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Unterlassene Vaterschaft

Unterlassene Vaterschaft

Seine eigenen Kinder im Stich zu lassen, sollte juristisch sanktioniert werden.

Wenn Väter verschwinden — begrifflich und statistisch

Kinder wachsen normalerweise mit Vater und Mutter in einer Familie auf. Aber im Leben kommt es manchmal anders als geplant: Die Liebe zerbricht, die Eltern trennen sich oder waren vielleicht sogar niemals ein Paar. Was ist dann?

Über zwei Millionen Alleinerziehende gibt es in Deutschland, und 90 Prozent davon sind Frauen. Die wenigen Mütter, die sich ihrer Verantwortung entziehen, können und wollen wir hier nicht in den Fokus nehmen, obwohl die Unterlassene Elternschaft selbstverständlich auch für sie gilt.

Welchen Begriff haben wir für den Vater? Wochenendpapa? Ja, wenn er einen Umgang mit seinen Kindern pflegt. Aber wie bezeichnen wir einen Vater, der keinen Kontakt zu seinen leiblichen Kindern hat? Mir fällt keiner ein.

Wofür wir keinen Begriff haben, das können wir nicht benennen und nicht verstehen. Deshalb führe ich den Begriff „Vater-der-seine-Kinder-im-Stich-lässt“ ein, für Väter, die grundlos keinen Kontakt zu ihnen pflegen. Damit wir anfangen, die Dinge beim Namen zu nennen und zu verstehen.

Doch der Vater-der-seine-Kinder-im-Stich-lässt verschwindet nicht nur begrifflich, sondern auch statistisch. Über Alleinerziehende werden alle möglichen Statistiken erhoben: über Alter, Bildungsstand, Berufstätigkeit, Bürgergeldbezug, Armutsrisiko, Wohnform und sogar Einkaufsverhalten. Wir wissen also, wo sie ihre Brötchen kaufen, aber nicht, ob und in welchem Umfang sie Unterstützung des Kindsvaters erhalten. Eine statistische Erhebung, die die Bertelsmann Stiftung seit Jahren von der Bundesregierung einfordert.

Die Beteiligung des Kindsvaters an der Kinderbetreuung bringt entscheidende Unterschiede für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder. Erst mal organisatorisch, aber auch emotional und gesundheitlich.

Denn eine Mutter, die vom Kindsvater in der Kinderbetreuung unterstützt und dadurch entlastet wird, kann das Familienleben und ihr eigenes ganz anders organisieren.

Aber auch hier differenzieren wir nicht. Wir werfen sprachlich alle Alleinerziehenden in einen Topf. Das muss sich ändern; denn nur wenn wir Begriffe haben, können wir auch auf Missstände hinweisen.

Deshalb erfinde ich die Begriffe „alleinerziehend mit geteilter Elternschaft“, „alleinerziehend mit unterlassener Vaterschaft“ — für Väter, die sich schuldhaft ihrer väterlichen Verantwortung entziehen — und „alleinerziehend mit abwesender Vaterschaft“, wenn die Abwesenheit unverschuldet ist, zum Beispiel durch Krankheit oder Tod.

Das Grundgesetz fordert, das Strafgesetzbuch schweigt

Die Begrifflichkeiten hätten wir jetzt geklärt. Doch Begriffe allein ändern nichts an der Realität. Entscheidend ist: Was passiert rechtlich, wenn ein Vater seine Kinder im Stich lässt?

In Artikel 6 II GG heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Die Erziehung der Kinder durch ihre Eltern hat also verfassungsrechtlich oberste Priorität und wird zusätzlich durch die Umgangspflicht in Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) konkretisiert. Was aber passiert, wenn sich Eltern dieser Pflicht entziehen? Nichts.

Stellen Sie sich mal vor, Sie entziehen sich einer staatsbürgerlichen Pflicht, zahlen ihre Steuern nicht oder fahren mit abgelaufenem TÜV durch die Gegend. Und es passiert nichts. Aber genauso ist es mit der Elternpflicht.

Wir sprechen von grob geschätzten 1,5 bis 1,8 Millionen Trennungsvätern, die sich nicht um ihre Kinder kümmern. Deshalb brauchen wir den Straftatbestand der Unterlassenen Elternschaft, wenn wir es mit unserer Verfassung und der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für Kinder ernst meinen.

Warum die aktuelle Gesetzeslage nicht funktioniert

Mit der Gesetzgebung bringt eine Gesellschaft zum Ausdruck, wie sie sich das Zusammenleben vorstellt.

Nehmen wir den Straftatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung. Er stellt unter Strafe, wenn wir unseren Mitbürgern in Not nicht helfen. Damit bringt der Gesetzgeber die ethische Vorstellung zum Ausdruck, dass sich seine Mitglieder in einer Notlage gegenseitig helfen sollen. In anderen Gesellschaften gibt es diese Regelung nicht.

