In Deutschland und der EU wurde eine „Zeitenwende“ ausgerufen: Wir seien noch nicht im Krieg mit Russland, aber auch nicht mehr im Frieden, das behauptet zumindest der Bundeskanzler. Deshalb müssen wir bis 2030 unbedingt „kriegstüchtig“ werden, so der Verteidigungsminister. Ganz bestimmt ist der Putin so nett, mit seinem Angriff auf uns so lange zu warten, bis wir so weit sind, nicht wahr? Zur Bereitstellung einer halben Billion „Sondervermögen“, also Schulden, für die Aufrüstung wurden Wahlversprechen gebrochen und sogar das Grundgesetz geändert.
Die propagandistische Militarisierung der Gesellschaft macht auch nicht vor den Schulen halt, die zwecks Werbung für die Bundeswehr von ebendieser heimgesucht werden. Die gute Nachricht: Wir sind nicht wehrlos. „Wenn die Bundeswehr in die Schulen marschiert, dann sollten wir als Eltern auch dort präsent sein und ihnen sagen: Hallo, mit uns müsst ihr reden! Denn das, wovon ihr redet, kennt ihr doch höchstens aus den Videospielen. Liebe Soldaten, ihr wart doch noch nie an der Front!“ (1). Und aufgezeichnete Interviews mit schwerversehrten Kriegsheimkehrern könnten unsicheren Schülern ein realistischeres Bild vom Krieg vermitteln. Der Unterrichtsstreik gegen die Wehrpflicht hat immerhin gezeigt, dass viele Schüler diese nicht mitmachen wollen.
Doch das individuell wichtigste Mittel zur Gegenwehr ist die Verweigerung des Dienstes an der Waffe. Da im „Verteidigungsfall“ alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren, sogar die Ausgemusterten, zum Kriegsdienst eingezogen werden können, betrifft das Thema nicht nur die 18-jährigen.
Kriegsdienstverweigerung — das Procedere einfach gemacht
Vorab: Die Bezeichnung „Antrag auf Kriegsdienstverweigerung“ ist insofern etwas irreführend, als es eigentlich eine persönliche Willenserklärung bezüglich der Verweigerung des Dienstes mit der Waffe ist, für deren Anerkennung staatlicherseits eine korrekte rechtliche Form und eine plausible Begründung gefordert wird. Bezeichnenderweise ist kein entsprechendes Antragsformular auf irgendeiner behördlichen Seite zu finden. Diese wohl beabsichtigte Lücke wurde inzwischen durch privates Engagement geschlossen: Der Rechtsanwalt Markus Bönig und sein Team haben mit der Website www.kriegsdienstblocker.de ein KI-gestütztes Tool gebaut, mit dessen Hilfe jeder Nutzer kostenlos und unkompliziert innerhalb einer Viertelstunde seine persönliche Kriegsdienstverweigerung erstellen kann. Ein paar wichtige Hinweise dazu und zum weiteren Procedere fasse ich nachfolgend zusammen (2):
Auf Kriegsdienstblocker werden alle für die Kriegsdienstverweigerung notwendigen Angaben abgefragt. Für die Begründung findet man einige vorgefertigte Beispiele zur Auswahl. Diese müssen glaubhaft in eigenen Worten durch individuelle Gründe ergänzt werden, weil es eine persönliche Gewissensentscheidung ist und deshalb eine wörtliche Übernahme vorgefertigter Muster für die Begründung nicht ausreicht. Das Ganze wird mit Hilfe einer KI zu einem individuellen Schreiben umgebaut und in einen rechtlichen Rahmen — mit Bezugnahme auf die entsprechenden Paragraphen — eingefügt. Dann noch ausdrucken und unterschreiben – und fertig ist der Antrag. Diesem muss unbedingt ein Kurzlebenslauf beigefügt werden, das Ganze ist an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr (früher: Kreiswehrersatzamt) zu senden.
Wichtig: Es sollte beweissicher dokumentiert sein, dass und wann der Antrag an den richtigen Empfänger abgeschickt wurde und dort angekommen ist. Daher kommt nur ein Postversand per Einschreiben in Frage. Einschreiben-Einwurf würde möglicherweise nicht ausreichen, weil hier nur der Zusteller unterschreiben würde. Erst die unterschriftliche Empfangsbestätigung durch einen Postbevollmächtigten beziehungsweise Mitarbeiter der Behörde verschließt jegliche Möglichkeit zur Behauptung eines Verlustes auf dem Postweg. Daher lohnt es sich, die 30 Cent mehr für den Versand per Einschreiben Standard (frühere Bezeichnung: Übergabe-Einschreiben) zu investieren.
Auch wichtig: Der Kriegsdienstverweigerungsantrag hat nur dann für den Wehrdienst aufschiebende Wirkung, wenn er noch vor Erhalt der Musterungsvorladung gestellt wurde. Bei späterer Antragstellung kann man erst einmal eingezogen werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag. Daher sollte man besser heute als morgen loslegen — ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann schon mit 17,5 Jahren gestellt werden.
