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Kurzmeldungen

Leipziger Drohnenfall: Scharij veröffentlicht Mitschnitt eines angeblichen Augenzeugen

Der ukrainische Journalist und Blogger Anatolij Scharij hat einen Audiomitschnitt veröffentlicht, der nach seinen Angaben von einem Mitarbeiter des Flughafens Leipzig/Halle stammt. Der anonym bleibende Mann schildert den Drohnenvorfall vom 4. August deutlich anders als die Bundesregierung: Demnach habe ein Kollege eine kleine handelsübliche Drohne auf dem Vorfeld mit der Hand zu Boden gebracht. Das Gerät sei nach seiner Einschätzung nicht in der Lage gewesen, eine größere zusätzliche Last zu tragen. Zudem seien Bundespolizei, Entschärfungskräfte und Medienvertreter ungewöhnlich schnell am Fundort erschienen; der Informant behauptet außerdem, den später in Medienberichten erwähnten Sprengstoff zunächst nicht gesehen zu haben. Besonders irritierte ihn das schnelle Auftauchen der Medien. Er gibt an, dass es gewöhnlich einiger vorausgehender Bürokratie bedarf, um auf das Rollfeld zu gelangen.

Die Bundesregierung spricht dagegen von einer mit Sprengstoff bestückten Drohne und hat den Vorfall nach polizeilichen Ermittlungen und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen Russland zugerechnet. Konkrete Beweise für diese Zuordnung wurden bislang mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht vollständig öffentlich gemacht. Scharijs Quelle bleibt anonym, und weder ihre Identität noch die Authentizität und Vollständigkeit ihrer Schilderung lassen sich derzeit unabhängig überprüfen. Bereits vor Veröffentlichung des Mitschnitts hatten unter anderem die Berliner Zeitung und Telepolis über die widersprechende Darstellung berichtet.

Anmerkung: Wir können Ihnen den Audiomitschnitt an dieser Stelle nicht direkt verlinken, da dieser bisher nur auf einem durch die EU sanktionierten Medienportal zu erreichen ist. Was Sie persönlich in Ihrer Freizeit so ergoogeln, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.

Telepolis
X - @anatoliisharii

Digitale Informationsbeschaffung durch Geheimdienste des Bundes

Am 14. September wurde die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Die Anfrage der Fraktion titelte mit: „Digitale Informationsbeschaffung in der Grauzone — Umfang und Rechtsgrundlagen des Datenkaufs durch Nachrichtendienste“. Sie legte offen, dass die Nachrichtendienste des Bundes über erheblichen Spielraum verfügen, Daten aus kommerziellen Quellen anzukaufen und zu verwerten. Bei den Daten kann es sich um Werbe-IDs, Bewegungsprofile, App-Nutzungsdaten, Browser-Historien (auf den Endgeräten der Nutzer), Kreditkartendaten oder auch Interaktionen in sogenannten sozialen Medien handeln.

Die Bundesregierung hat mit einer kompletten Verweigerung zur inhaltlichen Beantwortung der Kernfragen reagiert — wörtlich:

„Gegenstand der Fragen sind Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt“ (1).

Die Antwort der Bundesregierung wirft verfassungsmäßige Fragen auf, da hier offenbar „schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl“ quasi beliebig zur Anwendung gebracht werden können, während umgekehrt von den Bürgern in wachsendem Maße Transparenz eingefordert wird (2).

Die Anfrage seitens der AfD begründet sich unter anderem aus dem Konflikt, dem sie seitens der regierungsgesteuerten Geheimdienste unterworfen ist. Denn einer der Nachrichtendienste, der Inlandsgeheimdienst Bundesamt für Verfassungsschutz (kurz Verfassungsschutz), hat auf Grundlage einer umfangreichen Datensammlung eine Bewertung dieser Partei vorgenommen, die ihr unterstellt, „gesichert rechtsextremistisch“ zu sein. Diese ausführlich kommunizierte Einstufung wurde Anfang Mai 2025 vorgenommen. Grundlage wäre eine 1.000-seitige Materialsammlung der Behörde, welche großen privaten Medien und den öffentlich-rechtlichen Sendern zugespielt wurde (3, 4).

Der Zugang zu diesem Bericht ist unmöglich oder zumindest stark erschwert. Gleiches gilt damit für die Art und Weise, in der die Daten für die Materialsammlung erfasst und ausgewertet wurden. Medien, die sich auf die Materialsammlung bezogen, veröffentlichten keine exakten Quellen, die den Bürgern eine Prüfung der Behauptungen gestattet hätten (5). Auch beim Verfassungsschutz selbst sind die Dokumente nicht einsehbar (6).