Auch wenn wir mit dem Straftatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung nicht alle Täter erwischen — es ist ja ein eher heimliches Delikt —, sagt das etwas über die Wertvorstellungen des Gesetzgebers und der Gesellschaft aus.

Es gibt zwar im Strafgesetzbuch (StGB) einen ähnlichen Paragrafen wie die Unterlassene Vaterschaft, den Straftatbestand der „Vernachlässigung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht“ (Paragraf 171). Aber das ist ein zahnloser Tiger, ein Altherrenparagraf, der Väter, die ihre Kinder im Stich lassen, nicht wirklich in die Verantwortung nimmt.

Warum ist er zahnlos? Weil er juristisch nicht funktioniert. Der Paragraf fordert den Beweis, dass die Vernachlässigung zu einer „erheblichen Gefahr“ für das Kind führt. Doch die Folgen von Vaterentbehrung zeigen sich nicht sofort, sondern zeitverzögert — manchmal erst Jahrzehnte später. Außerdem kann man die vielfältigen Folgen nicht eindeutig kausal auf den abwesenden Vater zurückführen. Die Forschungsergebnisse sind zwar unzweideutig, aber die juristische Argumentationskette ist zu dünn.

Ein Straftatbestand, der zubeißen kann

Deshalb brauchen wir einen echten Straftatbestand, einen kräftigen Tiger, der zubeißen kann. Eine Regelung, die zum Ausdruck bringt, dass wir es als Gesellschaft ernst meinen mit der väterlichen Verantwortung für die leiblichen Kinder.

Mein ganz persönlicher Straftatbestand der Unterlassenen Elternschaft orientiert sich an der Unterlassenen Hilfeleistung und liest sich so:

„Wer als Vater oder Mutter seiner Umgangspflicht mit dem Kind aus Paragraf 1684 BGB nicht nachkommt, obwohl dies möglich und den Umständen nach zuzumuten ist und keine Hinderungsgründe vorliegen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ein kleiner, feiner Paragraf, der schon beim Lesen verständlich ist. Man müsste noch ein paar Kleinigkeiten konkretisieren: Was ist der Mindestumfang der elterlichen Umgangspflicht, was sind Hinderungsgründe und was Zumutbarkeit?

Die Marschrichtung ist klar. Es lässt sich eine eindeutige gesellschaftliche Positionierung erkennen: Es ist nicht in Ordnung, wenn sich Eltern aus ihrer emotionalen Verantwortung für ihre Kinder entziehen. Und wenn sie es tun, werden sie bestraft. Ein Paukenschlag der Gleichberechtigung — denn es sind ja meist die Väter, die sich aus dem Staub machen.

Kann Vaterschaft schaden?

Das häufigste Gegenargument lautet: Kann erzwungener Umgang dem Kind schaden? Die Antwort ist nüchtern: Wir wissen es nicht — denn mangels Fälle gibt es dazu keine Forschung. Was wir aber wissen: Die dauerhafte Abwesenheit eines Vaters hinterlässt nachweislich schwere emotionale Wunden ein Leben lang — wissenschaftlich belegt und statistisch gesichert.

Ein anderes Argument ist, dass man Liebe nicht erzwingen kann. Das Gesetz spricht aber nicht von Liebe, sondern von Fürsorge und Erziehung — das geht notfalls auch ohne Liebe. Und Liebe kann durch Kontakt wachsen.

Alle Eltern können das Recht auf Umgang mit ihrem Kind vor Gericht einklagen — notfalls gegen den Willen des anderen Elternteils und des Kindes —, entscheidend ist nur, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn Väter das Recht auf Umgang mit ihrem Kind einklagen können, dann muss auch das Kind das Recht auf Umgang mit seinem Vater einklagen können. Paragraf 1684 I BGB differenziert nicht. Das Risiko einer möglichen Schädigung ließe sich abmildern — durch begleiteten Umgang, bei dem Fachkräfte des Jugendamts die ersten Begegnungen begleiten.

Das Jugendamt: Mütter kontrollieren, Väter ignorieren

Aber wer sollte diesen Straftatbestand eigentlich durchsetzen? Die Antwort: das Jugendamt. Denn das Jugendamt ist die Instanz, die das staatliche Wächteramt ausübt.

Und genau hier wird es brisant. Denn schauen wir uns an, wie das Wächteramt heute funktioniert: Die Mitarbeiter prüfen, ob ein Kind bei der alleinerziehenden Kindesmutter gut versorgt ist. Falls ja, passiert nichts. Falls nein, droht man im schlimmsten Fall damit, der Mutter das Kind wegzunehmen (Inobhutnahme). Einem Vater-der-seine-Kinder-im-Stich-lässt kann man auch schlecht damit drohen, ihm das Kind wegzunehmen.

