtierenden Regierungen fein aus der Affäre ziehen, denn die vorgeblich nicht stattfindende Zensur wurde schlicht an private Anbieter outgesourced. YouTube, Meta und Konsorten übernahmen den Drecks-Job, unliebsame Meinungen, Fakten und Sichtweisen mit Verweise auf die WHO-treuen Community-Richtlinien zu entfernen. Dass das Monopol über den Markt des Meinungsaustausches Privatanbietern obliegt, ermöglichte es dem Staat, sich für unzuständig zu erklären. Er selber führe ja keine Zensur durch. Das täten allein die privaten Anbieter, die wiederum einfach nur auf ihre AGBs verweisen würden. Selbstredend spielen den Social-Media-Betreibern die seither immer strengeren Zensurgesetze hierfür die Bälle zu. Da diese Gesetze die Betreiber in die Pflicht nehmen, „Desinformation“ und „Hassrede“ zu löschen, entfernen diese voreilig und prophylaktisch alles, was darunter fallen könnte.

Allein mit Verweis auf Privatanbieter können die zwei Coronaregierungen nicht ihren Kopf aus der Schlinge ziehen. Kritische Medien wie KenFM — heute apolut — wurden unter Beobachtung des Regierungsschutz — auch bekannt als Verfassungsschutz — gestellt. Der Auslandssender RT — man mag von ihm halten, was man möchte — wurde mittlerweile verboten, beziehungsweise die „Ansurfbarkeit“ ohne VPN verunmöglicht.

Darüber hinaus gab es sehr wohl Repressalien gegen kritische Beamte, die ihre Meinung äußerten. Etliche Staatsbedienstete, die ihren Unmut oder einen Widerspruch gegenüber den Coronamaßnahmen äußerten — oder einfach ihren Job machten —, wurden suspendiert oder versetzt. So waren auch „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre“ alles andere als frei. Wenn Künstler sich — etwa im Rahmen von #allesdichtmachen / #allesaufdentisch — kritisch äußersten, wurden sie mit voller Breitseite von den Staatsmedien — nichts anderes sind ARD und ZDF mit Blick auf Politiker im Rundfunkrat — attackiert. Kritischen Wissenschaftlern wurden entweder die Bezüge gekürzt, wenn sie nicht gleich gänzlich aus dem universitären Betrieb geworfen wurden. Gleiches trifft auf Lehrkräfte zu, die versuchten, sich schützend vor ihre Schüler zu stellen.

Für einen Grundgesetz-Bruch haben die Regierungen zu hundert Prozent die Verantwortung: Sie kriminalisierten eine der wichtigsten Plattformen für das Kundgeben der öffentlichen Meinung: die öffentliche Versammlung. Damit kommen wir zu Artikel 8.

Art. 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Mit dem Heranziehen lachhafter Begründungen wurde die Versammlung an öffentlichen Orten verboten. Dabei lag nicht einmal ein Gesetz vor, welches dieses unterbinden könnte, sondern es gab lediglich schwammige Verordnungen, die einen solchen massiven Eingriff in die grundrechtlich verbrieften Bürgerrechte nie und nimmer rechtfertigten. Schon deshalb nicht, weil Infektionen an der frischen Luft nahezu unmöglich sind.

Bei einer der ersten Versammlungen am 28. März am Berliner Rosa-Luxemburg-Platz ging die Polizei gleich soweit, dass sie einen Karton mit Grundgesetz-Exemplaren konfiszierte. An jenem Ort spielte sich auch die eingangs beschriebene Szene ab.

Es folgten weitere groteske Aktionen. Bei manchen Demonstrationen — die dann „gnädigerweise gestattet“ wurden — maßen die Polizisten den Abstand zwischen den Menschen per Zollstock. Bei der Warm-up-Demo vor dem 1. August 2020 mussten sich die Teilnehmer des Demozugs Exemplare einer vor Ort verteilten, maßnahmenkritischen Wochenzeitung vor das Gesicht halten.

Während man über derlei Szenen wie aus einem Monty-Python-Film vielleicht noch schmunzeln konnte, vergingen jedem Demokraten bei anderen Versammlungen gänzlich das Lachen. Bei Demonstrationen, die der Euphorie des 1. August folgten, verloren die uniformierten Schlägertrupps jede Hemmung. Nicht in Russland, Iran oder China, sondern hier „im besten Deutschland aller Zeiten“ wurden unbescholtene Bürger, unter ihnen Frauen, gebrechliche Rentner und sogar Schwangere krankenhausreif geprügelt. Kinder mussten mit ihren Eltern — teilweise in der Kälte — stundenlang, eingekesselt ausharren. Am 19. November 2020 wurde die Demonstration gegen das neue Infektionsschutzgesetz mit aller Gewalt durch Wasserwerfer bei Wintertemperaturen aufgelöst. Der Staatsgewalt — mit Betonung auf dem zweiten Wort — kooperierte nachweislich mit gewaltbereiten Agents Provocateurs und dem Staatsfernsehen zusammen, um die Bilder zu liefern, die man bekommen wollte.

Bei alledem sollte der selektive Charakter der Beschneidung der Versammlungsfreiheit nicht unerwähnt bleiben. Während Kritiker der Coronamaßnahmen von der Straße geprügelt, festgenommen und erniedrigt wurden, konnten im Mai 2020 BLM-Aktivisten und im August 2021 CSD-Teilnehmer uneingeschränkt und dicht an dicht protestieren und feiern. Da zeigt(e) sich zugleich, wie sehr Artikel 3, Absatz 1 gilt.