Der Verfassungsschutz ist eine direkt dem Bundesministerium des Innern (kurz Innenministerium) unterstellte Behörde und dieser weisungsgebunden (7). Vergleichbar mit dem Robert Koch-Institut, kurz RKI, das weisungsgebunden dem Bundesministerium für Gesundheit untersteht (8). Es sei noch angemerkt, dass der Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst in der Bevölkerung aktiv für effektiv anonyme Spitzeldienste im Dienste der Behörde und damit der Regierung wirbt (9). Das ist insofern bemerkenswert, als in der früheren DDR gerade solch ein Spitzelsystem als Merkmal eines Obrigkeitsstaates klassifiziert und hart kritisiert wurde und bis heute wird.

(1) 14.09.2026; Deutscher Bundestag; Ankauf von Datensätzen durch die Nachrichtendienste; https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1211840; Details: 07.09.2026; Drucksache 21/7920; https://dserver.bundestag.de/btd/21/079/2107920.pdf

(2) 12.09.2026; ARD, mdr; Auch kleine Läden sollen Kartenzahlung akzeptieren; https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/klingbeil-einzelhandel-dienstleistungen-kartenzahlung-verbraucher,bargeld-134.html

(3) 07.05.2026; FragDenStaat; Arne Semsrott, Aiko Kempen; Hier sind die ersten Belege zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD; https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/05/afd-gutachten-ausschnitt-verfassungsfeindlich/

(4) 02.05.2026; ARD-Tagesschau; Michael Götschenberg, Holger Schmidt; AfD „gesichert rechtsextremistisch;“ https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html

(5) Beispiele siehe: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-beobachtung-100.html; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/reaktion-einstufung-afd-rechtsextrem-102.html; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-reaktionen-einstufung-verfassungsschutz-100.html, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbotsverfahren-verfassungsschutz-union-spd-gruene-linke-102.html

(6) Bundesamt für Verfassungsschutz (Verfassungsschutz); Suchfunktion - Suche nach AfD; https://www.verfassungsschutz.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?templateQueryString=AfD&sortOrder=dateOfIssue_dt+desc; durchgeführt: 15.09.2026

(7) Verfassungsschutz; Der Verfassungsschutz; https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html; abgerufen: 15.09.2026

(8) Robert Koch-Institut; Das Robert Koch-Institut; https://www.rki.de/DE/Institut/Das-RKI/das-rki-node.html; abgerufen: 15.09.2026

(9) Verfassungsschutz; Hinweistelefon gegen Extremismus, Terrorismus und Spionage.; https://www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon/hinweis-geben_node.html; abgerufen: 15.09.2026

Pistorius ordnet Zwangsversetzungen nach Litauen an

Verteidigungsminister Boris Pistorius lässt mehrere hundert Bundeswehrsoldaten auch ohne freiwillige Meldung zur deutschen Panzerbrigade in Litauen versetzen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sind knapp 80 Prozent der Dienstposten mit Freiwilligen besetzt; insbesondere in der Logistik und Informationstechnik fehlen jedoch Fachkräfte. Persönliche Belange sollen möglichst berücksichtigt werden. Zugleich stellt das Ministerium klar: „Einsatzbereitschaft geht im Zweifel vor Freiwilligkeit.“

Die Brigade soll bis Ende 2027 vollständig einsatzbereit sein und dauerhaft rund 4.800 Soldaten sowie 200 zivile Beschäftigte umfassen. Die Stationierung gehört zur verstärkten Präsenz an der sogenannten NATO-Ostflanke und soll nach Darstellung der Bundesregierung der Abschreckung Russlands dienen. Inwieweit eine deutsche Panzerbrigade unter den Bedingungen moderner Kriegsführung mit Drohnen und Raketen diese Abschreckung gewährleisten kann, darf zumindest bezweifelt werden – unabhängig von den politischen Implikationen der Stationierung einer deutschen Panzerbrigade an der russischen Grenze im historischen Kontext des Zweiten Weltkriegs.

Um Personallücken zu schließen, prüft das Ministerium neben verpflichtenden Versetzungen auch kürzere Abkommandierungen und Rotationsmodelle. Die bisher angestrebte freiwillige Besetzung reicht damit zumindest in einzelnen Fachbereichen nicht aus.
Kritiker sehen hier ein Unterlaufen der NATO-Russland-Grundakte, die ein dauerhaftes Stationieren substanzieller Kampftruppen an der russischen Grenze ausschließt. Die Bundesregierung begründet ihre Entscheidung hierbei mit einer „veränderten Sicherheitslage“.

