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Verbrechen an den Kindern

Verbrechen an den Kindern

Im Rubikon-Exklusivinterview erklärt Tina Romdhani, dass viele der Corona-Maßnahmen Kindern körperlich und psychisch schaden.

„Setze deinem Kind immer eine Maske auf, es könnte dich töten.“ Dieser Satz prangt derzeit auf einigen Plakaten in München; die meisten von ihnen wurden glücklicherweise zerrissen. Doch er zeigt, wie tief die Gräben sind, die die Corona-Maßnahmen bis in das Familienleben reißen können. Auch und gerade in der Schule zeigt sich, welchen Schatten die Maßnahmen werfen, die vordergründig dem Schutz vor dem Virus dienen sollen, gleichzeitig aber massiv das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden.

Tina Romdhani, zweifache Mutter und Aktivistin beim Verein KlagePATEN, engagiert sich für Aufklärung in der Schule und setzt sich für Eltern ein, die ihre Kinder vor den Negativfolgen der Corona-Maßnahmen schützen wollen.

Dabei stellt Romdhani fest, dass oftmals gerade die Eltern, die die Durchsetzung der Maßnahmen auf Elternabenden am vehementesten fordern, dieselben Einschränkungen im Privatleben nicht hinnehmen: Die Kinder spielen selbstverständlich zuhause und auch mit Freunden ohne Maske, und Restaurantbesuche bleiben ebenfalls nicht aus. Oft mache es erst „Klick“, wenn man diese Eltern gezielt darauf anspreche: „Eigentlich lebe ich doch ganz anders, als ich es von der Schule für meine Kinder fordere“, merken sie dann.

Kinder, die diese paradoxen Zustände in der Schule ansprechen und hinterfragen, erhalten nicht etwa Antworten; stattdessen werden ihnen häufig sogar Strafarbeiten aufgegeben.

Wenn Kinder keine Masken tragen, laufe eine „perfide Maschinerie“ an, meint Romdhani: Von der Verweigerung des Schulbesuchs über Ordnungsgelder bis hin zur Einschaltung des Jugendamtes reichen die Drohungen, die verantwortungsbewussten Eltern entgegengehalten werden.

Doch es gibt Gegenmaßnahmen, die Erfolg haben. In Mainz klagten Eltern kürzlich gegen eine Quarantäne-Anordnung für ihren zweijährigen Sohn, nachdem die Kita nicht begründen konnte, dass dieser zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Erzieherin Kontakt gehabt haben soll. Die Kreisverwaltung hatte die Quarantäne geradezu voreilig angeordnet, ohne die Kontaktwege im Einzelnen nachzuvollziehen — während des Gerichtsprozesses stellte sich heraus, dass der Junge nie Kontakt zu der entsprechenden Erzieherin hatte.

So drohte den Eltern eine Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit, die unbegründet und unverhältnismäßig gewesen wäre. „Aber das sind absolut basale Grundrechte“, mahnte der Vater des Jungen. Das Gericht entschied zu Gunsten der Eltern.

Viele Eltern sind während der Coronakrise auf das Wohl ihrer Kinder bedacht, wie sich auch an Elternverbänden wie Eltern stehen auf oder Eltern für Aufklärung zeigt. Welche Handlungsspielräume bestehen und welche Ansprechpartner weiterhelfen, darüber spricht Flavio von Witzleben im Interview mit Tina Romdhani.



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