Der Eingang des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung mit dessen Weiterleitung sollte innerhalb von vier Wochen schriftlich bestätigt worden sein, sonst nachhaken. Oft lautet die trickreiche Antwort der Bundeswehr: Ja, aber zuerst Musterung, dann Antrag, denn so würde die aufschiebende Wirkung entfallen. Jedoch wurde bereits im oben genannten vorformulierten Antragsschreiben eine Musterung abgelehnt, denn für diese gibt es bei Abgabe der Kriegsdienstverweigerung keinen Grund mehr, weil man sonst über diesen Umweg Teil der Kriegsmaschinerie würde. Auch für diesen Fall bietet kriegsdienstblocker.de Hilfe durch die kostenlose Erstellung einer schriftlichen Erwiderung mit Ablehnung der Musterung und vierwöchiger Fristsetzung unter Androhung einer Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht würde dieser Klage ohne Anwalt stattgeben, das einmalige Kostenrisiko von 114 Euro Gerichtsgebühren dürfte gering wiegen im Vergleich zum Kriegsdienstrisiko.
Derzeit sollte damit bis zum abschließenden Bescheid normalerweise alles gelaufen sein. Doch das war nicht immer so einfach. Vor Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht war die Prüfung und Bewertung der persönlichen Beweggründe des Kriegsdienstverweigerers (damalige Bezeichnung: Wehrdienstverweigerer) zwingend nötig — mit Unterbrechungen 1977/78 und 1983 bis 2003, ab 1983 nur noch für bereits einberufene und ehemalige Soldaten. Es steht zu erwarten, dass nach Wiedereinführung der Wehrpflicht die Kriterien einer solchen „Gewissensprüfung“ wieder verschärft werden, um den auch aufgrund der vorläufigen Freiwilligkeit absehbaren Mangel an neuen Rekruten zu beheben oder zumindest zu verringern. Man wird dabei wohl auf „bewährte“ Strukturen und Arbeitsweisen bauen, weshalb hier ein Blick auf die Erfahrungen früherer Kriegsdienstverweigerer den zukünftigen weiterhelfen könnte.
Der Fallstrick „Gewissensprüfung“
Zwar wird nach der heute gültigen Fassung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) vom 9. August 2003 auf eine mündliche Anhörung in der Regel verzichtet, doch auch die schriftliche Begründung der eigenen Gewissensentscheidung sollte sehr plausibel sein. Daher kann es sinnvoll sein, mögliche Denk- und Argumentationslinien der Gegenseite zumindest zu kennen. Besonders deutlich treten diese in den bis 1983 praktizierten mündlichen Gewissensprüfungen zutage: Zu Beginn durfte der Prüfling vortragen, dass und warum er die Tötung anderer Menschen mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne. Danach musste er der Prüfungskommission, meistens ein Offizier und mehrere Zivilisten, Rede und Antwort stehen. Dabei wurde nachgefragt, wie er sich in fiktiven Extremsituationen verhalten würde. Im Zentrum stand hierbei offenbar die Absicht, damit den Verweigerer beziehungsweise dessen Begründung in eine argumentative Zwickmühle zu treiben. Diese Methode soll nun beispielhaft aufgezeigt werden.
Besonders beliebt war damals die Frage, was der Wehrdienstverweigerer denn tun würde, wenn seine Freundin, Frau oder Mutter angegriffen würde und er diese nur durch möglicherweise tödliche Gewaltanwendung retten könne. Damit saß er meistens in der Falle: Wenn er nicht eingreifen würde, konnte die Glaubwürdigkeit seiner Angaben von der Kommission in Zweifel gezogen werden — außer bei strikt religiöser Begründung oder Mitgliedschaft in einer konsequent pazifistischen Glaubensgemeinschaft. Ein ehrenamtlich tätiger Gewissensprüfer verriet mir damals, dass er hier praktisch nur religiöse Gründe anerkennen würde.
Wenn der Geprüfte aber zur Rettung einer ihm besonders nahestehenden Person eingreifen und dabei den Tod des Angreifers in Kauf nehmen würde, bot sich den Prüfern die Chance, die Lauterkeit seiner Gesinnung hinsichtlich grundsätzlicher Ablehnung des Tötens anzuzweifeln. Denn die gesinnungsethische Aussage „Ich will nicht töten“ bietet eine Angriffsfläche, sobald sie eine Ausnahme vom als absolut gesetzten Tötungsverbot für sich einfordert. Wenn also der Kriegsdienstverweigerer bereit ist, zum Schutz seiner Freundin/Frau/Mutter einen Angreifer zu töten, warum könnte er das nicht auch zum Schutz anderer ihm etwas weniger nahestehenden Personen wie Geschwister, Freunde, Nachbarn, Verwandte und so weiter tun? Und warum dann nicht auch für die größeren Teile seiner Lebens- oder Schicksalsgemeinschaft wie Gemeinde/Stadt, Volk oder Staat?