Der Vater wird auch dann nicht in die Verantwortung genommen, wenn die alleinerziehende Mutter mit unterlassener Vaterschaft überfordert, krank oder in einer Notlage ist. So funktioniert unterlassene Vaterschaft unter der Schirmherrschaft des patriarchalen Wächters unseres Staates.

Meiner Meinung nach müsste das Jugendamt — auch nach bestehender Rechtslage Artikel 6 II GG und Paragraf 1684 I BGB — den Kindsvater anschreiben und in die Verantwortung nehmen.

Nach dem Motto:

„Sie haben ein Kind gezeugt. Also kümmern Sie sich! Ansonsten werden sie verklagt.“

So einfach ist das.

Was Vaterentbehrung mit Kindern macht

Warum ist es wichtig, dass das Jugendamt die Väter in die Verantwortung nimmt? Aus zwei Gründen:

  • Erstens: Viele Mütter, die ihre Kinder allein großziehen, sind überfordert, latent depressiv und haben zu wenig Ressourcen, um ihren Kindern gerecht zu werden.
  • Zweitens: Väter sind wichtig für Kinder, und zwar sowohl für Jungen als auch für Mädchen. Vaterentbehrung hat massive und langfristige Folgen für die psychische und körperliche Gesundheit von Kindern.

Die Gesellschaft muss dringend Abhilfe schaffen — durch finanzielle und strukturelle Unterstützung für Alleinerziehende. Und wir müssen das Kindeswohl neu denken, wenn wir die Forschungsergebnisse zur Vaterentbehrung aus vier Jahrzehnten und vier Ländern ernst nehmen.

Denn diese zeichnen ein erschreckendes Bild: 75 Prozent haben noch Jahrzehnte später massive Probleme, ihr Leben in den Griff zu bekommen und eine Lebensperspektive zu entwickeln. 50 Prozent haben Probleme mit Alkohol und Drogen. 33 Prozent sind arbeitslos, haben keine Ausbildung und/oder jobben als Aushilfe. Kinder mit Vaterentbehrung haben ein doppelt so hohes Risiko für psychische Krankheiten, Drogenabhängigkeit und Suizidversuche. Und das ein Leben lang. Fazit: Vaterentbehrung in der Kindheit ist ein traumatisierendes Erlebnis.

Raus aus der Traumaspirale: Was jetzt passieren muss

Eine Traumatisierung lädt sich transgenerational auf und produziert sich immer weiter. Traumatisierte Kinder werden traumatisierte Erwachsene, die häufig wiederum in ihren Kindern neue Traumata auslösen.

Wir können zwar unsere Traumata mit Therapie und Coaching individuell aufarbeiten — und sollten das auch. Aber insgesamt brauchen wir Lebensbedingungen, die Traumatisierungen für Mütter und für ihre Kinder verhindern.

Dazu gehören die Einbeziehung des Vaters in die Fürsorge und Pflege der Kinder, wie es bereits das Grundgesetz fordert, und die Strafbarkeit bei Unterlassung.

Ein paar flankierende Maßnahmen sind sinnvoll, denn Ziel ist es ja nicht, möglichst viele Väter zu bestrafen, sondern Väter ihrer Verantwortung zuzuführen: Schulung von Fachkräften in Bindungstheorie und über die Folgen der Vaterentbehrung.

Auf dieser Basis das Kindeswohl neu denken. Mehr Männer in Kindergärten und Grundschulen als positive männliche Vorbilder für alle Kinder. Gleichberechtigung und Bindungstheorie auf den Lehrplan.

Die öffentliche Kommunikation der Wichtigkeit des Vaters für seine Kinder. Und eine klare Position der Gesellschaft zur Unterlassenen Vaterschaft.

Zeit zu handeln

Macht zeigt sich daran, dass man sich seiner Verantwortung ohne Konsequenzen entziehen kann — das stand am Anfang. Ändern wir das. Schaffen wir Konsequenzen. Nicht aus Rachsucht, sondern aus Fürsorge: Für die Kinder, die einen Vater brauchen. Für die Mütter, die Unterstützung brauchen. Für eine Gesellschaft, die ihre eigenen Werte ernst nimmt.

Der Straftatbestand der Unterlassenen Vaterschaft ist überfällig. Denn wenn wir es mit Artikel 6 des Grundgesetzes ernst meinen, dann darf die Vernachlässigung einer verfassungsrechtlichen Pflicht nicht länger folgenlos bleiben.

Sie wollen mehr wissen? Im Buch finden Sie die vollständigen Forschungsergebnisse, persönliche Geschichten von Betroffenen und konkrete Lösungsansätze. Wie entstehen Traumata — und wie können wir sie heilen? Sie erfahren mehr über die wissenschaftlichen Zusammenhänge, die rechtlichen Lücken — und die Wege heraus aus der transgenerationalen Traumaspirale. Denn es geht nicht nur um Anklage. Es geht um Verstehen. Und um Veränderung.



Das Buch soll im März 2026 erscheinen.


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