Art. 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Diese Verletzung des Grundrechts geschah vergleichsweise „nur“ vorübergehend und teils regional auf Bundesländer beschränkt, sodass diese Verletzung schnell in Vergessenheit geraten könnte. Doch auch die kleinen Stiche gegen das Grundgesetz müssen für die Nachwelt konserviert werden.

Für kurze Zeit galt in Deutschland der 15-Kilometer-Radius, für die Bürger eine Art Hundeleine. Per Vorordnung durften sich die Menschen dieses Landes nicht weiter als die beschriebene Distanz von ihrem Wohnort entfernen.

In manchen Ländern galt zudem ab einer gewissen Nachtstunde eine Ausgangssperre, die nur mit dem Nachweis eines „triftigen Grundes“ umgangen werden konnte. In Bayern wurde diese Verordnung per Gericht rückwirkend als verfassungswidrig erklärt. Für den verantwortlichen Coronaeinpeitscher Markus Söder hatte das jedoch keinerlei Konsequenzen.

Als hierzu passende Fußnote: Das Grundgesetz wurde auf der Herreninsel im bayerischen Chiemsee aus der Taufe gehoben. Welche Ironie, dass das Grundgesetz in keinem Bundesland so intensiv missachtet wurde wie in Bayern.

Art. 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Das sah Karl Lauterbach anders. Die Unverletzlichkeit der Wohnung dürfe kein Grund sein, um die Einhaltung der Kontaktbeschränkung nicht zu überprüfen, so der Pharmalobbyist.

Nicht allein, um Kontaktbeschränkungen zu überprüfen, wurden frühmorgens deutsche Wohnungstüren aufgestoßen. Diese Erfahrung machten Ärzte, die Maskenatteste ausstellten, kritische Aktivsten, Medienschaffende und Künstler, Wissenschaftler… und sogar Richter. Bei letztgenannter Berufsgruppe wiegt das besonders schwer.

Das Ganze hatte selbstredend einen Sekundär-Effekt: Viele Maßnahmenkritiker wurden zwar nicht von Polizeitrupps heimgesucht, hingegen schon von dem je nach psychischer Verfassung variierenden Unbehagen, dass einem derlei bald selbst widerfahren könnte. Die Mao-Methode, „bestrafe einen, erziehe Hunderte“ funktioniert bis heute...bis in die eigenen vier Wände hinein.

Art. 20

Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(...)
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Verweis auf den 20. Artikel des Grundgesetzes sei hier schlicht der Erinnerung halber aufgelistet. Ich erspare mir an dieser Stellung eine Kommentierung, was insbesondere der vierte Absatz für alle Bürger in der Coronazeit bedeutet hätte. Dies sei dem Leser überlassen.

Vielleicht dämmert es manchem nun, warum die Stele mit Artikel 20 nicht vor dem Reichstag stehen darf.

Ausblick

Hinter uns liegen Zeiten, da Toilettenpapier begehrter war als das Papier, auf dem das Grundgesetz geschrieben steht. Und nun wird eben dieses Grundgesetz zelebriert, als wäre es nie seines Kerns beraubt worden.

Auf dem Umschlag des Grundgesetzes ist der Bundesadler abgebildet. Wenn nun 2024 das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes gefeiert wird, wird im Grunde genommen dem Bundesadler als ausgestopftem Tier gehuldigt. Ihm wohnt kein Leben mehr inne. Seine Flügel sind starr, das freie Fliegen ist ihm unmöglich. Eben weil das vom Adler verkörperte Grundgesetz ausgehöhlt ist, wird nur noch die leere Hülle verehrt.

Was sich in den vergangen vier Jahren vollzogen hat, war ein freiheits- und menschenrechtlicher Raubzug. Der Grund, der in der Bezeichnung Grund-gesetz steht, wurde derart aufgeweicht, dass all das darin Verwurzelte haltlos umherschwimmt, wegschwimmt. Es gibt keine Verlässlichkeiten mehr.

Manch einer setzt seine Hoffnung auf den Artikel 146:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dass es dazu kommt, ist illusionär. Wer heute allein schon von „dem deutschen Volke“ spricht, hat schneller den Verfassungsschutz am Hals, als er „Demokratie“ sagen kann. Das Land ist so gespalten wie nie zuvor, während immer mehr Menschen — die es sich finanziell leisten können — auswandern. Wenn die Bevölkerung eines Landes dahinschwindet und die Übrigen sich nicht einmal mehr auf eine gemeinsame Sprache einigen können, wie soll selbige dann über eine Verfassungsgebung abstimmen?

Bevor die Debatten in der Frage versacken, wie eine Verfassungsgebung aussehen könnte oder wie der Rechtsstaat wieder hergestellt werden kann, muss zuvorderst die Frage gestellt und bestenfalls sogar beantwortet werden, wie die allgegenwärtige Spaltung überwunden werden kann. Zumindest bis zu dem Grad, ab dem eine normale und menschlich wertschätzende Kommunikation trotz weltanschauerlicher Differenzen möglich ist. Das wäre für alles weitere die… Grundlage.


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