Erst ziemlich spät wurde „gerichtlich festgestellt, dass die Bereitschaft zur persönlichen Notwehr und Nothilfe nicht zu Ungunsten des Antragstellers ausgelegt werden darf und die Glaubwürdigkeit einer Gewissensentscheidung nicht mindert“ (3). Aber bis dahin waren schon viele mit diesem Argumentationsschema abgelehnte Verweigerer zum Wehrdienst gezwungen worden.
Grundsätzlich können sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung neuen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst werden. Insoweit macht es Sinn, bereits im Vorfeld über weitere Argumentationslinien nachzudenken, um dann einen Schritt voraus zu sein, obwohl natürlich nicht exakt vorhersehbar ist, welche Winkelzüge staatlicherseits bei entsprechendem Bedarf an Wehrpflichtigen noch in Zukunft zur Erschwerung der Kriegsdienstverweigerung gemacht werden. Ein alternativer, in sich stimmiger Ansatz muss dabei vor allem das Dilemma der Ausnahmen von einem in gesinnungsethischer Hinsicht eigentlich absoluten Tötungsverbot entschärfen, um Angriffen auch bei neuen Rechtslagen nicht nur argumentativ standzuhalten, sondern diese möglichst ins Leere laufen zu lassen.
Nicht gesinnungsethisch, sondern verantwortungsethisch denken und argumentieren
Der gegenüber der Gesinnungsethik konträre Denkansatz ist die Verantwortungsethik. Gesinnungsethik ist gegründet auf subjektive, oft emotionale Einstellungen, die absolut immer gelten und Ausnahmefälle eigentlich nicht zulassen. Die daraus resultierende persönliche oder auch kollektive Haltung lässt sich kaum hinterfragen und zeigt daher auch kein wirkliches Interesse an Folgeabwägungen.
Verantwortungsethik hingegen geht Sachfragen und Problemstellungen auf eher rationale Weise an und urteilt differenziert nach konkreten Situationen. Hierbei sucht sie nicht nur nach gangbaren Lösungen, sondern bemüht sich, anhand der daraus resultierenden Konsequenzen stetig auch die eigenen Einstellungen und Handlungen zu bedenken und auf ihre Richtigkeit zu hinterfragen (4).
Übertragen wir nun den verantwortungsethischen Denkansatz auf die Situation beziehungsweise Problemstellung „Gewissensprüfung“. Ausgangspunkt der Überlegungen kann hier die trotz aller internationalen Regelungen gegenüber der Zivilbevölkerung rücksichtslose Art moderner Kriegsführung seit dem Zweiten Weltkrieg sein: In praktisch allen seitherigen Kriegen — insbesondere denen mit führender Beteiligung westlicher Länder, beispielsweise in Korea und in Vietnam, später in Afghanistan, Irak, Somalia, Libyen, Syrien, um nur einige zu nennen — bestand der größte Anteil der Kriegsopfer aus unbeteiligten, also unschuldigen Zivilisten — durchschnittlich circa 90 Prozent sogenannte „Kollateralschäden“.
Der „Fun-Fact“, dass im Ukraine-Krieg das Verhältnis getöteter Kriegsteilnehmer zu zivilen Opfern wegen der russischen Methode, diesen Krieg zu führen, genau umgekehrt ist, sollte aber in diesem Gesprächskontext vielleicht besser unerwähnt bleiben, da es kontraproduktiv sein könnte.
Ausgehend von dieser Faktenlage lässt sich die argumentative Falle eines selektiven Pazifismus gut umschiffen: Wenn ich es nicht verantworten beziehungsweise nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, an einem Krieg teilzunehmen, bei dem ich bereits jetzt weiß, dass erfahrungsgemäß neun unschuldige Opfer für die Eliminierung eines einzigen „schuldigen“ feindlichen Kämpfers in Kauf genommen werden müssen, läuft auch die früher so beliebte Fangfrage, ob ich meine Freundin/Frau/Mutter nicht notfalls auch mit tödlichen Konsequenzen für den Angreifer verteidigen würde, ins Leere. Denn nur der unmittelbare „schuldige“ Angreifer würde hier getroffen nicht aber unbeteiligte Unschuldige, wobei da die Frage nach der individuellen Schuld eines ausführenden Befehlsempfängers nicht geklärt werden muss. Darüber hinaus kann es als unterlassene Hilfeleistung gesehen werden, wenn man schwächere Opfer nicht gegen Angriffe zu schützen versucht; die Wahl der Mittel muss der jeweiligen Situation und Sachlage entsprechen, notfalls eben auch Gegengewalt, aber möglichst ohne inakzeptable „Kollateralschäden“. Man muss also nicht einmal Pazifist sein — ich selbst war das nie —, um in einer „Gewissensprüfung“ kaum widerlegbar auf verantwortungsethischer Basis zu argumentieren.