Tagesschau

Schottische, walisische und irische Parteien vereinbaren Memorandum zur Selbstbestimmung

Die Spitzen der Scottish National Party (SNP), der walisischen Plaid Cymru und der irischen Sinn Féin haben am 14. September in Cardiff ein gemeinsames Memorandum zur Selbstbestimmung unterzeichnet. Darin fordern sie die britische Regierung auf, verfassungsrechtliche Veränderungen vorzubereiten und zu ermöglichen. Über die politische Zukunft ihrer Länder müsse die jeweilige Bevölkerung entscheiden, und London dürfe diesen demokratischen Prozess nicht blockieren. Die Vereinbarung wurde auf Parteiebene geschlossen.

Die Parteien verfolgen dabei unterschiedliche Ziele und Zeitpläne: Die SNP strebt ein weiteres Referendum über die schottische Unabhängigkeit an, nachdem 2014 eine Mehrheit für den Verbleib im Vereinigten Königreich gestimmt hatte. Sinn Féin will eine Abstimmung über die Wiedervereinigung Irlands, während Plaid Cymru die walisische Unabhängigkeit langfristig anstrebt, ein kurzfristiges Referendum jedoch ausschließt. Gemeinsam bekennen sie sich zu einer Zukunft in der Europäischen Union. Das Memorandum bündelt diese Bestrebungen, legt aber keinen gemeinsamen Termin für Abstimmungen fest.

AFP

Millionen Menschen leben in Haushalten mit offenen Energierechnungen

Rund 3,8 Millionen Menschen in Deutschland lebten 2025 in Haushalten, die Rechnungen von Versorgungsbetrieben wie Strom- oder Gasanbietern nicht fristgerecht bezahlen konnten. Das teilte das Statistische Bundesamt auf Grundlage der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen mit. Betroffen waren 4,6 Prozent der Bevölkerung, nach 5,0 Prozent im Vorjahr. Menschen in Mietwohnungen hatten häufiger Zahlungsrückstände als Menschen mit Wohneigentum.

Trotz leichter Entspannung bleiben die Energiekosten auf einem hohen Niveau: Die Preise für Haushaltsenergie waren während der Energiekrise insbesondere 2022 stark gestiegen. Im August 2026 lagen sie zwar 0,7 Prozent unter dem Vorjahreswert, zugleich verteuerten sich jedoch Wasserversorgung und andere Dienstleistungen rund um die Wohnung um 3,1 Prozent. Damit stehen sinkenden Energiepreisen steigende Kosten an anderer Stelle gegenüber.

Presseportal

Von Nathusius stellt Brandmauer gegen die AfD infrage

Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt stellt Clara von Nathusius, Bundesschatzmeisterin der Jungen Union, die bisherige Abgrenzungsstrategie der CDU infrage. Die sogenannte Brandmauer zur AfD sei ein „gescheitertes Projekt“, erklärte sie in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. Sollte die CDU zu Gesprächen eingeladen werden, solle sie zunächst mit allen Parteien sprechen und anschließend prüfen, ob tragfähige politische Gemeinsamkeiten bestehen.

Die Debatte gewinnt vor allem durch das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an Gewicht: Die AfD erreichte dort nach dem vorläufigen Ergebnis 43,8 Prozent, während die CDU auf 17,2 Prozent abstürzte. Von Nathusius sieht deshalb weniger die Abgrenzung zur AfD als vielmehr das fehlende eigene Profil der Union als Problem. Zugleich griff sie Bundeskanzler Friedrich Merz scharf an und erklärte, mit ihm seien keine Wahlen mehr zu gewinnen. Eine Abkehr der gesamten CDU oder Jungen Union von der bisherigen Linie bedeutet ihr Vorstoß bislang jedoch nicht – er zeigt vielmehr, dass der innerparteiliche Druck auf diese Strategie nach den jüngsten Wahlergebnissen deutlich wächst.

Welt

Freigegebene Aufnahmen zeigen US-Bodentruppen im Irankrieg

Das Pentagon hat Videoaufnahmen freigegeben, die den Einsatz von US-Bodentruppen im Iran zeigen. Der Einsatz erfolgte zur Bergung eines abgeschossenen US-Kampfflugzeugs in der Nähe der iranischen Stadt Isfahan. Das Flugzeug war Anfang April von iranischen Kämpfern abgeschossen worden. Die Besatzung rettete sich mittels Schleudersitz. Wie Admiral Brad Cooper, Kommandeur des CENTCOM, gegenüber der CBS-Sendung 60 Minutes erklärte, waren bei der Operation zur Rettung der Piloten rund 90 Soldaten auf iranischem Boden im Einsatz, während Hunderte weitere in der Luft aktiv waren. Dabei gerieten US-amerikanische Hubschrauber und Flugzeuge unter Beschuss. Insgesamt waren rund 150 Flugzeuge im Einsatz. Durch technische Schwierigkeiten nach der Landung zur Rettung der Piloten mussten mindestens zwei von ihnen zerstört, und die Besatzung evakuiert worden. Dadurch entstanden Schäden in Höhe von mehreren hundert Millionen US-Dollar.