Nun wird jeder damit rechnen müssen, dass die Gegenseite Beispielsituationen irgendwann (er)finden wird, die zur Fangfrage führen, welche Art oder Höhe an Kollateralschäden denn noch akzeptabel beziehungsweise mit dem eigenen Gewissen vereinbar wäre. Einerseits könnten die hierfür angeführten fiktiven Fälle so willkürlich konstruiert sein, dass sie in der Realität schwer vorstellbar sind. Wenn dieser Einwand nicht ausreicht, sollte man seine bisherige verantwortungsethische Argumentationslinie am vorgegebenen Beispiel konsequent weiterverfolgen. Im Zweifelsfall sollte man für eine Antwort um ausreichend Bedenkzeit bitten, die durchaus ein paar Tage oder Wochen umfassen kann, weil man ja vor einer ehrlichen Antwort das eigene Verhalten in dieser fiktiven Beispielsituation besonders im Hinblick auf die eigene Verantwortung mit allen Folgeabwägungen erst überdenken müsse. Gesinnungsethisches Denken würde spontane Antworten provozieren oder zumindest zulassen, glaubwürdiges verantwortungsethisches Argumentieren erfordert gründliche Reflektion.
Eine Möglichkeit zur Totalverweigerung ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Allerdings könnten nun die argumentativen Möglichkeiten in diese Richtung weiter gehen als im gesinnungsethischen Denken, welches sich weitgehend auf die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe fixiert. Eine verantwortungsethische Argumentation mit Folgeabwägung hingegen könnte jegliche Form der Kriegsteilnahme oder -unterstützung ablehnen, somit also auch Sanitätsdienst an der Front et cetera. Lediglich Instandhaltung ziviler Infrastruktur, die Versorgung der Zivilbevölkerung und wohl auch die medizinische Versorgung und Pflege verletzter Soldaten in der Heimat wären hier unstrittige ethisch begründbare Pflichten.
Im Hinblick auf die unbedingte Vermeidung unschuldiger ziviler Opfer geht übrigens meines Wissens eine bereits im Kontext der 9/11-Anschläge erfolgte Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVG) noch weiter: Soweit ich mich erinnere, dürfte beispielsweise ein Verkehrsflugzeug im Fall einer terroristischen Flugzeugentführung nicht einmal bei der Drohung des Absturzes auf ein Atomkraftwerk abgeschossen werden, weil das Leben der betroffenen Flugzeuginsassen nicht Gegenstand von Schadensabwägungen sein könne und die Anzahl der Opfer nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfe. Auch zur Verhinderung der Gefährdung von Leben und Gesundheit vieler Tausend Menschen durch die Zerstörung eines AKW dürfe der sichere Tod unbeteiligter Passagiere nicht in Kauf genommen werden.
Ob das BVG mit seiner derzeitigen Zusammensetzung die Problematik der bewusst in Kauf genommenen Kollateralschäden für den Kriegsfall ebenso konsequent zugunsten Unbeteiligter beurteilen würde, ist allerdings eine andere Frage.
Versperrung scheinbarer Notausgänge
Das Grundgesetz sieht eine Wehrpflicht nur für Männer vor. Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gibt nun jedem unabhängig von biologischen Gegebenheiten das Recht, entsprechend seiner sexuellen Orientierung ein beliebiges anderes Geschlecht als bisher für sich eintragen zu lassen. Dieser im Alltagsleben energisch durchgesetzte zivile Rechtsakt gilt jedoch nicht für die Bundeswehr: Für den Kriegsdienst wird dort nicht nur jeder biologische Mann als solcher betrachtet, sondern sogar für Transgender-Männer mit bereits erfolgter Geschlechtsumwandlungs-OP gilt bei der Musterung das ursprünglich männliche Geschlecht. Die Nutzung oder der Missbrauch, je nach Sichtweise des Selbstbestimmungsgesetzes wäre also kein Schutz vor der Wehrpflicht.
Die Bundeswehr will — wie auch andere Staatsorgane — keine politischen Extremisten in ihren Reihen, insbesondere keine „Rechtsextreme“. Nun könnte der eine oder andere junge Mann in Betracht ziehen, durch Eintritt in eine angeblich rechtsextreme Partei um den Wehrdienst herumzukommen. Das kann jedoch nicht nur nachteilige berufliche Konsequenzen haben, sondern dürfte auch den beabsichtigten Zweck nicht nachhaltig erfüllen. Schon manche ursprünglich als extrem eingestufte Partei bewegte sich zur Mitte und Mittelmäßigkeit hin, wenn die Futtertröge der Macht in ihre Reichweite gelangten. Somit wäre dieser vermeintlich einfache Ausweg für Wehrdienstunwillige nur eine weitere Scheinlösung.
Hinsichtlich Hoffnungen auf Ausmusterung wegen gesundheitlicher Defizite ist zu bedenken, dass die Musterungskriterien schon früher relativ flexibel gehandhabt wurden, wenn sie dem jeweiligen Personalbedarf anzupassen waren. Ausmusterung bietet im Kriegsfall keinen sicheren Schutz vor Einberufung. Und auch wenn es für Deutschland niemand erwartet: Wie extrem die Einberufungskriterien und -methoden bei ständigem Nachschubbedarf an Kanonenfutter im Extremfall werden können, zeigt die Praxis der „Bussifizierung“ neuer Rekruten in der Ukraine.
Als erfolgversprechender Weg bleibt hierzulande die Kriegsdienstverweigerung mit konsequent durchzuhaltender Argumentationslinie.
Im Nebel der Propagandalügen
Lügen zur Verschleierung von Macht- und Geldinteressen sind nichts Neues. Schon der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck sagte am 7. April 1888 über das Gebaren europäischer Kolonialmächte, speziell des British Empire: „Menschlichkeit, Frieden und Freiheit ist immer ihr Vorwand, wenn es nicht Christentum und Ausbreitung der Segnungen und Gesittung unter den Wilden und Halbbarbaren sein kann.“ Neben der Beschönigung eigener Motive wird traditionell der Gegner oder Feind verteufelt: Der noch anno 1913 von der internationalen Presse als „Friedenskaiser“ gefeierte Wilhelm II. wurde nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs bereits ab 1914 in der westlichen Presse als blutgieriger und eroberungswütiger „Hunnenkönig“ verunglimpft.
Die emotionalisierende Entmenschlichung des feindlichen Soldaten durch erfundene Gräuelgeschichten ist ebenfalls ein Klassiker: Im Ersten Weltkrieg wurden die deutschen Besatzungstruppen in Belgien von der feindlichen Propagandapresse als blutrünstige Sadisten dargestellt, die mit ihren Bajonetten schwangeren Frauen die Bäuche aufschlitzten und Kinder ermordeten. Auch False-Flag-Inszenierungen zur Rechtfertigung eigener Angriffskriege gab es schon immer. Der angebliche polnische Überfall auf den deutschen Sender Gleiwitz 1939 als Begründung für Hitlers Überfall auf Polen ist nur ein Beispiel.
Ähnlich strukturierte Propagandalügen sind auch aus der Gegenwart bekannt. Selbstverständlich ist das unverhältnismäßige Gemetzel in Gaza für viele unserer „Qualitätsjournalisten“ nur legitime Selbstverteidigung Israels, und natürlich werden die westlichen Demokratien und „Werte“ ausgerechnet vom mit Abstand korruptesten Staat Europas gegen Russland verteidigt. Der von der russischen Bevölkerung mit großer Mehrheit demokratisch gewählte „Autokrat“ Putin will angeblich uns mit russischem Gas erpressen, in seiner Machtgier die Gebiete der ehemaligen Sowjetunion zurückerobern und nach Eroberung der Ukraine in Westeuropa einmarschieren. Da spielt es auch keine Rolle, dass Russland immer alle Lieferverträge erfüllt hat und der russische Präsident geduldig immer wieder Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen anbietet und betont, kein Interesse an Eroberung westlicher Länder zu haben. Dem Russen darf man als guter Europäer halt nicht trauen, oder?
Bekannte Nachfolger der beiden letzten oben genannten Beispiele sind die Brutkasten-Lüge aus dem ersten Irak-Krieg und die Massenvernichtungswaffen-Lüge, mit welcher der zweite Irak-Krieg gerechtfertigt wurde.
Manche Dinge scheinen sich nie zu ändern: Immer behauptet der Angreifer edle Motive für sein Vorgehen, und immer wird der Gegner dämonisiert. Wir sind immer die Guten, die Gegner sind immer böse. Schließlich lässt sich die Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit leichter erzeugen, wenn emotionale Botschaften in die Köpfe eingehämmert werden. Und immer wieder scheint propagandistische Dauerbeschallung zumindest vorübergehend die gewünschte Wirkung zu haben. „Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glauben“, sagte (angeblich) der damalige Reichspropagandaminister Joseph Göbbels, immerhin ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet.
Wo aber liegen die Ursachen der Kriege? Welche Motive verstecken sich hinter den Propagandalügen beziehungsweise wessen Interessen sollen vorrangig bedient werden? Wie sind die tatsächlichen Machtverhältnisse innerhalb der Eliten?
In „autokratischen Diktaturen“ wie Russland und China haben die Regierungen ihre Oligarchen anscheinend unter Kontrolle. In den globalistisch-kapitalistischen „Demokratien“ westlicher Prägung hingegen haben sich die Politiker mit ihren Parteien offensichtlich vom Wohlwollen und Geld der Banker, Oligarchen und Konzernlenker mit ihren „Qualitätsmedien“ abhängig machen lassen. Wessen Interessen beeinflussen da die Politik wohl am stärksten? Schon Frank Zappa erkannte: „Die Politik ist die Unterhaltungsabteilung des militärisch-industriellen Komplexes.“ Dem sind noch Big Money, Big Pharma und Big Tec als weitere dominierende Interessensbereiche unserer superreichen Oligarchen hinzuzufügen. Entschuldigung, die politisch korrekten Bezeichnungen wären natürlich „Investoren“, „Philantropen“ oder so. Der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte im Fernsehtalk „Pelzig unterhält sich“ am 20. Mai 2010 mit bemerkenswerter Offenheit: „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt; und diejenigen, die gewählt sind, entscheiden nicht.“ Richtig, genau so funktioniert unser System.