Erneuter Vorstoß für Social-Media-Verbot in Frankreich

Der französische Präsident Emmanuel Macron hat einen erneuten Vorstoß für ein Verbot sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche unternommen. Wie er auf der Plattform X mitteilte, legte er der EU-Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag zur Prüfung vor. Dieser sieht vor, Kriterien für das Verbot aufzustellen, anstatt die Plattformen namentlich zu benennen. Die EU-Kommission hatte den ersten Entwurf aufgrund der namentlichen Nennung der Plattformen zurückgewiesen. Zu den Kriterien für ein Verbot gehören unter anderem süchtig machende Algorithmen, das automatische Abspielen von Inhalten sowie Empfehlungsalgorithmen und die Möglichkeit, mit Fremden zu kommunizieren. Der französische Verfassungsrat hatte einen ersten Entwurf eines Verbotes mit der Begründung gekippt, ein solches stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Informations- und Kommunikationsfreiheit dar. Am Mittwoch will außerdem die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag für eine Altersbeschränkung sozialer Netzwerke vorlegen. Begründet wird diese mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Auswirkungen sozialer Netzwerke auf die psychische Gesundheit sowie den Schutz vor Straftaten.

Selenskyj fordert Parlament zur Absetzung des Generalstaatsanwalts auf

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat das Parlament aufgefordert, der Absetzung von Generalstaatsanwalt Ruslan Kravchenko unverzüglich zuzustimmen. Kravchenko hatte bereits in der vergangenen Woche seinen Rücktritt eingereicht, nachdem Ermittlungen der formal unabhängigen Antikorruptionsbehörden NABU und SAPO sein Amt erreicht hatten. Gegen Kravchenko selbst wurde bislang keine Anklage erhoben, und er wird offiziell nicht als Verdächtiger geführt.

Zusätzliche Brisanz erhält der Vorgang durch den offenen Konflikt zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und den Antikorruptionsbehörden. Kravchenko teilte am Montag mit, gegen NABU-Chef Semen Kryvonos einen Verdachtsbescheid unter anderem wegen mutmaßlicher Dokumentenfälschung unterzeichnet zu haben. NABU und SAPO weisen die Vorwürfe zurück und sehen darin einen weiteren Angriff auf ihre Unabhängigkeit.

Insbesondere das NABU steht seit Längerem in der Kritik, aufgrund seiner engen institutionellen und operativen Verbindungen zu den USA, der EU und Großbritannien nicht vollständig unabhängig von westlichen Interessen zu agieren. Kritiker werfen der Behörde vor, innerhalb des ukrainischen Machtapparats als Instrument westlichen Einflusses zu fungieren. Tatsächlich wird das NABU seit seiner Gründung umfangreich von westlichen Staaten und Institutionen unterstützt und arbeitet unter anderem eng mit dem FBI sowie europäischen und britischen Behörden zusammen. Das NABU weist Vorwürfe einer politischen Steuerung durch ausländische Akteure jedoch zurück.

Reuters
The Insider

Ukraine erwägt Legalisierung von Pornografie zur Kriegsfinanzierung

Die Ukraine erwägt, Produktion und Vertrieb pornografischer Inhalte zu legalisieren und zu besteuern. Der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnjak, der die Reform vorantreibt, rechnet mit zusätzlichen Steuereinnahmen von bis zu 25 Millionen Dollar jährlich. Nach seiner Rechnung ließen sich damit etwa 30.000 Militärdrohnen finanzieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat im ukrainischen Parlament bereits die erste Lesung passiert.

Bislang ist Pornografie in der Ukraine strafbar, obwohl insbesondere über Plattformen wie OnlyFans ein erheblicher Markt besteht. Die derzeitige Rechtslage führt dabei zu einem Widerspruch: Anbieter können ihre Einnahmen versteuern und damit zugleich den Behörden Hinweise auf eine potenziell strafbare Tätigkeit liefern. Befürworter der Reform argumentieren deshalb neben den möglichen Staatseinnahmen auch mit einer Entkriminalisierung der Branche und der Eindämmung von Korruption bei der Strafverfolgung.

Hindustan Times