Auch das ist nichts Neues. Ökonomische und finanzielle Gründe waren schon immer eine entscheidende Triebfeder von Konflikten. Der Aufstieg des Deutschen Kaiserreichs mit seiner expandierenden Wirtschaft wurde von der damals dominierenden See- und Handelsmacht Großbritannien als konkurrierende Bedrohung ihrer eigenen wirtschaftlichen Hegemonie und somit ihres Reichtums wahrgenommen, was eine wesentliche Ursache des späteren Weltkriegs war. Die USA traten erst 1916 in den Ersten Weltkrieg ein, als die deutschen Truppen im Begriff schienen, die Oberhand zu gewinnen. In diesen Krieg getrieben wurden die USA — natürlich mit entsprechendem Propagandagetöse, siehe oben — von amerikanischen Großbankern, deren Institute den alliierten Ländern in Europa gewaltige Summen als Kriegskredite geliehen hatten, die sie im Fall eines deutschen Sieges hätten abschreiben müssen. Es ging und geht um Kapitalinteressen.
Wir sehen also:
Each war is a Bankers’ (or investors‘) war
Kriege der jüngeren Vergangenheit bis zur Gegenwart zeigen, wie zutreffend dieser Spruch ist. Als Beispiel die beiden Irak-Kriege, in denen es letztlich um die Kontrolle über ein Land mit sehr großen Ölreserven ging. Oder, wie der Kabarettist Volker Pispers sagte: „Es geht immer um Schürfrechte, nie um Menschenrechte. Merken Sie sich das!“
Natürlich haben westliche, vor allem amerikanische Konzerne an diesen beiden Kriegen gleich mehrfach Kasse gemacht: im Krieg mit der Bewaffnung und Versorgung der eigenen Soldaten, die selbstverständlich während der Besatzungszeit weitergeführt werden musste; nach dem Krieg am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur; alles bezahlt mit irakischem Erdöl zu Vorzugspreisen, an welchem die Ölkonzerne kräftig mitverdienten. Und bei allem waren Banken und Finanzkonzerne als Kreditgeber und Investoren gut mit dabei, sodass sie auch ihren „return of invest“ reichlich abbekamen.
Entgegen dem offiziellen Narrativ verhält sich die Sache im Ukraine-Krieg auch nicht völlig anders: Das Ziel des Maidan-Putsches 2014 war vordergründig die Herbeiführung einer NATO- und EU-Mitgliedschaft der ganzen Ukraine. Im Hintergrund jedoch hatte das Land westlichen Investoren einiges zu bieten: die fruchtbaren Schwarzerde-Böden, große Rohstoff-Vorkommen wie Lithium oder seltene Erden und mehr. Als Kollateralnutzen wurde aber auch eine ökonomische Schwächung Russlands angestrebt, um Unzufriedenheit im Land zu schüren und schließlich auch dort einen Regime-Change mit mehr „Öffnung“ des Landes für die billige Ausbeutung seiner unermesslichen Bodenschätze durch westliche Konzerne zu erreichen. Das sollte mittels einer willigen Ukraine geschehen, die für einen Waffengang mit dem großen Nachbarn seit 2014 hochgerüstet wurde. Die mehrheitlich russischsprachige Bevölkerung im Osten des Landes sah sich seit 2014 zunehmenden Repressionen der radikal nationalistischen Kiewer Zentralregierung ausgesetzt, die alles Russische einschließlich Sprache, Kultur und Religion ausmerzen will. Verständlich, dass deshalb dort fünf Gebiete nach — natürlich vom Westen nicht anerkannten — Referenden ihre Abspaltung erklärten und sich Russland anschlossen.
Über die Vorgeschichte, nämlich die von der UN bestätigten circa 14.000 zivilen Todesopfer bei Übergriffen nationalistischer ukrainischer Milizen in den Jahren 2014 bis 2021 in diesen vier Gebieten, wird im Westen geflissentlich geschwiegen. Selbstverständlich fühlt sich Russland zum Schutz der ethnischen Russen in der Ostukraine verpflichtet. Doch trotz vieler vorausgegangener Provokationen führte wohl erst die auf der Münchner Sicherheitskonferenz Anfang 2022 unwidersprochene Forderung des ukrainischen Präsidenten Selenskyj nach Stationierung von Atomwaffen und sofortiger NATO-Mitgliedschaft zum „unprovozierten russischen Angriffskrieg“, auf den der Westen auch sofort mit wohl vorbereiteten „Sanktionen“ reagierte. Diese sind inzwischen auf 20 Pakete angewachsen.
Dumm nur, dass die Sanktionspakete der russischen Wirtschaft weit weniger schadeten als der in den EU-Ländern, besonders Deutschland. Dumm auch, dass die russische Armee aus ihren anfänglichen Fehlern gelernt hat und erfolgreich die ukrainischen Truppen immer weiter zurückdrängt. Und besonders dumm, dass die von den westlichen Konzernen und Investoren so heißbegehrten ukrainischen Bodenschätze ausgerechnet im von Russland beanspruchten und besetzten Donbass liegen!
Das ist der Grund für den Slogan „Russland muss diesen Krieg verlieren!“, der aufgrund russischer Erfolge etwas abgeschwächt wurde in „Russland darf diesen Krieg nicht gewinnen!“ Denn wenn Russland diesen Krieg gewinnt, müssen westliche Konzerne ihre bereits erfolgten Milliardeninvestitionen in der Ukraine abschreiben, und das geht natürlich gar nicht. Um diesen Super-GAU zu verhindern, sind BlackRock und Co. sowie die ihnen hörigen Politiker bereit, diesen Stellvertreter-Krieg „solange wie nötig“ weiterführen zu lassen (5), erforderlichenfalls bis zum letzten Ukrainer und danach vielleicht auch Europäer. Davon abgesehen, bringt die Fortsetzung des Krieges auch fortlaufend Gewinne für die Rüstungskonzerne und ihre Aktionäre. Dieses Gesamtbild ist die Realität, welche mit lautem Propagandagetöse zugeschüttet werden soll.
Merke: „Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt.“ (Nicolo Machiavelli).
Liebe Kinder, jetzt verrate ich euch noch was: Der Russe ist gar nicht böse, und er will uns auch gar nichts Böses! Er will nur mit Respekt auf Augenhöhe behandelt und unter Beachtung seiner Interessen in Ruhe gelassen werden sowie im Idealfall auch mit uns — wie mit den meisten Ländern der Welt — friedlichen Handel zum beiderseitigen Nutzen treiben. Dass Russland als atomare Großmacht eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine mit Stationierung von Atomraketen in 500 km Entfernung zu seiner Hauptstadt nicht dulden kann, zeigt auch das Verhalten der USA in der Kuba-Krise 1962. Aber hat sich etwa Russland seit Auflösung der Sowjetunion immer weiter nach Westen bis an die NATO-Grenzen hin ausgedehnt? Warum auch sollte sich Russland mit immer dysfunktionaleren westeuropäischen Ländern, die durch ideologisierte Politik immer weiter heruntergewirtschaftet wurden und werden, einen Klotz ans Bein binden wollen? Russland hat riesige Ländereien und alle Bodenschätze, auf welche die westlichen Oligarchen/Investoren und ihre Politiker so erpicht sind, bis zum Abwinken. Es ist das autarkste Land der Welt und in weiten Teilen dünn besiedelt. Russland braucht unsere Staatsgebiete nicht. Aber es wird sich bei aller Geduld seiner Führung nicht alles von uns gefallen lassen.
Es ist an der Zeit
Die Kriegstrommeln werden immer lauter: Der französische Präsident Emanuel Macron hat bereits vor ein paar Monaten angeordnet, dass sich Kliniken in Frankreich bevorzugt auf die Versorgung von Kriegsverletzungen vorzubereiten haben. Im Bundeswehr-Strategiepapier „Operationsplan Deutschland“ wird ausgeführt, dass man in Deutschland als dem logistischen Drehkreuz des nächsten Krieges auch wieder Amputationen und den Umgang mit verstümmelten Frontkämpfern zu lernen habe. Allerdings scheint die größte Sorge zu sein, wie man die einkalkulierten 1.000 Mann Verluste pro Tag durch neue Soldaten wieder ersetzen kann, um die Kampfkraft aufrechtzuerhalten. Weitere Beispiele des Anschwellens propagandistischer Kriegsvorbereitungen sind in german-foreign-policy.de nachzulesen (7).
Der Scharfmacher Roderich Kiesewetter möchte gerne schon mal den Spannungsfall ausrufen, wohl erwünschter Nebeneffekt: während eines Spannungsfalls können keine Wahlen durchgeführt werden, und jede „Störung“ der Bundeswehr wäre verboten. Besonders brisant und tricky könnte jedoch Folgendes sein:
Im Kriegsfall soll das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt werden können, so ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus März 2025. Eine Verfassungsänderung sei hierfür nicht nötig (6). Der Spannungsfall ist nur die letzte Stufe vor dem sogenannten Verteidigungsfall. Zwar wäre auch bei Geltung dieses Urteils eine Kriegsdienstverweigerung im Spannungsfall grundsätzlich noch möglich. Aber was, wenn bald danach der Verteidigungsfall ausgerufen wird und viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung bis dahin noch unbearbeitet beziehungsweise nicht abgeschlossen sind?
Zwar wird nach derzeitiger Rechtslage — bei rechtzeitiger Antragstellung noch vor Erhalt des Musterungsbescheids — die Einberufung des Verweigerers bis zur Entscheidung über seinen Antrag ausgesetzt. Aber kann man sicher sein, dass das auch im Ernstfall so bleibt?
Ob aber kriegsgeile Führungskräfte wie der Bundeskanzler und die EU-Kommissionsvorsitzende bereit wären, im Kriegsfall ihre eigenen Kinder oder Enkel an die Ostfront zu schicken? Da würde wohl eher die Hölle zufrieren. Die Eliten wollen Profite einfahren — dafür soll gefälligst der Pöbel sterben. „Die Dividenden steigen, die Proletarier fallen“, so Rosa Luxemburg über den Krieg. Oder wie Voltaire es formulierte: „Diejenigen, die den Krieg anzetteln, sind nur selten diejenigen, die ihn führen müssen.“ Und wenn systemtreue Prominente wie Campino, Robert Habeck, Bischof Ernst-Wilhelm Gohl oder andere zur Hebung der Moral öffentlichkeitswirksam kundtun, sie würden den Kriegsdienst heute nicht mehr verweigern — wer hindert sie daran, ihre Verweigerung zu widerrufen und sich freiwillig zum Wehrdienst zu melden?
Wer sich gegen den Krieg mit Russland ausspricht oder gar die Widersprüche und Doppelstandards in der westlichen Börsenwertegemeinschaft anprangert, wird mangels inhaltlicher Gegenargumente zunehmend mit Kampfbegriffen etikettiert und diffamiert, zensiert und inzwischen manchmal sogar sanktioniert. Denn nur die Lüge braucht die Stütze des Staates, aber die Wahrheit steht von selbst aufrecht, wie Peter Hahne treffend sagt.
Lasst euch nicht verarschen! Lasst euch nicht von unsachlichen Beschimpfungen ins Bockshorn jagen oder mit leeren Schlagworten wie dem Kampf für „unsere“ (man beachte das Possesivum!) Werte wie Demokratie und Freiheit (wessen?) unter pseudo-moralischen Druck setzen. Schon Egon Bahr erkannte: „Wenn ein Politiker anfängt, über ‚Werte‘ zu schwadronieren, anstatt seine Interessen zu benennen, wird es höchste Zeit, den Raum zu verlassen.“
Wer sich zukünftig nicht für Kapital- und Elite-Interessen als Frontsoldat in einem aussichtslosen Krieg verheizen lassen will, sollte besser jetzt als später aktiv werden, auch um rechtzeitig die Verweigerungsbestätigung zu erhalten und unnötige Hängepartien zu vermeiden. Denn bei entsprechender politischer Spannungslage kann alles sehr schnell gehen — schneller als die Gerichte und Behörden arbeiten können oder wollen. Mit zunehmendem Bedarf an Kanonenfutter werden nicht nur die Anforderungskriterien bei der Musterung geringer, sondern gleichzeitig bei der Kriegsdienstverweigerung, insbesondere der Gewissensprüfung, strenger werden, von einer — wenn auch rechtlich nicht unumstrittenen — Möglichkeit der Aussetzung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall ganz zu schweigen. Und selbstverständlich können im Bedarfsfall alle im Alter von 18 bis 60 eingezogen werden, auch Ausgemusterte.
Weniger kampfbereite Soldaten könnten wesentlich zur Friedenstüchtigkeit des Heimatlandes beitragen. Doch lohnt es sich auch für dich ganz persönlich, sich dem Kriegswahn zu verweigern? Lassen wir noch einmal den unverwüstlichen Kayvan Soufi-Siavash zu Wort kommen: „Wenn du (im Kriegsfall) schon für den Staat arbeiten musst, dann in einem Krankenhaus, denn da landest du ja sowieso später als Soldat; da kannst du auch gleich hingehen!“ (8) Ich ergänze: Besonders wenn du nicht in einem Sarg oder Leichensack von der Front zurückkehren möchtest.
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Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.apolut.net/der-kommentar-9-wenn-die-usa-auf-europas-aufmupfige-schauen-von-kayvan-soufi-siavash/ ab Minute 13:55
(2) https://www.youtube.com/watch?v=7nptagSqJBs besonders ab Minute 7:00
(3) Zitiert aus Wikipedia-Artikel „Kriegsdienstverweigerung in Deutschland“, „Kritik“
(4) Wer ein gutes Buch über Verantwortungsethik lesen möchte, dem sei „Das Prinzip Verantwortung“ von Hans Jonas empfohlen.
(5) Vgl. dazu den ehemaligen Seleskyj-Berater Oleksej Arestovich über die EU-Strategie: https://tkp.at/2026/01/02/ex-selenskyj-berater-das-ist-der-weitere-eu-kriegsplan/
(6) https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/10241 der letzte Abschnitt „Die Front ist überall“
(7) https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/
Das Urteil bezog sich wohl auf einen ukrainischen Bürger, weshalb ich die rechtliche Einschätzung der Autorin teile. Trotzdem könnte sich das BVG für ein abschließendes Urteil ggf. viel Zeit nehmen, sofern es ein Verfahren gegen dieses Urteil des BGH überhaupt zulassen würde. Mindestens bis dahin könnten sich andere Gerichte auf das Urteil des BGH beziehen.
(8) https://www.apolut.net/der-kommentar-9-wenn-die-usa-auf-europas-aufmupfige-schauen-von-kayvan-soufi-siavash/ ab Minute 12:25



